Aber dieses Thema beschäftigt uns jetzt schon über ein Jahr. Wir haben dieses Thema mit den Hochschulrektoren sehr eng besprochen. Auch die Hochschulrektoren gehen da mit uns mit, indem sie sagen: Es ist gut für unser Land, wenn wir hier Transparenzregeln vereinbaren, weil dann beide Seiten gar nicht erst in Probleme kommen. - Das wollen wir ja - eben weil wir sagen, dass wir dieses zarte Pflänzchen „Kooperative Forschung Hochschulen/Wirtschaft“ im Lande stärken wollen.
Weil uns das schon so lange umtreibt und wir da in einem engen Dialog mit den Rektoren sind, haben wir Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, den wir so mit allen Rektoren im Lande besprochen haben. Alle Rektoren im Lande haben uns, nachdem wir aufgrund des Dialogs Änderungen vorgenommen haben, versichert: Das ist ein Antrag, mit dem wir, die Hochschulrektoren, mitgehen können.
Dieser Antrag hat verschiedene Teile. Der eine zentrale Teil ist, dass wir sagen: Es muss eine Regelung geben, die bestimmte Punkte, die für diese Vereinbarung zentral sind, berücksichtigt. Das ist zum einen natürlich das Publikationsrecht. Das Publikationsrecht muss immer beim Autor von der Hochschule bleiben. Also der Wissenschaftler muss darüber entscheiden, ob er das publizieren will oder ob er das nicht publizieren will.
Es kann aber auch etwas eingeräumt werden. Man kann natürlich eine Vereinbarung treffen, dass, solange der Vertrag läuft - beispielsweise eine Forschungsförderung auf drei Jahre -, die Ergebnisse nicht publiziert werden dürfen. Ich will ja nicht, dass die Konkurrenz erfährt, was ich als Unternehmen mit der Hochschule gerade entwickele. Das alles kann man regeln. Aber am Ende muss ein Zeitpunkt kommen, an dem der Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin sagt: Das ist publikationswürdig, das will ich bekanntgeben oder das will ich nicht. Daran darf auch nicht gerüttelt werden.
Der zweite zentrale Punkt ist natürlich auch klar: Hochschulen haben die Aufgabe - damit betrauen wir sie -, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszubilden und zum Teil auch Berufsausbildung durchzuführen. Wenn wir zum Beispiel an Ärzte oder an Lehrer und Lehrerinnen denken, dann ist das ja auch ein Stück Berufsausbildung. Die Verantwortung für die Curricula muss natürlich bei den Hochschulen liegen.
Deswegen ist es wichtig, dass über die Lehraufträge Transparenz gewährleistet wird. Das heißt, dass in solchen Verträgen zwischen Wirtschaft und Hochschulen nicht verbindlich festgeschrieben werden darf, dass der Wirtschaftspartner einen An
Natürlich begrüßen wir, wenn wir Leute aus der Wirtschaft für die Lehre an unseren Hochschulen gewinnen können. Aber das darf nicht in einem Vertrag zwingend vorgeschrieben werden. Das, was die Deutsche Bank in Berlin gemacht hat, ist nicht hinnehmbar. Das Recht über die Bestimmung von Lehraufträgen muss bei den Hochschulen bleiben.
Und dann geht es natürlich um die Verwertung von Ergebnissen, also Patente oder andere Ergebnisse. Dazu sagen wir ganz klar: Wer mit unseren Hochschulen im Lande zusammen forscht, der muss auch akzeptieren, dass die verwertbaren Ergebnisse bei den Hochschulen bleiben. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Verträge, die das außer Kraft setzen, sind nicht hinnehmbar.
Deswegen haben wir gesagt: Die Verwertung der Forschungsergebnisse, zumindest die unentgeltliche, muss bei den Hochschulen bleiben. Also die Hochschule kann sagen: Der Partner kann das Ergebnis besser verwerten als wir. Dann soll der das tun. Aber dann muss der dafür an die Hochschule Geld zahlen. In diesem Sinne muss das Ergebnis der Kooperation bei unseren Hochschulen bleiben. Verträge, die das aushebeln, sind nicht zulässig.
Weil wir den Hochschulen nicht noch das Aufsatzschreiben an die Hand geben wollen, sondern die Hochschulen und auch diese Kooperationen stärken wollen, haben wir gesagt: Das macht man am besten in einem standardisierten Berichtswesen. Wenn man so ein standardisiertes Berichtswesen einmal entwickelt hat, dann kann man das relativ schnell ausfüllen und die Landesregierung kann relativ schnell den zuständigen Ausschuss informieren.
Das ist der eine von zwei Kernen unseres Antrages, der, wie gesagt, mit den Hochschulrektoren verabredet ist und in dem Änderungen vorgenommen wurden, sodass er für die Hochschulrektoren tragbar ist.
Es wird natürlich trotzdem immer wieder dazu kommen - das ist auch akzeptabel und unter einer Bedingung hinnehmbar -, dass das, was zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft an Forschung vereinbart worden ist, eher kryptisch beschrieben wird und man nicht so richtig weiß, was das ist. Das ist auch hinnehmbar, weil man ja nicht will, dass die Konkurrenz erfährt, was man da so treibt. Es mag sogar der Fall vorkommen, dass man den Kooperationspartner für einen bestimmten Zeitraum nicht benennt. Ich könnte mir vorstellen, dass man das hinnimmt, weil man ja dieses zarte Pflänzchen pflegen will.
Aber die Bedingung dafür ist, dass wir das Recht bekommen, in diese Verträge hineinzusehen. Wir haben mit den Hochschulrektoren darüber lange debattiert. Sie haben Sorge um die Vertraulichkeit. Am Anfang haben wir gesagt, alle Landtagsabgeordneten müssten, weil sie die Haushaltsgesetzgeber seien, das Recht haben, da hineinzugucken. Wir haben uns dann ein Stück weit bewegt und gesagt: Wir verstehen eure Sorge um Vertraulichkeit. Bei 105 Leuten Vertraulichkeit herzustellen, ist vermutlich schwierig.
Deswegen haben wir nach der letzten Diskussion mit den Hochschulrektoren die Stelle dahin umformuliert, dass die Mitglieder des zuständigen Ausschusses - also im Moment des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft - das Recht haben müssen, da hineinzugucken.
Ich muss doch, wenn der Auftraggeber nicht benannt ist oder der Auftrag nicht ordentlich beschrieben wird, als Haushaltsgesetzgeberin in den Vertrag gucken können, mir meine Meinung bilden können und dann rausgehen und sagen können: Ich kann euch nicht sagen, was in dem Vertrag drinsteht, weil das vertraulich ist. Aber ich kann euch sagen, dass das alles seine Ordnung hat, dass alle die Punkte, die uns hier wichtig sind, damit Forschung und Lehre nicht eingeschränkt werden, in diesen Verträgen ordentlich behandelt werden.
Deswegen ist ein zentraler Punkt unser dritter Punkt, dass die Landesregierung aufgefordert wird sicherzustellen, dass wir trotz Vertraulichkeitsklauseln vertraulich in die Verträge hineingucken können.
Deswegen ist der Änderungsantrag der die regierungstragenden Fraktionen ungenügend. Auch wir sind lange den Weg der Selbstverpflichtung gegangen. Den haben sich die Hochschulrektoren verbaut. Das ist von daher gar nicht der Punkt. Das hätte man auch auf diese Weise regeln können.
Aber in Ihrem Antrag sind zwei wesentliche Punkte, die sehr schwierig sind. Das betrifft zum einen die Frage der Lehre: Bei der Vergabe von Lehraufträgen an Kooperationspartner außerhalb der Hochschule ist Transparenz zu gewährleisten.
Das reicht nicht. Das haben wir auch sehr ausführlich mit den Hochschulrektoren besprochen. Die Vergabe von Lehraufträgen ist an einer Hochschule immer transparent. Da wird in eine Fakultät eine Liste hineingegeben, und dann steht da: Herr Müller oder Meier von Dow Chemical macht ein Seminar zu … - Das ist transparent. Dann kann die Fakultät das annehmen oder nicht.
Der entscheidende Punkt ist, ob dahinter ein Vertrag steht, der für einen bestimmten Zeitraum dieses Lehrrecht einer bestimmten Firma zuschreibt. Diese Transparenz haben Sie nur, wenn Sie sagen: Solche Verträge darf es nicht geben. - Deswegen sagen wir: Ihr Punkt ist an dieser Stelle völlig unzureichend.
Was bei Ihnen völlig fehlt, ist der zentrale Punkt des Informationszugangs zu diesen Verträgen - unter Wahrung von Vertraulichkeit; das ist völlig klar. Man will nicht, dass Betriebsgeheimnisse von Unternehmen öffentlich werden. Es reicht aber nicht der Bericht. Wir müssen - zumindest als Mitglieder dieses Ausschusses - die Möglichkeit haben, in die Verträge hineinzugucken, um feststellen zu können, ob die fünf Punkte, die uns wichtig sind, in den Verträgen enthalten sind oder nicht enthalten sind, damit wir unter Wahrung der Vertraulichkeit der Unternehmensdaten unserer Pflicht nachkommen können, die Freiheit von Lehre und Forschung zu wahren.
Deswegen ist Ihr Änderungsantrag unzureichend und wir können ihm leider nicht zustimmen. Ich bin auch sehr erstaunt, dass es diesen Änderungsantrag gibt, nachdem wir einen Antrag gestellt haben, der in Abstimmung mit allen Hochschulrektoren entstanden ist. - Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Dalbert, ich habe eine Verständnisfrage. Sie sprachen in Ihrem Redebeitrag von Verträgen, die nicht hinnehmbar sind, und gleichzeitig verwiesen Sie mehrfach auf die Hochschulrektoren, die Ihren Antrag begrüßen.
Gibt es derzeit bei uns im Land Sachsen-Anhalt solche nicht hinnehmbaren Kooperationsverträge, oder ist Ihr Antrag eher den in der Begründung genannten Kooperationsvereinbarungen mit dem Bayer-Konzern oder der Deutschen Bank AG geschuldet? Möchten Sie von daher mit Ihrem Antrag bei uns im Land Ähnliches für die Zukunft verhindern? Habe ich das so richtig verstanden?
Frau Gorr, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar für Ihre Frage, weil ich Ihnen darauf zwei Antworten geben kann. Ich kann erstens betonen, dass es hier einen Grundkonsens zwischen den Hochschulrektoren und der bündnisgrünen Landtagsfraktion gibt, dass es wichtig ist, diese Transparenz herzustellen.
Meine zweite Antwort ist, Frau Gorr: Ich hätte Ihre Frage so gerne beantwortet. Dazu muss mir der Landtag aber erst einmal das Recht einräumen, die Verträge einzusehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss sich bei dem, was Sie gesagt haben, um ein Missverständnis handeln, Frau Professorin Dalbert. Ich habe gestern den Anruf eines Rektors erhalten, den ich erst gar nicht verstanden habe und der mir dann erklärt hat: Wir haben mit Frau Dalbert über diesen Antrag gesprochen. Aber wir haben ihn nicht besprochen und schon gar nicht haben wir dem Inhalt zugestimmt.
Das sollten wir vielleicht noch einmal miteinander diskutieren. Mir ist deutlich gesagt worden, dieses sei nicht der Fall gewesen und man habe schon gar nicht dem Inhalt zugestimmt.
Denn es ist natürlich auch Teil der Wissenschaftsfreiheit: Solange wir Drittmittel einwerben wollen - - Das haben wir unter Punkt 1 der Tagesordnung besprochen. Das ist ja auch ein Qualitätsmerkmal der Wissenschaft, der Hochschulen, auf das gerade der Wissenschaftsrat sehr viel Wert legt.
Es ist natürlich ein Unterschied, ob Sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft nehmen, die jedes Jahr 2,8 Milliarden € Bundesmittel verteilen kann. Das sind dann Drittmittel, obwohl es auch Steuergelder sind; es sind insofern keine echten Drittmittel. Das sind dann 2 Milliarden € mehr, als der Einzelplan 06 in diesem Lande an Volumen hat.
Das nennt sich selbstverwaltete Wissenschaft und Forschung, obwohl es Bundesmittel sind. Das ist etwas ganz anderes als das, was wir an Drittmitteleinwerbung vor allem an unseren Fachhochschulen und an unseren Universitäten haben wollen. Wir wollen nämlich neben der Grundlagen
forschung auch eine angewandte Forschung betreiben. Bei der angewandten Forschung müssen die Vertragspartner, also diejenigen, die es bezahlen, auch bestimmen können, welche Produkte entwickelt werden. Der Vertragspartner muss auch sagen können, welche Patentrechte bestehen sollen und welcher Schutz angezeigt ist.
Zudem muss er sicher sein, dass die Entwicklungen nicht gleich auf dem offenen Markt verbraten werden. Wenn jemand ein neues Produkt in einer bestimmten Richtung entwickeln möchte, müssen nicht alle Konkurrenten wissen, dass er in diese bestimmte Richtung gehen will. Das müssen wir sicherstellen.
Es ist völlig richtig - das ist in unserem Hochschulgesetz auch enthalten -, dass das natürlich alles im Rahmen der Gesetze passieren muss. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es nicht sein kann, dass sich ein Unternehmen durch einen Vertrag das Recht einkauft, lehren zu dürfen. Das dürfte auch eher die Ausnahme sein. Umgekehrt ist es doch eher so, dass die Hochschule Praktiker haben wollen, von denen den Studenten nicht nur die Theorie, sondern auch die Erfahrungen der Praxis vermittelt werden. Diese Erfahrungen brauchen wir dringend. Auch das sagen die Rektoren. Wir brauchen sie auch als Zweitprüfer; auch darin sind wir uns einig.
Wir sollten an dieser Stelle nicht das Kind mit dem Bade ausgießen. Denn wenn wir hierbei zu restriktiv vorgehen, dann wird eine Abstimmung mit den Füßen stattfinden. Wenn alle Verträge mit den Unternehmen in allen Einzelheiten von Dritten überprüft werden können - dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, ist selbstverständlich; denn etwas anderes können die Hochschulen auch gar nicht machen, weil sie öffentlich-rechtliche Institutionen sind -, dann werden die Unternehmen sagen, sie gehen nicht nach Halle, Magdeburg oder Merseburg, sondern an Hochschulen in anderen Ländern.