Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Wenn man sich jetzt den Vorschlag ansieht, dann stellt man fest, dass er verschiedene Punkte beinhaltet. Das eine ist die Anhebung der W-2-Besoldung im Grundgehalt. Das ist der Weg, den die Landesregierung gewählt hat, um dem Verfassungsgerichtsurteil Genüge zu tun. Sie hat in der Folge richtigerweise auch die W-3-Besoldung angehoben, damit dem Abstandsgebot Genüge getan wird. Ich denke, das ist erst einmal ein guter Entwurf.

Ich komme zu den kritischeren Punkten. Es wundert einen nicht, dass die Landesregierung den Standpunkt vertritt, dass die Aufwüchse, die den Hochschulen im Lande entstehen, aus den Hochschuletats zu bezahlen sind. Das hatte sie vorher schon angekündigt.

Man muss aber auch festhalten, dass das für die Hochschulen zum Teil ganz erhebliche Beträge sind, gerade für diejenigen Hochschulen, die früher als Fachhochschulen bezeichnet wurden, und zwar für die Hochschule Anhalt und für die Hochschule Harz. Aufwüchse um 88 000 € bzw. 103 000 € - das sind erkleckliche Beträge, die diese Hochschulen aufbringen sollen.

Etwas, das die Landesregierung nicht angepackt hat, ist die Frage der Leistungsbezüge. Es gibt - wir haben es gehört - drei unterschiedliche Sorten von Leistungsbezügen, und zwar die Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, die Funktionsleistungsbezüge sowie die besonderen Leistungsbezüge.

Die besonderen Leistungsbezüge sind eigentlich die Leistungsbezüge, die Leistungen im Sinne von Herrn Barthel honorieren sollen, nämlich dass jemand etwas besonders Gutes leistet, also tolle Forschung macht, hochrangig publiziert, eine tolle

Forschungsgruppe hat und vieles mehr. Darum geht es eigentlich.

Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz an dieser Stelle angepackt wird und dass darin klarer definiert wird, was solche besonderen Leistungsbezüge sind. Wofür soll das Geld ausgegeben werden? Das kann man auf der Gesetzesebene tun. Das ist aber nicht geschehen. Das könnten auch die Hochschulen leisten. Diese könnten nachliefern. Ich bezweifle aber, dass sie das tun werden.

Das ist aber nicht unerheblich für die Dynamik an den Hochschulen. Wenn man das zusammen betrachtet, dann stellt man fest: Es gibt Hochschulen, die vermutlich kaum noch Geld haben, um Leistungsbezüge in diesem Sinne zu bezahlen; denn die Funktionsleistungsbezüge müssen sie ohnehin zahlen, da sonst niemand mehr Dekan wird. Und es wird in ihren Etat eingegriffen; denn sie müssen die Aufwüchse nach einem bestimmten Regelwerk - der Finanzminister hat das dargestellt; ich möchte das nicht wiederholen - aus ihrem Etat heraus finanzieren.

Wir haben eine Situation, in der auch die neuen Besoldungen deutlich unter den alten C-Besoldungen, die vor dem Jahr 2005 gegolten haben, liegen, die W-2-Besoldung ist um 16 % niedriger und die W-3-Besoldung ist im Vergleich zur C-4-Besoldung um 19 % niedriger. Damit haben wir jetzt eine Situation, wie sie nie angedacht war. Die W-Besoldung wurde uns im Jahr 2004 nie als eine Spargeschichte verkauft, sondern es ging um das Steuern.

(Herr Lange, DIE LINKE: Ja!)

Und das, worauf wir jetzt zulaufen, ist eine Situation, in der wir ein Sparen haben und eben nicht ein Steuern. Denn wenn die Hochschulen den Etat nicht mehr haben, um tatsächlich diese sogenannten besonderen Leistungsbezüge für echte Leistungen zu zahlen, dann ergibt sich lediglich ein abgeschmolzenes Grundgehalt.

Das ist aus zwei Gründen nicht unproblematisch; denn - der Minister hat es schon gesagt - mit dem Vorschlag liegen wir zum einen - jedenfalls soweit wir es im Moment beurteilen können - im Mittelfeld. Es gibt andere Länder, die durchaus mehr drauflegen. Zum anderen stehen wir zunehmend in der Konkurrenz zu Arbeitsfeldern außerhalb der Universität, die deutlich besser bezahlen.

Wenn wir die Besten haben wollen, aber die Gehälter faktisch immer weiter abschmelzen - das tun wir, wenn das Geld für die Leistungsbezüge nicht da ist -, dann geraten wir in eine Situation, in der es uns nicht gelingen wird, die Besten im Land zu halten. Dann haben wir hier nur noch das Mittelfeld.

Ich sehe, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Deshalb nur noch ein Wort zu einem Punkt, den Herr Barthel angesprochen hat. Ich möchte die Beamtendebatte gar nicht aufmachen. Auf diese Debatte freue ich mich. Wir sind ganz bei Ihnen, wenn es darum geht, hier die Beamtenschaft zu reduzieren.

Sie, Herr Barthel, haben die Frage gestellt: Warum soll denn ein Professor oder eine Professorin mehr verdienen als ein Schulleiter oder als ein Sekundarschullehrer mit mehreren Berufsjahren? In diesem Zusammenhang haben Sie das Wort „Status“ benutzt. Herr Barthel, es geht hierbei überhaupt nicht um Status.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Sie müssen sehen, dass das Erstberufungsalter in Deutschland bei 40 Jahren liegt. Bis zu dieser Altersgrenze gibt es bereits eine Bestenselektion, die man durchlaufen haben muss, damit man überhaupt berufen werden kann, und es gibt eine Anhäufung von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Im Gegensatz dazu ist derjenige zu sehen, der die Chance bekommen haben, nach dem Studium das Referendariat zu machen und dann ein Lehramt auszuüben. Wenn Sie sich einmal den Weg dahin anschauen - -

Frau Kollegin, Sie haben Ihre Redezeit weit überschritten.

Ich bin weit über meine Redezeit hinaus?

Ja. Es sind genau eine Minute und sechsunddreißig Sekunden.

(Herr Schröder, CDU: Also nicht als Frak- tionsvorsitzende sprechen, sondern als Sprecherin!)

Gut, dann komme ich zum Ende. - Ich möchte eines noch sagen: Es hat nichts mit Status zu tun. Es hat etwas mit dem Weg bis zur Erstberufung zu tun. Diesen Weg müssen Sie honorieren.

(Herr Barthel, CDU, meldet sich zu Wort)

- Jetzt stellt mir bestimmt Herr Barthel gleich eine Frage.

Der nette Herr Barthel stellt Ihnen jetzt eine Frage.

(Frau Weiß, CDU: Das ist nicht gut! - Weite- rer Zuruf von der CDU: Och nee! - Zurufe von den GRÜNEN)

Doch, ich habe Erbarmen und stelle eine Frage. - Ich habe mir das genau angeschaut. Es geht um die Qualifizierungszeit bis zum Erreichen des Professorenstatus. Das ist in dieser Vorlage des Ministeriums sehr gut dargestellt. Es ist auch untersucht worden, wie lange ein Lehrer braucht, um quasi in die Stufe 5 zu kommen. Er hat auch das Problem, dass er dann in der Entgeltgruppe 15 keinerlei Aufstiegschancen mehr hat.

(Unruhe bei den GRÜNEN)

Das heißt, auch wenn er immer besser wird, ist bei ihm damit die Endbesoldung erreicht. Mir ging es um die Frage: Ist es wirklich leistungsgerecht, das daran festzumachen? Die Botschaft in dem Urteil war doch: Die Professoren dürfen nicht weniger verdienen als Lehrer.

(Zuruf: Ja!)

Das war - ganz platt gesagt - die verkürzte Botschaft. Diese halte ich in der Sache nicht für richtig.

(Zuruf: Doch!)

Herzlichen Dank, Herr Barthel, dass Sie meine Redezeit verlängern. Die Botschaft halte ich auch überhaupt nicht für richtig. Ich glaube, es hat wirklich etwas damit zu tun, dass man den Weg bis dahin anerkennt.

(Zuruf: Ja!)

Im Übrigen müsste man sich dann die Lebensverdienstmöglichkeiten anschauen.

(Zuruf: Eben!)

Dann würde das wahrscheinlich wieder etwas anders aussehen. Dann werden Sie sehen, warum die Besoldung, die hier vorgesehen ist, durchaus angemessen ist.

Ich glaube, ein entscheidender Punkt ist hierbei auch, dass man sagen muss, was Leistung ist und wofür man diese besonderen Leistungsbezüge zahlt. Das ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geschehen. Das halte ich auch für problematisch. Ich habe schon damals gesagt, ich würde mir wünschen, dass das transparenter passiert. Das ist eben leider nicht erfolgt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Kollegin Frau Dr. Pähle. Bitte schön, Frau Dr. Pähle.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zum Thema Professorenbesoldung in diesem Hohen Hause relativ viel gehört. Wir haben darüber bereits zweimal im Landtag debattiert. Heute liegt ein Gesetzentwurf zur Regelung vor.

Ja, es war der 22. März, an dem wir im vergangenen Jahr das erste Mal über das Thema beraten haben. Die Idee, eine angemessene Professorenbesoldung zu gestalten, lernt jetzt quasi gleichzeitig mit dem einjährigen Geburtstag das Laufen. Von dieser Warte her bin ich sehr froh, dass uns jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt,

(Herr Lange, DIE LINKE: Eben!)

in dem das Wesentliche des Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt ist, nämlich die Besoldung der W-Professuren so auszugestalten, dass sie dem Alimentierungscharakter des Beamtenrechtes entspricht.

Die angesprochenen Punkte Leistungsbezug und Leistungsvergütung sind, glaube ich, Punkte, bezüglich deren wir uns auf unterschiedlichen Positionen befinden. Ich fand es sehr spannend zu sehen, dass es bei diesem Thema doch einen Unterschied zwischen Fachpolitikern und Finanzpolitikern gibt. Es ist immer eine wichtige Erkenntnis festzustellen, dass die eigenen Argumente nicht von allen geteilt werden. Aber dann muss man miteinander reden.

(Zurufe von der CDU: Nein! - Ach was! - Quatsch!)

Herr Barthel, es tut mir ein wenig leid, dass Sie als Finanzer jetzt die Wucht der Argumente der Fachpolitiker abfangen müssen.

(Herr Barthel, CDU: Stimmt doch gar nicht!)

Es ist ein Argument, diesen Weg zu beschreiten. Es geht nicht darum, wie Sie es vorgeschlagen haben, doch einmal zu hinterfragen, wie es mit dem - ich glaube, so sagen Sie - Statusanspruch der Professoren aussieht.

Das ist beispielsweise - Frau Dalbert hat es angesprochen - das Grundprinzip des meritokratischen Systems - hinter dem stehen wir alle -: Lange Ausbildungszeiten bedeuten den Einstieg in höher bezahlte Berufe. Das haben wir übrigens auch bei Sekundarschullehrern und Gymnasiallehrern.

(Frau Feußner, CDU: Nein, das stimmt nicht! Das ist einfach falsch! Das ist wirklich falsch! - Weitere Zurufe von der CDU: Nee! - Das ist falsch! - Nein!)