Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

gesagt wurde, dass die Rückforderung erlassen wird.

(Widerspruch von Herrn Schröder, CDU)

- Das stimmt, Herr Schröder. So sehe ich das nach dem, was ich in Schreiben gelesen und aus vielen Gesprächen gehört habe.

(Herr Schröder, CDU: Das lässt sich aufklä- ren! - Zuruf von Minister Herrn Stahlknecht)

- Es sind schon viele Legenden entstanden, Herr Minister, das stimmt.

(Minister Herr Stahlknecht: Sie machen doch die Legenden!)

- Nein, das mache ich nicht. - Jedenfalls hat sich der Landesrechnungshof beschwert. Es gab Briefverkehr zwischen dem Staatssekretär und dem Landesrechnungshof. Dann gab es natürlich die Forderungen, die der Landesrechnungshof aufgestellt hätte, wenn er rechtzeitig gehört worden wäre. Da geht es um Konsolidierung und um einen Vertrag.

Da geht es natürlich auch um die Sonderumlage und einige Dinge mehr, unter anderem, dass das Sozialministerium und das Jugendamt mit einbezogen werden, was auch, wenn es vernünftig geprüft worden wäre und eine vernünftige Anhörung des Landesrechnungshofs stattgefunden hätte, schon im Vorab hätte geklärt werden können.

So kam es dazu, dass natürlich die Forderungen des Landesrechnungshofs jetzt immer wieder durch die Öffentlichkeit und durch die Korrespondenz zwischen dem Innenministerium und dem Vorstand zu immer neuen Zahlen führten. So schwirrten dann mit einem Mal zusätzliche Forderungen in Höhe von 100 000 € herum. Niemand wusste genau, was damit gemeint ist. Wo kommen die her? Aber das sind die 100 000 €, die entstehen könnten, weil es dem Umfang der Förderung aus dem Jugendamt und aus dem Sozialamt entspricht.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)

- Herr Kolze, Sie können sich nachher noch äußern. - Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag auch deshalb gestellt, weil es immer wieder Bezüge der Landesregierung gab, was das Parlament und seine Forderungen betrifft. Fakt ist, dass das Parlament sich zu diesen Fragen noch nicht offiziell geäußert hat. Es hat sich auch nicht im Fachausschuss für Finanzen geäußert. Das Parlament hat sich auch nicht im Innenausschuss geäußert.

Wir haben lediglich auf der Grundlage eines Selbstbefassungsantrages im Innenausschuss beraten. Da ging es noch einmal um diese Delegiertenkonferenz und die 30 000 € als Sonderumlage. Der Finanzausschuss wurde vor allen Dingen über die

Prüfung des Landesrechnungshofs informiert. Das fand alles im Januar statt. Es gab keinerlei Beschlussfassung im Parlament.

Aber während der Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes am 9. März 2013 bezog sich der Herr Staatssekretär auf Forderungen des Parlaments. Er führte dort auch aus, dass er jetzt wieder mit anderen Zahlen in den Finanzausschuss geschickt werden wird. Er gehe dort auch gern hin. Aber das wäre alles vorher zu klären gewesen. Er müsse jetzt andere Zahlen vorlegen.

Fakt ist, dass in der Januar-Sitzung des Finanzausschusses keine Zahlen vorgelegt wurden. Also stimmt es nicht, dass er mit anderen Zahlen hineingehen muss. Er stiftet nur Verwirrung. Das können Sie mir glauben.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wird auch darauf Bezug genommen, dass in einer Runde am 13. Dezember 2012 mit dem Herrn Minister, mit dem Staatssekretär, mit dem Berater, mit Herrn Lindecke und mit Herrn Barthel auch das dargestellt wurde, was das Parlament fordert.

Ich gehe einmal davon aus, dass Herr Barthel dort als CDU-Mitglied gesessen hat und nicht als Vertreter des Finanzausschusses. Anders kann ich mir das nicht erklären. Es ist jedenfalls keine Position des Finanzausschusses gewesen. Deshalb wollen wir, dass sich das Parlament hier heute klar positioniert.

Wir haben den Antrag vorgelegt und uns natürlich auch ihren Änderungsantrag angeschaut. Ich muss einmal sagen, dass ich es bedauerlich finde, dass Sie die Landesregierung, also den Punkt 6 unseres Antrages, absolut außen vor gelassen haben.

Nun weiß ich, dass eine Koalition eine Formulierung wie die Opposition nicht vornehmen würde. Das ist mir total klar. Aber dass Sie in keiner Weise, außer dass Sie sagen, sie sollen die Konsolidierungsentwürfe vorlegen, auf die Landesregierung Bezug genommen haben, finde ich äußerst bedauerlich; denn die Kommunikation und die Probleme, die entstanden sind, sind nicht nur ein Problem des Landesfeuerwehrverbands und seines Vorstandes. Es ist auch ein Problem des Zusammenwirkens zwischen dem Innenministerium und dem Vorstand.

(Beifall bei der LINKEN)

Also, das ist äußerst bedauerlich. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag bei Punkt 3 das Wort „hauptamtlich“ gestrichen. Meine Damen und Herren! Der Geschäftsführer ist wichtig. Ich erwähnte, wie viele Mitarbeiter in anderen Landesverbänden sitzen. Wenn das nur jemand ist, der auf 400-€-Basis ein bisschen Geld dazuverdient, dann kommt nichts dabei heraus. Wir brauchen nicht nur einen, der das Finanzielle regelt. Wir brauchen jemanden,

der für die Feuerwehr brennt und den Landesfeuerwehrverband eben auch in organisatorischer Hinsicht usw. in die richtigen Bahnen führt.

Deshalb ist es wichtig, dass wir versuchen, einen Geschäftsführer hauptamtlich zu beschäftigen. Ansonsten geht das Ding erneut nach hinten los. Dann nützt es auch nichts, wenn sich dort jemand bewirbt, der schon in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist.

Meine Damen und Herren! Sie wollen nicht, dass wir während der Haushaltsberatungen über Volumen und Struktur der Förderung beraten. Ich halte das für äußerst bedauerlich; denn was mit der Feuerschutzsteuer in den letzten Haushaltsverhandlungen passiert ist, ist nicht förderlich und nicht ausreichend.

Sie haben das nicht unterstrichen und deshalb gestrichen, dass der Landesfeuerwehrverband in diesem Zusammenhang gehört wird. Auch das finde ich sehr bedauerlich. Wir sollten nicht übereinander reden, sondern miteinander. - Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Dr. Paschke. - Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Stahlknecht das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns in diesem Hause einig, dass freiwillige Feuerwehren einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten.

(Beifall bei der CDU)

Dafür erst einmal herzlichen Dank.

Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass diese freiwilligen Feuerwehren ein Sprachrohr brauchen, das ihre Interessen vertritt. Deshalb brauchen wir einen Landesfeuerwehrverband, der stark und gezielt - Herr Lindecke, ich begrüße Sie - die Interessen der Feuerwehren vertritt.

(Beifall bei der CDU)

Das Letzte, was freiwillige Feuerwehren brauchen, ist - jetzt werde ich dann doch einmal politisch -, dass wir wieder auf dem Rücken von Feuerwehren heute Politik betreiben.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt einen ganz nüchternen Befund, an dem ich mich zu orientieren habe, Frau Kollegin Dr. Paschke. Den zitiere ich jetzt aus dem Bericht des Landesrechnungshofs. Das ist der Befund, den ich mit einer Amtsübernahme vorgefunden habe, nachdem ich den Landesrechnungshof gebeten habe,

aufgrund des Hinweises des damals amtierenden Vorsitzenden zu prüfen. Ich zitiere:

„Der Landesfeuerwehrverband hat im Rahmen seiner Tätigkeit teilweise grundlegende Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht beachtet. Als besonders gravierend bewertet der Landesrechnungshof die bestehenden Mängel hinsichtlich der nicht gegebenen Nachvollziehbarkeit der Buchführung und Jahresabschlüsse. Hiervon ist in besonderem Maße der Bereich der Jugendfeuerwehr mit ihrem Bildungszentrum als rechtlich unselbständige Untergliederung des Landesfeuerwehrverbands betroffen.“

Das war ein Teil des Zitats.

Nun müssen Sie wissen - jetzt nehme ich mir doch etwas mehr Zeit -, dass es in den Jahren vorher, also bevor ich das Amt übernahm, schon immer teilweise Rückforderungen gab, weil die Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet worden waren. Insofern lag das juristische Ermessen bei null. Aufgrund der Vorgeschichte mussten wir sagen, dass wir komplett zurückfordern, weil wir uns über eines auch einig sein müssen: Bei aller Verneigung von dem Ehrenamt, es geht um Steuergelder, die in einer treuhänderischen Verwaltung durch einen Landesfeuerwehrverband liegen.

Nachdem wir den Bescheid zur Rückforderung gestellt hatten, haben wir unverzüglich die Gespräche mit dem Landesfeuerverband aufgenommen. Wir haben über eine Ratenzahlung verhandelt. Da haben Herr Lindecke und sein Vorstand mir gesagt: Wir sind finanziell nicht in der Lage, Raten zu zahlen, weil uns das in die Insolvenz treiben würde.

Insofern haben wir - der Begriff „Stundung“ ist juristisch völlig falsch, Frau Dr. Paschke, das klären wir mal an anderer Stelle - über einen Erlass geredet und nie über Stundung, weil eine Stundung überhaupt nicht möglich ist.

Für einen Erlass steht in der Landeshaushaltsordnung nicht: „Feuerwehren sind wichtig, deshalb könnt ihr erlassen.“ Das wäre schön. Darin steht vielmehr, mit meinen Worten gesagt: Ein Erlass ist nur dann möglich, wenn - Tatbestand 1 - die Durchsetzung der Forderung zur Insolvenz führen würde und wenn - Tatbestand 2 - derjenige Verein oder Verband bei Nichtfälligstellung der Forderung in der Lage wäre, wirtschaftlich zu überleben. - Das nennt man Fortführungsprognose.

Daraufhin haben wir den Landesfeuerwehrverband gebeten, uns die Unterlagen vorzulegen. Mein Kollege Norbert Bischoff klagt bis heute, dass ihm für seine Prüfung die Unterlagen vom Landesfeuerwehrverband nicht vorgelegt worden sind. Wie soll jemand am Ende entscheiden, wenn die Unter

lagen fehlen? Die Bringschuld liegt nicht bei der Landesregierung - wir haben eine Holschuld -, die Bringschuld liegt beim Landesfeuerwehrverband.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben im November 2012 einen Teil der Unterlagen bekommen, haben diese geprüft und haben dann gesagt: Selbst bei Nichtfälligstellung der Forderung unsererseits hat der Landesfeuerwehrverband keine günstige Fortführungsprognose, weil er sich in einer Liquiditätsstockung befindet.

Das ist mit dem amtierenden Vorsitzenden, Herrn Winter, damals vorurteilsfrei und entspannt besprochen worden. Insofern war an uns die Zusage gerichtet, dass der Landesfeuerwehrverband eine Sonderumlage von damals noch 1 € erheben wird. Dies sei im Vorstand besprochen worden.

Da ich zu den Menschen gehöre, die in der Regel glauben, was ihnen andere sagen, habe ich am 24. November gesagt: Wir werden erlassen. - Zu dieser Aussage stehe ich auch heute noch. Wir werden erlassen, wenn der Landesfeuerwehrverband die Voraussetzungen einer Konsolidierung gemeinsam mit uns trägt, weil wir einen Landesfeuerwehrverband brauchen.

(Zustimmung bei der CDU)

Da ich nach einer Stunde gehen musste, habe ich leider nicht mitgekriegt, dass der damals amtierende Vorsitzende die Voraussetzungen, die er vortragen wollte und sollte, nicht genannt hat. Da habe ich etwas gelernt im Leben. Das ist so. Das zu sagen gehört auch dazu.