Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Was die Bundeskompensationsverordnung an sich betrifft, so möchte ich vor Schnellschüssen warnen. Der derzeitige Verordnungsentwurf würde zu erheblichen Verunsicherungen führen. Eine Praxiserprobung mit entsprechenden Nachbesserungen scheint hier zwingend erforderlich zu sein.

Investitionen in die Tierproduktion sind wichtig, um die Wertschöpfung in unseren ländlichen Räumen zu erhöhen. Der Minister hat auf die Probleme hingewiesen. Ich möchte es an dieser Stelle trotzdem noch einmal erwähnen: Mit ca. 0,35 Großvieheinheiten je Hektar sind wir das Flächenbundesland mit der geringsten Viehdichte. Wir haben hier ein enormes Aufholpotenzial.

Dabei wollen wir insbesondere die art- und umweltgerechte Tierhaltung unterstützen. In diesem Sinne wollen wir Investitionen im ländlichen Raum bei gleichzeitiger Vermeidung unbilliger Belastungen für die Einwohner und die Umwelt. Mit der im Rahmen der Neuprogrammierung vorgesehenen Förderung besonders art- und umweltgerechter Tierhaltung werden wir diesen Aufholprozess unterstützen.

Außerdem sind Berufsstand und Politik nach wie vor gefordert, Aufklärung über die moderne Landwirtschaft zu leisten. Die Probleme, die sich diesbezüglich stellen, wurden von meinen Vorrednern schon erwähnt. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich zurzeit im Bundestag ein Kompromiss zu § 35 des Baugesetzbuches abzeichnet, der die Privilegierung der Tierhaltungsanlagen im Außenbereich betrifft.

Danach werden gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich von der Privilegierung zukünftig ausgeschlossen, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz unterliegen.

Damit können künftig gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich mit mehr als 30 000

Masthühnern oder mit mehr als 1 500 Schweinen nicht mehr ohne Bebauungsplan genehmigt werden. Wenn diese Regelung so kommt, meine Damen und Herren, dann haben die Kommunen eine sehr hohe Verantwortung. Es darf jedoch nicht dazu führen, dass Anlagen mit dieser Änderung generell verhindert werden. Wie gesagt, die Kommunen haben eine sehr hohe Verantwortung.

(Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Dies ist aber ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum. Denn es schafft endlich Klarheit für die Landwirte und stärkt die Kommunen. Die Novelle wird voraussichtlich heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt und verabschiedet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Konzentration an landwirtschaftlichen Wissenschaftsstandorten in Sachsen-Anhalt sucht ihresgleichen. Die Ansiedlung des Ackerbauzentrums der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Bernburg hat Sachsen-Anhalt als modernen Agrarstandort gestärkt.

Wir wollen die exzellenten Voraussetzungen in unserem Land nutzen und unsere agrarwissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsstandorte zu einem führenden agrarwissenschaftlichen Netzwerk entwickeln. Von Sachsen-Anhalt sind in der Vergangenheit entscheidende Impulse für die Entwicklung der Landwirtschaft ausgegangen. Das soll auch in Zukunft so sein.

Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Bioerzeugung hat sich in Sachsen-Anhalt wie in anderen Bundesländern auch rasant entwickelt. Dabei treten hinsichtlich der regionalen Konzentration an Biogasanlagen Probleme auf, denen wir entgegensteuern müssen. Das ist auch vom Minister schon dargestellt worden. Darauf möchte ich eigentlich nicht näher eingehen.

Eines möchte ich noch sagen: Die Kaskadennutzung tierischer Exkremente hat den entscheidenden Vorteil, dass die mit der Energie verbundene Wertschöpfung in unseren ländlichen Räumen bleibt. Wir müssen es wirklich hinkriegen, dass, wie es schon gesagt wurde, Fremdinvestoren nicht das große Geld verdienen und die ländlichen Regionen daran nicht partizipieren können.

Ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass wir eine zügellose Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion, eine Vermaisung der Landschaft und eine Abwanderung der Wertschöpfung aus SachsenAnhalt nicht wollen.

Der Agrar- und der Umwelthaushalt sind Haushalte, die weitestgehend durch die Kofinanzierung der EU und des Bundes bestimmt sind. Jeder Euro an Landesmitteln, den wir aus der Finanzierung herausziehen, bedeutet den Verlust von ca. 4 € an EU- und Bundesmitteln.

Auch dürfen wir nicht verkennen, dass wir zur Aufrechterhaltung eines infrastrukturellen Grundniveaus in unseren ländlichen Räumen finanzielle Mittel für die zweite Säule der EU-Agrarpolitik brauchen. Wichtig ist, dass wir die Menschen im ländlichen Raum mitnehmen.

Wir müssen auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass sich bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement lohnen. Dazu brauchen wir einen auskömmlichen und verlässlichen Finanzierungsrahmen.

Jetzt, Herr Krause, komme ich zu dem Teil der grünen Berufe. Der Minister ist darauf nicht eingegangen. - Herr Krause! - Er hört wieder nicht zu.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Wenn er so guckt, hört er zu! - Heiterkeit bei der LINKEN)

Ich komme jetzt zu den grünen Berufen. Also das Bild des Landwirts hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten enorm gewandelt.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

- Auch andere, sicherlich. - Die Bedienung moderner Agrartechnik verlangt einen hohen Grad an Qualifikation und stellt somit auch hohe Anforderungen an die Auszubildenden. Es ist wichtig, dass wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe bei der Findung von geeignetem Berufsnachwuchs unterstützen.

Auch ist es sinnvoll, wenn die Ausbildung im Verbund mehrerer Unternehmen erfolgt, da der Spezialisierungsgrad der Betriebe hoch ist. Es sollten also die Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Verbundrichtlinie, den Erfordernissen einer modernen und umfassenden Ausbildung angepasst werden.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Von den Verbänden wird zu Recht eine Zusatzausbildung für Berufsschullehrer angeregt, damit diese den theoretischen Teil der Ausbildung optimal mit der Praxis verbinden können. Die Bereitschaft der Hochschule Anhalt sollte hier eine breite Unterstützung der Landesregierung finden.

Ein Ziel, welches wir in diesem Hause gemeinsam verfolgen, ist das Vorgehen gegen Bodenspekulanten. Wir werden uns ja im Rahmen des Antrags der Fraktion DIE LINKE damit noch ausführlicher befassen.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Hört, hört!)

Deshalb verzichte ich an dieser Stelle, näher darauf einzugehen. Denn das werden wir sicherlich morgen machen.

Ein wichtiger Punkt ist die Umsetzung des agrarstrukturellen Auftrags, die Unterstützung von Investitionsvorhaben. Wenn Investitionen mit einem zusätzlichen Flächenbedarf verbunden sind, sollte

das Instrument des Direktverkaufs deutlich gestärkt werden.

Besonders liegt es mir am Herzen, die Landgesellschaft lobend zu erwähnen. Denn ich denke, sie hat gerade in der Vergangenheit bewiesen, dass sie die strukturellen Probleme der Flächenausstattung unserer landwirtschaftlichen Betriebe in hervorragender Weise mit begleitet hat.

Auch der Übergang des Landesweinguts auf die Landgesellschaft ist vollzogen. Ich denke, dass diese Entscheidung eine gute Entscheidung war und dass das Landesweingut in guten Händen ist. Wir sind auch zuversichtlich, dass die Landgesellschaft ihre Verantwortung als neuer Eigentümer vorbildlich wahrnehmen wird und dass sich das Landesweingut positiv entwickelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Aspekt, der heute noch nicht zur Sprache kam, sind die rechtlichen Bestimmungen zur Jagd. Wir sehen nach der Novelle zum Landesjagdgesetz zum Ende der letzten Wahlperiode sowie nach der Novelle zum Bundesjagdgesetz derzeit keinen Regelungsbedarf, trotz des Wolfes nicht; das sage ich an dieser Stelle.

Hinsichtlich der Wildbestandsregulierung erweist sich aber die Zunahme des Energiepflanzenanbaus als problematisch. Es ist heute schon mehrfach darauf hingewiesen worden: Raps und Mais als hochwachsende Kulturen ermöglichen dem Wild optimale Vermehrungsbedingungen. Dies macht die Anlage von Jagdschneisen erforderlich, um die notwendige Bestandsregulierung durchführen zu können.

So sollte die Kombination des Anbaus hoch und niedrig wachsender Kulturen auf einem Schlag durch die Agrarverwaltung mit der Einführung eines Codes für zwei Kulturen erleichtert werden. In Bayern und in Schleswig-Holstein wird das bereits erfolgreich praktiziert. Wir sollten diesem Beispiel folgen.

Herr Minister Aeikens hat vor einigen Wochen eine Kormoranverordnung angekündigt. Ich denke, nach der Ankündigung wird es nun Zeit, die Kormoranverordnung vorzustellen.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Der Minister hört auch nicht zu!)

- Ich denke mal, er wird es im Protokoll nachlesen können.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der LINKEN - Minister Herr Dr. Aeikens: Ich höre alles! Ich kriege alles mit!)

Was den Wolf betrifft - ich muss noch einmal auf ihn zurückkommen -, möchte ich darauf verweisen,

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ein ganz schweres Thema heute!)

dass wir uns verstärkt der Unterstützung präventiver Maßnahmen widmen müssen, um möglichen Schäden vorzubeugen und die Akzeptanz für die Wiederansiedlung langfristig zu sichern.

Noch ein Nebensatz zur Jagdpraxis in unseren Landeswäldern. Ich habe in der Vergangenheit beobachtet - und sicherlich nicht nur ich -, dass es immer häufiger zu einer Kommerzialisierung dieser Jagden kommt. Ich denke, Herr Minister, wir sollten in Zukunft verstärkt ein Auge darauf haben, dass solche Dinge, wie sie im vergangenen Jahr zum Beispiel im Raum Klötze passiert sind, so nicht wieder passieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Forstbereich möchte ich erst einmal festhalten, dass es eine enorme Leistung der vergangenen zwei Jahrzehnte ist, dass wir demnächst einen Waldbestand von 500 000 ha in unserem Land erreichen werden.

Gleichzeitig müssen wir allerdings feststellen, dass die Gefährdung unserer Wälder durch den Klimawandel in den zurückliegenden Jahrzehnten ebenfalls deutlich zugenommen hat und aller Voraussicht nach weiter zunehmen wird. Dies stellt uns heute vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Waldschutz und den erforderlichen Waldumbau. Der Minister ging darauf ein.

Dass der vorbeugende Waldbrandschutz wieder dem Landeszentrum Wald übertragen worden ist, halten wir in diesem Zusammenhang für eine richtige und notwendige Entscheidung. Hinsichtlich der im Entwurf vorliegenden neuen Leitlinie Wald begrüßen wir es, dass die Anpassung an den Klimawandel eingearbeitet wurde. Auch die Aussagen zur ökogerechten Waldbewirtschaftung halten wir für hilfreich. So wird zum Beispiel ausgeführt, dass der Kiefer wieder ein größeres Augenmerk zu schenken ist, da sie von den Hauptbaumarten am ehesten mit klimatischen Veränderungen zurechtkommt.

Ein breites Baumartenspektrum auch unter Beteiligung nichtheimischer Baumarten Douglasie oder Küstentanne kann ebenfalls helfen, den Wald an den Klimawandel anzupassen. Diese und weitere Aussagen sind wichtige Hinweise für die zukünftige Entwicklung unserer Wälder.

Aus der Sicht der SPD-Fraktion gibt es hinsichtlich des Entwurfes der Leitlinie Wald aber durchaus auch Nachbesserungsbedarf. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass wir das Landeszentrum Wald zu einem Kompetenzzentrum für den Wald entwickeln wollen. Dies sollte seinen Niederschlag in der Leitlinie Wald finden.

Auch die Aussagen zur Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes sowie die Bedeutung der Standorterkundung unten den sich

verändernden klimatischen Bedingungen kommen für uns zu kurz.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Ihr entdeckt doch seit fünf Jahren schon!)