(Frau Feußner, CDU: Nein, das stimmt nicht! Das ist einfach falsch! Das ist wirklich falsch! - Weitere Zurufe von der CDU: Nee! - Das ist falsch! - Nein!)
- Dann lassen Sie es mich anders formulieren. Nehmen wir eine andere Berufsgruppe. Ich glaube, Ärzte sind nicht im Parlament anwesend, also fühlt sich niemand auf den Schlips getreten.
Bestimmte Fachärzte mit besonderen Ausbildungen verdienen mehr als Allgemeinmediziner; lassen Sie es mich so formulieren, Frau Feußner, dann kommen wir nicht in einen Disput. Bei Professoren ist es ähnlich: In dem Moment, in dem ich eine wissenschaftliche Karriere einschlage und an das Diplom oder den Magisterabschluss früher oder mittlerweile an den Bachelor- und Masterabschluss eine Promotion und für die Universität noch eine Habilitation anhänge, habe ich meine Qualität auf verschiedenen Ebenen unter Beweis gestellt.
Ich räume ein: Das gilt für die Wissenschaft. Vor dem Hintergrund der Einheit von Forschung und Lehre ist der wissenschaftliche Charakter aber eben ein ganz bedeutender. In diesem Moment rechtfertigt dies auch die höhere Besoldung von Professoren gegenüber Sekundarschullehrern.
Das ist das Prinzip, nach dem wir an vielen Stellen Gehälter und Löhne in unserer Gesellschaft verteilen. Das ist einfach so.
Wenn wir über Verteilung reden, dann weiß ich vor dem Hintergrund der Diskussion zu den Eckwerten - das ist heute schon an vielen Stellen angesprochen worden -, dass wir hier nicht bei „Wünsch dir was!“ sind. Ich glaube, das ist allen klar. Wir sind hoffentlich auch nicht dabei, immer nur für den eigenen Bereich in die Bresche zu springen und für diesen nach mehr Geld zu rufen. Darum geht es mir nicht.
Wir werden aber über die Verteilung reden müssen. Dazu gehört eben auch die Anpassung der Lasten zwischen den Hochschulen und zwischen den Hochschulen und dem Land. Es ist so, dass die Hauptlast nach diesem Gesetzentwurf bei den Fachhochschulen liegt, und dass die Last auch zwischen den Fachhochschulen unterschiedlich verteilt ist.
Das liegt daran, wie viele Professoren in den vergangenen Jahren nach dem neuen Recht berufen wurden und welche Fachhochschulen und Universitäten einfach noch das - in Anführungsstrichen - Glück haben, in ihren Budgets die alten Professuren mit den entsprechenden Personalkosten zu haben. Über die Verteilung werden wir noch einmal reden müssen. Deshalb freue ich mich auf die Diskussion.
Ich kann in diesem Moment schon sagen, dass sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft schon darauf verständigt hat, den Sprecher der Landesrektorenkonferenz Herrn Professor Dr. Willingmann einzuladen. Ich denke, das wird uns allen Input für die Diskussion geben. Ich glaube, auch die Finanzer werden diesen Termin gern wahrnehmen, sodass wir insgesamt zu einem Gespräch kommen können. - Vielen Dank.
Wir danken Ihnen. Herr Barthel und Frau Feußner möchten Ihre Redezeit jetzt verlängern. - Bitte schön, Herr Barthel.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich möchte zu dem Argument, dass eine längere Ausbildungszeit zu einer höheren Grundvergütung führt, zwei Dinge sagen. Wenn Sie die Entgeltgruppe 15 in der Stufe 5 und die Ausbildungszeit eines Lehrers sowie die Zeit bis zum Erwerb der notwendigen Berufserfahrung zum Erreichen dieser Entgeltgruppe vergleichen mit dem Eingangsamt der W-Besoldung, dann würde es jetzt, wenn man Ihrem Argument folgt, ungerechter werden. Dann würde nämlich derjenige, der länger lernt, diskriminiert werden.
Das ist in diesem Fall der Lehrer; denn er hat in seiner Ausbildungszeit und in seiner Berufszeit wesentlich mehr geleistet als ein Professor, der mit 41 Jahren berufen wird. Man darf auch nicht vergessen, dass die Gehaltsprognose des Professors sehr viel besser ist. Er wird den Lehrer in der Perspektive ohnehin überholen, weil er erst anfängt und länger im Amt sein wird.
Beim Lehrer ist Feierabend; er hat dann überhaupt keine Aufstiegschancen mehr. Das ist das, was ich damit sagen wollte. Insofern ist der Vergleich relativ schwierig.
Herr Barthel, mir ging es eigentlich um die Darstellung eines Prinzips. Ich glaube, diesem Prinzip werden die meisten Fraktionen im Landtag zustimmen. Es ist das Prinzip, dass sich Ausbildung und Qualifikation hinterher im Lohn vergüten.
Anwartschaftszeiten erfüllen und Berufspraxis haben muss, mit der Ausbildung eines Wissenschaftlers verglichen werden kann, der während seiner Promotions- und seiner Habilitationsphase zumindest dann, wenn er eine Stelle an der Hochschule hat, ein Lehrdeputat zu erfüllen hat, also auch Berufspraxis erlangt, die später aber zum Teil nicht anerkannt wird, wenn er in den Dienst eintritt.
Zumindest bei Stipendiaten ist es so. Auch Stipendiaten erfüllen innerhalb ihrer Promotionsphase Lehraufträge an den Universitäten. Wenn sie dann in den Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus kommen und zum ersten Mal fest angestellt werden, dann werden ihnen diese Zeiten nicht anerkannt. Das empfinde ich als eine Ungerechtigkeit.
Genau das ist der Punkt, warum am Ende die Qualifikationsstufe einer Professur ein gewisses - vielleicht ist es das falsche Wort - Anspruchsdenken, auch was die Besoldung und die Alimentation dieses besonderen Status betrifft, gerechtfertigt ist.
Frau Pähle, ich werde keine Fragen zur Vergütung stellen; denn das hat Herr Barthel schon getan. Sie haben auch auf die Besonderheiten bei Professoren abgehoben, was die Verbeamtung und die hoheitlichen Aufgaben anbelangt.
Ich weiß nicht, ob Ihnen der Bericht des Landesrechnungshofes, der schon einige Jahre alt ist, bekannt ist. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn ich hoheitliche Aufgaben erledige, dann habe ich auch eine gewisse Verpflichtung gegenüber dem Staat - ich sage es einmal so -, ansonsten bin ich kein Beamter.
In dem Bericht des Landesrechnungshofes war aber klar und deutlich zu erkennen, dass die Professoren des Landes - um diese ging es in dem Bericht - zum Teil nicht einmal ihre Lehrverpflichtungen erfüllt haben und dass die Vorlesungen zu einem großen Teil von Mitarbeitern gegeben worden sind. Man könnte noch vieles aufzählen, was die Lehrdeputate betrifft, was die generelle Anwesenheit anbelangt - von Dienstag bis Donnerstag - usw.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn ich Beamter eines Staates bin und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen habe, dann setze ich voraus, dass ein solcher Mensch das tut. Wenn er das nicht tut, dann muss man wirklich die Frage stellen - diese
ist aus meiner Sicht berechtigt -, ob dieser Personenkreis überhaupt noch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen möchte. Ich möchte Ihnen jetzt die Frage stellen, wie Sie dazu stehen.
Frau Feußner, ich kann mich nicht daran erinnern, hier ein Hohelied auf den Beamtenstatus der Professoren gesungen zu haben. Ich habe nur versucht zu erklären, wie die hohe Besoldung aufgrund des Ausbildungsweges zustande kommt. Aufgrund ihres jetzigen Status nach dem Grundgesetz können die Beamten diesen Alimentierungsanspruch auch einfordern. Das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt.
Ich persönlich halte nichts vom Berufsbeamtentum der Professoren. Es besteht nämlich das Problem, dass diese Leistungsanreize dann nicht hinzubekommen sind.
Sie werden mir aber sicherlich Recht darin geben, dass es einige Argumente gibt, die auch bei Lehrern gegen eine Verbeamtung sprechen. Wir alle wissen aber, dass wir das nicht umsetzen, weil der Druck aus den anderen Bundesländern so hoch ist, dass die Lehrer dann abwandern würden.
Sicherlich ist es ein Argument der Professoren, den Beamtenstatus beizubehalten, weil wir beim Wettstreit um die besten Köpfe ansonsten noch viel schlechter dastünden, als wir es jetzt schon an einigen Stellen tun.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Damit ist die Debatte beendet. Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, darf ich auf der Gästetribüne ganz herzlich Gäste aus dem Baltikum begrüßen. Ich habe mich extra informiert. Es sind wirklich Gäste aus Litauen, Lettland und Estland.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Es geht um den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1871. Ich habe niemanden gehört, der etwas gegen die Überweisung gesagt hätte. - Damit können wir das abhaken.
Ich habe zwei Wünsche bezüglich der Ausschüsse gehört, an die der Gesetzentwurf überwiesen werden soll: Finanzen sowie Wirtschaft und Wissenschaft. Bei der Federführung wurde einmal der Ausschuss für Finanzen und einmal der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft genannt. Es könnte ein Versprecher gewesen sein, weil sich die Koalitionsfraktionen widersprochen haben.
Herr Präsident, wir haben klar gesagt: Die Federführung soll dem Ausschuss für Finanzen übertragen werden - das haben zumindest die Kollegen aus unserer Fraktion gesagt - und mit der Mitberatung soll logischerweise der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beauftragt werden.
Okay. Das haben jetzt alle gehört. Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden. Ich sehe keinen weiteren Diskussionsbedarf. Damit stimmen wir über beides zusammen ab. Wer stimmt dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen und große Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt einige Enthaltungen.