Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2132 ab. Insofern stimmt man der Ablehnung des Antrages in der Drs. 6/1146 zu. Wer stimmt der Ablehnung zu?
Das sind die Regierungsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter der LINKEN. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
Jetzt sind wir durch. Vielen herzlichen Dank, dass Sie gnädig mit mir waren und nicht mit irgendwas geschmissen haben.
Verlängerung der Tätigkeit des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Einrichtung des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ am 29. Juni 2011 hat der Landtag seinen in der
87. Sitzung am 2. Februar 2011 gefassten Beschluss unterstrichen, wonach die Lösung der Probleme hinsichtlich des angestiegenen Grundwassers und der Vernässungen der weiteren Unterstützung durch das Land bedürfe.
Am 14. September 2011 konstituierte sich der Zeitweilige Ausschuss und nahm seine Arbeit auf. Entsprechend - -
Meine Damen und Herren! Ich habe heute schon mehrfach auf die Temperaturen verwiesen. Vielleicht können wir den ungemütlichen Temperaturen durch eine größere Stille entgegenkommen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Entsprechend den Festlegungen wurde dem Hohen Haus in der Drs. 6/1566 der Zwischenbericht fristgemäß vorgelegt. In der 34. Sitzung des Landtages habe ich Ihnen eine ausführliche Beschreibung der bisherigen Tätigkeit und der ersten Ergebnisse der Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses gegeben.
Zwischenzeitlich hat sich der Zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ vertiefend einer Reihe von Themen gewidmet, die auf die Vorbeugung und Vermeidung von Grundwasserproblemen, Vernässungen und Erosion ausgerichtet sind. Beispielhaft möchte ich die Themen Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Bauplanung und zu baurechtlichen Fragen, das Erosionsschutzkonzept der Landesregierung sowie das Gesetz zu Änderung wasserrechtlicher Vorschriften nennen.
Im Rahmen der Selbstbefassung hat sich der zeitweilige Ausschuss insbesondere vonseiten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie der unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und zahlreicher Bürgerinitiativen über die aus deren Sicht relevanten Punkte in Bezug auf Grundwasser, Vernässungs- und Erosionsprobleme berichten lassen.
Darüber hinaus fanden seitens der Ausschussmitglieder außerhalb der Ausschusssitzungen zahlreiche Gespräche mit Betroffenen statt, um Problemlagen zu erkunden und Lösungsvorschläge für bestehende Probleme im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von Grundwasserproblemen und Vernässungen zu unterbreiten.
Weitere wesentliche Punkte der Ausschusstätigkeit bezogen sich auf die Begleitung der von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen gegen erhöhte Grundwasserstände, Vernässungen und Erosion sowie deren Haushaltsrelevanz.
Im Vordergrund standen dabei nicht nur die von der Landesregierung initiierten Pilotprojekte in Magdeburg, Schönebeck, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau, sondern auch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der von der Landesregierung beschlossenen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie zur Vorbeugung gegen Vernässung und Erosion im Land Sachsen-Anhalt stehen.
Insbesondere die Anhörungen und intensiven Beratungen im Ausschuss in den letzten Monaten nach der Vorstellung des Zwischenberichtes des Ausschusses haben gezeigt, dass es entgegen dem Beschluss in der Drs. 6/216 vom 7. Juli 2012, der ein Ende der Ausschusstätigkeit bis Juli 2013 vorsieht, diese zeitliche Befristung vor dem Hintergrund der noch offenen Themen nicht zulässt, die Grundwasser-, Vernässungs- und Erosionsproblematik ausreichend zu behandeln.
Wesentliche, nach der Meinung des Zeitweiligen Ausschusses noch zu behandelnde Themenkomplexe beziehen sich beispielsweise auf die Behandlung von langfristigen Einflussfaktoren, auf ein künftiges nachhaltiges Wassermanagement, auf Unterstützungsmaßnahmen zur Melioration von Staunässeflächen in der Landwirtschaft, auf Erosionsprobleme in der Fläche im Zusammenhang mit dem Erosionsschutzkonzept der Landesregierung, auf rechts- und ordnungspolitische Regelungen im Bereich der Wasserwirtschaft, des Umwelt- und Planungsrechts in Bezug auf ein künftiges Grundwasser- und Gewässermanagement und auf den Einfluss der Siedlungswasserwirtschaft auf ein Grundwasser- und Gewässermanagement sowie auf eine Evaluierung der bereitgestellten Instrumente zur Finanzierung von Vorhabenmaßnahmen zur Minderung und Beseitigung von Grundwasserhoch- respektive -höchstständen, Vernässungen und Erosion.
Vor dem Hintergrund des aktuellen bedrückenden Hochwasserereignisses, das unser Land SachsenAnhalt in den letzten drei Wochen zum wiederholten Mal nach 2002, 2006 und 2010/11 heimgesucht hat und noch andauert, ergeben sich auch für den Zeitweiligen Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ Notwendigkeiten der teilweisen Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung der bisher im Ausschuss erarbeiteten Erkenntnisse.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Folge des erneuten Hochwasseranstieges innerhalb von wenigen Jahren werden sich die Grundwasser- und Vernässungsprobleme im Land in gravierendem Maße verschärfen. Gefahren für die Bevölkerung und die Infrastruktur gehen jedoch nicht nur von Hochwasserlagen in den Vorflutern aus, sondern auch von einem Anstieg des Grundwas
Eine Vielzahl von Schadensfällen in Form von Vernässungen und Überschwemmungen resultiert aus hohen Grundwasserständen, insbesondere dann, wenn der Grundwasserabfluss zu hochwasserführenden Vorflutern wie Saale, Mulde und Elbe eingeschränkt bzw. unmöglich ist, es zu einem Rückstau des Grundwasserabflusses und somit zu einer Erhöhung eines ohnehin naturräumlich bedingten hohen Grundwasserspiegels kommt.
Die Landesregierung hat insbesondere aufgrund der naturräumlichen Lage des Landes mit den wichtigen Vorflutern Saale, Elbe und Mulde und den in weiten Landesteilen naturgemäß hohen Grundwasserständen in Sachsen-Anhalt erhebliche Anstrengungen unternommen, um den sich aus Hochwasserlagen und hohen Grundwasserständen ergebenden Beeinträchtigungen für die Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Für die weitere Tätigkeit des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ ist es wichtig, im Verlauf der weiteren Ausschusstätigkeit mit wissenschaftlicher Expertise die Gesamtzusammenhänge zwischen meteorologischen, hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnissen, also Niederschläge, Hochwasserlagen und Grundwasserverhältnisse, die in enger Wechselbeziehung stehen, umfassend zu behandeln.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang an den Auftrag des zeitweiligen Ausschusses erinnern, der bei der Einsetzung dieses Ausschusses formuliert wurde. Ich möchte jetzt darauf verzichten, diesen Auftrag zu zitieren.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die bisherige Arbeit konsequent fortzusetzen ist, um die Beteiligung des Parlaments an diesem wichtigen Thema und die daraus resultierenden Entscheidungen zu gewährleisten.
Auch für die vom Hochwasser betroffene Bevölkerung wäre es ein wichtiges Signal, dass das Thema hohe Grundwasserstände, Vernässungen und Erosion einschließlich des dazugehörigen Wassermanagements auch angesichts der aktuellen Hochwasserereignisse nicht in den Hintergrund tritt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Empfehlung des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ und in Abstimmung mit allen Fraktionen wird heute der Antrag auf Verlängerung der Tätigkeit des Zeitweiligen Ausschusses eingebracht. Ich bitte Sie, dem Ihnen vorliegenden Antrag in der Drs. 6/2145 zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu dem gemeinsamen Antrag in der Drs. 6/2145 ein. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Ich frage trotzdem, ob jemand dagegen ist. - Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Damit kann der Zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ seine Tätigkeit bis Ende 2013 fortsetzen. Wenn wir die aktuelle Lage sehen, wird es wohl noch etwas weiter gehen.
Einbringer ist der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Herr Möllring. Sie haben das Wort, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochwasserkatastrophe und die damit verbundenen Tätigkeiten des Katastrophenschutzes - sei es auf kommunaler Ebene, auf der Landesebene oder auf einer anderen Ebene - hat uns gezeigt, dass unser Landesvergabegesetz in solchen dringlichen Fällen leider keine Ausnahmen vorsieht.
Ich bin überzeugt, dass alle, die dort Entscheidungen und Aufträge herausgegeben haben, mindestens gegen drei, wenn nicht gar gegen vier Regelungen dieses Landesvergabegesetzes verstoßen haben, ja, sogar verstoßen mussten, weil eine formgerechte oder, sagen wir mal, buchstabengetreue Anwendung des Landesvergabegesetzes geradezu grotesk gewesen wäre und praktisch die Katastrophenschützer zur Hilflosigkeit verdammt hätte.
Deshalb hat die Landesregierung Ihnen hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine Änderung bzw. eine Ermöglichung dahin gehend erfolgen soll, dass diejenigen, die im Katastrophenschutz, im Katastrophenfall Aufträge vergeben, dies dann auch rechtsgetreu tun können.
vorliegenden Vorschlag der Landesregierung geht es um eine Verordnungsermächtigung. Man kann das genauso gut in einem allgemeinen Gesetz regeln. Man kann es außerdem in einem speziellen Gesetz regeln.
Ich will aber an dieser Stelle kurz darauf eingehen, welche Vorschriften des Vergabegesetzes nicht eingehalten werden konnten.
In § 19 Abs. 1 Satz 2 des Landesvergabegesetzes steht, dass bei Vergaben über den Schwellenwerten, die ja bei 25 000 € bei Lieferleistungen und bei 50 000 € bei Bauleistungen liegen, den unterlegenen Bietern mitgeteilt werden soll, wer aus welchen Gründen den Auftrag bekommen hat, und zwar mindestens sieben Tage vor dem Vertragsabschluss, damit der unterlegene Bieter dann noch zur Vergabekammer gehen und sagen kann, er möchte gern den Auftrag haben.