Jens Kolze
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kommunale Abgabenrecht ist ohne Frage eine sehr schwierige Rechtsmaterie. Durch die aktuelle Berichterstattung in den Medien und aufgrund der Diskussionen im politischen Raum sind viele von denen verunsichert, die noch Ende des letzten Jahres Beitragsbescheide bekommen haben. Ich möchte diese Verunsicherung nicht beflügeln und werde mich daher auf vier maßgebliche Punkte beschränken.
Punkt 1. Die LINKEN führen in ihrem Antragstext die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 auf. In diesem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern aus Brandenburg, wo bekanntlich DIE LINKE seit vielen Jahren mitregiert, gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen stattgegeben.
Nach erfolgter Prüfung durch die Landesregierung und unseren Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag hat dieser Kammerbeschluss jedoch keine Auswirkung auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt. Er betrifft vielmehr ein Spezifikum Brandenburgs. Es stellt sich daher in unserem Bundesland nicht die Frage einer Fallkonstellation, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner in Rede stehenden Entscheidung zu beurteilen hatte.
Punkt 2. Es geht den LINKEN gar nicht so sehr um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr. Vordergründig geht es ihnen doch darum, die Beitragszahler zu ermuntern, die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen, insbesondere des Herstellungsbeitrags II, durch Bescheide bis Ende des letzten Jahres nicht hinzunehmen.
Noch einmal zur Genese, meine Damen und Herren. Die Koalitionsfraktionen haben mit der letzten Novellierung des kommunalen Abgabenrechts eine Regelung mit einer im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr kurzen Verjährung für den Vorteilsausgleich geschaffen. Neben dieser materiellen Ausschlussfrist wurde zur Sicherung der Einnahmen aus Altfällen eine Übergangsregelung eingeführt, nach der noch bis Ende 2015 entsprechende Beiträge erhoben werden konnten.
Wenn es allein nach den Innenpolitikern meiner Fraktion gegangen wäre, hätte es diese Übergangsregelung nicht gegeben, meine Damen und Herren.
Hiergegen haben jedoch die kommunale Familie, die Aufgabenträger, erhebliche Bedenken angemeldet. Man hat ein noch offenes Beitragsvolumen von mehr als 100 Millionen €, einen drohenden Gebührenanstieg für den Bürger und eine drohende Geltendmachung über das FAG gegenüber der Landespolitik geltend gemacht. Als Grund für jahrelange Untätigkeit wurde unter anderem angeführt, dass eine rechtssichere und obligatorische Erhebung erst ab 2009 möglich gewesen sei.
Es gab dann einen Regelungsvorschlag der kommunalen Spitzenverbände unseres Landes, nach dem Ansprüche auf Abgaben zum Vorteilsausgleich bei eingetretener Vorteilslage frühestens ab dem Jahr 2020 ausgeschlossen sein sollten. Das wäre die Übernahme des brandenburgischen Modells gewesen, meine Damen und Herren. Das wollte die Koalition jedoch nicht.
Die bei der letzten Novellierung eingeführte Übergangsregelung war in erster Linie ein Regelungswunsch der Kommunen und Aufgabenträger. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit so benennen dürfen. Einen solchen Kompromiss finden Sie auch in anderen Bundesländern, wo auch DIE LINKE Regierungsverantwortung trägt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Punkt 3. Nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Urteil mit dem Aktenzeichen 4 L 24/14 vom 4. Juni 2015 - tragen die durch die Koalitionsfraktionen bei der letzten Novellierung des kommunalen Abgabenrechts eingeführte Obergrenze zum Vorteils
ausgleich und die Übergangsregelung dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastbarkeit und Vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung. Es ist mitnichten so, dass Gerichte in unserem Land über die rückwirkende Beitragserhebung noch nicht geurteilt hätten.
Punkt 4. Ja, es ist zu erwarten, dass es trotz der klaren Rechtsprechung unseres Oberverwaltungsgerichts auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit zu einer höchstrichterlichen Klärung der in vielen Bundesländern aufgeworfenen Fragen der Altanschließer kommen wird. Daher ist der Erlass des Innenministeriums aus unserer Sicht ein gangbarer, wenn nicht sogar der richtige Weg.
Eines sage ich aber ganz deutlich: Wenn sich wider Erwarten herausstellen sollte, dass die bestehenden Regelungen keinen Bestand haben, dann muss eine Lösung für diejenigen gefunden werden, die Ende letzten Jahres insbesondere ihren Herstellungsbeitrag II bezahlt haben, ohne hiergegen in Widerspruch zu gehen. Alles andere wäre den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.
Ich bitte Sie abschließend um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident, Herr Steinecke:
Vielen Dank, Herr Kolze. Es gibt zwei Fragen, von Herrn Gallert und von Herrn Striegel. Möchten Sie diese beantworten? - Das tun Sie. Bitte, Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Das kann ich ganz kurz machen, Herr Gallert. Zum Ersten gibt es dazu klare Äußerungen des GBD. Zum Zweiten kann ich Ihnen überhaupt keine Auskünfte darüber geben, was auf Twitter kursiert, weil ich diesem Phänomen nicht nachhänge. - Danke.
Lieber Kollege Striegel, wenn wir das Gutachten schon zur Hand hätten, könnte ich Ihnen diese Antwort schon jetzt geben. Aber, Herr Striegel, es ist doch völlig klar - und ich glaube, das ist auch im Interesse der GRÜNEN -, dass wir diejenigen, die sich rechtstreu verhalten haben, nicht schlechter stellen als diejenigen, die am Ende ihren Nutzen aus einer nachträglichen Rechtsprechung ziehen können.
Natürlich.
Doch, die haben Sie bekommen. Ich werde mich jetzt nicht äußern, bevor uns das entsprechende Gutachten zur Verfügung steht. Sie erwarten von mir Sterndeuterei. Das mache ich nicht. Das können Sie gern machen. Das machen Sie ja gern im Wahlkampf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Striegel, Ihre Worte ver
nehme ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Auf der einen Seite erzählen Sie uns hier, dass Sie der Polizei mit weiterem Personal helfen wollen, auf der anderen Seite wollen Sie lieber heute als morgen den Verfassungsschutz dieses Landes abschaffen. Das passt doch überhaupt nicht zueinander, lieber Kollege.
Meine Damen und Herren! Der Aufgabenumfang unserer Landespolizei wird durch die Pflicht zur Gewährleistung der inneren Sicherheit definiert. Keine Frage, die Landespolizei sieht sich in Sachsen-Anhalt aktuell mit verschiedenen sicherheitsrelevanten Großeinsatzlagen konfrontiert. So müssen Risikospiele für die dritte Liga, ständig Großdemonstrationen und zunehmend auch andere Großeinsätze abgesichert werden. Nicht zuletzt gehen die aktuellen Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik mit einer steigenden Belastung unserer Polizei einher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht Einigkeit, dass die Personalsituation bei der Landespolizei mit Blick auf die zu bewältigenden Aufgaben zu verbessern ist, auch wenn die Vorstellungen darüber, welche Maßnahmen sofort umgesetzt werden müssen, ein wenig auseinandergehen.
Meine Fraktion verfolgt das Ziel, bei der Polizei perspektivisch eine Sollstärke von 7 000 Polizisten zu erreichen und hierfür die eigenen Ausbildungskapazitäten anzupassen. Wir sehen hierfür einen Einstellungsbedarf von 350 Anwärtern jährlich. Ich stimme dem Kollegen Erben ausdrücklich zu: Wir müssen sehen, dass wir beispielsweise solche Einrichtungen wie Blankenburg auch für die Ausbildung der Polizisten in der Zukunft nutzen.
Weiterhin müssen wir dazu kommen, den Personalbestand nach belastungsorientierten Faktoren der polizeilichen Arbeit zu bestimmen, die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiterzuentwickeln und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang zu sichern.
Meine Damen und Herren! Dazu gehört natürlich auch, dass wir im Innendienst der Polizei zunehmend Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsangestellte einsetzen und die dort frei werdenden Vollzugsbeamten, soweit sie gesundheitlich in der Lage sind, auch für den Dienst auf der Straße nutzen. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, heute und hier zu sagen: Für die Beamten, die für diesen Dienst dann nicht tauglich sind, müssen wir einen Laufbahnwechsel vollziehen; denn wir können den anderen Beamten nicht erklären, dass ein Polizist im Innendienst eine Vollzugszulage erhält.
Eine pauschale Begrenzung der Einstellungszahlen kann im Hinblick auf die stark differenzierende
Sicherheitslage in den einzelnen Bundesländern zukünftig nicht die Lösung sein. Auch die Bevölkerungszahl kann künftig nicht der entscheidende Maßstab zur Bestimmung der Sollstärke bleiben. Dies ist eine Aufgabe für die Regierungskoalition der siebenten Wahlperiode. Dieser Aufgabe werden wir uns, so der Wähler will, stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus haben wir bereits Ende letzten Jahres konkrete und gute Vorschläge diskutiert, wie wir durch schnell wirksame Sofortmaßnahmen bei der Personalstärke kurzfristig eine Entlastung erreichen können. Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer Wachpolizei in Sachsen-Anhalt diskutiert.
Der Innenminister hat den Koalitionsfraktionen im November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einrichtung und die befristete Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt und für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig zusätzliches Personal mit der Entgeltgruppe 6 TV-L vorsieht. Für die Unterhaltung eines Wachpolizeidienstes mit 200 Wachpolizisten sollten jährlich 9,83 Millionen € Personal- und Sachkosten anfallen.
Unser Koalitionspartner wollte diesen Gesetzentwurf nicht mit uns einbringen und bestand darauf, einen Wachpolizeidienst mit dem Ziel der Verbeamtung durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einzurichten. Auch wenn bis dato in keinem anderen Bundesland in Deutschland Wachpolizisten verbeamtet worden sind, haben wir unsere grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, hierbei einen Alleingang SachsenAnhalts zu wagen, um durch eine gezielte Maßnahme kurzfristig eine Verbesserung der Personalausstattung der Landespolizei zu erreichen. Die einzige Bedingung war, dass für die Umsetzung der Maßnahmen notwendige Planstellen vorhanden sind. Die, meine Damen und Herren, gibt es leider nicht.
Zu dem Gerücht, dass es bei der Landespolizei 600 freie Stellen geben solle, die mit Wachpolizisten besetzt werden könnten, nur so viel: Viele Planstellen der Polizei können aufgrund der Vorgaben des Personalentwicklungskonzeptes der Landesregierung nicht besetzt werden. Wir haben diesen Einstellungsspielraum nicht, und schon gar nicht bei der Landespolizei. Auch dies ist eine Denksportaufgabe für die siebente Wahlperiode, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die ledigliche Schaffung von beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den Wachpolizeidienst ohne personelle Untersetzung ist der klassische Fall des Leerverkaufs. Eine solche Politik wird von uns nicht mitgetragen. Daher hat der Landtag am Ende
dieser Wahlperiode die Einrichtung einer Wachpolizei nicht beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In ihrem Alternativantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, notwendige Sofortmaßnahmen für den Personalbestand der Landespolizei zu ergreifen. Dies, meine Damen und Herren, tut Minister Stahlknecht, indem er per Ministerverordnung notwendige Handlungsbedarfe durch die befristete Einstellung von bis zu 250 Fachpolizisten im Angestelltenverhältnis abarbeiten will. Die bisher für Aufgaben des Objektschutzes und bei Verkehrskontrollen eingesetzten Beamtinnen und Beamten werden so durch diese Hilfspolizisten entlastet und stehen damit wieder für polizeiliche Aufgaben zur Verfügung. Das ist ein richtiger Schritt, der von meiner Fraktion begrüßt wird.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und dafür, dass ich ein wenig überziehen durfte.
Ja, natürlich gerne.
Ich bin durchaus der Meinung, dass die Landesregierung mit einem Kabinettsbeschluss eine entsprechende Lösung finden könnte, wenn diese mehrheitsfähig wäre und von allen Kabinettsmitgliedern getragen würde.
Da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Aber das könnte durchaus sein, Kollege Erben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass für die Bürgerinnen und Bürger des Landes SachsenAnhalt der 8. Mai eines jeden Jahres, der Tag der Befreiung vom Faschismus, ein staatlich anerkannter Feiertag werden muss, an dem die allgemeine Arbeitsruhe gilt. In der DDR wurde der 8. Mai bis 1966 und noch einmal im Jahr 1985 als Feiertag begangen.
Die Fraktion DIE LINKE will nunmehr den Tag der Befreiung für das Land Sachsen-Anhalt zum gesetzlichen Feiertag erklären. Die Länderumfrage im Rahmen der Ausschussberatung hat ergeben, dass der 8. Mai in keinem Bundesland als gesetzlicher Feiertag festgeschrieben ist; lediglich in Brandenburg, in Thüringen und in Mecklenburg
Vorpommern ist der Tag der Befreiung ein Gedenktag.
Für uns ist die Forderung völlig losgelöst von der Diskussion, dass wir im Land Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich schon genug Feiertage haben. Nur vier Bundesländer haben mehr als elf staatlich anerkannte Feiertage. Das ist politisch nicht vertretbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, um auf die Bedeutung des Datums 8. Mai 1945 einzugehen. Mit der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 wurde der Zweite Weltkrieg in Europa beendet. Für viele Länder Europas ist der 8. Mai zu Recht ein Tag, an dem feierlich an die Befreiung von der deutschen Fremdherrschaft und dem Grauen des Krieges gedacht wird. Auch in Deutschland war der 8. Mai 1945 für viele Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht, an dem die Welt von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden ist.
Daher wird an diesen Tag in Deutschland jährlich erinnert. Der 8. Mai ist auch ein Tag der Mahnung, dass Antisemitismus und Rassismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.
Wir dürfen jedoch bei der Würdigung der herausragenden Bedeutung dieses Gedenktages eines nicht vergessen: Für viele Menschen in Ost- und in Mitteldeutschland haben mit dem 8. Mai nicht der Frieden, die Zuversicht und die Freude Einzug gehalten. Denken Sie an Flucht und Vertreibung der Menschen aus den Ostgebieten,
von denen viele ihr Hab und Gut und ihr Leben verloren haben. Denken Sie an die Verbrechen von Angehörigen der Roten Armee an der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten, wie etwa die systematischen Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen, die sich auch mit Verweis auf die eigenen leidvollen Erfahrungen nicht rechtfertigen lassen.
Infolge des Endes der nationalsozialistischen Tyrannei wurde in der sowjetischen Besatzungszone eine neue Diktatur unter dem roten Stern errichtet, meine Damen und Herren. Hinrichtungen, Deportationen, Zwangsarbeit und willkürliche Inhaftierungen wurden von den neuen Machthabern systematisch angewandt. Zuchthäuser und Konzentrationslager aus der NS-Zeit wurden durch die rote Diktatur als Speziallager weitergenutzt, in denen nach dem Krieg viele Menschen erniedrigt und qualvoll getötet worden sind.
Für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland war der 8. Mai kein Tag der Freude und Zuversicht. Erst im Jahr 1989 erhielten die Bewohner
der ehemaligen DDR die Chance, eine Demokratie aufzubauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die hier diskutierte Forderung der LINKEN wurde bereits im April 2013 im Bundestag beraten. Seinerzeit haben die LINKEN dort den Antrag „Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden“ eingebracht. Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen, auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben diesen Antrag gegen die Stimmen der LINKEN abgelehnt.
Auch wir in Sachsen-Anhalt sehen keine Notwendigkeit für den von Ihnen geforderten weiteren gesetzlichen Feiertag. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Ja.
Ich glaube nicht - liebe Kollegin Quade, so gut kenne ich Sie -, dass ich Ihnen Nachhilfeunterricht im Fach Geografie geben muss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Sitzung des Landtages im Februar hat die antragstellende Fraktion unter tosendem Beifall ein Bleiberecht für alle gefordert. Sie haben erklärt, dass jeder, der - auf welchem Weg und aus welchen Gründen auch immer - nach Deutschland kommt - sei es auch aus rein wirtschaftlichen Gründen -, hier bleiben und hier leben dürfe.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, Sie wollen Realpolitik betreiben und müssen und wollen Ihrer Verantwortung gerecht werden. Dann stellen Sie sich jetzt der Macht des Faktischen. Wir werden in diesem Jahr deutlich mehr als 40 000 Flüchtlinge und Asylsuchende in Sachsen-Anhalt verzeichnen können. Im letzten Jahr waren es 6 600 Menschen. Zum Vergleich: Das Vereinige Königreich hat im letzten Jahr 31 700 Menschen aufgenommen.
Die Prognose lautet, dass sich der Zugang ohne gezielte Maßnahmen der Zuwanderungsbegrenzung, etwa beim Familiennachwuchs oder bei der Festlegung von Obergrenzen, zumindest in der gleichen Größenordnung fortsetzen wird.
Wenn Sie gleichwohl Ihre Forderung nach einem Bleiberecht für alle aufrechterhalten wollen, dann kommen Sie nicht umhin, alsbald die Zuweisung von Flüchtlingsunterkünften durch Beschlagnahmung von Wohn- und Gewerbeimmobilien vorzuschlagen. Das wäre zwangsläufig ein notweniger Schritt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion verfolgt hingegen den Kurs, zukünftig die Begrenzung der Zuwanderung auf ein Maß vorzunehmen, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit dieser Menschen auch langfristig gewährleistet.
Aber derzeit geht es nur um das alles bestimmende Thema: Wie schaffen wir es, dieser Vielzahl von Hilfesuchenden menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen? - Im laufenden Jahr sind bis zum 1. November rund 27 000 Flüchtlinge in der Erstaufnahme gezählt worden. Die plötzliche, derart stark zunehmende Identität der Einreise stellt uns vor enorme Probleme.
Keine Frage: Wir alle wollen eine Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Zelten in der Winterzeit verhindern. Daher arbeitet die Lan
desregierung unter Hochdruck, um den starken Zustrom von Menschen, der völlig unvorhersehbar war, durch ein Unterbringungskonzept mit menschenwürdigen Unterbringungsmöglichkeiten zu versorgen. Es wird sehr viel in unserem Land getan, um die Menschen für die Winterzeit sicher und warm unterzubringen.
Man kann Herrn Minister Stahlknecht nun wirklich nicht den Vorwurf machen, dass er den Landtag und insbesondere den Ausschuss für Inneres und Sport nicht einbezieht. Wir bekommen über den Ausschuss ständig Meldungen zur aktuellen Lage im Bund, zu aktuellen Zugangssituation im Land, selbstverständlich aufgegliedert nach den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen, und auch zur Verteilung im Land.
Die Landesregierung hält die Ausschüsse ständig über Änderungen im Unterbringungskonzept und zur Vornahme der Registrierung auf dem Laufenden. Im Innenausschuss sind die Herausforderungen der Flüchtlingskrise und das Unterbringungskonzept als ständiger Tagesordnungspunkt gesetzt. Wir brauchen den von Ihnen geforderten Sonderausschuss, meine sehr verehrten Damen und Herren, nun wirklich nicht.
Wenn Sie in Ihrer Antragsbegründung ansprechen, dass bei Erstaufnahmeeinrichtungen die tatsächlichen Belegungsstände oft unter der zur Verfügung stehenden Kapazität liegen, so gehört es auch zu Ehrlichkeit dazu, dass man den Grund dafür benennt. Wir haben in Deutschland das Problem, dass viele zu uns kommende Menschen, die ja eigentlich Schutz suchen, nicht dort bleiben, wo man sie unterbringt. Es geschieht sehr häufig, dass Asylsuchende zum Beispiel aus Altengrabow einfach verschwinden und sich auf den Weg zu ihren eigentlichen Fluchtzielen, beispielsweise Hamburg oder Berlin, machen. Diesem Problem wird zukünftig auf Bundesebene durch Sanktionen und eine Residenzpflicht am Ort der Aufnahmeeinrichtung begegnet werden.
Nun zu den von Ihnen im Antragstext angesprochenen Abschiebungen. Es ist ja bekannt, dass Ihre Fraktion Abschiebungen generell als inhuman bezeichnet und sie ablehnt. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss unverzüglich abgelehnt und in seine Heimat zurückgeführt werden, sonst schaden wir der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Aufnahme von Menschen. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich in Sachsen-Anhalt über 4 000 geduldete ausreisepflichtige ehemalige Asylbewerber befinden, die die so dringend notwendigen Kapazitäten blockieren.
Die in Sachsen-Anhalt initiierten Sammelrückführungen sind der richtige Weg, und durch den Asylkompromiss 2015 auf Bundesebene, den die antragstellende Fraktion ja auch ablehnt, können wir nunmehr nicht schutzbedürftige Menschen aus
sicheren Herkunftsländern direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Hause schicken und die Bemühungen um ein gemeinsames Rückführungsmanagement der Länder erhöhen. Wir haben bis Ende Oktober bereits knapp 800 Abschiebungen durchgeführt.
Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des gesamten Antrages an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen wollen, dass das Rathaus Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen wird. Wir streben daher eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung für die hierfür zweckmäßigen Aufgaben an. Hierzu haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag für die sechste Wahlperiode bekannt.
Keine Frage, die interkommunale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt und den Ausbau der Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Sie kann den Kommunen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels besser zu bewältigen, und bietet damit insbesondere eine Chance für den ländlichen Raum.
Denn wir alle wollen, dass die durch die Gemeindegebietsreform entstandenen leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten Ansprechpartner vor Ort sind, also die Aufgaben bürgerfreundlich und so weit wie möglich ortsnah und wirtschaftlich erledigen.
Durch eine erhöhte interkommunale Zusammenarbeit können strukturelle Probleme erfolgreich gelöst und effiziente Strukturen für die Aufgabenerfül
lung geschaffen werden, mithin bürokratische Hemmnisse abgebaut sowie finanzielle und personelle Ressourcen freigesetzt werden.
Für die Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung für die sechste Wahlperiode befindet sich ein Gesetzentwurf der Landesregierung im Mitzeichnungsverfahren der Ministerien. Minister Stahlknecht hat also seine Hausaufgaben gemacht.
Im Kern wird im Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport die Vorschlagsliste der kommunalen Spitzenverbände übernommen und werden Aufgaben von den Landkreisen auf die Gemeindeebene verlagert.
Neben diesen Regelungen enthält der Entwurf Vorschriften, mit denen die Kommunen von kostenintensiven Standards entlastet werden sollen. Dass dieses Mitzeichnungsverfahren nicht abgeschlossen und die Einbringung in den Landtag bisher nicht erfolgt ist, deutet auf das schwierige Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung unter den beteiligten Ministerien hin.
Durch die sehr intensive Ausschussbefassung wissen wir, dass die ressortübergreifende Willensbildung der Landesregierung in dieser Wahlperiode auch nicht mehr abgeschlossen sein wird. Vor allem die Aufgabenverlagerung bedarf eines langwierigen Abstimmungsprozesses. Das ist bis dato noch in keinem Bundesland einfach gewesen, zumal wir hier in einem für die Gebietskörperschaften wesentlichen Bereich agieren. Besonders schwierig sind die verfassungsrechtlichen Prüfungen zur Konnexität und die Ermittlung der konkreten Kosten hinsichtlich der kostenmäßigen Auswirkung der Aufgabenverlagerung.
Ein Gesetzentwurf kann jedoch erst nach erfolgter Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich des Mehrbelastungsausgleichs im Landtag beraten werden. Unser Bekenntnis zu einer interkommunalen Funktionalreform, die die orts- und bürgernahe Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben ermöglicht, gilt jedoch über das Ende der sechsten Wahlperiode hinaus.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht hat im letzten Jahr der abstrakten Normenkontrolle der Oppositionsfraktionen gegen die Novelle des Polizeigesetzes teilweise stattgegeben und damit einzelne Regelungen des SOG als verfassungswidrig beanstandet, die Novelle aber in großen Teilen bestätigt.
Die vom Landesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen gehen hierbei inhaltlich auf den Regierungsentwurf zurück und sind im Gesetzgebungsverfahren entsprechend der Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages angepasst worden.
Die von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Ermächtigungsgrundlagen zur Videoaufzeichnung bei Anhalte- und Kontrollsituationen, die heiß diskutierten Untersuchungspflichten bei möglicher Infektionsübertragung nach Baden-Württembergischem Regelungsvorbild, zur Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen und die zum Schutz von Polizisten bei Personen- und Fahrzeugkontrollen eingeführte Befugnis zum Anfertigen von Bildaufzeichnungen hat das Landesverfassungsgericht unter der Maßgabe gebilligt, dass hierfür bis zum 31. Dezember dieses Jahres
verfassungskonforme Neuregelungen geschaffen werden.
Die in den letzten Änderungen des Polizeigesetzes von den Koalitionsfraktionen vorgesehene Befugnis zur Unterbrechung und von Verhinderung von Kommunikationsverbindungen wurde vom Landesverfassungsgericht nicht beanstandet. Eine solche Ermächtigung gibt es im Übrigen auch in neun weiteren Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg und Brandenburg.
Der Anwendungsfall dieser Befugnis ist eben nicht die Anti-Nazi-Demo, sondern die Verhinderung der Fernzündung eines Sprengsatzes per Mobilfunkgerät oder die Unterbrechung der Kommunikationswege des Täters bei einer Geiselnahme.
Für nichtig erklärt hat das Landesverfassungsgericht die sogenannte Quellentelekommunikationsüberwachung und die Ermächtigung, für bestimmte öffentliche Bereiche zu bestimmten Zeiten den Verkauf und den Genuss alkoholischer Getränke und das Mitsichführen von Glasgetränkebehältnissen zu verbieten.
Zur Quellen-TKÜ nur so viel: Keine Frage, die Koalitionsfraktionen verfolgten mit dieser Vorschrift einen legitimen Zweck. Wir hatten nicht vor, wie oftmals bösartig behautet worden ist, Rahmenbedingungen für den Einsatz von Staats- oder Bundestrojanern oder anderen Ausspähprogrammen zu schaffen.
Richtig ist aber auch, dass wir derzeit nicht die entsprechenden technischen Voraussetzungen an der Hand haben und damit nach den Ausführungen des Landesverfassungsgerichts eine verantwortliche Rechtsgüterabwägung nicht möglich ist. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts verdeutlicht uns jedoch auch, dass wir hier eine Sicherheitslücke haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir brauchen schnellstmöglich eine solche Software. Mögliche Anschläge könnten gegebenenfalls nicht verhindert werden, weil verschlüsselter Kommunikation nicht gefolgt werden kann. Das ist für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar. Solange diese Software aber nicht existiert, sollte von der Ermächtigung im Polizeirecht Abstand genommen werden.
Die Ermächtigung zur Ausweisung von Alkoholkonsumverbotszonen, die auf den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände eingearbeitet worden ist, wurde ebenfalls für verfassungswidrig erklärt. Wir wollten die Kommunen im Kampf gegen alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen an Brennpunkten vor allem in den Abend- und Nachtstunden unterstützen. Da aus der Sicht der Koalitionsfraktionen die rechtssichere Ausgestaltung einer Ermächtigung der Kommunen für ein Alkoholverbot nach den Vorgaben des Landesver
fassungsgerichts derzeit nicht möglich ist, werden wir auf eine solche verzichten.
Mit der erneuten Novellierung des Polizeigesetzes wollen wir den Maßgaben des Landesverfassungsgerichts Rechnung tragen, aber auch den Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer wirksamen und modernen Gefahrenabwehr und den Erfordernissen der polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Praxis gerecht werden.
Da das Landesverfassungsgericht Ermächtigungsgrundlagen mit Maßgaben versehen hat und diese nur noch bis zum Ende dieses Jahres anwendbar sind, ist es dringend notwendig, dass wir die Ihnen vorliegende Novellierung heute auf den Weg bringen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch das Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung nachgekommen, wonach der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch Gesetz zu regeln sind. Nachdem wir viele Jahre über die Umsetzung dieses Verfassungsauftrages geredet haben, wird nunmehr mit der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD abgearbeitet, dass der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung durch ein Landesorganisationsgesetz zu regeln sind.
Gleichzeitig wird hierdurch der Beschluss des Landtages vom 19. Oktober 2006 aufgegriffen. Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Organisationsgesetzen anderer Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalens, Brandenburgs oder Mecklenburg-Vorpommerns. Durch den Gesetzentwurf werden zum einen allgemein die grundlegenden Bestimmungen zur Ausübung der Organisationshoheit für die unmittelbare Landesverwaltung und, soweit erforderlich, die allgemeine räumliche Gliederung der Landesverwaltung geregelt.
Es wird festgestellt, dass obere und untere Landesbehörden nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes errichtet oder aufgelöst werden können.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung war auch eine Verordnungsermächtigung der Landesregierung für die Auflösung oder Eingliederung von bestehenden Behörden, die nicht durch Gesetz errichtet worden sind, sowie für die Übertragung von Aufgaben auf andere Landesbehörden vorgesehen. Diese Verordnungsermächtigung hat der Innenausschuss im Rahmen des Beratungsverfahrens einvernehmlich gestrichen. Grund hierfür ist nicht ein besonderes Misstrauen des Hohen Hauses gegenüber der Landesregierung. Es geht vielmehr darum, dass sich der Landtag seine Regelungsbefugnis für gebotene Veränderungen der Aufbauorganisation nicht durch das Instrument der Verordnungsermächtigung aus der Hand nehmen lassen will.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf allgemein anerkannte und teilweise aus dem Verwal
tungsmodernisierungsgrundsätzegesetz übernommene Ziele und Grundsätze der Verwaltungsorganisation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu den aus der Sicht der CDULandtagsfraktion wesentlichen Kernaussagen des Gesetzentwurfes kommen. Wir werden den dreistufigen Verwaltungsaufbau bei zur Erfüllung nach Weisung übertragenen Aufgaben beibehalten. Ich persönlich war schon immer ein Befürworter des dreistufigen Verwaltungsaufbaus. Wir brauchen ein Landesverwaltungsamt als zentrale Koordinierungs- und Bündelungsbehörde, nicht zuletzt, um auch die Fachministerien von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Einräumigkeit der Verwaltung als übergeordnetes Organisationsprinzip wird festgeschrieben. Eine Abweichung von diesem Grundsatz soll die Ausnahme bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie abschließend um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland ist derzeit Zielland einer Völkerwanderung von Flüchtlingen aus dem Mittleren und Nahen Osten sowie aus vielen Ländern Afrikas, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not oder einfach nur ein besseres Leben suchen.
Die große Hilfsbereitschaft Deutschlands für Flüchtlinge und Asylsuchende, die wirtschaftliche Stärke unseres Landes sowie die im europäischen Vergleich hohen Unterbringungsstandards und Sozialleistungen sind Gründe dafür, dass viele der Menschen, die derzeit die beschwerliche Route über den Balkan wählen, nach Deutschland wollen.
Es ist aber auch klar, dass Deutschland und Schweden diesen Zustrom nicht allein bewältigen können, sondern dass wir eine innereuropäische Solidarität und eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik in Europa brauchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der enorme Andrang von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist eine Herausforderung, die eben nur gemeinsam von der Europäischen Union bewältigt werden kann.
Deutschland steht zu seiner humanitären und europäischen Verpflichtung und muss dies auch von den Partnern in Europa verlangen dürfen. Dazu zählt eben auch die Einhaltung der Dublin-III-Verordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im ersten Halbjahr wurden in der Europäischen Union mehr als 430 000 Asylanträge gestellt. Deutschland ist mit mehr als 171 000 Anträgen in der Bearbeitung der einsame Spitzenreiter. In Island waren es 80, in Slowenien 95 und in Estland 115.
Auf der europäischen Ebene müssen schnellstmöglich Lösungen gefunden werden. Wir brauchen eine solidarische und faire Verteilung und Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge durch die EU-Mitgliedstaaten. Die Weiterreise muss vermieden werden. Die von Deutschland und Österreich getroffene Ausnahmeentscheidung zur Entlastung von Ungarn muss eine einmalige Ausnahme bleiben.
Wir brauchen eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer und eine grundlegende Reform der EU-Asylpolitik mit dem Ziel eines einheitlichen EU-Asylrechts. Wir brauchen eine wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität, finanzielle Unterstützung für aktuell besonders belastete EUStaaten und, meine Damen und Herren, ein stärkeres Engagement Europas bei der Bekämpfung der Fluchtursachen in den hauptsächlichen Herkunftsländern.
In Deutschland müssen wir aufgrund der aktuellen Prognose folgende Sofortmaßnahmen auf den Weg bringen: Asylverfahren müssen durch zusätzliche Entscheidungskapazitäten beschleunigt werden. Der Kosovo, Albanien und Montenegro müssen als sichere Herkunftsländer bestimmt werden. Die Höchstdauer des Aufenthalts in der Erstaufnahme-Einrichtung muss bis auf sechs Monate verlängert werden.
Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern muss sich der Aufenthalt in der ErstaufnahmeEinrichtung bis zum Ende des Verfahrens und der in der Regel darauf folgenden Rückführung verlängern. Wieder eingereiste Folgeantragsteller müssen in der Erstaufnahme-Einrichtung verbleiben. Bargeldbedarf muss in den ErstaufnahmeEinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Die Höchstdauer zur Aussetzung der Abschiebung muss von sechs auf drei Monate reduziert werden. Die Sozialleistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige müssen reduziert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der aktuellen Situation sprechen wir nicht mehr über die Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik, sondern über die Flüchtlingskrise im Jahr 2015 in Europa, die größte Herausforderung, vor der die EU jemals gestanden hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN! Sie wollen durch Ihre Landtagsanträge und durch einen Paradigmenwechsel diese Krise wie folgt lösen: Ein Bleiberecht für alle, Freizügigkeit für Asylsuchende in der Europäischen Union, also freie Wohnortwahl, und die Nichteinstufung der Balkanländer als sichere Herkunftsländer. Dies, meine Damen und Herren, ist kein Krisenmanagement, sondern Utopie.
Das Gebot der Stunde heißt jetzt das Finden von europäischen Lösungen, die Beschleunigung der Asylverfahren einschließlich Rückführungen und
die Beseitigung von Fehlanreizen. All das werden wir auf den Weg bringen. Ich erinnere hierbei insbesondere an die Verständigung der Koalitionsspitzen im Bundestag Anfang September 2015. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2009 ist nach einem mehrjährigen Gesetzgebungsverfahren das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft getreten. Das Gesetz soll Beißvorfälle mit Hunden weitgehend minimieren. Durch Hunde dennoch verursachte Schäden sollen besser und angemessen ausgeglichen werden.
Als wesentliches Instrumentarium zur Erreichung der dargestellten Ziele sieht das Gesetz die Kennzeichnung aller Hunde, die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, ein gesondertes Rechtsregime für gefährliche Hunde mit einem Wesenstest für Hunde und einer Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung für Hundehalter und -führer, Vorgaben für das Führen gefährlicher Hunde,
Meldepflichten für Hundehalter und Tierärzte sowie Meldebefugnisse für Ärzte vor. Weiterhin bestimmt das Gesetz die Möglichkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und regelt die Einrichtung eines zentralen Hunderegisters zur Erfassung aller in Sachsen-Anhalt gehaltenen Hunde mit Übermittlungspflichten der Hundehalter.
Auf der Grundlage des Gesetzes ist ebenfalls im Jahr 2009 die vom Ministerium des Innern erlassene Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung enthält neben Begriffsbestimmungen und Zuständigkeitsregelungen Einzelheiten zur Kennzeichnung von Hunden, zur theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung, zum Inhalt und zur Durchführung des Wesenstests, zur Anerkennung der sachverständigen Personen und von Einrichtungen für die Durchführung von Wesenstests, zur Anerkennung der Wesenstests anderer Länder und Staaten sowie zum Hunderegister, insbesondere hinsichtlich der Datenübermittlung und Führung des Registers.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gesetz war vorgesehen, die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger zu überprüfen. Die daraus folgende zusammenfassende Bewertung wurde dem Landtag vorgelegt und im Innenausschuss beraten.
Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetz als auch das ihm zugrunde liegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben, auch wenn die Auffassungen in den Stellungnahmen und Erfahrungsberichten im Rahmen der Evaluierung weit auseinandergingen.
Angesichts der Anregungen zur Verbesserung und der Vorschläge zur Neukonzipierung, insbesondere im Hinblick auf die Rasseliste, den Hundeführerschein und das sogenannte Feststellungsverfahren, hat sich der Innenausschuss dazu entschlossen, eine große parlamentarische Anhörung durchzuführen. In der öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2015 haben die Koalitionsfraktionen auch erste Vorschläge für eine mögliche Änderung des Gesetzes erarbeitet und den Anzuhörenden übersandt.
Viele Vertreter aller gesellschaftlichen Bereiche haben die Möglichkeit genutzt, sich zur Evaluation und zu den Änderungsvorschlägen zu äußern. Im Innenausschuss bestand Einigkeit darüber, kleine Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Die Ihnen nunmehr vorliegende Novelle ist das Ergebnis der Anhörung und greift viele gute Vorschläge der Angehörten auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, um auf den Regelungsinhalt der Novelle einzugehen. Ich komme zunächst zur sogenannten Rasseliste. Die statistischen Daten, die dem Gesetzentwurf zu entnehmen sind, lassen es nachvollziehbar und plausibel erscheinen, dass die Aufnahme des Verweises auf das Bundesgesetz nach wie vor zulässig ist.
Die Innenpolitiker meiner Fraktion wären zwar grundsätzlich auch dazu bereit gewesen, den Verweis auf das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz zu entfernen. Grund hierfür ist, dass es eine gesicherte Erkenntnis gibt, dass die genetische Disposition nicht die alleinige Ursache für Aggressionen und damit einhergehende Gefahren darstellt, sondern dass mehrere Faktoren, insbesondere Umwelteinflüsse und darunter vor allem diejenigen, die dem Hundehalter zuzurechnen sind, Hunde gefährlich machen können. Allerdings ist es auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Rassezugehörigkeit die zugrunde liegende Zucht und nicht zuletzt die körperliche Konstitution für sich schon nicht unbeträchtliche Gefahrenpotenziale enthalten können.
Der Rückgriff des Landesgesetzgebers auf die durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes bestimmten Hunderassen ist somit nicht sachwidrig, sodass es auf Wunsch unseres Koalitionspartners bei der bisherigen Regelung bleibt. Die statische Verweisung auf die Rasseliste im Bundesgesetz soll also inhaltlich unverändert bestehen bleiben, wird jedoch im Hinblick auf mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt zur Wahrung der hinreichenden Bestimmtheit der Regelung ergänzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Stärkung des Beurteilungs- und Ermessensspielraums der zuständigen Behörden und die gesetzliche Vorgabe zur Einbindung von Sachverstand bei Vorfällen mit Hunden im sogenannten Feststellungsverfahren. Wir werden also den Beurteilungs- und Bewertungsspielraum der zuständigen Behörden bei der Prüfung der Bissigkeit für die Einstufung als gefährlich im Sinne des Gesetzes erweitern.
Durch die Neufassung und Ergänzung der in § 3 Abs. 3 aufgeführten Regelbeispiele soll die hierauf beruhende Gefährlichkeitsfeststellung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 neu akzentuiert und ein als unverhältnismäßig angesehener Verwaltungsaufwand bei kleineren Vorfällen oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vermieden werden. Wir haben hier Ergänzungs- und Klarstellungswünsche vieler Angehörter aufgegriffen, insbesondere im Hinblick auf Ausbildung, Zucht und Abrichten von Jagd- und Polizeidiensthunden.
Ein anderer wesentlicher Punkt ist die Streichung von gesetzlich vorgegebenen Restriktionen, die bisher im Gesetz vorgesehen sind, obwohl für einen als gefährlich eingestuften Hund die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen worden ist. So soll die bisher noch gesetzlich vorgegebene Leinen- und Maulkorbpflicht grundsätzlich entfallen und der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt werden, ohne dass dafür wie bislang ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich ist. Erhalten bleibt jedoch die grundsätzliche gesetzliche Wertung, wonach für Hunde, bei denen das Erlaubnisverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die einen Wesenstest noch nicht bestanden haben, auch weiterhin Maulkorb- und Leinenpflicht besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bereits bei der Einbringung möglichen Missverständnissen vorbeugen. Wird bei einem festgestellten oder einem rassebezogen als gefährlich vermuteten Hund kein bestandener Wesenstest nachgewiesen, tritt unverändert nach der Versagung bzw. nach dem Ablauf der Frist ein bußgeldbewährtes Halterverbot ein, das grundsätzlich auch ohne eine weitere behördliche Untersagungsverfügung beim Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich zur tatsächlichen Sicherstellung und Verwertung des Hundes führen kann und muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie abschließend um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Sport zur weiteren Beratung bitten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Dublin-System ist grundsätzlich sinnvoll; denn es verpflichtet jeden Mitgliedstaat dazu, die europäischen Standards zu achten, etwa beim Asylverfahren und bei der Durchführung des Verfahrens.
Die Grundidee des Dublin-Verfahren zeigt, dass die Europäische Union der Menschenwürde der Asylsuchenden einen hohen Stellenwert beimisst. Den einzelnen Mitgliedstaaten ist es verboten, Asylsuchende wie Spielbälle hin und her zu schicken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichwohl die Bundesländer in Dublin-Fällen keine eigene Entscheidungskompetenz haben, da die Ausländerbehörden der Bundesländer an die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu inländischen und zielstaatenbezogenen Abschiebungshindernissen gebunden sind, ist es durchaus richtig, das Dublin-Übereinkommen auch hier in diesem Hohen Hause zu thematisieren.
Ich sage es ganz deutlich auch für meine Fraktion: Nicht das Dublin-Verfahren als solches ist das Problem. Die fehlende konsequente Anwendung der Dublin-Verordnung bei den Asylverfahren und Aufnahmestandards in einzelnen Mitgliedstaaten und die Überforderung insbesondere Italiens und Griechenlands mit dem stark anwachsenden Flüchtlingsstrom über das Mittelmeer stehen vielmehr derzeit dem Funktionieren des gemeinsamen europäischen Asylsystems entgegen.
Bei den Beratungen hier in diesem Hohen Haus müssen wir auch die nackten Zahlen im Blick haben. Im Jahr 2014 stellte laut Statistikbehörde Eurostat einer von drei Asylbewerbern, der in die EULänder oder nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder die Schweiz kam, einen Antrag in Deutschland.
Wir können nicht mehr von einer gerechten Verteilung in Europa sprechen. Im letzten Jahr wurden in Deutschland 172 945 Erstanträge gestellt. In Großbritannien waren es nur 31 070 und in Spanien sogar nur 5 460. Nach Griechenland kamen im Jahr 2014 43 500 Flüchtlinge, jedoch wurden nur etwa 7 500 Erstanträge gestellt. Diese Diskrepanz ist damit zu erklären, dass es in Griechenland oft nicht möglich ist, einen Asylantrag zu stellen.
Es gibt EU-Länder, in denen nur sehr wenige Menschen um Asyl bitten dürfen. Im Juni des letzten Jahres meldeten Estland 15, Slowenien 25, die Slowakei 30 sowie Kroatien, Litauen und Portugal jeweils 35 Asylgesuche. Auch in Tschechien, Polen, Irland, Finnland und in weiteren Ländern fallen die Zahlen niedrig aus. Es ist eben auch ein Problem, dass insbesondere in Osteuropa die Solidarität zur Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nicht besonders groß ist und dass einige Länder wie etwa Griechenland oder Ungarn sich nicht immer an diese verbindlichen einheitlichen Standards halten, insbesondere in Bezug auf die Weiterreise von Flüchtlingen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch aus diesen Gründen hat die EU-Kommission in ihrer Migrationsagenda Maßnahmen zur Migrations- und Flüchtlingspolitik vorgestellt, die auch Vorschläge zur Verteilung der Asylbewerber innerhalb Europas enthält und auf eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa dringt. Die Agenda enthält eine ganze Reihe guter und konstruktiver Vorschläge, die jedoch zum Beispiel bei der Festsetzung von verbindlichen Verteilungsschlüsseln nicht von allen Mitgliedstaaten getragen werden.
Die EU-Kommission bekennt sich zu den DublinRegelungen, möchte jedoch bei hohen Asylbewerberzahlen die zusätzliche Umverteilung nach bestimmten Kriterien wie der Zahl der Bevölkerung und der bisherigen Aufnahmeleistung vornehmen. Es ist richtig, darüber nachzudenken, das DublinSystem zu modifizieren, um zum Beispiel durch eine Umverteilung von Flüchtlingen auf einzelne Mitgliedstaaten eine gerechte Lastenverteilung auf europäischer Ebene in bestimmten Ausnahmesituationen erreichen zu können. Spanien, Frankreich und Großbritannien müssten dann deutlich mehr Menschen aufnehmen.
Es ist auch richtig, über die Vorschläge der EUKommission hier in diesem Hause zu beraten. Was aber definitiv keine Lösung ist, ist die Umsetzung Ihrer Forderung, dass sich ein Asylbewerber künftig aussuchen können solle, in welchem Mitgliedstaat er einen Asylantrag stellen möchte. Was wäre die Folge? - Der Anreiz für Länder wie Italien oder Griechenland, sich an europäische Standards zu halten und für ordentliche, humanitäre Bedingungen zu sorgen, wäre noch viel geringer und Deutschland würde aufgrund der im europäischen
Vergleich guten Unterbringung und Versorgung nicht nur den Großteil, sondern fast alle Antragsteller aufnehmen.
Auch Ihre Forderung, die Dublin-Verordnung außer Kraft zu setzen, zu missachten oder zu umgehen, halte ich für verantwortungslos. Solange die Dublin-Verordnung gilt, ist diese auch in Deutschland und in Sachsen-Anhalt anzuwenden. Es dürfte hilfreich sein, wenn die Landeshauptstadt Magdeburg die Rückführung von Dublin-Fällen künftig wieder ohne vorherige Ankündigung vollziehen würde.
Abschließend bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf und die beabsichtigte Neuregelung sind eher technischer Natur. Es sollen landesrechtliche Anpassungen an die neue Rechtslage im Melde- und Ausweisrecht vorgenommen werden.
Im November dieses Jahres tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ersetzt die landesrechtlichen Regelungen. Der Bund hat damit von seiner aufgrund der Föderalismusreform ihm zustehenden ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für
das Meldewesen Gebrauch gemacht und hat erstmalig bundesweit geltende Vorschriften geschaffen.
Geregelt ist hierbei erstmalig, dass bundesweit öffentliche Stellen des Bundes und der Länder, insbesondere die Polizei- und Justizbehörden, zu jeder Zeit Meldedaten im Wege des automatisierten Abrufs erhalten können, indem der bundesweite Zugriff auf die zentralen Meldedatenbestände der Länder ermöglicht wird.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf greift die im Bundesmeldegesetz enthaltenen Regelungsbefugnisse weitgehend auf und passt das Melderecht in unserem Land an die nach dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes geltende Rechtslage an.
Da das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes und der automatisierte Meldedatenabruf gewährleistet sein müssen, ist es zwingend erforderlich, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen.
Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn der laufenden Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 9. März 2010 eingebracht und beschlossen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch die Überwachung der nicht-öffentlichen Stellen übernimmt. Der Landesbeauftragte kontrolliert seitdem auch für den nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit.
Die Novelle war eine kleine, smarte Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des EuGH. Bereits im September 2011 bestand aber Konsens in diesem Hohen Haus, neben den notwendigen Anpassungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Vorgaben des EuGH auch die dringende Modernisierung des Datenschutzrechtes in Sachsen-Anhalt anzugehen.
Durch die Entschließungsanträge in Drs. 6/388 und in Drs. 6/1545 hat dieses Hohe Haus seine Erwartungshaltung gegenüber der Landesregierung for
muliert und Eckpunkte für eine erneute Novellierung festgelegt. Die Landesregierung hat geliefert und diesem Hohen Haus einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gemeinsam mit unserem Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeitet worden ist und die Vorgaben des Landtags erfüllt.
Neben dem Schutz sogenannter Whistleblower sieht der Gesetzentwurf ein sogenanntes Jedermann-Anrufungsrecht, also das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, vor. Weiterhin beinhaltet er die Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen und eine Legaldefinition für die Verschlüsselung als wichtiges Element eines effektiven Datenschutzes.
Vorgesehen sind auch neue Regelungen für die Wildbeobachtung, wie etwa das Luchsmonitoring. Es besteht künftig eine Ermächtigung für die Jagdbehörden zum Einsatz und zur Nutzung von Kameras für die Zwecke der Hege. Die Aufnahme von Personen wie etwa Wanderern im Beobachtungsfeld ist durch entsprechende Kamerapositionen zu vermeiden.
Sollten zufällig doch Personen aufgenommen worden sein, sind diese Aufnahmen wieder zu löschen. Den berechtigten Anliegen des Datenschutzes wird hierdurch hinreichend Rechnung getragen.
Darüber hinaus möchten wir bei der Auftragsdatenverarbeitung erhöhte Anforderungen an die dafür zu treffenden Festlegungen und für deren Kontrolle einführen und die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten verbessern, indem seine Einsetzung nur aus wichtigem Grund widerrufen werden kann.
Zur Rechtsstellung des Landesbeauftragten möchte ich an dieser Stelle weiterhin daran erinnern, dass uns im Ausfluss des Urteils des EuGH vom 9. März 2010 aufgegeben worden ist, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten zu stärken. Daher haben wir mit der zweiten Novelle des Datenschutzgesetzes dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern seiner Geschäftsstelle verliehen.
Bei den Ausschussberatungen zu der Ihnen nunmehr vorliegenden erneuten Novelle haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht, um die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten auch bei Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle zu sichern.
Wir haben die Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernommen und möchten nunmehr regeln, dass der Landtagspräsident ein Disziplinarverfahren nur mit Zustimmung des Lan
desbeauftragten einleiten kann. Dienstvorgesetzter ist und bleibt jedoch der Landtagspräsident. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in Bezug auf unser Bundesland dürfte damit hinreichend vermieden sein.
Aus meiner Sicht trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Elfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 und die Stellungnahme der Landesregierung wurden nach erfolgter Direktüberweisung in insgesamt neun Ausschüssen und dem Ältestenrat intensiv beraten und ausgewertet. Wir danken unserem Landesbeauftragten Herrn Dr. von Bose für diese umfassende Darstellung.
Nach erfolgter Ausschussberatung liegt Ihnen nunmehr die Beschlussempfehlung des für den Datenschutz federführend zuständigen Ausschusses für Inneres und Sport vor.
Der Ausschussvorsitzende hat dankenswerterweise die zahlreichen Anregungen aus dem Beratungsgang in den Ausschüssen in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst, die alle Fraktionen unterstützen. Hierbei werden auch bereits bestehende Beschlussfassungen dieses Hohen Hauses aufgegriffen.
Wir greifen eine Anregung aus dem hierfür federführend zuständigen Sozialausschuss auf und bitten die Landesregierung, die Öffentlichkeitsarbeit im Themenbereich Verbraucherschutzrechte zu verstärken und dabei den Aspekten des Datenschutzes besonderen Stellenwert zu geben.
Weiterhin wird in der Beschlussempfehlung auf die Herausforderungen bei der Ausgestaltung des
Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme eingegangen, zum Beispiel bei der Entwicklung vernetzter Datensammlungen und deren Auswertung.
Wir betonen in unserer Beschlussvorlage mit einer Empfehlung erneut die besondere Bedeutung der Vermittlung von Medienkompetenz in der digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft. Hierfür brauchen wir verbindliche nachhaltige und vernetzte Angebote und Maßnahmen für den schulischen und außerschulischen Bereich.
Zum Beispiel müssen Jugendliche darüber aufgeklärt werden, dass kostenlose Kommunikation über Facebook, Whatsapp und Co auch bedeutet, dass dem Betreiber persönliche Daten zur Verfügung gestellt werden. In der schulischen Bildung muss hierüber, meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgeklärt werden.
Wir halten es zusätzlich für bedeutsam, in den Trialog-Verhandlungen für die Datenschutz-Grundverordnung weiterhin auf ein einheitliches hohes europäisches Datenschutzniveau hinzuwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch auf einen Punkt näher einzugehen: Es geht um das Verhältnis der Prüfrechte des Landesrechnungshofes gegenüber den Mitgliedern dieses Hohen Hauses.
Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport und der Ältestenrat teilen die Rechtsauffassung des Landesbeauftragten, dass bei der Wahrnehmung der Prüfrechte gegenüber den Mitgliedern dieses Hohen Hauses durch den Landesrechnungshof nicht nur die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz, sondern vor allem auch die ebenfalls durch die Verfassung gewährleistete Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats zu beachten sind.
Verdachtsunabhängige Beobachtungen der Mandatsausübung beeinträchtigen die Freiheit des Mandats und sind nur in begründeten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Maßgeblich ist hierbei für uns die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport zuzustimmen, und danke Ihnen recht herzlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, mit dem beabsichtigt wird, die Integration von Flüchtlingen durch konkrete Maßnahmen zu verbessern.
Richtig ist, dass insbesondere Deutschland derzeit das Ziel einer rapide steigenden Zahl von Menschen ist, die aus unterschiedlichsten Gründen ihre Herkunftsländer verlassen, um hier ein besseres Leben zu führen. Die Beliebtheit Deutschlands als Zielstaat ist natürlich auch eine Konsequenz der im europäischen Vergleich sehr hohen und guten Unterbringungsstandards und Sozialleistungen. Zum Vergleich: Allein Sachsen-Anhalt wird in diesem Jahr mehr Menschen aufnehmen als die gesamte Tschechische Republik. Ich werde nicht müde, es immer wieder zu sagen: Wir werden unserer humanitären Verantwortung gerecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schade, dass diese schwierigen Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik zunehmend nicht hinreichend differenziert diskutiert werden. Sie möchten alle Menschen, die nach Deutschland kommen, als Einwanderer bzw. Zuwanderer deklarieren.
Wir, meine Damen und Herren, verfolgen an dieser Stelle einen anderen Ansatz. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns eine Aufnahme erwarten. Dabei müssen wir zugegebenermaßen für Asylsuchende und Geduldete die Maßnahmen der Integration sowie die Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt und zu Bildungsangeboten weiter verbessern. Auch wenn in dieser Wahlperiode auf der Bundes- und der Landesebene diesbezüglich bereits viel erreicht worden ist, werden wir nicht müde, hierbei weiterhin gezielt initiativ tätig zu werden.
Zu vielen in Ihrem Antrag genannten Punkten können wir uns im Innenausschuss verständigen. Zum Beispiel können wir über eine weitere Verbesserung der schulischen, beruflichen und sprachlichen
Qualifikation beraten, damit diese Menschen noch schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Ausbau der Vermittlung von Erstorientierungsangeboten, die bereits heute in der in der ZASt angeboten werden, ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung von Jugendlichen bei der beruflichen Ausbildung, zum Beispiel durch ergänzenden Sprachunterricht an den Berufsschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allerdings dürfen wir auch nicht die Augen davor verschließen, dass nicht alle zu uns kommenden Menschen gleichermaßen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen können. So kommt ein großer Teil aus Staaten, in denen ihnen keineswegs politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen rein wirtschaftliche Motive vor, die - für mich menschlich nachvollziehbar - zum Verlassen der Heimat geführt haben.
Im Jahr 2015 sind dreimal mehr Asylbewerber vom Westbalkan nach Deutschland gekommen als aus den Krisengebieten in Syrien. Die Anträge dieser Personen müssen aus rechtlichen Gründen nahezu immer abgelehnt werden. Ich sage ganz deutlich: Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie nicht politisch verfolgt werden und auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen oder die Voraussetzung für eine gesteuerte Zuwanderung in unser Land nicht erfüllen, sind zurückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden.
Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz Ablehnung nicht abgeschoben werden, weil sie die von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen der Integration genießen. Dies würde anderenfalls ein Bleiberecht durch die Hintertür für alle bedeuten. Dies lehnen wir ab.
Vor diesem Hintergrund befürwortet es meine Fraktion ausdrücklich, Asylantragsteller, die aus sicheren Herkunftsländern stammen und bei denen daher von vornherein zu erwarten ist, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, zukünftig nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen und sie stattdessen für die Dauer des Asylverfahrens in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen zu belassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten die Thematik im Innenausschuss weiter vertiefen. Ich bitte Sie daher abschließend um Zustimmung zu der Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Inneres und Sport zur weiteren Beratung. - Vielen Dank.
Ja.
Die ZASt habe ich beispielhaft genannt. Wir wissen beide, dass in der ZASt jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um eine möglichst schnelle Durchführung der Asylverfahren rechtlich möglich zu machen. Ob wir das direkt in der ZASt in Halberstadt machen oder ob die ZASt in Halberstadt eine Außenstelle an einem Punkt in diesem Land erhält, wo es möglich ist, eine menschenwürdige Unterbringung während dieser Verfahren zu gewährleisten, das wird die weitere Debatte zeigen.
Wie Sie das nennen, lieber Kollege Striegel, überlasse ich Ihnen. Ich kann nur eines sagen: Wir können unsere Kommunen nicht weiter mit Menschen belasten, von denen wir heute wissen, dass sie in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben und deshalb zurückgeführt werden müssen. Deshalb müssen wir gemeinsam nach einer Lösung dafür suchen, wie wir als Land unsere Kommunen an dieser Stelle entlasten und die Rückführung zentral organisieren. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt ist das staatliche Archiv unseres Bundeslandes. Es verwahrt die Überlieferungen der Ministerien, Behörden und Einrichtungen unseres Bundeslandes und dessen territorialer Vorgänger. Gegründet wurde es bereits im Jahr 1823 als preußisches Provinzialarchiv Magdeburg.
Der Ausschuss für Inneres und Sport konnte sich in einer auswärtigen Ausschusssitzung im Dienstgebäude in Magdeburg ein Bild über den umfangreichen Fundus der Recherchesammlung sowie über die Möglichkeiten der Aufarbeitung historischer Materialien machen.
Archiviert sind hier mehr als 24 000 laufende Meter Akten, 51 000 Urkunden, mehr als 100 000 Karten und Pläne und mehr als 50 000 Fotos, Filme und
Tonträger. Wir haben dort unter anderem auch die original unterzeichnete Fassung der Landesverfassung unseres Bundeslandes in Augenschein nehmen können.
Als Dienstleister für Öffentlichkeit, Forschung und Verwaltung gestaltet und bewahrt das Landeshauptarchiv durch die Bewertung, Übernahme und Instandhaltung sowie die Erschließung archivwürdiger Unterlagen die historische Tradition unseres Landes und ermöglicht damit die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns.
Trotz der langen Tradition des Archivwesens in dieser Region wurde erst im Jahr 1995 mit dem Landesarchivgesetz erstmals das Recht auf freien Zugang zu dem öffentlich verwahrten Archivgut für alle Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben. Dieses Landesarchivgesetz, das die Grundlage für die Arbeit des Landeshauptarchivs darstellt und ein wichtiger Baustein für die Informationsfreiheit unserer Bürger ist, wollen wir nunmehr novellieren.
Um diese Überlieferungen auch an die jetzigen aktuellen Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten anzupassen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Gerade die Umstellung auf elektronische Dateien und E-Mail-Verkehr stellen das über Jahrhunderte entwickelte Archivwesen vor große Herausforderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Regelungsinhalten wurde bereits viel gesagt. Zwar ist die Archivierung elektronischer Daten bereits jetzt rechtlich möglich. Doch mit der eingeführten Stichtagsregelung können auch kontinuierlich weitergeführte Dateien durch eine regelmäßige Kopie für die Nachwelt erhalten bleiben. Die technischen Möglichkeiten zur Speicherung elektronischer Daten bieten uns hierbei neue Spielräume.