Viele dieser Altfehlbeträge sind letztlich durch das Handeln vor Ort entstanden. Sie sind im Moment deshalb nicht so belastend für die Haushalte, weil die Kreditierung von den Zinsen her recht marginal ist. Aber es wird die Zeit kommen - das wissen wir heute schon -, in der aufgrund der Zinsentwicklung - dafür reichen bei bestimmten Volumina dann schon 3 oder 4 % aus - die kommunale Ebene vor unlösbare Aufgaben gestellt wird.
Wer das bei uns völlig überhöht, den bitte ich, einmal seinen Blick auf NRW oder andere westdeutsche Länder zu richten. Dort haben diese Altfehlbeträge mittlerweile Milliardenhöhen erreicht, die aus heutiger Sicht kaum zu stemmen sind. Deswegen diskutiert man auch im Kreis der Finanzminister darüber, ob mit der Föderalismuskommission III zumindest für die kommunale Ebene - richtigerweise eigentlich auch für die Landes
ebene - eine Umschuldung bzw. Entschuldung vorgenommen werden kann, die natürlich einen politischen Preis hätte. Darauf möchte ich jetzt nicht eingehen.
Über diese Entschuldungsprogramme, die dabei helfen sollen, dass die kommunale Ebene das überhaupt noch stemmen kann, wird man hochpolitisch diskutieren. Bei uns selber - damit haben Sie völlig Recht, Herr Knöchel - ist das FAG so aufgestellt und berücksichtigt nur zum Teil die Lasten, die aus solchen Programmen entstehen. Das ist auch richtig. Das war aber auch bei der Systemumstellung des FAG klar. Man kann jetzt nicht im Nachgang sagen, das müsse jetzt automatisch durch das Land erfolgen.
Wir haben das auch bei dem Gutachten von Deubel zum FAG sehr offensiv mit aufgenommen. Daraus entstand dann auch im politischen Raum die Idee, nach Stark II, das sich mittlerweise sehr gut anlässt - ich werde dem Parlament nach dem Abschluss der Beantragung einen Sachstandsbericht dazu geben; fast 100 % der berechtigten Kommunen rufen die Mittel ab; sie können auch in dem Fortschrittsbericht nachweisen, was sie durch Stark II und durch eigenes Handeln bei der Konsolidierung erreicht haben - ein Programm Stark IV aufzulegen. Wir gehen fest davon aus - das werden wir im nächsten Jahr auch vorschlagen -, dass Stark IV kommen wird. Das wird nahezu systematisch erzwungen.
Am Ende kann eigentlich nur ein Überschuss verwendet werden, den man meistens gar nicht hat, um diese Fehlbeträge abzubauen. Man kann sich ausrechnen, wie die Kommunalfinanzierung bei Zinsen von 4 oder 5 % aussehen wird. Die Zinsen werden sich allgemein für die öffentliche Hand erhöhen; denn die Banken schauen heute genauer darauf als früher, als Kommunalkredite noch billiger waren. Denn Deutschland war in dem Gesamtsystem drin.
Wir sollten also die Zeit nutzen, bevor diese Entwicklung kommt. Ich gehe derzeit davon aus, dass wir ab 2014 darüber diskutieren, es in den Haushaltsplan für das Jahr 2015 aufnehmen und dass es im Jahr 2016 kassenwirksam wird. Wie wir das tun werden, darüber werden wir mit dem Parlament, mit dem Finanzausschuss und dem Innenausschuss reden.
Klar ist auch - ich kann mich noch gut an die Debatten im Finanzausschuss erinnern; Sie waren dabei -, dass eine sehr, sehr große Mehrheit im Parlament gesagt hat, die Kommunen, die diese Mittel bekommen - das werden nicht alle sein, sondern nur wenige -, müssen klar spüren, dass sie erst ihren Eigenanteil erbringen müssen und dass sie diese Mittel mit deutlichen Kraftanstrengungen, die vor Ort sicherlich unbeliebt sind, paaren müssen, damit es nicht zu einer dauerhaften
Das sagt sich theoretisch gut; ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass das Leben dann sehr konkret wird. Insofern werden wir das trotzdem machen. Bei dem Thema Ausgleichsstock - das wissen Sie - bewegen wir uns bei Beträgen zwischen 40 Millionen und 60 Millionen €.
Diese Beträge von 40 Millionen bis 60 Millionen € stehen natürlich nicht gänzlich zur Verfügung, weil wir im Finanzausschuss den kommunalen Spitzenverbänden gegenüber schon bestimmte Zusagen dazu gemacht haben, was aus diesem Ausgleichsstock schon alles finanziert wird.
Ich sage ganz klar: Bei den derzeitigen Strukturen werden Bedarfszuweisungen kaum in großem Umfang möglich sein. Maximal wird es Liquiditätshilfen geben, die dazu führen, dass bestimmte Kommunen zumindest noch liquide sind. - Ich denke, das war sehr offen.
Sie wissen, an der Stelle haben wir einen systematischen Unterschied. Wir hatten bezüglich der kommunalen Altschuldentilgung einen anderen Vorschlag. Aber das Stark-IV-Programm gliedert sich nun in Ihren FAG-Vorschlag systematisch ein; anders würde es nicht funktionieren. Die Frage habe ich vor dem Hintergrund gestellt, dass es eine Diskussion dazu gab, ob es kommt und wann es kommt.
Habe ich Sie jetzt richtig verstanden? Sie wollen im Jahr 2014 die Weichen stellen, damit ab dem Jahr 2015 tatsächlich Gelder fließen können? Habe ich das richtig verstanden?
Das hat schlichtweg einen technischen Hintergrund. Da die Kommunen jetzt alle auf die Doppik umstellen, haben wir, was die Eröffnungsbilanz angeht, gemerkt, dass es bei manchen Kommunen reibungslos läuft und dass bei anderen die Verwirrung hinterher sehr groß war. Dann stellt sich die Frage, welchen Betrag man eigentlich als Fehl
Das muss auch gerichtsfest sein. Wir können nicht zwischen der Altmark, dem Mansfelder Land und der Stadt Halle drei unterschiedliche Systeme pflegen. Ich habe mich schlaugemacht und habe es selber kaum glauben wollen, dass es scheinbar nicht möglich ist, die Doppik in Deutschland zwischen Flensburg und Garmisch einheitlich umzusetzen.
Ich möchte nicht als naiv gelten, aber ich möchte versuchen, dass wir das zumindest gemeinsam mit dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht so klären können, dass wir uns nicht in gutgemeinter Absicht noch vor Gericht herumschlagen müssen. Deshalb brauchen wir neben der haushaltstechnischen Diskussion noch etwas Zeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Nachfragen gibt es nicht. Somit können wir die Fragestunde abschließen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 41. Sitzung des Landtags am 21. März 2013 in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zur Mitberatung überwiesen.
Ziel des Änderungsgesetzes ist eine verfassungsgemäße Regelung der Besoldung der Professorinnen und Professoren des Landes. Dazu müssen auch die Professorinnen und Professoren, die keine Leistungsbezüge erhalten, ausreichend alimentiert werden. Daneben sollen aber auch genügend Leistungsanreize erhalten werden.
Zum einen wird das Grundgehalt der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 angehoben. Zum anderen wird die Erhöhung begleitet von ausdifferenzierten Abrechnungsregelungen für bereits bezogene Leistungsbezüge.
Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Änderung der Regelung des Landesbeamtengesetzes zum Urlaubsrecht der Beamten. Es wird eine Verordnungsermächtigung für die Regelung zur finanziellen Abgeltung von Urlaub geschaffen. Diese Urlaubsverordnung entspricht nunmehr der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
In der 38. Sitzung am 3. April 2013 hat der Ausschuss für Finanzen erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Weil bis dahin noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den mitberatenden Ausschuss verabschiedet. Der Ausschuss stimmte dieser vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.
Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 21. Sitzung am 23. Mai 2013 mit dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er führte ein Fachgespräch mit dem Präsidenten der Landesrektorenkonferenz durch und schloss sich im Anschluss der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 6 : 0 : 4 Stimmen an.
Zur abschließenden Beratung in der 40. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 26. Juni 2013 lagen den Ausschussmitgliedern zwei Synopsen des GBD vor. Die Synopse vom 15. Mai 2013 musste aufgrund der zwischenzeitlichen Beschlussfassung zum Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 angepasst werden.
Die Synopse vom 19. Juni 2013 berücksichtigte die beschlossenen Änderungen. Der Ausschuss für Finanzen beschloss die Ihnen in der Drs. 6/2234 vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 5 Stimmen und bittet dazu um Zustimmung. - Vielen Dank.
che ein. Die Redezeit beträgt drei Minuten je Fraktion. Zunächst hat der Abgeordnete Herr Lange für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident! Lange hat es gedauert, bis wir dieses Gesetz wieder hier im Landtag haben. Es hat aber auch lange gedauert, bis das Gesetz überhaupt in den Landtag eingebracht wurde. Der erste Impuls für diese Debatte wurde ja schon im Oktober des letzten Jahres gegeben. Das war damals ein Antrag der GRÜNEN, den wir noch um einige Punkte erweitert hatten. Am Ende ist der Gesetzentwurf doch wieder hier angekommen und wir können ihn verabschieden.
Ich möchte daran erinnern, dass dieses Gesetz rückwirkend wirksam werden muss, weil sich das Verfassungsgericht entsprechend geäußert hat.
Im Ausschuss, insbesondere im Wissenschaftsausschuss, war deshalb eine intensive Beratung notwendig, weil es durchaus strittig war, inwieweit die finanziellen Auswirkungen den Hochschulen tatsächlich übergeholfen werden. Insbesondere diese Diskussion hat uns dort beschäftigt.
Wir haben in der Anhörung erfahren, dass es um Mittel in Höhe von bis zu 600 000 € geht, die im Wesentlichen den Fachhochschulen auf die Füße fallen; denn im Gesetz ist nicht geregelt, inwieweit das durch das Land kompensiert wird.
Es sind auch keine vernünftigen Regelungen dazu getroffen worden, wie man diese Leistungsentgelte dann berechnet. Das überlässt man den Hochschulen selbst. Wir sagen hierzu: So geht das nicht. Die Budgetberechnungen für die Hochschulen sind de facto unter einem rechtswidrigen Zustand gemacht worden. Man ist damals einfach von einer anderen Größenordnung bei den W2Professuren ausgegangen. Man kann jetzt nicht die Hochschulen dafür verantwortlich machen, dass wir das Gesetz anpassen müssen, weil es eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der darauf abzielt, sowohl in diesem Jahr als auch in den kommenden Jahren eine Kompensation der Auswirkungen dieses neuen Besoldungsgesetzes für die Hochschulen zu schaffen, sodass sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Ich denke, das wäre nur gerecht. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Entschließungsantrag zu!
Danke schön, Herr Abgeordneter Lange. - Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Niestädt.