Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht eigentlich vom Text her unserem Antrag, allerdings mit der Konkretisierung, dass man noch die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr hineingenommen hat. Ich bin fast geneigt zu sagen, den Mut würde ich gern übernehmen.
Aber ich will die Diskussion an dieser Stelle nicht bremsen. Deswegen sage ich, bei aller Sympathie für den Antrag der GRÜNEN, ich übernehme ihn jetzt aus taktischen Gründen bewusst nicht.
Wir werden diesem Antrag durchaus zustimmen, weil er noch am weitesten geht. Aber wir wollen uns natürlich die Chance offenhalten, wenn Sie sagen sollten, genau die Konstellation ist die, die uns stört, dass Sie dann wenigstens unserem Antrag zustimmen können, weil wir es extra so moderat formuliert haben, dass wir in die Diskussion einsteigen können und das Land sich dabei einbringen kann.
Aber wir sollten jetzt nicht sozusagen eine Fußangel machen, nur weil wir uns deutlich abgrenzen wollen. Wir wollen eine offene Diskussion, aber möglichst zielführend. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Hoffmann, Taktik hin, Taktik her, ich denke, dass ich die Fakten vielleicht doch einmal vortragen sollte, weil sie auch zum Thema Fluglärm in Sachsen-Anhalt gehören.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Start- und Landebahn Süd am Flughafen Leipzig/Halle im Zuge der DHL-Ansiedlung ist seinerzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt worden. Zu dieser Zeit wies der Flughafen das größte Nachtflugschutzgebiet aller deutschen Flughäfen auf.
Nach dem Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes einschließlich seiner untergesetzlichen Bestimmungen ist der Schutzbereich dann noch einmal erweitert worden. Der in Kraft getretene Planfeststellungsbeschluss enthielt weitere Auflagen wie die gleichmäßige Benutzung beider Start- und Landebahnen mit dem Ziel einer lärmoptimierten Anflug- und Abflugsteuerung sowie die Nachtflugbeschränkungen für den Passagierflugverkehr.
Fest eingerichtete sowie mobile Fluglärmmessstellen dienen der Erhebung aktueller Lärmdaten. Ebenso werden die Verläufe der Flugbewegungen im Bereich rund um den Flughafen erfasst. Soweit dem MLV unerklärliche Abweichungen zur Kenntnis gelangen, führt dies zu Rückfragen. - Das waren die Ausführungen zum Thema aktiver Lärmschutz.
Das passive Lärmschutzprogramm entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Zuletzt ist in SachsenAnhalt die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Ich glaube nicht, dass wir damit bereits alles Notwendige getan haben. Weitere Verbesserungen werden und müssen kommen, und zwar durch optimierte Anflugverfahren, wie sie bereits teilweise im Einsatz sind. Dabei wird beispielsweise das Überfliegen von Wohngebieten insbesondere in der Nacht vermieden.
Bei der Planung bzw. Anpassung von Flugrouten muss allerdings transparent agiert und umfassend informiert werden. Hier besteht eindeutig Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Kommunikation der Flughäfen mit der Flugsicherung und dann mit der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus ist es erforderlich, weiterhin auf die Modernisierung der Flugflotten hinzuwirken, damit besonders lärmintensive Modelle aus dem Verkehr gezogen werden. Auch hierbei sind bereits Fortschritte erzielt worden, die jedoch noch nicht ausreichend sind.
Die bisher wahrgenommenen Bemühungen zeigen eine Vielzahl von Ansatzmöglichkeiten auf, die gemeinsam zu spürbaren Fortschritten geführt haben und noch zu weiteren führen werden. Sie zeigen aber auch die große Bereitschaft aller Beteiligten, insgesamt zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.
Lieber Herr Hoffmann, wir alle wissen: Fluglärm trägt wie jeder andere Lärm nicht zum Wohlbefinden der Menschen bei. Aber wir alle können dazu beitragen, Fluglärm zu vermeiden. Wir bestimmen das mit der Wahl unserer Urlaubsziele, indem wir entscheiden, ob wir ein Flugzeug benötigen, um weite Strecken zurückzulegen.
Wir bestimmen es aber auch mit der Wahl unserer Obstsorten im Winter, indem wir vielleicht in stärkerem Umfang heimische Obstsorten verzehren als Obst, das mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht wird.
Wir bestimmen das auch beim Blumenkauf; denn viele Rosen kommen aus Afrika. Wir könnten aber auch auf Rosen zurückgreifen, die mit Fahrzeugen aus Holland zu uns gebracht werden.
Lieber Herr Hoffmann, weniger Flugverkehr bedeutet natürlich auch weniger Fluglärm. Das ist das, was wir wollen.
Die Lärmschutzmaßnahmen, die wir in den letzten Jahren insbesondere in Verbindung mit dem Flughafen Leipzig/Halle getätigt haben, werden niemals komplett den Lärm minimieren, auf null bringen; vielmehr werden wir uns in unserer entwickelten Gesellschaft weiterhin mit dem Fluglärm auseinandersetzen müssen.
Herr Hoffmann, zur Information: Im Bundesrat wird am 3. Mai 2013 nur über den Antrag des Landes Hessen direkt abgestimmt. Alle anderen Anträge sind noch im Verkehrsausschuss.
Wie wir uns diesbezüglich verhalten werden, werden wir am kommenden Dienstag im Kabinett entscheiden. So ist das bisher Praxis gewesen und ich werde auch künftig so verfahren. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Minister. - Wir treten in die Debatte ein. Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Herr Hövelmann.
Darüber sollten wir froh sein - ich hoffe, das sind wir auch alle - und wir sollten es nicht infrage stellen.
Nun schließt das eine - das will ich auch ganz offen sagen - das andere nicht aus. Das heißt, dass wir uns trotzdem für den Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarem Lärm und damit auch für den Schutz der Gesundheit der Menschen, die in unmittelbarer Nähe von Flughäfen zu Hause sind, engagieren.
Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben: Vor Kurzem hat das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg eine Entscheidung getroffen für mehr Lärmschutz am Flughafen Berlin Brandenburg, für den neuen BER-Flughafen.
Es ist so, dass infolge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - so sind die ersten Berechnungen der Flughafengesellschaft - ein Aufwuchs der Kosten für den Schallschutz von 286 Millionen € zu erwarten ist. Von den Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes sind insgesamt 14 000 Häuser in der Region betroffen.
Ich sage das, damit man einmal ein Verständnis dafür hat, über welche Relationen man redet, sowohl was die materiellen Dinge anbelangt, als auch was die Zahl der betroffenen Haushalte anbelangt.
Man darf wenigstens kritisch hinterfragen, wenn ich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich des Nachtflugverbots von Leipzig/Halle nehme, worin denn der Unterschied besteht, ob eine Maschine, die startet und landet, Fracht von A nach B bringt oder ob eine Maschine, die startet und landet, Menschen von A nach B bringt. Die eine darf nämlich starten und landen und die andere darf es nicht. Das jedenfalls erschließt sich mir nicht automatisch, wenn es darum geht, den Lärmschutz als Grundlage für die Entscheidung zu nehmen. Aber es steht mir wahrscheinlich nicht zu zu hinterfragen, wie ein Gericht denkt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir über den Lärmschutz reden, dann heißt das ganz klar, dass wir an vielen Stellen - gerade wenn wir uns Leipzig/Halle anschauen; es ist gerade ausgeführt worden - einen Lärmschutz haben, der sich im Vergleich zu den anderen Flughafenstandorten in Deutschland tatsächlich sehen lassen kann.
Ich behaupte, hier hat der Flughafenbetreiber mehr getan, als er gesetzlich zwingend tun muss. Das heißt aber nicht, dass das in jedem Einzelfall ausreichend und richtig ist, und es stellt sich die Frage, ob man nicht noch mehr tun kann, um den Lärmschutz für die Menschen in der Umgebung zu verbessern.
Ich will auch nicht verschweigen - das will ich selbstkritisch sagen -, dass ich es gern gesehen hätte, wenn wir uns in der Koalition auf ein Vorgehen hätten verständigen können, das entweder die Zustimmung zu dem Antrag oder eine Änderung des Antrags ermöglicht hätte, sodass wir dem Antrag in geänderter Fassung hätten zustimmen können.
Beides ist uns nicht gelungen. Es ist uns deshalb nicht gelungen - ich will es hier sagen; ich denke, Kollege Scheurell wird in seinem Redebeitrag auch darauf eingehen -, weil wir gerade die Gleichberechtigung zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Lärmschutz der Menschen nicht in einer Formulierung haben unterbringen können. Das führt dazu - insofern sage ich das selbstkritisch -, dass wir den Antrag, wahrscheinlich zusammen mit dem Änderungsantrag, in den zuständigen Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen wollen, was ich hiermit beantrage. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Hövelmann. - Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Weihrich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich am Anfang sagen, über was ich jetzt nicht reden möchte, nämlich über die Verhältnisse am Flughafen Leipzig/Halle. Dort verschlechtern sich in zunehmendem Maße die Bedingungen. Allerdings denke ich, das steht bei diesem Thema überhaupt nicht zur Diskussion.
Denn der Antrag der Fraktion DIE LINKE bezieht sich auf eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Das ist vollkommen abstrakt zu sehen und unabhängig von den konkreten Verhältnissen am Flughafen Halle/Leipzig.
Meine Damen und Herren! Ich hatte bereits am 21. Februar 2013 nachgefragt, wie sich die Landesregierung zu der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz verhalten wird. Zu diesem Zeitpunkt war leider noch keine Antwort zu erhalten. Ich habe vernommen, dass es auch heute noch keine Antwort gibt. Deswegen bin ich sehr froh über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Bun