Bekannt ist bereits, dass gemäß OVG Lüneburg die privilegierte Zulassung einer Biogasanlage im Außenbereich eine auch rechtlich wirksame Zuordnung der als Gesellschaft geführten Biomasseanlage zum landwirtschaftlichen Basisbetrieb erfordert.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung prüft den Erlass einer Verwaltungsanweisung zu dieser Thematik unter Berücksichtigung der Hinweise der Fachkommission Städtebau vom 23. März 2012 und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, das heißt, die Landesregierung kümmert sich um diese Problematik.
Die Landesregierung ist gern bereit, ihre Vorgehensweise in den Ausschüssen für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Verkehr darzulegen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Aeikens. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bergmann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu fortgeschrittener Stunde am Freitagnachmittag in den tiefen Wirrungen des Planungsrechtes erlauben Sie mir vielleicht, dass ich hier nicht ein drittes Mal die Probleme aufzähle, die der Kolle
(Herr Borgwardt, CDU: Sehr gut! - Herr Güs- sau, CDU: Das ist vernünftig! - Zustimmung von Herrn Jantos, CDU)
Ich glaube, dass die Anträge die gleiche Sinnhaftigkeit haben und eigentlich Konsens besteht. Deshalb möchte ich dafür werben, dass Sie vielleicht dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, der, glaube ich, noch etwas weitergeht als der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Ich denke, dass es im Fachausschuss interessanter wird, in der Tiefe zu diskutieren. Da wir wissen, dass die Landesverwaltung dabei ist, so etwas zu erarbeiten, sind wir auf die Diskussion gespannt. - Ich bedanke mich.
Danke sehr, Herr Bergmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Frederking.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Landwirtin als Energiewirtin, der Landwirt als Energiewirt - das ist ein Ansatz, der von uns Bündnisgrünen mitgetragen wird; denn es ist gut, wenn die landwirtschaftlichen Betriebe ein weiteres wirtschaftliches Standbein erhalten.
Bioenergie ist Energie aus der Region für die Region. Sie soll die regionale Wertschöpfung steigern und zu einer positiven Entwicklung in den ländlichen Regionen beitragen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Biomasse nachhaltig erzeugt wird. Dabei haben für uns die Welternährung und der Schutz der biologischen Vielfalt oberste Priorität.
Fehlentwicklungen wie Maismonokulturen sind zu stoppen. Das möchte ich voranstellen. Ich denke, es ist wichtig, das in dem Kontext Biomasse und Biogasanlagen - so haben Sie Ihren Antrag überschrieben - zu erwähnen.
Auch der Gesetzgeber unterstützt die Stärkung der regionalen Wirtschaft und erlaubt in § 35 des Baugesetzbuches, dass Biomasseanlagen privilegiert im Außenbereich errichtet werden; das heißt, dass das Baurecht nicht über einen Bebauungsplan hergestellt werden muss.
Diese Privilegierung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Ich schließe mich Ihnen an, Herr Bergmann. Es ist bereits ausgeführt worden, dass die Biomasseanlage Teil des Betriebes sein muss, dass die Landwirtin eben nicht mehr nur Getreide und Kartoffeln anbaut und Schweine hält, son
dern auch eine Biogasanlage betreibt. Das setzt voraus, dass die Inhaberin oder der Inhaber des Betriebes
Genau hierbei gibt es gerade bei Biogasanlagen ein großes Problem und große Auseinandersetzungen vor Ort; denn in den letzten Jahren werden die Privilegierungstatbestände in großem Umfang unterlaufen.
Oft ist es so, dass die Landwirtinnen und Landwirte nach einer gewissen Zeit nach Genehmigung und Bau der Anlage nicht mehr zu den Betreibergesellschaften gehören. Sie sind raus und haben nichts mehr zu sagen. Die Biomasseanlagen werden nur noch von den Menschen betrieben, die nicht aus dem landwirtschaftlichen Bereich kommen.
Die Landwirtinnen und Landwirte, auf deren Grund die Biogasanlagen stehen, verrichten nur noch Lohnarbeit, indem sie das Substrat liefern, oft unter den Bedingungen von Knebelverträgen. Sie haben für das Geschäftsfeld Energieerzeugung ihre Souveränität verloren und stehen nun in einem Abhängigkeitsverhältnis. Die Einnahmen fließen aus der Region ab. Das ist gerade nicht im Sinne der gesetzgeberischen Erfindung und deshalb muss gegengesteuert werden.
Es reicht nicht, wenn die Voraussetzungen für die Privilegierung nur zum Zeitpunkt der Genehmigung eingehalten werden, sie müssen auch dauerhaft gewährleistet werden. Die Hinweise der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz bieten eine gute Grundlage, um hier im Land eine Klarstellung herbeizuführen.
Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE, weil wir sehen, dass es wichtig ist, dass wir eine Klarstellung brauchen und die Behörden damit eine einheitliche Grundlage für ihre Genehmigungen erhalten und auch eine Handhabe, um bei Abweichung von den Privilegierungsmerkmalen Auflagen erteilen zu können. Das machen sie zurzeit nicht. Sie sprechen zurzeit keine Nutzungsuntersagungen aus.
Den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD lehnen wir ab, weil er lediglich die Notwendigkeit von zwei bestehenden Gesetzen betont. Sie haben mit Ihrem Antrag aus dem Gesetz abgeschrieben. Man kann sich fragen, was das soll. Das ist für uns zu dünn. Der Umgang mit den Hinweisen der Fachkommission Städtebau kann auch im Ausschuss aufgerufen werden. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin Frederking. - Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Herr Scheurell.
Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Grundsatz sind wir uns fast einig, zumindest drei Fraktionen. Natürlich, sehr geehrte Frau Frederking, ist Ihre Stoßrichtung etwas fundamentalistischer
Sehr geehrte Frau Frederking, sehen Sie, mit der Anhebung der Leistungsgrenze können die Betreiber flexibler auf die im Jahresverlauf schwankende Nachfrage reagieren. Eine Deckelung der Kapazitäten im Jahresverlauf ist aber nötig, um nicht auch im Biogasbereich die Fehlsteuerungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu haben, die wir bei der Solarförderung konstatieren müssen.
Ich erspare es mir jetzt, noch einmal all die Paragrafen zu bemühen, die der sehr geehrte Abgeordnete Herr Krause ähnlich wie noch einmal ganz dezidiert unser Landwirtschaftsminister und auch Sie, Frau Frederking, und natürlich auch Herr Bergmann erwähnt haben.
Daher möchte ich nur auf einen kleinen Fauxpas hinweisen. Wir möchten, dass über unseren Änderungsantrag in den beiden genannten Ausschüssen, nämlich für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Verkehr, beraten wird.
Ich würde Sie sehr darum bitten, unter Punkt II nach der Passage „unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 a bis d“ die Angabe „und § 35 Abs. 2“ zu streichen. Das ist dort irrtümlich hineingerutscht. Das ist eine kleine Unkorrektheit; denn das würde sich nicht auf die Privilegierung,
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche uns eine phantastische Beratung in den Ausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Unterstützung unseres Alternativantrages.
Herr Krause, möchten Sie erwidern? - Ja. - Entschuldigung. Herr Scheurell, es gibt noch eine Frage von Frau Frederking.
Wie heißt es so schön - heute mache ich einmal eine Intervention. Herr Scheurell, Sie müssen das nicht zurücknehmen. Es geht nicht um die Zulässigkeit, sondern es sind sonstige Bauvorhaben. Sie können das ruhig so stehen lassen.