- Ja. Herr Dr. Aeikens, auch die Gesundheitsämter werden Ihnen da keine Informationen zukommen lassen.
- „Hausärzte“ habe ich gesagt. - Also, es ist auf jeden Fall ein relevantes Thema für Allergiker. Ich habe das selbst bei meiner Tochter erlebt. Wenn Sie merken, dass jüngere Kinder ein Antiallergikum nehmen müssen, um sich davor zu schützen, dann merken Sie, dass das ein relevanter Aspekt ist. Ich denke, darüber sind wir uns hier im Hohen Hause alle einig.
Meine Damen und Herren! Das Hochwasser und die starken Niederschläge sind Folgen des Klimawandels. Deshalb wird das Phänomen der massenhaften Vermehrung von Mücken voraussichtlich keine Ausnahme bleiben. Daher sollten wir uns mit diesem Aspekt auseinandersetzen.
Es geht um die Bekämpfung der aktuellen Plage; das ist bereits gesagt worden. Das Mittel der Wahl ist Bti. Dies ist das einzige zugelassene Mittel und wirkt ganz selektiv auf bestimmte Stadien von Larven.
Es darf jedoch nicht dabei bleiben, nur dieses Mittel auszubringen. Mittelfristig muss es das Ziel sein, ein integriertes Konzept zu entwickeln, bei dem Bti lediglich ein Teil ist. Zudem muss es darum gehen, Fressfeinde und Nahrungskonkurrenten zu fördern. Hierzu gibt es bereits vielversprechende Ansätze aus der Wissenschaft.
Das alles kann nur dann funktionieren, wenn sich das Land und die Kommunen zusammenschließen und die Maßnahmen abstimmen. Das zeigen uns die Erfahrungen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft am Oberrhein. In dieser Region sind jedoch finanzstarke Kommunen vorhanden, die das Problem allein angehen können. Ich denke, dass wir in Sachsen-Anhalt in einer anderen Situation sind. Hier brauchen die Kommunen Unterstützung vom Land.
nal vernommen habe. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass es eigentlich schon zu spät ist. Ich bin diesbezüglich sehr skeptisch. Wir haben gehört, dass die Mücken einen Lebenszyklus von vier Wochen haben. Es werden sich also mehrere Zyklen entwickeln. Daher muss man schon prüfen, ob es nicht sinnvoll sein kann, an einigen Stellen, an den Hotspots, tätig zu werden.
Ich möchte noch auf den Aspekt des Mückenmonitorings eingehen. Das wurde an dieser Stelle noch nicht angesprochen. Ich bin der Meinung, dass wir die Entwicklung sehr genau beobachten müssen, und zwar ganz besonders im Hinblick auf invasive Mückenarten in Deutschland. Das umfasst insbesondere die Arten „Asiatische Tigermücke“ und „Asiatische Buschmücke“. Diese Arten übertragen anders als unsere einheimischen Mückenarten teilweise lebensbedrohliche Infektionskrankheiten wie das Denguefieber und das West-Nil-Virus. Der Kollege Stadelmann ist hierauf bereits eingegangen. Es war in der Vergangenheit deutlich zu vermerken, dass sich solche Mückenarten immer weiter ausbreiten. Deswegen müssen wir das im Blick haben.
Wichtig ist auch die Information der Betroffenen. Wir wissen alle, dass schon einfache Maßnahmen, wie die Abdeckung von Regentonnen, zur Minderung des Problems beitragen können.
Meine Damen und Herren! Das Problem ist klar zu umreißen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass heute vom Hohen Haus die Initiative ausgeht, etwas zu tun. Ich hoffe, dass die Landesregierung ihre Zurückhaltung aufgibt und den Prozess moderiert, damit wir auf diese aktuelle Mückenplage entsprechend reagieren können und auch auf zukünftige vorbereitet sind. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Weihrich. - Herr Stadelmann verzichtet für die CDU-Fraktion auf das Wort. Es gibt genügend stichhaltige Argumente dafür, dass der Antrag nicht überwiesen wird.
Deshalb kommen wir zur Direktabstimmung über den Antrag in Drs. 6/2276. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das ist das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 34 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht zum ersten Mal in dieser großen Runde über das Thema Lehrerpersonal. Wir reden heute auch nicht das erste Mal über das Thema Schulentwicklungsplanung. Der eine oder andere könnte vielleicht die Frage stellen, warum wir das nicht im Ausschuss diskutieren. Ich kann Ihnen glaubhaft versichern, dass ich es wirklich in vielen Ausschusssitzungen versucht habe.
Ich würde meine Rede gern mit zwei Zitaten aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2011 beginnen. An einer Stelle heißt es wie folgt - ich zitiere -:
„Eine gute Allgemeinbildung und eine abgeschlossene Berufsausbildung sind für alle Menschen unerlässliche Voraussetzungen für die Herausbildung wesentlicher Schlüsselkompetenzen sowie für ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben. Ein hohes Bildungsniveau ist auch eine wichtige Grundlage für eine stabile Demokratie, ein funktionierendes Gemeinwesen und eine prosperierende Wirtschaft.“
„Die Koalitionspartner sind sich darin einig, das bestehende Schulnetz im Land zu sichern. Schulschließungen, die über die gültige mittelfristige Schulentwicklungsplanung der Schulträger bis zum Schuljahr 2013/ 2014 hinausgehen, sollen möglichst vermieden werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Haus schon viele streitbare Diskussionen in den unterschiedlichsten Konstellationen über die Frage geführt, wie sich die unterschiedlichen politischen Parteien und Lager das Bildungssystem in Deutschland und das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt vorstellen und welche pädagogischen Konzeptionen dahinterstehen. Diesen Streit führen wir immer noch.
Diesen Streit will ich heute aber nicht führen. Denn egal welcher Konzeption man folgt, müssen aus meiner Sicht mindestens zwei sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit Erfolg möglich wird.
Die erste Voraussetzung ist, dass wir ein mittelfristig stabiles Schulnetz haben, damit auch Kontinuität an den Schulstandorten möglich ist. Die zweite Voraussetzung ist, dass wir ausreichend und gut ausgebildete Lehrkräfte an unseren Schulen haben.
Um das sicherzustellen, gibt es zwei Aspekte, die wir politisch miteinander klären müssen. Erstens betrifft das die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung, die diesen Kriterien gerecht wird. Zweitens ist eine bedarfsdeckende Personalplanung erforderlich, die gute Schule im bestehenden Netz möglich macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir zumindest in diesen zwei Zielstellungen Einvernehmen im Haus haben.
Schauen wir einmal auf die Situation, wie sie sich im Moment darstellt. Wie ist die Lage im Land und wie ist die Beschlusssituation der Landesregierung bzw. dieses Hauses?
Erstens. Wir haben vor Kurzem eine neue Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung, die durch die Landesregierung beschlossen wurde, vorgelegt bekommen, die mit Ausnahme der kleinsten Grundschulen eine Stabilität des Schulnetzes formal möglich macht und damit für die Schulträger, die mit ihrer Planung begonnen haben, die Grundlage darstellt.
Zweitens. Wir haben insgesamt, wenn wir alles rechnerisch einbeziehen, eine Unterrichtsversorgung von knapp mehr als 100 % an den Schulen. Hierbei gibt es regionale Unterschiede in den einzelnen Landkreisen. Es gibt Landkreise, in denen dieses Niveau nicht erfüllt wird. Zudem gibt es schulformbezogene Unterschiede. Das heißt, der lang diskutierte Überhang im Lehrerpersonal gehört der Vergangenheit an. In den berufsbildenden Schulen liegen wir seit Langem deutlich unter dem Niveau von 100 %.
Damit wir nicht nur über diese großen globalen Zahlen reden, über 12 000, 13 000 bzw. 14 000 Schüler, möchte ich das einmal an einigen konkreten Beispielen zur aktuellen Personalversorgung deutlich machen. Meine Damen und Herren! Zu Beginn des jetzt ablaufenden Schuljahres 2012/ 2013 hatten wir an 40 Schulen in diesem Land keine berufene Schulleiterin und keinen berufenen Schulleiter. An 40 Schulen war keine stellvertretende Schulleiterin bzw. kein stellvertretender Schulleiter berufen. Wir haben 93 Stellen für Fachmoderaterinnen und Fachbetreuer nicht berufen. Ich könnte diese Liste der Funktionsstellen
fortsetzen. Wir haben 23 Schulleiterinnen und Schulleiter, die gleichzeitig zwei Grundschulen betreuen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer noch glaubt, wir hätten noch Luft in diesem System, hat keine Ahnung von der Situation. Wir sind längst unterversorgt.
Ein dritter Punkt der aktuellen Situation. Die Schülerzahlen bis 2020 sind stabil, sie steigen sogar leicht an.
Viertens. Wir haben eine Beschlusslage der Landesregierung, die eine deutliche Personalreduzierung im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts von über 2 000 aktiven VZLE vorsieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese vier Punkte gehen nicht überein; sie funktionieren nicht miteinander. Sie können nicht einerseits ein stabiles Schulnetz sicherstellen, stabilen Schülerzahlen voraussetzen und von einer heutigen Versorgung von 100 % ausgehen und andererseits meinen, Sie könnten über 2 000 Stellen abbauen. Das funktioniert nicht, meine Damen und Herren.
Wir haben vor ungefähr fünf Jahren im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft - so hieß er damals - Einvernehmen zwischen den Fraktionen über die Rahmendaten für die mittelfristige Schulentwicklungsplanung, also über die Grundlage des jetzigen Schulnetzes, hergestellt. Ich erinnere mich an diese Diskussion sehr genau. Es gab damals einen wichtigen Punkt, der die Zustimmung meiner Fraktion möglich gemacht hat. Wir haben nämlich damals in den Beschluss aufgenommen, dass die Landesregierung beauftragt wird, die Personalplanung an die Grundzüge dieser Schulentwicklungsplanung anzupassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Auftrag ist bis heute nicht erfüllt. Deswegen gibt es auch im Jahr 2013 leider kein Einvernehmen zwischen den Fraktionen über die nächste Planungsperiode zur Schulentwicklungsplanung.