Angela Gorr

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Es geht um die Bildung von Kooperationsklassen, also die freiwillige Klasse 10 an Förderschulen für Lernbehinderte mit dem Ziel des Erwerbs eines Hauptschulabschlusses.
Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 werden die Förderschulen für Lernbehinderte im Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, gemäß § 10 Abs. 4 der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu handeln und die Erlangung des Hauptschulabschlusses im zehnten Schulbesuchsjahr zu ermöglichen. Es entsteht durch dieses Schreiben des Landesschulamtes der Eindruck, dass mit sofortiger Wirkung Kooperationsklassen nicht mehr gebildet werden können und somit die Schülerinnen und Schüler an der für sie zuständigen Sekundarschule beschult werden müssen.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Formulierung in § 10 Abs. 1 - ich zitiere -: „wenn die Personensorgeberechtigten diese Schulform wählen“? - Aus meiner Sicht steht diese Formulierung im Widerspruch zu dem versandten Schreiben des Landesschulamtes.
Herr Minister, schönen Dank. Also stimmt es nicht, dass die Landesregierung die Bildung von Kooperationsklassen ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr zulässt, um den Erwerb des Hauptschulabschlusses für den genannten Personenkreis zu ermöglichen?
- Wunderbar. Danke. Könnten Sie das für das Protokoll vielleicht noch verbal äußern? Denn Sie haben jetzt nur eine Geste gemacht.
„Und es war kein Raum für sie in der Herberge.“ - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die heutige Aktuelle Debatte zum Thema „Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe“ beantragt. Für diese Debatte ist kein Tag besser geeignet als der heutige Freitag vor dem dritten Advent, unserer letzten Sitzung vor Weihnachten und der Tag vor der Veranstaltung „Politik sagt Danke“ am morgigen Samstag.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Hintergründe für die aktuelle Flüchtlingssituation wurden bereits dargelegt, sie sind uns allen bekannt. Bekannt sind uns Fakten und Zahlen, täglich neue Meldungen über die Zahl der Menschen, die zu uns kommen, benötigte Unterkünfte, fehlende Winterbekleidung, Fragen der schnelleren Regelung von Asylanträgen und vieles mehr.
Im Verhältnis zu sonstigen langwierigen parlamentarischen Prozessen wurde schon viel auf den Weg gebracht, um diesen neuen Herausforderungen flexibler begegnen zu können. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern, zum Beispiel in den Jugendämtern, des Landes gehen bis an oder über ihre Grenzen, um Bedingungen zu schaffen, die für die ankommenden Menschen einigermaßen erträglich sind und sie schützen, wenn sie des Schutzes bedürfen, wie zum Beispiel die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Ohne die überwältigende und uneigennützige Hilfsbereitschaft von vielen, vielen Ehrenamtlichen, die häufig nach ihrem Arbeitstag und/oder am Wochenende Spenden sammeln, Deutsch unterrichten, Flüchtlinge beraten, mit den Kindern spielen oder sie zu gemeinsamen Aktionen einladen, wäre es dem Gemeinwesen nicht möglich, neben den behördlichen Abläufen und Notwendigkeiten auch zu vermitteln: Deutschland hat ein gastfreundliches Gesicht. Wir heißen die Geflüchteten willkommen.
Hierbei spielen die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und auch die Wohlfahrtsverbände in unserem Land eine herausragende Rolle. Warum? - Sie fürchten sich nicht vor Problemen. Sie betrachten das Helfen in Not und das Hinschauen auf Bedürftigkeit als ihre ureigenste Aufgabe. Damit sind sie zum einen bestens geeignet, die vielen Herausforderungen und Anforderungen zu koordinieren, Menschen zusammenzubringen und die Hilfe möglichst effektiv zu gestalten. Die Kleiderkammern sind hierfür ein Beispiel, die dafür Sorge tragen, dass die benötigte Kleidung auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird, oder die Tafeln, die zunehmend auch Flüchtlinge versorgen.
Zum anderen sind unsere Kirchen, Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände unverzichtbar, weil sie mit ihren Strukturen die Menschen in unserem Land zum Mitmachen, zum Mitfühlen, zum Anpacken einladen. Sich dem Nächsten zuzuwenden, nicht immer auf die Uhr zu schauen, sich selbst und von sich etwas zu geben, das leben sie vielfach vor.
Auch ich möchte an dieser Stelle aus dem Gemeinsamen Wort zur Flüchtlingssituation der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, dem Bistum Magdeburg und der Evangelischen Landeskirche Anhalts zitieren:
„Dankbar sind wir vor allem auch für die große Hilfsbereitschafft vieler Engagierter in Sachsen-Anhalt, die in Vereinen, Religionsgemeinschaften und Initiativen Flüchtlinge im Alltag unterstützen. Sie alle geben ein Beispiel dafür, was es heißt, in den Menschen, die zu uns kommen, den Bruder und die Schwester zu sehen, die in Not sind. Das erfordert Mut, denn manche, die sich engagieren, werden von Mitbürgern angefeindet und bedroht. Umso mehr sind wir dankbar, dass es in unserem Land Menschen gibt, die Zivilcourage zeigen und denen, die zu uns kommen, Gastfreundschaft erweisen. Das ist es, was unsere Gesellschaft menschlich macht und was sie derzeit auch dringend braucht! Dankbar sind wir auch für die vielen Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die trotz aller Schwierigkeiten nach vorn schauen und sich konstruktiv den Herausforderungen stellen.“
Ich denke, das musste auch einmal gesagt werden.
Den Ehrenamtlichen in unserem Land gebührt daher der Dank von uns allen. Sie bilden in gewisser Weise das Rückgrat unserer Gesellschaft, nicht nur in Bezug auf die Flüchtlingshilfe, sondern für alle anderen ehrenamtlichen Betätigungsfelder ebenfalls. Insofern ist diese Debatte auch in das Umfeld des Tages des Ehrenamtes eingebettet und wird hoffentlich vielen Mut machen, sich neu oder weiter für Menschen einzusetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ehrenamtliche Hinwendung zu den Flüchtlingen, die häufig traumatisiert sind und Schweres durchmachen mussten, ist auch ein erster wichtiger Schritt in Richtung Integration, nein eigentlich müsste ich sagen, in Richtung Inklusion und Miteinander.
Ich kenne auch zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit, wie man heute sagt, Migrationshintergrund, die sich in beispielhafter Weise für Flüchtlinge einsetzen. Sie leben damit auch als Vorbilder für die Menschen, die nach Sachsen-Anhalt kom
men und das, was sie mitbringen an Kenntnissen und Erfahrungen, zum Beispiel ihre Musik, an uns weitergeben können. Dadurch wird auch unsere Gesellschaft reicher.
Aber ich möchte am Ende meines Redebeitrages noch etwas anmerken, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Geschildert habe ich heute anlässlich der Aktuellen Debatte die positiven Aspekte der Flüchtlingshilfe, für die wir sehr dankbar sind. In den sozialen Netzwerken, wie Facebook, gibt es zahlreiche Gruppen, die sich zusammenfinden und Hilfe anbieten, die über Problemlösung diskutieren und anderes mehr.
Aber, Hohes Haus, da ist auch die andere Seite und das nicht nur in Facebook. Dort ist blanker Hass zu finden. Menschen, die keinerlei Respekt vor anderen haben und die die Menschenwürde mit Füßen treten, äußern sich. Ich kann dort und auch anderenorts kein Mitfühlen, keine Empathie und keine Mitmenschlichkeit sehen. Das macht mir Angst; denn oft kennen diese Menschen noch nicht einmal Ausländer, sie verbreiten Gerüchte, sie rufen zu Hetzjagden auf.
Lassen Sie uns diesen Bürgerinnen und Bürgern entgegentreten! Information und Aufklärung in der Bürgerschaft, in der Schule oder bei Diskussionsforen sind immens wichtig, damit unsere Gesellschaft nicht auseinanderfällt. Unterstützen wir unsere Kirchen und Wohlfahrtsverbände, damit sie weiter ihre wichtige Rolle für den Zusammenhalt in unserem Land Sachsen-Anhalt wahrnehmen können und wollen.
„Und es war kein Raum für sie in der Herberge.“ - Das geht uns alle an.
Ich dachte übrigens, dass wir einen Kinderbeauftragten haben. Frau Lüddemann, ich würde Sie
gern fragen wollen, wie Sie in diesem Zusammenhang unser Programm „Bildung elementar“ beurteilen. Hat dieses Programm aus Ihrer Sicht auch etwas mit der Stärkung der Partizipation von Kindern zu tun, oder eher nicht?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3573 - Bundesratsinitiative zur Gewährleistung des Rechts auf begleitete Elternschaft bzw. Elternassistenz durch Änderung des SGB IX und Aufnahme in das neue Teilhabegesetz - sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Drs. 6/3600 abzulehnen. - Frau Zoschke hat dazu bereits ausgeführt.
Der Grund für den seinerzeit von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Antrag lag in einem inzwischen zufriedenstellend gelösten Einzelfall. Sicherlich gab es diese Lösung nur durch das große Engagement auf unterschiedlichen politischen Ebenen, die sowohl das Recht der Eltern auf Familie als auch das Kindeswohl berücksichtigt sehen wollten. Aber sollte eine solche Lösung im Land Sachsen-Anhalt nicht selbstverständlich sein?
Meine Kollegin von der SPD Frau Dr. Verena Späthe sprach bei der ersten Befassung im Parlament von einem Angebot der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, das beinhaltet, erwachsenen Menschen mit Behinderungen in intensiver Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt, dem Landesjugendamt und der Sozialagentur Grundlagen zu bieten, ihre besondere Situation als Eltern selbstbestimmt zu bewältigen.
Offensichtlich gelingt es in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin oder Brandenburg, durch tatkräftige Unterstützung von stundenweiser Hilfe bis hin zu einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine begleitete Elternschaft zu realisieren.
Das Zusammenwirken von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe stellt zwar für die Leistungsträger und die Leistungserbringer eine sehr große Herausforderung dar, ist aber offensichtlich zu bewältigen. Zitat: Die begleitete Elternschaft erfolgt in einem auf den Einzelfall hin konzipierten Setting stundenweise bis einschließlich einer Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft. - So in Brandenburg, wo Jugend- und Eingliederungshilfe gemeinsam an einem Strang ziehen.
Auch bei den Pfeifferschen Stiftungen wird eine Kooperation mit den zuständigen Sozial- und Jugendämtern angeboten.
Der Minister hat zu diesem Tagesordnungspunkt nicht das Wort ergriffen. Wir haben uns im Ausschuss intensiv ausgetauscht.
Die Koalitionsfraktionen werden der Beschlussempfehlung folgen, den genannten Antrag abzulehnen. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der lange Weg des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ zurück in unser Plenum hat schon Erwähnung gefunden.
Der lange Diskussions- und Abwägungsprozess hat mit der nun vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4430 aus meiner Sicht ein gutes Ergebnis erbracht. Der zentralen Forderung, mehr Männer und Frauen für einen pädagogischen Beruf im Bereich der Kindertagesbetreuung zu gewinnen, wird hiermit in verschiedener Hinsicht Rechnung getragen. Die Einführung einer dual orientierten Erstausbildung zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen in Form eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojektes ermöglicht es Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Realschulabschluss, bereits nach drei Jahren in das Berufsleben einzusteigen. Damit erreichen wir einen schnelleren beruflichen Einstieg in die Kindereinrichtungen, die dringend multiprofessionelle Verstärkung benötigen.
Damit schaffen wir die Möglichkeit, sowohl Theorie und Praxis zu verzahnen als auch die Ausbildungszeit zu verkürzen. Letztlich erreichen wir damit auch eine Stärkung der Sekundarschulen und verstetigen die hohe Attraktivität der dualen Berufsausbildung im Land Sachsen-Anhalt, um die uns viele europäische Länder beneiden.
Natürlich, sehr geehrte Damen und Herren, muss eine Erstausbildung nicht das Ende des beruflichen Lebenswegs bedeuten. Man kann mit dieser Erstausbildung sicherlich sogar Landtagsabgeordneter oder Landtagsabgeordnete werden.
Insbesondere Punkt 2 Buchstaben b und c der Beschlussempfehlung sind hervorzuheben. Maßnahmen zur Qualifizierung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind besonders vor dem Hintergrund der vielen neuen kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern heute wichtiger denn je. Die erleichterte Anerkennung von fachnahen Studienabschlüssen, zum Beispiel als Frühpädagogin und Frühpädagoge, ist dringend nötig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute vorliegende Beschlussempfehlung trägt zur Fachkräftesicherung im Land Sachsen-Anhalt bei. Wie wir von Minister Dorgerloh gehört haben, hat das Tagesgeschäft schon einen Teil unserer Beschlussempfehlung überholt. Das ist außerordentlich erfreulich.
Erlauben Sie mir abschließend eine persönliche Bemerkung: Ich hoffe, dass andere mit dem „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ der Hochschule Magdeburg-Stendal verbundene Vorhaben nicht in Vergessenheit geraten; denn unsere Landeskinder haben im Sinne der bereits angesprochenen Fachkräftesicherung ebenso eine berufliche Perspektive verdient. - Ich bitte das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Nein. Wir haben darüber schon so viel diskutiert.
Ich denke, Sie können. Es ist nämlich eine Verständnisfrage.
Sehr geehrte Frau Dirlich, Sie haben in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass die Pflegebedürftigen und Demenzkranken - ich zitiere - von ihren Angehörigen gepflegt werden sollen. Mir ist nicht ganz klar geworden, wer das Subjekt zu „sollen“ ist. Ist das die Gesellschaft, sind das wir alle, ist das der Staat, das Gesundheitssystem oder die Landesregierung? Vielleicht ist mir das einfach nur entgangen.
Doch, ich habe es mir aufgeschrieben.
Das ist mir völlig klar. Das haben Sie ja auch so ausgeführt. Meine Frage ist einfach nur, auf wen Sie dieses „sollen“ beziehen, dass sie von ihren Angehörigen gepflegt werden sollen.
Ist das eine allgemeine Floskel, etwas, das wir alle erwarten, oder - -
Gut. Ich schaue mir dann einfach Ihren Redebeitrag noch einmal an. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Görke kündigte gestern, als sie zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach, an, dass sie wichtige Punkte zum Thema „Ausbildung für junge Flüchtlinge ermöglichen“ erst heute zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vortragen wolle. Das hat sie auch getan.
Ich würde es gern umgekehrt handhaben und mich auf wichtige Äußerungen im gestrigen Plenum zum deutlich komplexeren Antrag „Integration von Flüchtlingen durch konkrete Maßnahmen verbessern“ in der Drs. 6/4090 beziehen.
Es ist völlig unstrittig, dass Bildung und Ausbildung für jeden Menschen die Grundlage für ein eigenständiges Leben bilden. Erst recht muss das für Menschen gelten, die in unser Land kommen, um
sich hier ein neues Leben aufzubauen - vielleicht sollte ich eher sagen „aufbauen zu müssen“; denn sie haben sich die Situation nicht selbst ausgesucht.
Herr Minister Bischoff ist sehr detailliert auf das Modellprojekt des Landesnetzwerks der Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt und auf die Maßnahmen, die derzeit vorbereitet werden, eingegangen, ebenso auf dringend notwendige rechtliche Veränderungen und Anpassungen.
In diesem Zusammenhang ist der Ansatz Ihres Antrages, im Bundesrat und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Gesetzlichkeiten und Bestimmungen zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von Flüchtlingen miteinander vereinbar gestaltet und die Zugangsfristen zu den Instrumenten der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung einander angeglichen und verkürzt werden, grundsätzlich richtig.
Wir dürfen allerdings bei unserer Debatte nicht vergessen, dass wir eine hohe Verantwortung dafür tragen, dass die Schritte, die wir unternehmen, auch zu dem Ergebnis führen, das sich die hierher geflüchteten Menschen und wir als Gesellschaft uns wünschen.
Dafür ist es zunächst nötig - wie es gestern von Minister Stahlknecht deutlich gesagt wurde -, dass wir nicht danach unterscheiden: Wer wird gebraucht und wer wird nicht gebraucht. Wir müssen also behutsam schauen, welche Fähigkeiten und realistischen Möglichkeiten ein junger Mensch in unserem Land hat und braucht, um einen für ihn oder für sie angemessenen Weg zu gehen.
Frau Kollegin Schindler hat gestern die frühzeitige Kompetenzfeststellung angesprochen, die schon in der zentralen Aufnahmestelle erfolgen sollte. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir müssen ferner berücksichtigen, dass die jungen Flüchtlinge nicht nur Sprach- oder sogar Alphabetisierungskurse und eine schulische oder berufliche Anleitung und Begleitung brauchen, sondern dass sie vielleicht auch schwer traumatisiert sind, und wir uns darum kümmern müssen, dass sie eine ausreichende psychologische Betreuung oder Behandlung erhalten.
Selbstverständlich müssen wir darauf achten, dass die Schulen und Betriebe, in denen die jungen Menschen aufgenommen werden, offen mit ihnen umgehen und sie nach Kräften unterstützen. Dazu bedarf es aber noch großer Anstrengungen. Herr Minister Bischoff wies auf die nötige Sensibilisierung und auf die kulturelle Kompetenz hin, die auf beiden Seiten entwickelt werden muss.
Ich bin sehr froh, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat, im Dialog mit der Politik, mit der Wirtschaft und mit dem Handwerk - auch im Diskurs mit unseren Hochschulen - um
diese Akzeptanz und Sensibilisierung zu werben, damit das neue Wort „Willkommenskultur“ mit Inhalt gefüllt werden kann.
Dieser Inhalt, meine Damen und Herren, setzt sich aus dem zusammen, wie wir die Menschen in Sachsen-Anhalt insbesondere auf die Flüchtlingsproblematik aufmerksam machen können, damit sie die Menschen in ihren Wohnvierteln, in ihren Schulen und Betrieben auch wirklich willkommen heißen; denn, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht mit den Flüchtlingen unser Fachkräfteproblem lösen, sondern wir wollen Menschen in Not eine tatsächliche Perspektive geben, ganz im Sinne der Wanderausstellung „Angekommen“ in unserem Hohen Haus, die als Unterpunkte unter anderem formuliert: Ankunft, erste Unterkunft, Suche nach Lohn und Brot, Integration durch Arbeit.
Damit auch die heutigen Flüchtlinge einmal sagen können, sie sind angekommen, sind weitere gemeinsame Schritte von Bund, Land und Kommunen bzw. Landkreisen unerlässlich, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Ich bitte um Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, in dem wir die vielen angesprochenen Probleme zielführend gemeinsam beraten können. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann Ihnen versichern: Es kann auch wehtun, an dieser Stelle zu diesem Thema reden zu müssen.
Die Aktuelle Debatte zum Thema „Entgeltgleichheit verwirklichen - Lohnlücke endlich schließen“ findet im Kontext des in diesem Jahr auf den 20. März festgesetzten Equal-Pay-Days statt.
Dieser Tag bewegt sich alljährlich im Spannungsfeld zwischen Bemerkungen wie „Was ist denn das?“ oder „Was soll denn das?“ in Teilen der Bevölkerung auf der einen Seite und einer umfangreichen medialen Aufmerksamkeit und Berichterstattung, verbunden mit politischen Forderungen und Bewertungen, auf der anderen Seite.
Eine Tageszeitung unseres Einzugsbereichs titelte am 21. März 2015 auf der Seite 4 unter der Rubrik „Meinung und Debatte“ wie folgt: „Schwesig kämpft für Lohngleichheit - Familienministerin Schwesig will noch in diesem Jahr Gerechtigkeit per Gesetz erreichen“. Darunter Fragen und Antworten unter der Überschrift „Auf den ersten Blick ist die Lohnlücke recht groß“ sowie unter der Rubrik „Kommentare“: „Tabus sind schwer zu brechen“.
Auch hierin spiegelt sich ein gewisses Spannungsfeld wider: Die Gesetzesinitiative wird zwar vorgestellt, gleichzeitig wird aber auch vorgeschlagen, eine breite gesellschaftliche Debatte zu dieser Problematik anzuregen.
Die Begründung der SPD-Fraktion zur Aktuellen Debatte schließt sich natürlich der Forderung nach gesetzlichen Regelungen an, um damit dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ mehr Geltung zu verschaffen. Die Herstellung von Transparenz sei eine wichtige Voraussetzung für
das Erreichen von Einkommensgerechtigkeit, heißt es.
In ihrem Koalitionsvertrag auf der Bundesebene haben sich CDU und SPD darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode deutliche Schritte in Richtung gesetzlicher Sicherung der Lohngerechtigkeit zu tun.
Die Vorsitzende der Frauen-Union der CDU Deutschland Frau Professor Maria Böhmer gab am 20. März 2015, also am Equal-Pay-Day, eine Pressemitteilung heraus mit der Überschrift „Tarifverträge müssen auf den Prüfstand“. Sie fordert - ich zitiere auszugsweise - Folgendes:
„Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen ab 500 Beschäftigten dazu verpflichtet, die Höhe der Lohnlücke offenzulegen. Zusätzlich gehören die 60 000 Tarifverträge auf den Prüfstand. Das Problem der strukturellen Lohndiskriminierung müssen Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam beseitigen.“
Frau Professor Böhmer führte weiter wie folgt aus:
„Damit sich Arbeitsbewertungen ändern, brauchen wir mehr Frauen in den Tarifkommissionen. Denn dort wird entschieden, ob schweres Heben in der Pflege genauso viel wert ist wie schweres Heben auf dem Bau. Alle Mitglieder von Tarifkommissionen müssen stärker für Fragen der Entgeltgleichheit sensibilisiert und geschult werden.“
Dieser letzte Aspekt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, geht weit über eine rein gesetzliche Regelung hinaus.
Als wir uns in der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ intensiv mit dem Thema Geschlechtergerechtigkeit befasst haben, wurde deutlich, wie viele Hürden in den Köpfen zu überwinden sind, um Frauen überhaupt erst einmal Chancen einzuräumen. Männlich dominierte Bewerbungsgesprächsrunden oder Beurteilungen durch männliche Chefs können die Karriere einer Frau entscheidend beeinflussen, ohne dass man oder frau jemandem direkt einen Vorwurf machen könnte.
Wir alle kennen folgende Sätze: Wenn ein Mann klare Kante zeigt, ist er ein Entscheider; wenn eine Frau durchgreift, ist sie zickig. Solche Einstellungen können die Beurteilung einer Frau negativ beeinflussen, wenn sie sich im Unterbewusstsein abspielen und nicht reflektiert werden. Neue Wege in der Personalarbeit müssen sich mit männlich geprägten Anforderungsprofilen und Beurteilungskriterien auseinandersetzen, damit diese nicht von vornherein Frauen benachteiligen. Wenn dies nicht
geschieht, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Frauen in bestimmten Chefetagen nicht ankommen, was natürlich auch Auswirkungen auf ihre Entlohnung hat.
Im Übrigen kennen wir diese Problematik auch umgekehrt in anderen Lebenszusammenhängen, wenn zum Beispiel männliches Verhalten bei Jungen sanktioniert wird, weil der überwiegende Teil der Bezugspersonen in Kitas und Grundschulen weiblich ist.
Damit komme ich zu einem weiteren möglichen Grund für Lohnunterschiede bei Männern und Frauen. Frauen haben inzwischen häufig gute bis sehr gute Schulabschlüsse und sind oft sehr gut ausgebildet. Da für sie aber - zum Glück für die Demografie - die Familienfreundlichkeit eines Arbeitsplatzes im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Rolle spielt, kann es zum Beispiel sein, dass es eine Ärztin oder eine Juristin vorzieht, einer geregelten Arbeit in einem Krankenhaus oder in einer Behörde nachzugehen,
womit ebenfalls Einkommenseinbußen verbunden sein können, und zwar trotz eines gleichwertigen Studienabschlusses. In solchen Fällen trägt die Herstellung von Transparenz überhaupt nichts zur Verbesserung des Einkommens im Vergleich mit einem freiberuflich tätigen Kollegen bei.
In der Begründung zur Aktuellen Debatte wird auf weitere Gründe für die erheblichen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen hingewiesen, unter anderem auf die unterschiedliche Branchen- und Berufswahl. Wir versuchen in SachsenAnhalt seit Jahren, durch Girls‘ Days oder Zukunftstage, durch die Stärkung der MINT-Fächer, durch Berufspraktika und andere Maßnahmen Mädchen für die Arbeitsplätze zu begeistern, die ihnen dann auch ein gutes Einkommen sichern. Dennoch zählt der Ausbildungsberuf der Bürokauffrau noch immer zu den beliebtesten, entscheiden sich viele junge Frauen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen, für die die Bezahlung leider traditionell schlechter ist als in Handwerk, Wirtschaft oder Industrie.
Gleiches gilt für die Teilzeitarbeit oder für die biografisch bedingten Unterschiede durch Auszeiten bei Geburt und Kinderbetreuung, die nicht nur benachteiligen bei Betriebszugehörigkeit oder Boni, sondern auch Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben und zu Altersarmut führen können.
In dem Maße, in dem zunehmend auch Männer Familienzeit nehmen, wird sich in diesem Bereich zumindest auf lange Sicht vielleicht etwas ändern. Nicht überall können Staat und Politik Abhilfe schaffen. Chancengleichheit ist eben nicht identisch mit Ergebnisgleichheit.
In einem Leserbrief zu diesem Thema habe ich die folgende Äußerung gefunden: Warum können bestimmte Leute die Menschen nicht einfach so leben lassen, wie sie leben wollen - das geht auch in die Richtung von Herrn Gallert - und die Entscheidungen und Vereinbarungen respektieren, die sie treffen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies kann und muss gelten, solange eine Frau wirklich die Wahl hat und solange wie gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit tatsächlich auch gewährleistet ist.
In unserer heutigen Debatte haben wir jedoch die Bereiche im Blick, um die wir uns tatsächlich kümmern müssen oder um die wir uns schon gekümmert haben.
In ihrer Regierungserklärung mit dem Thema „Sachsen-Anhalt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung“ hat Frau Ministerin Kolb eine Vielzahl von Initiativen und wichtigen Punkten aufgelistet. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass Gleichstellung eine Querschnittsaufgabe ist.
Damit bin ich wieder an dem Punkt angelangt, den ich bereits erwähnt habe: Neben praktikablen gesetzlichen Regelungen muss sich das Bewusstsein ändern, und zwar sowohl bei den Frauen, die sich mehr zutrauen und ihre Rechte mehr in bisher eher männlich dominierten Gremien wahrnehmen sollten, um Veränderungen selbst mit herbeiführen zu können, als auch in der Gesellschaft, die dafür sorgen muss, dass Ungleichheit in der Bezahlung beseitigt wird.
Transparenz ist auch im Hinblick auf die gerechte Eingruppierung und auf die Verteilung von Leistungszulagen oder Sonderzahlungen und Aufstiegsmöglichkeiten nötig und geboten. Maria Böhmer formulierte es wie folgt: Wir müssen jetzt Nägel mit Köpfen machen!
Der Wert von Arbeit darf keine Frage des Geschlechts sein. Daher darf es bei gleicher Arbeit und Leistung keinen Lohnunterschied zwischen Mann und Frau geben. Dieser Grundsatz muss eine klare Zielvorgabe für die beteiligten Tarifpartner sein, die in gemeinsamer Verantwortung Löhne und Arbeitsbedingungen gestalten, so die Forderung von Karl Schiewerling, dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Zu dieser gemeinsamen Verantwortung gehört auch, meine Damen und Herren, dass Entgeltgleichheit ein ständiges Thema in Tarifverhandlungen sein muss, ebenso wie nachvollziehbare Vergütungsstrukturen in Verbindung mit transparenten Bewertungsverfahren.
Es reicht nicht aus, einmal im Jahr am Equal-PayDay das Thema aufzurufen. Es muss in den Be
hörden und in den Betrieben aktiv diskutiert werden. Hilfe leisten können dabei Instrumente für Unternehmen oder Betriebs- und Personalräte, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob in dem Unternehmen beide Geschlechter diskriminierungsfrei bezahlt werden oder nicht.
Ebenso muss darüber nachgedacht werden, wie es gelingen kann, die typischen Frauenberufe finanziell mehr anzuerkennen. Letztendlich profitieren von den Sozial- und Pflegediensten wir alle, Frauen wie Männer.
Lassen Sie mich zum Abschluss in den letzten elf Sekunden zur Aktuellen Debatte mit den Worten einer Sozialpolitikerin enden: Entgeltgleichheit verwirklichen - dabei sollten wir nicht nur an Frauen und Männer denken. Vergessen wir nicht andere Gruppen von Menschen, die mit ähnlichen Benachteiligungen zu kämpfen haben, seien es Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen“ wurde in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales intensiv beraten. Wir hörten es bereits.
Den wesentlichen inhaltlichen Forderungen wurde, wenn auch mit gewisser zeitlicher Verzögerung, entsprochen. Insbesondere wurde auf der Grundlage von Fachgesprächen mit den und innerhalb der betroffenen Ministerien ein Konzept erarbeitet und vorgelegt, über das ebenfalls intensiv beraten wurde.
Das Konzept wurde unter anderem am 2. Juli 2014 wie folgt bewertet: Ein Schritt in die richtige Richtung. Fast ein Quantensprung in der Entwicklung des Krankenhausunterrichts im Land Sachsen-Anhalt. - So der Kollege Abgeordneter Wanzek.
Weiter hieß es: Ein großer Schritt in eine gute Richtung. - Das waren die Worte von Kollegin Abgeordneter Professor Dr. Dalbert.
Weiter: Ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Initiierung der Standortschulen sei ein Qualitätssprung. - So die Kollegin Abgeordnete Hohmann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es verwundert daher nicht, dass die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Kultur lauten, den Antrag aufgrund der Berichterstattung für erledigt zu erklären. Ich bitte aus diesem Grund um Zustimmung.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren sollten; denn schließlich geht es darum, zu sehen, wie das Kon
zept letztlich positiv umgesetzt wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Bischoff, Ihre heutige Regierungserklärung trägt den Titel „Teilhabe für alle“. Sie benennen die großen Themen Demografie und Inklusion. Sie spannen den Bogen von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Sachsen-Anhalt bis hin zu dem Programm „Vielfalt tut gut“.
Damit haben Sie sich ein hohes Ziel gesetzt; denn es geht nicht nur um sozialpolitische Schwerpunkte im Bereich Ihres Ministeriums, sondern auch um die Verantwortung der Landesregierung insgesamt.
Die Federführung für die Entwicklung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Ihnen vom Parlament übertragen. Damit haben Sie Querschnitts- und Koordinierungsverantwortung für alle Themenbereiche übernommen, die in einem intensiven Diskussionsprozess mit vielen Partnern als gemeinsame Zielstellung erarbeitet worden sind.
Dazu zählen unter anderem die von Ihnen benannten Handlungsfelder Barrierefreiheit, Kommunikation, Information und unabhängige Lebensführung, Bildung und lebenslanges Lernen, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Sport, Kultur und Tourismus.
Diese Handlungsfelder berühren alle Ressorts und damit auch uns Parlamentarier in unseren jeweiligen Arbeitsgruppen und Ausschüssen. Wie auch Sie werden wir daher von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes in die Pflicht genommen, die gesteckten Ziele umzusetzen. Die Umsetzung dieser Ziele, meine Damen und Herren, ist allerdings leider nicht zum Nulltarif zu haben. Mit diesen niedergeschriebenen Zielen dürfen wir auch keine Erwartungen wecken, die wir letztlich nicht, nur sehr schwer oder nur langfristig erfüllen können.
Als ständiger Gast des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen kann ich davon berichten, dass die Menschen, die sich dort ehrenamtlich engagieren, trotz ihrer zum Teil erheb
lichen Handicaps um ihre Rechte kämpfen, aber auch stets zum Dialog bereit sind. Vor allem sind sie aber kritisch und fordern ihre Teilhabe ein.
Herr Minister, Sie haben Ihre Regierungserklärung mehr in die Zukunft gerichtet. Ich möchte meinerseits den Blick auf die Gegenwart richten, mit der ich in meinen unterschiedlichen Funktionen täglich auf allen politischen Ebenen zu tun habe. Denn in dem Maße, wie im Zentrum der Politik nicht mehr die Fürsorge steht, obwohl es Zeiten in der deutschen Geschichte gegeben hat, in denen Fürsorge Leben und Seelen hätte retten können, begehren Menschen, dass ihnen die Teilhabe für alle auch zuteil wird.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um einmal jenseits aller Programme und Absichtserklärungen einige Punkte zu benennen, die ich an den Handlungsfeldern unseres Landesaktionsplanes festmachen möchte, die sich aber natürlich nicht zwangsläufig auf die 164 politischen Maßnahmen zur Teilhabe beziehen.
Zunächst zum Thema Barrierefreiheit. Ich möchte hierzu ein Erlebnis schildern, das ich beobachtet habe. Ein junger Mann im Rollstuhl wurde mit seinem Vater wegen einer ihn betreffenden Angelegenheit in ein Rathaus in unserem Land bestellt. Da es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer an diesem Rathaus gibt, war der Vorschlag der dortigen Verwaltung, den jungen Mann draußen zu lassen. Es hieß, der Vater könne ja die Angelegenheit regeln. Es gab auch keinerlei Möglichkeit, ihn mit dem Rollstuhl die Treppen hinaufzutragen.
Herr Minister, zu einem weiteren Punkt. Ihre Vision von einer ISO-Norm für alle teile ich uneingeschränkt. Gerade gestern konnte ich bei einem Richtfest einer Wohnanlage in Wernigerode sehen, wie bestechend die Umsetzung ist, wenn allein durch die Barrierefreiheit niemand ausgegrenzt wird und sich alle Menschen gleichermaßen um eine Wohnung dort bewerben können. Ich denke, das ist in dem Sinne, wie Sie ihn beschrieben haben.
Zum Themenfeld Kommunikation. So nötig wie interkulturelle Kompetenz in der Begegnung mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist, so nötig ist auch eine Kompetenz im Hinblick auf Menschen mit besonderen Behinderungen, zum Beispiel blinden, taubblinden oder gehörlosen Menschen. Wie bei anderen Sprachkulturen kann die Körpersprache anders sein, sodass es zu unnötigen Missverständnissen kommen kann. Dies kann insbesondere bei Kontakten mit Behörden oder mit der Polizei eine große Rolle spielen.
Zum Themenfeld Information und unabhängige Lebensführung. Gerade die unabhängige Lebensführung ist eines der Themen, über das wir im Landtag schon ausführlich diskutiert haben. Dazu zählt unter anderem die Forderung „ambulant vor statio
när“, die in ihrer Umsetzung natürlich finanzieller Ressourcen bedarf, die auch bereitgestellt werden müssen. Dazu zählt für mich auch das persönliche Budget, das sich am individuellen Bedarf orientieren soll.
Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht wird von uns schon lange - ich sage es einmal so - ersehnt. Ich hoffe, dass auf der Bundesebene bald ein Bundesteilhabegesetz zukunftsfähige Lösungen und einen guten gesetzlichen Rahmen hervorbringt.
Wir als Parlament haben uns diesbezüglich bereits mehrfach über den Sozialminister unseres Landes an die Bundesebene gewandt.
Herr Minister, ich möchte ein kurzes Zitat aus Ihrer Regierungserklärung verlesen:
„Menschen mit körperlichen, geistigen oder mentalen Beeinträchtigungen sind nicht per se behindert. Behinderungen entstehen erst im Zusammenwirken der Beeinträchtigungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die die Menschen an gleichberechtigter Teilhabe in der Gesellschaft hindern.“
Diese Prämisse trifft natürlich in den allermeisten Fällen zu. Wir müssen uns aber auch den Menschen zuwenden, die aufgrund ihrer spezifischen Behinderung oder ihres hohen Grades an Behinderung nicht in der Lage sind, ausreichend für sich selbst einzustehen und ihre Teilhabe aktiv einzufordern.
In diesem Zusammenhang stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Angebote wir alt gewordenen Menschen mit Behinderung im Hinblick auf ihre Wohnsituation im Alter machen können. Gerade die Menschen, die eben nicht für sich allein sorgen können bzw. ihre irgendwann einmal hochbetagten Eltern, die sich um die Zukunft ihrer Kinder sorgen, wenn sie selbst nicht mehr da sind, brauchen verlässliche Antworten und Regelungen. Dieses Thema haben wir im Parlament schon häufig aufgerufen.
Hierzu zählt auch eines meiner Lieblingsthemen, nämlich die Hort- und Ferienbetreuung von über 14-Jährigen, deren Eltern berufstätig sind und die nicht allein bleiben können, wie andere 14-jährige Kinder es können.
Hierzu zählt natürlich auch die Bereitstellung von Informationen für blinde oder hörgeschädigte Menschen, für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse oder für Analphabeten, damit sie ohne Scham und auf Augenhöhe mit anderen ihre Interessen wahrnehmen können.
Wer würde sich manchmal nicht selbst ein Formular in einfacher Sprache wünschen, zumal man bereits Hilfestellungen der Behörden beim Verstehen der Fragestellungen benötigt?
Ich komme auf das Handlungsfeld Bildung und lebenslanges Lernen zu sprechen. Orte der Bildung sollten immer auch Orte der Begegnung sein. Dort, wo Menschen miteinander und voneinander lernen, sind schnell Brücken geschlagen, die das Anderssein vergessen lassen. Wir können sie dabei jedoch nicht allein lassen. Wir sind dafür verantwortlich, dass das Brückenschlagen auch gelingen kann. Dazu gehört meiner Ansicht nach, dass wir Sorge tragen müssen für das Wohlergehen der Lernenden, indem wir dabei helfen, dass sie sich nicht ausgegrenzt fühlen und dass sie nicht ausgegrenzt werden.
Das Bewusstsein, dass der Prozess hin zur Inklusion nur gemeinsam mit den handelnden Personen, wie Eltern, Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, sowie mit den sächlichen und personellen Rahmenbedingungen gelingen kann, scheint inzwischen auch bei uns gewachsen zu sein.
Bildung und Lernen sollen Freude machen. Es gibt viele Kindereinrichtungen und Schulen in unserem Land, die hierfür beispielgebend sind, die aber auch wissen, wie wichtig der ständige Austausch in multiprofessionellen Teams ist, sei es in Zusammenarbeit mit Logopäden oder Therapeuten, Sozialarbeitern oder speziell ausgebildeten Lehrern. Auch in diesem Bereich gibt es keine Weiterentwicklung zum Nulltarif.
Das Thema Beschulung für Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist, beschäftigt uns heute Nachmittag noch.
Zum Themenfeld Arbeit und Beschäftigung. Hierzu zählt, Arbeit zu geben im Sinne von Mitarbeit ermöglichen, anstatt die Abgabe zu zahlen und dann nicht mehr darüber nachzudenken, auf welchem Weg Beschäftigung mit der richtigen Arbeitsplatzgestaltung gelingen kann.
Auch in diesem Handlungsfeld muss in den Köpfen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch einiges passieren. Die Preise, die im letzten Jahr anlässlich der Festveranstaltung „20 Jahre Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen“ vom Ministerpräsidenten vergeben wurden, bzw. vor allem die Betriebe, die sie erhalten haben, sollten ein Ansporn sein.
Zum Themenfeld Gesundheit, Rehabilitation und Pflege. In diesem Bereich besteht großer Handlungsbedarf, wie es Minister Bischoff bereits angesprochen hat. Ärztliche Versorgung und Gewinnung von Pflegepersonal stellen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels schon jetzt große Probleme dar.
Im Sinne von Teilhabe müssen spezielle Angebote geschaffen werden, die Menschen im Alter nicht isolieren. Dieses gilt umso mehr für Menschen mit Behinderungen, die ganz spezifische Bedürfnisse haben. Gehörlose Menschen möchten mit ande
ren kommunizieren. Geistig behinderte Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln, wie Rollstühlen oder Prothesen, ist häufig ein langer, nicht immer sofort erfolgreicher Prozess. Auch hierbei spielen Kosten eine Rolle.
Die Erreichbarkeit der Versorgung im ländlichen Raum wird uns zukünftig noch mehr als heute beschäftigen; dies wurde bereits angesprochen.
Zu dem Themenfeld Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Hierbei ist aus meiner Sicht in erster Linie die Politik selbst gefragt, Bürgerinnen und Bürger für ihre Arbeit zu interessieren und in ihre Arbeit einzubeziehen. In Stadträten oder Kreistagen die Entscheidungen zu begleiten führt vielleicht letztlich auch dazu, dass besser kontrolliert wird, ob die Forderungen, zum Beispiel die nach Barrierefreiheit, auch eingehalten werden.
Die Erstellung von kommunalen Aktionsplänen ist ebenfalls ein Mittel, um im Dialog mit Betroffenen eine Sensibilisierung für deren Situation und Bedürfnisse zu erreichen. Lokale Aktionsbündnisse binden viele gesellschaftliche Kräfte im Sinne von Vielfalt ein und ermöglichen direkte Mitsprache. Die betrifft alle Bereiche unserer Bevölkerung.
Auch zum Handlungsfeld Sport, Kultur und Tourismus wäre noch einiges zu sagen. Teilhabe für alle trifft im besten Falle auf alle drei Bereiche zu, wie am Beispiel der Begeisterung für die Special Olympics zu sehen ist. Aber in einigen Fällen ist auch Hingucken notwendig, sei es bei gewaltbereiten Fans oder bei extremistischen Auftritten.
Im Bereich der Teilhabe im Tourismus sind wir in Sachsen-Anhalt auf dem Weg. Auch der Landesbehindertenbeirat bringt sich intensiv und fachkompetent beispielsweise in die Vorbereitung des Luther-Jubiläums ein, damit unser Land ein positives Bild von sich in der Welt zeigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Trotz der mir zur Verfügung stehenden Zeit ist es mir nicht möglich, auf alle Aspekte einzugehen, zu denen ich mich gern geäußert hätte. Ich denke, dazu ist auch unsere politische Arbeit in den Ausschüssen bzw. in den Arbeitsgruppen der richtige Ort.
Das Thema der Regierungserklärung hat mir ein breites Spektrum zum Nachdenken eröffnet, das ich gern genutzt habe. Entscheidend ist jedoch, was letztlich in der Politik oder im eigenen Handeln umgesetzt wird. Das betrifft auch jeden Einzelnen von uns.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal die Perspektive wechseln: Gemessen an dem relativ kurzen Zeitraum im Vergleich zu den alten Bundesländern haben wir in Sachsen-Anhalt gewaltig aufgeholt, um tatsächliche Teilhabe zu ermöglichen.
Der vom Minister für Arbeit und Soziales in der dieser Woche vorgestellte Sozialbericht zeigt auf einer fundierten Datengrundlage auf, dass sich die soziale Lage der Bevölkerung Sachsen-Anhalts in den vergangenen Jahren unter der CDU-SPD-geführten Landesregierung verbessert hat.
Gleiches gilt für die Lage von Menschen mit Behinderungen und deren aktive Teilhabe an politischen Prozessen. Das habe ich in meinem Redebeitrag mehrfach erwähnt. Ich denke, darauf können wir trotz aller Kritik auch einmal stolz sein.
Ich bin aber gleichzeitig der festen Überzeugung, dass die Umsetzung von Teilhabe für alle auch weiterhin großer Anstrengung bedarf und wir nicht nachlassen dürfen, die Herausforderungen anzunehmen und die Probleme zu benennen und zu lösen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns in diesem Bereich weiterhin große Schritte, die wir in eine gute Zukunft für Teilhabe für alle machen. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn meiner Rede zu sagen: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist grundsätzlich in die richtige Richtung. Dem Anliegen, den Kindern von Zugewanderten und Flüchtlingen ein verbessertes Angebot der schulischen Bildung zu unterbreiten, das insbesondere auf einen verstärkten Deutschunterricht abstellt, kann und will sich niemand in diesem Hohen Hause entziehen. Dieses Anliegen kam heute Morgen schon im Zusammenhang mit der Regierungserklärung des Ministers für Arbeit und Soziales deutlich zum Ausdruck mit der Forderung „Teilhabe für alle“.
Im Zusammenhang mit der Thematik entsteht allerdings zunächst einmal die Schwierigkeit, die genauen Zahlen derjenigen zu bestimmen und festzuhalten, die unter die Kategorien „Zugewandert“ und „Flüchtling“ fallen. Diese Aufgabe ist nicht einfach zu bewältigen, wie die Statistik in einer Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Dalbert in der Drs. 3/3362 im Vergleich mit mir vorliegenden Zahlen aus dem Kultusministerium vom November 2014 verdeutlicht.
Grundsätzlich kann eine zielgerichtete und wirksame Hilfe aber erst dann einsetzen, wenn die ge
nauen Zahlen ermittelt worden sind und für konkrete Maßnahmen herangezogen werden können. Ich möchte deshalb auch gar keine Zahlen nennen; denn diese können durch die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen schon überholt sein, wie Frau Professor Dr. Dalbert soeben erwähnt hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Antragsteller haben einen umfassenden Ansatz gewählt, der auch die Universitäten im Rahmen der Lehrerbildung, das Lisa mit seinen Fortbildungsmöglichkeiten und andere Institutionen einbezieht. Dies ist vollkommen richtig; denn anzunehmen, dass die verstärkte Förderung des Deutschunterrichts für Kinder mit Migrationsstatus oder Flüchtlingshintergrund eine Aufgabe sei, der sich die Volkshochschulen allein widmen könnten, greift natürlich zu kurz.
Die Lehrkräfte, die die Unterrichtsstunden für Deutsch als Zweitsprache geben, werden vor der schwierigen Aufgabe stehen, Migranten und Flüchtlingen aus ganz unterschiedlichen Herkunftsländern gerecht werden zu müssen und zu wollen.
Die Landesregierung hat zwar bereits im Jahr 2012 mit einem entsprechenden Erlass, auf den der Minister und auch Professor Dr. Dalbert schon Bezug genommen haben, reagiert, wir stehen aber wahrscheinlich erst am Beginn einer größeren Entwicklung, die uns weitreichende Maßnahmen zum Ausbau der Beschulung von Zuwanderern und Flüchtlingen abfordert.
Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen und stellen wollen, auch im Sinne einer Willkommenskultur. Dazu gilt es aber, ein tragfähiges Fundament zu gießen, das auch in den kommenden Jahren greift. Ob der Runderlass aus dem Jahr 2012 noch ausreicht, möchte ich zumindest geprüft wissen.
Aus dem bisher Gesagten folgt aber auch, dass wir die Ressourcenfrage zu stellen und zu beantworten haben. Ich denke, wir sollten uns in dem zuständigen Ausschuss die notwendige Zeit nehmen und sorgfältig die Einzelheiten erörtern und die Vor- und Nachteile bestimmter Maßnahmen abwägen, um der Sache einer verstärkten Beschulung von Zuwanderern und Flüchtlingen entsprechen zu können.
Hierzu zählen zum Beispiel die Frage der Verteilung auf Schulformen und die Frage von Schwerpunktschulen. Es ist festzustellen, wie viele Kinder in welcher Klassenstufe auf welche Schule gehen. Das wird regional sehr unterschiedlich sein. Hierzu zählt ebenfalls die Frage von Mehrsprachigkeit an Schulen über die bisher üblichen Sprachen Englisch, Französisch oder Spanisch hinaus - Latein lasse ich hierbei einmal weg. Ebenso zählt dazu die Stärkung der jungen Menschen dahingehend, ihre eigenen kulturellen und sprachlichen Fähigkei
ten einzubringen, zum Beispiel in besonderer Projektarbeit.
Oje, meine Redezeit ist gleich zu Ende. Das ist sehr schade. Hätte ich nur heute früh mehr über dieses Thema gesprochen. - Ich bitte im Sinne einer besseren Teilhabe und im Sinne von Chancengleichheit um die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kultur. Ich muss dann eben den Rest meiner Rede dort vortragen. - Vielen Dank.
Im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag „Ganztagsschulangebote für Menschen mit Behinderungen“ fordert die Fraktion DIE LINKE eine adäquate nachschulische Betreuung von Personen mit geistiger Behinderung, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Insbesondere fordert sie eine grundlegende bzw. flächendeckende Lösung.
Meine hoch verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, diejenigen von uns, die sich seit Jahren für die betroffenen über 14-jährigen Schülerinnen und Schüler einsetzen, wissen, was für eine Kraftanstrengung es war, die Kooperationsvereinbarung zwischen Sozial- und Kultusministerium herbeizuführen.
- Das stimmt. - Sie wissen auch, dass die Ursache für die gemeinsame Kraftanstrengung, die auch die Förderschulen mit ihren jeweiligen Bedingungen und die kommunalen Behörden betraf, insbesondere darin lag, dass wir uns einig waren, dass die berufstätigen Eltern behinderter Kinder, die über 14 Jahre alt sind, die Unterstützung des Landes Sachsen Anhalt benötigen, wenn wir alle gemeinsam die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst nehmen wollen.
In unserem Alternativantrag nehmen wir als Fraktionen der CDU und der SPD unsere Verantwortung für die Weiterführung der Betreuungsangebote wahr, indem wir uns in den beiden betroffenen Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales im ersten Quartal 2015 über die Umsetzung des Kooperationsvertrages berichten lassen.
Ich für meine Person kann sagen, dass ich im Mai 2015 konkrete Aussagen darüber erwarte, wie die benötigte Betreuung in den Sommerferien 2015 aussehen wird. Denn für die betroffenen berufstätigen Eltern müssen wir in der Tat Verlässlichkeit bieten. Die Lösung muss sich selbstverständlich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und Zuständigkeiten bewegen.
Da sich unter Umständen weitergehende Lösungen nicht zum Nulltarif umsetzen lassen, bitten wir mit unserem Antrag die Landesregierung, über mögliche zusätzliche Kosten, Personal- und Sachkosten, bzw. über mögliche zusätzliche Personalbedarfe zu berichten. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Beitrag zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Bundesratsinitiative zur Gewährleistung des Rechts auf begleitete Elternschaft bzw. Elternassistenz durch Änderung des SGB IX und Aufnahme in das neue Teilhabegesetz“ kurz fassen.
Das Thema begleitete Elternschaft stand wegen eines heute bereits geschilderten besonders problematischen Einzelfalls zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung des Landesbehindertenbeirats, der am letzten Samstag in Magdeburg tagte. Wir wurden dort darüber unterrichtet, dass dieser Fall auf einem guten Weg sei; der Minister erwähnte es schon.
Wir wurden dort ebenfalls darüber unterrichtet, dass es zurzeit zahlreiche Gespräche auf unterschiedlichen Arbeitsebenen - auf Länder- und Bundesebene - zu dieser Thematik gibt. Zeitnah wird im Frühjahr 2015 vonseiten des Sozialministeriums - so sind wir am Samstag verblieben - ein aktueller Sachstandsbericht im Landesbehindertenbeirat erfolgen.
Wir haben hier im Plenum ebenfalls schon mehrmals Minister Bischoff gebeten, den Prozess um die Aufnahme in das neue Bundesteilhabegesetz offensiv zu begleiten. Aus diesem Grund bitte ich um die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, um dort im Sinne der Mitglieder des Landesbehindertenbeirats auf der Grundlage des aktuellen Sachstands weitere Schritte des Landes Sachsen-Anhalt in Richtung Bundesteilhabegesetz zu beraten. Wir wollen damit gerade die Bedeutung dieses Themas unterstreichen und uns den aktuellen Entwicklungen auf positivem Wege anschließen. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wie bereits in der Berichterstattung ausgeführt, hat der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1890 - Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher - einen recht langen Weg bis zur heutigen Sitzung des Landtages zurückgelegt. Er ist in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales intensiv diskutiert worden.
Die Beschlussempfehlung, für die ich heute um Zustimmung bitte, entspricht bis auf den Zeitpunkt der Vorlage von Schlussfolgerungen durch die Landesregierung dem Ursprungsantrag und wurde einstimmig verabschiedet. Das wurde bereits gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitglieder der beiden genannten Ausschüsse warten nun sehnsüchtig auf das dritte Quartal 2014 und erwarten, dass neben den von Minister Dorgerloh und Frau Hohmann benannten bereits erfolgten Schritten zur Veränderung weitere konkrete Lösungsansätze vorgestellt werden.
Auf die Vielschichtigkeit der Problematik habe ich, wie auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, schon in meinem Redebeitrag am 22. März 2013 ausführlich hingewiesen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative! Der Berichterstatter, Abgeordneter Hans-Joachim Mewes, hat zur Genese der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, die unter Mitwirkung der Ausschüsse für Bildung und Kultur und für Finanzen erarbeitet wurde, bereits ausgeführt.
Aus meiner Sicht als Mitglied des Bildungsausschusses ist das Ergebnis, das in den vier Punkten
der Beschlussvorlage zum Ausdruck kommt, durchaus bemerkenswert. In einem intensiven Diskussionsprozess ist es letztlich gelungen, die aus der Sicht des Landes notwendigen Strukturanpassungen in der Theater- und Orchesterlandschaft anzugehen und die Umsetzung in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Trägern auszuhandeln.
Dieser Prozess ist leider noch nicht endgültig abgeschlossen, sodass wir das Thema in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses erneut aufrufen werden. Damit entsprechen wir bereits der Forderung in der Beschlussempfehlung, die unter anderem die Begleitung durch den Bildungsausschuss vorsieht.
Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf die Inhalte der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2883 eingehen. Stattdessen möchte ich noch einmal aus dem Text der Volksinitiative zitieren:
„Sachsen-Anhalt hat eine historisch gewachsene, großartige Kulturlandschaft. Unsere Theater, Opernhäuser und Bühnen sind kulturelle Substanz, Lebensgrundlage und Bildungseinrichtungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und deren Kinder. Sie stärken unseren Tourismusstandort und sind Grundlage für Wirtschaftswachstum. Kultur ist die wichtigste und wertvollste Ressource, die wir besitzen.“
Diese Worte, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben für uns alle hier im Hohen Hause eine identitätsstiftende Bedeutung, der wir uns verpflichtet fühlen. Daher haben wir uns in den Ausschüssen auch so intensiv damit beschäftigt, wie es gelingen kann, die Anforderungen der Kultur einerseits, insbesondere die Belange in Halle, Dessau und Eisleben, und der Finanzen andererseits zusammenzubringen, ohne einen Kahlschlag herbeizuführen.
Dass in diesem Ringen nicht alles für jeden immer vollständig zufriedenstellend gelingen kann, versteht sich dabei leider von selbst. Nicht zuletzt die Abgeordneten unter uns, die selbst in den Trägergremien Verantwortung für die künftige Struktur und die finanzielle Ausstattung übernehmen mussten und weiterhin übernehmen müssen, wissen das sehr genau.
Die Volksinitiative hat das Bewusstsein für die Bedeutung der Kultur im Land Sachsen-Anhalt gestärkt. Es wäre großartig, wenn sich dieses in künftig noch wachsenden Besucherzahlen niederschlagen würde. 30 773 gültige Unterschriften für die Volksinitiative könnten hierfür ein Indikator sein.
Ich hoffe mit Kultusminister Dorgerloh, dass der Kulturbegriff künftig weiter gefasst wird und nicht nur Theater, Opernhäuser und Bühnen beinhaltet,
wie es auf dem Unterschriftsbogen der Volksinitiative benannt wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Abschließend bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen, in der unter Punkt 4 der künftige Kontakt zur Volksinitiative „Kulturland Sachsen-Anhalt retten!“ ganz deutlich festgeschrieben wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde bereits ausführlich eingeführt. Minister Bischoff hat die Sichtweise des Ministeriums vorgetragen. Daher möchte ich zu dieser späten Stunde einige Aspekte benennen, die den Hintergrund des Antrags betreffen; denn das Thema ist uns durchaus nicht unbekannt.
Es geht um die Lebenslage und Betreuungssituation von schwerstmehrfachbehinderten Menschen. Was verbirgt sich im Einzelfall dahinter? - Teilhabe und Selbstbestimmung sollen und müssen laut UN-Behindertenrechtskonvention für jeden Menschen möglich sein, lautet die gesellschaftliche Forderung. Teilhabe bedeutet aber auch, selbstbestimmt und selbständig handeln zu können.
Ich möchte dem Hohen Hause von einem jungen Mann berichten. Nennen wir ihn Fabian. Er ist Mitte 30. Er lebt bei seinen Eltern. Er benötigt intensive Betreuung und Zuwendung jeden Tag in der Woche, jeden Tag im Jahr. Er besucht eine Fördergruppe der Lebenshilfe, in der er gut betreut wird und sich wohlfühlt. Von Gnade, Frau Zoschke,
kann hier keine Rede sein. Fabian benötigt eine klare Tagesstruktur, ihm vertraute Bezugspersonen und eine ihm vertraute Umgebung, in der er sich auskennt.
Seine Eltern, die die Betreuung ihres Sohnes im häuslichen Umfeld noch bewältigen können, sorgen sich um seine Zukunft, in der sie aus alters- oder gesundheitlichen Gründen mit der Betreuung ihres Sohnes im eigenen Heim vielleicht eines Tages überfordert sind.
Für einige schwerstmehrfachbehinderte Menschen, nicht nur natürlich in mittleren Jahren, die ihr Leben nicht allein bewältigen und oft auch ihren Anspruch auf Selbstbestimmung und Teilhabe nicht ohne Hilfe einfordern können, auch für ihre zum Teil betagten Eltern wäre es eine Erleichterung, wenn sie zum Beispiel in der Nähe des gewohnten Förderbereichs eine Wohnunterbringung oder eine andere Betreuungsform erhalten können - möglichst auch mit Gleichaltrigen.
Wir haben zunehmend schwerstmehrfachbehinderte Menschen in Fördergruppen, die noch bei den Eltern leben, denen wir eine Möglichkeit eröffnen müssen, zukünftig ohne Eltern und Familie, aber in einem weitestgehend selbstbestimmten Umfeld zu wohnen; das wurde schon erwähnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen uns in Sachsen-Anhalt dieses Problems mit konkreten, flexiblen und zukunftsfähigen Lösungsvorschlägen annehmen. Ich bin optimistisch, wie auch Minister Bischoff es gesagt hat, dass die Rahmenbedingungen für die betroffenen Menschen so gestaltet sein können, dass wir einerseits die notwendige Unterstützung im Bereich des Wohnens sichern und andererseits die Fortsetzung der Förderung in den Fördergruppen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung gewährleisten können. Der im Antrag der Fraktion DIE LINKE genannte Erlass ist aus unserer Sicht nicht zwingend aufzuheben, um dieses zu erreichen.
Daher bitte ich um Zustimmung zum gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Unser Änderungsantrag in der Drs. 6/2847 richtet die Bitte an die Landesregierung,
erstens im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Lebenslage und Betreuungssituation der schwerstmehrfachbehinderten Menschen zu berichten, die in Fördergruppen an Werkstätten für behinderte Menschen gefördert werden, und dabei insbesondere darzustellen, welche Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich des Wohnens für diese Menschen bestehen, und
zweitens vor allen Dingen auch zu prüfen und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu berichten, welche Rahmenbedingungen - zum Beispiel Verwaltungsvorschriften, vertragliche Vereinbarungen gemäß § 75 ff. SGB XII - geschaffen oder ver