Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

wachsens und nicht als Monument der Trennung betont. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Ich finde den Antrag auch hinsichtlich des Timings sehr interessant. Gerade nachdem wir in der letzten Sitzung des Umweltausschusses über das Grüne Band diskutiert haben und unser Antrag, das Grüne Band als nationales Naturmonument auszuweisen, abgelehnt wurde, kommt jetzt ein Antrag ebenfalls zum Thema Grünes Band in den Landtag, der von der Diktion her sehr interessant ist.

Ich will einmal den ersten Satz zitieren, weil ich ihn so nett finde:

„Der Landtag sieht in der Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes eines der herausragenden länderübergreifenden Naturschutzprojekte in Deutschland.“

Ich finde, das ist wirklich eine schöne Formulierung, ganz ohne Ironie. Ich denke, da kann auch jeder zustimmen. Nur, nach dieser hochtrabenden Einleitung erwartet man dann wirklich knackige Forderungen gegenüber der Landesregierung und ein Ziel, ein Konzept, wie wir mit dem Grünen Band umgehen wollen. Dann kommt die Bitte an die Landesregierung, doch bitte darauf hinzuwirken, das bewährte Instrument der Flurneuordnung verstärkt zu nutzen.

Ich würde einmal sagen, wenn wir diesen Antrag gestellt hätten, dann hätten Sie gesagt: Warum stellen Sie hier so einen Antrag? Das ist doch ganz normales Verwaltungshandeln.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Es ist ganz normales Verwaltungshandeln, dass solche Verfahren für den Naturschutz durchgeführt werden. Ich finde es aber doch beachtlich, dass offensichtlich ein solcher Antrag erforderlich ist, um das Landwirtschaftsministerium auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

Bezeichnend finde ich weiterhin, dass Dr. Aeikens außer einer allgemeinen Situationsbeschreibung und den üblichen allgemeinen Absichtserklärungen nichts Konkretes zu Protokoll gegeben hat, was die detaillierten Planungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sind, um das Grüne Band zu entwickeln.

Die Flurneuordnungsverfahren - darauf sind Sie eingegangen, Herr Dr. Aeikens - sind tatsächlich ein Instrument. Aber um ein Flurneuordnungsverfahren durchzuführen - da sage ich Ihnen nichts Neues -, braucht man ein Konzept, das umgesetzt werden soll. Gerade daran fehlt es hier.

Sie haben zwar ein allgemeines Konzept erwähnt, haben aber nicht gesagt, wann Sie es vorliegen

wollen. Die Koalition ist insgesamt auch noch eine Aussage darüber schuldig geblieben, wie Sie ihre eigene Koalitionsvereinbarung umsetzen möchten.

(Minister Herr Dr. Aeikens: Das werden wir schon machen!)

- Darauf bin ich sehr gespannt. Ich frage mich nur, wann. Die Hälfte der Legislaturperiode ist schon vorüber und Sie haben hierzu noch nichts zu Protokoll gegeben.

Meine Damen und Herren! Wir haben vorgeschlagen, das Grüne Band als nationales Naturmonument auszuweisen. Herr Stadelmann hat das schon gesagt. Wir möchten, dass das Grüne Band als Ganzes geschützt wird; denn das Grüne Band ist mehr als die Summe einzelner Biotope. Es funktioniert nur als Ganzes und deswegen muss das Grüne Band auch als Ganzes entwickelt werden.

Dazu wäre diese Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument so gut geeignet wie keine andere, denn keine andere Schutzgebietskategorie verbindet die naturschutzfachliche und die kulturhistorische Funktion so wie das Nationale Naturmonument. Deswegen hat Sigmar Gabriel diese Idee in die Welt gesetzt und schon 2009 vorgeschlagen, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen.

Eines will ich noch sagen: Das Prädikat Nationales Naturmonument würde auch gewährleisten, dass das Grüne Band als positiver Standortfaktor im Sinne der Koalitionsvereinbarung entwickelt wird, doch leider - wie gesagt - wurde unser Antrag im Ausschuss für Umwelt abgelehnt.

Ein kurzes Fazit: Es ist sicher nicht falsch, sondern richtig, die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren für das Grüne Band einzufordern, aber Flurneuordnungsverfahren sind nur dann sinnvoll und möglich, wenn wirklich konkrete Konzepte vorliegen, die dann auch umgesetzt werden sollen. Gerade diese sind im Moment nicht erkennbar.

(Zuruf von der CDU: Das machen wir nächs- tes Mal!)

Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Faktionen klar zur Weiterentwicklung des Grünen Bandes bekannt. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss für Umwelt enthält der vorliegende Antrag schlicht viel zu wenig Substanz. Meine Fraktion wird sich deswegen der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Stadelmann, Sie haben noch einmal die Möglichkeit zu sprechen, wenn Sie es wünschen. - Das

ist nicht der Fall. Dann sind wir am Ende der Debatte und wir treten - - Sie wollen Herrn Weihrich etwas fragen? Geht das noch? - Herr Krause hat eine Frage.

Ich möchte die Gelegenheit zu einer Intervention nutzen. Kurze Anmerkung dazu: Ich möchte vor der Beschlussfassung noch einmal deutlich machen, was der Änderungsantrag beinhaltet: Der Landtag stellt fest, dass das bewährte Instrument der Flurneuordnung durch die Landesregierung bereits genutzt wird, um die für die Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes erforderlichen Flächen zu sichern.

Warum tue ich dies? - Weil mit einem ähnlichen Wortlaut des vorliegenden Antrages der Regierungskoalition in der letzten Sitzung des Umweltausschusses der Abgeordnete Krause zitiert wurde, wo er in Auswertung der Konferenz des Grünen Bandes des Altmarkkreises - wo Herr Stadelmann nicht anwesend war - darauf verwies, dass in dieser Konferenz darauf gedrungen wurde, intensiver noch Greening, Flurneuordnung zur Entwicklung des Grünen Bandes zu nutzen; das ist im Protokoll in abgewandelter Form nachzulesen. Darauf hieß es sinngemäß: Herr Krause, wir sind schon auf dem richtigen Weg, wir machen das.

Das wollten wir hier mit dem Antrag feststellen, dass Sie das auch machen. Aber warum so ein Antrag von Ihnen kommt, dazu muss ich sagen: Schaufenster - besser geht’s nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 1/2146 ein. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2280 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen.

(Herr Krause (Salzwedel), DIE LINKE, lacht)

Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

(Zuruf von Herrn Krause (Salzwedel), DIE LINKE)

- Herr Krause, wir sind in der Abstimmung.

Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/2146 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Ursprungsantrag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 24.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Beratung

Weiterführung des Programms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2230

Der Einbringer ist der Abgeordnete Herr Herbst. Bitte sehr.

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es als einleitenden Satz schon häufiger von dieser Stelle aus gesagt und ich will es wieder tun: Sachsen-Anhalt ist ein Einwanderungsland. Und das ist auch gut so.

Auf der einen Seite brauchen wir Zuwanderung aus allen Teilen unseres Globus, um als Bundesland die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen zu können. Auf der anderen Seite setzen Menschen mit ihren Hoffnungen und Plänen auf Sachsen-Anhalt, weil sie in unserem Bundesland eine Zukunft aufbauen möchten.

Ihre Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch unsere Zukunft. Denn Sachsen-Anhalt braucht die Innovationskraft, braucht die Ideen, die kulturelle und die religiöse Vielfalt und die vielfältigen individuellen Eigenschaften und Erfahrungen, die all diese Menschen mitbringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir tragen Verantwortung dafür, dass sich unsere Gesellschaft offen zeigt und dem Rechnung tragen kann, was wir in unseren gesetzlichen Regelungen, Leitbildern und Aktionsplänen zu diesem Thema, zur Integrationspolitik, festgelegt haben und bestimmen. Damit das umgesetzt werden kann, dafür müssen wir Sorge tragen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Die aktive Teilnahme am Wirtschafts- und Arbeitsleben nimmt bei diesen Integrationsbemühungen einen ganz wesentlichen Bestandteil ein. So heißt es zum Beispiel im Leitbild für Zuwanderung und Integration des Landes Sachsen-Anhalt - ich zitiere -:

„Arbeit ist ein integrationsfördernder Faktor. Sie ermöglicht es, auf eigenen Beinen zu stehen, fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur der Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen und schafft

Akzeptanz in der Bevölkerung. Zudem wird die Solidargemeinschaft finanziell entlastet. Die Arbeitsagenturen sollen gezielt die Eingliederung von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt unterstützen.“

Ganz genau darum geht es in unserem Antrag, meine Damen und Herren. Es geht um eine wirkungsvolle und sinnvolle Maßnahme, die genau dafür sorgt, dass es zu dieser Zielvorstellung kommt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es geht darum, dass eine bestehende Maßnahme fortgeführt wird, nämlich das Programm, das vom Bundesministerium, von der Bundesregierung und vom ESF seit 2008 auch in Sachsen-Anhalt, aber deutschlandweit umgesetzt wird. Seit dieser Zeit haben es mehr als 11 000 Menschen erlebt und erfolgreich durchlaufen. Dieses Programm soll zum Ende des Jahres 2013 nicht verlängert, nicht weitergeführt werden soll, obwohl alle Experten in den Ländern und im Bund und eine unabhängige Evaluierungsgruppe sagen: Dieses Programm war sehr erfolgreich, und man sollte es weiterlaufen lassen, weil es ein guter Ansatz für die Integration in den Arbeitsmarkt ist.