Ebenso wenig vermag ich zu beurteilen, in welcher Höhe eine Sonderumlage und damit eine Mithaftung der Mitglieder des Verbandes für Versäumnisse ihres alten Vorstandes einzufordern sind. Dass bei dem im Raum stehenden Betrag von 43 Cent pro Mitglied ein erklecklicher Betrag zusammenkommt und dies ein Beitrag des Verbandes zu seiner Konsolidierung ähnlich einem Insolvenzvergleich sein kann, spricht dafür und hat einen gewissen Charme.
Ich empfinde es auch als wichtig, dass der Städte- und Gemeindebund die Kommunen aufgefordert hat, sich an der Umlage zu beteiligen. Ich warne aber davor, dass wir den Mitgliedern des Verbandes, wie Punkt 2 Ihres Antrags intendiert, vorschreiben, wie sie abzustimmen haben. Dies sollte auch nicht durch eine Empfehlung geschehen.
In Vorbereitung der heutigen Sitzung habe ich mir daher noch einmal den vergleichbaren Antrag bezüglich des Landessportbundes angeguckt, den Sie hier im Plenum beschlossen haben. Der trifft es von der Intention und von der Formulierung her aus meiner Sicht deutlich besser.
Ich hätte mir allerdings zu einem Punkt sowohl in dem Antrag der Koalitionsfraktionen als auch in Ihrem Antrag mehr Detailgenauigkeit gewünscht. Das ist der Bereich der Jugendfeuerwehr. Hier bestehen die Probleme insbesondere bei der JuleikaAusbildung fort. Dazu sollten wir uns im Ausschuss weiter verständigen.
Meine Fraktion wird sich bei grundsätzlicher Zustimmung zum Antrag zu Punkt 2 der Stimme enthalten und bittet deshalb um Einzelabstimmung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Redner. Das ist der Kollege Kolze von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kolze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesverband als Interessenvertretung von fast 60 000 Feuerwehrleuten im Land Sachsen-Anhalt hat für den flächendeckenden Brandschutz eine besondere Bedeutung. Unserer Auffassung nach kann der Verband dieser besonderen Bedeutung nur nachkommen, wenn er durch
leistungsfähige Gremien und seine Organisation ein Dienstleister und Gewerkschaft für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren ist.
Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass es unter dem Dach des Landesfeuerwehrverbandes brennt. Daher müssen Mittel und Wege gefunden werden, dem Verband insbesondere aus der finanziellen Notlage herauszuhelfen. Diesbezüglich besteht Konsens. Es besteht auch ein Konsens über alle Fraktionen hinweg, dass zur Überwindung insbesondere der finanziellen Krisensituation vordergründig der Landesfeuerwehrverband und seine Mitglieder gefordert sind.
Ich sage es in diesem Zusammenhang ganz deutlich: Es wäre ein wichtiger Schritt gewesen, wenn auf der letzten außerordentlichen Landesdelegiertenversammlung in Heyrothsberge die empfohlene Sonderumlage von 43 Cent pro Feuerwehrmitglied beschlossen worden wäre, die Bedingung für den Erlass der Schulden in Höhe von mehr als 50 000 € durch das Innenministerium ist. Das hätte sicherlich zur Entschärfung der Situation beigetragen.
Die CDU-Fraktion unterstützt den vom Innenminister und vom Landesrechnungshof geforderten zeitnahen Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung, um die finanziellen Verhältnisse des Verbandes zu konsolidieren, sodass er seine Aufgaben erfüllen kann. Dieser eigenständige Konsolidierungsbeitrag des Verbandes ist für dessen Fortbestand unverzichtbar.
Alle Fraktionen dieses Hohen Hauses unterstützen die Empfehlung der Delegiertenversammlung vom 9. März 2013 an die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, der einmaligen Umlage in Höhe von 43 Cent pro Verbandsmitglied zuzustimmen. Es ist gut und richtig, dass der Landtag diese notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung nicht als einen politischen Angriff auf die Feuerwehren wertet.
Ein erstes positives Signal ist, dass bereits viele Verbände ihre Unterstützung für diese Sonderumlage signalisiert haben. Der Städte- und Gemeindebund hat die Gemeinden gebeten, die Sonderumlage zu unterstützen. Wir hoffen auf eine baldige Umsetzung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir auch ein paar Worte zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes über die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011. Der Landesrechnungshof hat dem Landesfeuerwehrverband in seinem Prüfbericht attestiert, dass dieser im Rahmen seiner Tätigkeit grundlegende Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsführung teilweise nicht beachtet hat. Als besonders gravierend betrachtet der Landesrechnungshof die bestehenden Mängel hinsichtlich der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Buchführung und der Jahresabschlüsse.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit sind wir der Auffassung, dass der Landesfeuerwehrverband einen für die ordnungsgemäße Geschäftsführung qualifizierten und erfahrenen Geschäftsführer gewinnen sollte, der künftig eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichert.
Einen von der Fraktion DIE LINKE befürworteten hauptamtlichen Geschäftsführer sehen wir kritisch. Ein hauptamtlicher Geschäftsführer wäre als Organ des Verbandes aufgrund der derzeitigen Satzungslage gar nicht zulässig. Eine Entscheidung hierüber muss der Verband letztlich selbst treffen.
Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2011 führt im Übrigen auf, dass die erheblichen Defizite in der Geschäftsführung des Landesfeuerwehrverbandes durch den Zuwendungsgeber begünstigt worden sind.
Die Kritikpunkte des Landesrechnungshofes hinsichtlich des konkreten Verwaltungshandelns bei der Zuwendungsgewährung in der Vergangenheit müssen wir sehr ernst nehmen. Dies gilt jedoch insbesondere für diejenigen, die schlecht gewirtschaftet haben oder die Unregelmäßigkeiten bei der Zuwendung zugelassen haben.
Ich kann Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege Erben, diesen Vorhalt beim besten Willen nicht ersparen. Wenn Sie als damals zuständiger Staatssekretär Ihren Aufsichtspflichten nachgekommen oder besser nachgekommen wären, würden wir aller Wahrscheinlichkeit nach diese Debatte heute nicht führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Neuwahl des Vorstandes hat der Landesfeuerwehrverband einen Neuanfang begonnen. Neben den die Existenz bedrohenden finanziellen Schwierigkeiten müssen noch viele weitere Brände im Hause des Landesfeuerwehrverbandes selbst gelöscht werden. Das betrifft auch die zwischenmenschliche Ebene. Es geht nunmehr darum, die aus der Vergangenheit rührenden Probleme des Landesfeuerwehrverbandes partnerschaftlich zu lösen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD und um die Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht noch einmal Frau Dr. Paschke. Bitte schön, Frau Dr. Paschke.
Ich möchte in meiner Redezeit von fünf Minuten darstellen, welchen Beitrag ich von allen Gremien zu dem weiteren Vorgehen erwarte.
Ich erwarte vom Landtag - das kam hier auch deutlich zum Ausdruck -, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal über die Probleme reden, wie zum Beispiel über die Ansätze für das Jugendbildungszentrum der Feuerwehr, das einmal in freier Trägerschaft der Jugendhilfe war und nunmehr dem IBK zugeordnet ist. Über all diese Dinge müssen wir reden, wenn es um den Haushaltsplan für das Jahr 2014 geht.
Ich schlage nochmals vor, dass wir dann in einem Fachgespräch mit dem Landesfeuerwehrverband und den kommunalen Spitzenverbänden darüber diskutieren, was an Umstrukturierungen, was an neuen Ansätzen, was an Haushaltsvolumen notwendig ist. Wir müssen uns mehr Zeit nehmen, als wir es bei dem letzten Doppelhaushalt getan haben. Das ist bei der Diskussion über den Entwurf nicht einmal vernünftig abgebildet worden.
Worum bitten wir den Landesfeuerwehrverband? - Wir bitten den Landesfeuerwehrverband, insbesondere seinen Vorstand, darum, dass er alles unternimmt, um den Feuerwehrverband zusammenzuführen. Ein Austritt aus dem Feuerwehrverband, wie es einmal aus dem Süden anklang, ist unbedingt zu verhindern. Es muss einen geschlossenen Verband geben, um die Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden durch die freiwilligen Feuerwehren absichern zu können.
Zur Landesregierung muss ich sagen: Ich finde es löblich, dass bis zum Juni 2013 das Problem gelöst werden soll. Aber, Herr Kolze und Herr Minister Stahlknecht, das Problem ist, dass die Satzung des Landesfeuerwehrverbandes nicht nur geändert werden müsste, um einen hauptamtlichen Geschäftsführer einstellen zu können, sondern die Satzung müsste auch geändert werden, um die Sonderumlage erheben zu können. Dazu braucht der Landesfeuerwehrverband eine Zweidrittelmehrheit in der Delegiertenversammlung.
Diese Möglichkeit hat er verpasst; 109 Mitglieder waren anwesend, 118 hätten es sein müssen. Die nächste Delegiertenversammlung wird voraussichtlich erst im November 2013 stattfinden; denn man befürchtet, dass man die Zweidrittelmehrheit erst recht nicht erreichen wird, wenn man die nächste Sitzung in großer zeitlicher Nähe einberuft.
- Doch, es ist auch unser Problem. Wenn der Staatssekretär sagt, bis zum 30. Juni muss das erledigt sein, und später verlauten lässt, dass es nun doch nicht unbedingt der 30. Juni sein muss, sondern dass es ein bisschen mehr Zeit hat, dann gibt es Irritationen. Man muss doch klare Aussagen treffen. Das ist ein Problem auch des Innenministeriums.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass der Innenminister, wie er es jetzt bestätigt hat, mit dem derzeitigen Vorstand in vernünftiger, offener Art und Weise kommuniziert. Dazu gehört auch, dass man sich nicht an die Kreisverbände richtet, ohne dass der Vorstand in irgendeiner Weise involviert ist. Ich halte einen solchen Umgang für nicht tragbar. Deshalb habe ich bei Ihnen vorhin nachgefragt.
Wir erwarten des Weiteren, dass die Landesregierung unsere Auffassung teilt, dass der Landesfeuerwehrverband keine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums ist. Man kann zu vielen Fragen einen Konsens haben; das ist auch gut. Aber es kann auch sein, dass es einmal widersprüchliche Auffassungen gibt. Dies muss man bei einem selbständigen Verband ertragen und akzeptieren. Das verlangen wir von der Landesregierung.
Wir verlangen von der Landesregierung auch, dass die parteipolitische Unabhängigkeit des Landesfeuerwehrverbandes und seines Vorstandes gewahrt wird.
Es gab in der letzten Zeit Ansätze, die daran wirklich Zweifel aufkommen ließen, zum Beispiel wenn sich jemand von der CDU beim Landesfeuerwehrverband als Geschäftsführer bewirbt, zum Beispiel wenn sich für die Beraterfunktion jemand angeboten hat, der SPD-Mitglied ist, aber abgelehnt worden ist und dann ein CDU-Mitglied als Berater - ohne dessen Arbeit schlechtzumachen - eingesetzt worden ist. All das wissen Sie ganz genau.
Deshalb wollen wir nicht, dass es sozusagen parteipolitisch untersetzt wird. Auch das Gespräch, das im Dezember 2012 stattfand, hatte diesen Ansatz, indem man ein Parlamentsmitglied von der CDU hinzugezogen hat.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in den letzten Sekunden meiner Redezeit sagen: Wir müssen alles unternehmen, um die Feuerwehren nicht auf dem Schlauch stehen zu lassen. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Die Debatte ist damit beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe keine Überweisungswünsche vernommen. Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 6/1922 ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1887 in der soeben geänderten Fassung ab. Ich frage Herrn Striegel: Sie wünschen eine Abstimmung Punkt für Punkt? Habe ich Sie richtig verstanden?
- Wunderbar. - Dann stimmen wir jetzt ab. Ich nenne die einzelnen Punkte. Wer Punkt 1 des geänderten Antrages zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist Punkt 1 beschlossen worden.