Protokoll der Sitzung vom 10.06.2011

Überwiegend schwenken die von der südlichen Startbahn kommenden Flugzeuge nach Süden ab. Die nördlichen Flugrouten führen hingegen zunächst über extrem dünn besiedeltes Gebiet. Wenn sie die Linie Halle - Landsberg erreichen, weisen sie schon eine Flughöhe von 8 000 bis 9 000 Fuß auf, und dann überfliegen sie nicht dichtbesiedeltes Gebiet, sondern nutzen die Zwischenräume aus. Dementsprechend wohnt der weitaus größte Teil der sich zu Wort meldenden Betroffenen südlich der Landesgrenze. Aber auch bei uns sind Bürger betroffen; das wird nicht infrage gestellt.

Es hat auch Fortschritte gegeben, zum Beispiel ist die Nachtflugschutzzone erheblich ausgeweitet worden. Sie ist nach Angaben des Flughafens um 40 % größer, als es nach dem neuen Fluglärmschutzgesetz erforderlich wäre. Sie ist damit eine der größten in Deutschland überhaupt. Die Berechnung der Größen der Fluglärmschutzgebiete nach dem neuen Fluglärmschutzgesetz erfolgt derzeit durch die sächsischen Umweltbehörden. Mit Ende dieses Jahres werden die Ergebnisse vorliegen und dann werden sich auch unsere Behörden damit beschäftigen.

Fest steht: Der Flughafen Leipzig/Halle geht mit seinen Lärmschutzmaßnahmen über das gesetzlich normierte Maß hinaus. Das heißt, am Flughafen Leipzig wird für den Lärmschutz mehr getan, als vom Gesetz verlangt wird. Auch das zeigt die hohe Verantwortung des Flughafens bezüglich der im Umfeld befindlichen Betroffenen.

Zudem modernisieren die am Flughafen tätigen Frachtfluggesellschaften laufend ihre Flugzeugflotte. Aus Ihrem Antrag geht hervor, dass gut 2 bis 3 % der startenden Flugzeuge nicht in der so genannten Bonusliste enthalten sind. Bereits dies wäre für einen im Aufbau befindlichen Flughafen, der entschlossen um Marktanteile kämpft, ein guter Wert. Sie haben allerdings vorgetragen, dass

im ersten Quartal nur 1 % in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erreicht worden ist. Auch das ist im Protokoll des Sächsischen Landtages nachzulesen. Insofern erübrigt sich Ihr Vergleich mit Köln/Bonn. Köln/Bonn hat seinem Umfeld weitaus mehr zugemutet.

Zudem hat DHL mitgeteilt, dass bis spätestens 2015 keine Flugzeuge des Typs AN-26 mehr eingesetzt werden. Wir werden also mit den Betroffenen im Dialog bleiben. Ich selbst werde mich im Sommer über die Lärmschutzproblematik am Flughafen Halle/Leipzig informieren.

Ich begrüße natürlich den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Ich halte eine ausführliche Unterrichtung des Landtags über die zuständigen Ausschüsse ebenfalls für geboten. Falls Sie mir einen Terminvorschlag gestatten: Die Beratung sollte stattfinden, sobald die Ergebnisse der Berechnung zu den Fluglärmschutzzonen vorliegen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt in einer Fünfminutendebatte der Abgeordnete Felke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Webel hat es bereits erwähnt: Am 19. April 2011 befasste sich der Sächsische Landtag mit dieser Thematik, und zwar auf der Basis eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Mit gleicher Überschrift und weitgehend identisch mit Punkt 1 des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt uns heute ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor.

In Sachsen ist der Antrag in all seinen Einzelpunkten von der Koalition abgelehnt worden. Das halten wir für keinen angemessenen Umgang mit dieser Thematik, was auch an unserem Alternativantrag deutlich wird.

Meine Damen und Herren! Die SPD steht ausdrücklich zum Flughafen Leipzig/Halle. Rund 4 500 Arbeitsplätze sind dort entstanden. Der Flughafen ist zudem ein wichtiger Standortfaktor für Mitteldeutschland.

(Zustimmung bei der SPD)

Fakt ist aber auch: Flugbetrieb ist zwangsläufig mit Lärmbelastung verbunden. Es ist an uns, die berechtigten Interessen der vom Fluglärm geplagten Bürgerinnen und Bürger, die sich vielfach in Bürgerinitiativen engagieren, ernst zu nehmen; denn Lärm und insbesondere das Verwehren von Schlaf birgt massive gesundheitliche Gefahren.

Meine Damen und Herren! Was wird getan? Was könnte getan werden? - Darüber sollten wir uns

ausführlich im Ausschuss informieren lassen, um Schlüsse zu ziehen. Den Antrag der LINKEN halten wir nicht für einen geeigneten Lösungsweg. Beschäftigt man sich ausführlicher mit der Bonusliste, wird man feststellen müssen, dass hier keine zielgenaue Lösung für die Probleme am Flughafen Leipzig/Halle zu erwarten wäre.

Ein Großteil der problematischen Lärmbeeinträchtigungen geht besonders in der Nacht von Maschinen des Typs AN-26 aus. Dieser Typ steht bereits in der Bonusliste, und zwar aufgrund der Tatsache, dass die maximale Startmasse der AN-26 bei 24 t liegt, und weil bei der Liste davon ausgegangen wird, dass alle Baureihen unter 25 t die Kriterien erfüllen.

In der Sitzung der Lärmschutzkommission im März dieses Jahres wurden zwar Anträge zur Anwendung der Bonusliste abgelehnt, jedoch hat man sich darauf verständigt, DHL zu beauftragen, eine bindende Selbstverpflichtung zur Ablösung lauter Flugzeuge abzugeben.

Seit März 2011 hat sich aber auch so einiges getan - Herr Minister Webel ist bereits darauf eingegangen. So hat DHL am 12. Mai 2011 erklärt, die Airbusse A 300 B4-200 durch 13 Flieger des Typs A 300-600 zu ersetzen, was eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung mit sich bringen würde. Die Maschinen sollen voraussichtlich ab Anfang 2013 am DHL-Drehkreuz Halle/Leipzig stationiert werden.

Bis Ende 2015 - so hat DHL gestern noch einmal gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ erklärt - soll auch auf Flugzeuge vom Typ AN-26 verzichtet werden. Das erscheint mir mit Blick auf die Betroffenen doch als ein zu langer Zeitraum.

Darauf sollten wir - natürlich auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen - im Ausschuss näher eingehen, ebenso darauf, wie mit anderen viel Lärm erzeugenden Maschinen umgegangen werden kann.

Der Flughafen braucht Akzeptanz in der Region. Stimmen Sie dem Alternativantrag zu, damit wir uns dazu informieren lassen können. Lassen Sie uns die Sorgen der Betroffenen annehmen und sachgerecht entscheiden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt zwei Nachfragen. - Als Erster hatte sich Herr Dr. Thiel gemeldet, danach ist Herr Weihrich an der Reihe.

Herr Felke, Sie haben in Ihrem Redebeitrag gesagt: Was wir wollen, wird mit dem Alternativantrag deutlich. Nun stellt sich mir die Frage: Was wollen

Sie eigentlich? - Denn in Ihrem Alternativantrag steht lediglich, dass Sie eine Berichterstattung wollen. Ist das alles, was Sie wollen?

Nein. Wenn Sie sich auch mit der Begründung auseinandersetzen, dann stellen Sie fest, dass wir uns auch informieren lassen wollen und danach sachgerecht entscheiden wollen. Und dazu gehört für mich zum Beispiel eine Debatte darüber, wie mit den Laufzeiten für Flugzeuge des Typs AN-26 umgegangen wird und ob es nicht vielleicht doch möglich ist, diesen relativ langen Zeitraum bis 2015 zu verkürzen. Deswegen halte ich es für sinnvoll, sich im Ausschuss mit den Vertretern vom Flughafen und von DHL zusammenzusetzen.

Jetzt hat Herr Weihrich das Wort.

Herr Kollege Felke, Sie haben die Ausführungen des Verkehrsministers Webel vernommen. Mich interessiert, ob Sie diesen Ausführungen hinsichtlich der Betroffenheit Halles bzw. der Bereiche um den Flughafen in Sachsen-Anhalt so teilen und wie Sie die Betroffenheit dieser Bereiche in Halle bzw. östlich der Stadt Halle bis zur Landesgrenze mit Sachsen beurteilen.

Herr Kollege Weihrich, wir haben im Stadtrat von Halle bereits diverse Diskussionen zur Beeinträchtigung des Halleschen Stadtgebiets durch den Flughafen Leipzig/Halle geführt. Das müssen wir hier nicht unbedingt fortsetzen.

Jedoch bin ich der Meinung, dass wir darauf achten müssen, dass das, was bei den einzelnen Abkurvungen - so ist, glaube ich, die genaue Formulierung - vorgegeben wird, möglichst eingehalten wird und dass, wenn davon abgewichen wird, eine entsprechende Verfolgung dieser Sachverhalte stattfindet und das genauso in der Fluglärmkommission behandelt wird.

So, wie ich bisher die Ausführungen des Vertreters der Stadt Halle Dr. Pohlack wahrgenommen habe, wird das da auch gemacht. Die letzte Sitzung der Fluglärmkommission war, glaube ich, im März dieses Jahres; die nächste steht für den Herbst an und dort spielen genau diese Sachverhalte eine Rolle. Deshalb gehe ich davon aus, dass das auch weiterhin verfolgt werden wird.

Vielen Dank, Herr Felke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Weihrich.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fluglärm macht depressiv und krank, und das gilt ganz besonders für nächtlichen Fluglärm. Erst jüngst hat der Wissenschaftler Eberhard Greiser eine Studie vorgelegt; Frau Hunger hat sie schon erwähnt. Er hat für den Flughafen Köln/Bonn anhand von ungefähr 200 000 Menschen untersucht, wie sich Fluglärm auf die Gesundheit auswirkt.

Das Ergebnis der Untersuchung lautet: Wenn Frauen einem nächtlichen Dauerlärmpegel von 60 Dezibel ausgesetzt sind, steigt das Risiko einer Herzschwäche gegenüber der Bevölkerung, die ohne nächtliche Lärmbelästigung schlafen kann, um 80 %, bei Männern um 70 %. Das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erhöht sich bei Frauen um 70 %, bei Männern um 25 %, und das Schlaganfallrisiko steigt um rund 50 %.

Dabei macht laut der Studie ganz besonders der nächtliche Fluglärm den Flughafenanwohnern zu schaffen. Störungen des Schlafs in der Phase am frühen Morgen wirken sich dabei besonders schädigend aus. Wegen des abrupten Anstiegs der Lärmpegel wird der natürliche Schlafrhythmus gestört, was erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zur Folge hat. Bei Schulkindern werden übrigens auch relevante Lernstörungen mit Fluglärm assoziiert.

Entgegen Ihrer Auffassung, Herr Minister Webel, sind wir der Auffassung, dass sich die Erkenntnisse der Studie direkt und unmittelbar auf den Flughafen Leipzig/Halle übertragen lassen. Auch am Flughafen Leipzig/Halle wird die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Das stelle ich hier ausdrücklich fest.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Webel, ich habe ganz gezielt bezüglich der Betroffenheit der Gebiete östlich von Halle bzw. östlich der Stadtgrenze nachgefragt. Es ist mitnichten so, wie Sie das hier dargestellt haben, Herr Webel. Denn erstens haben Siedlungsbeschränkungsgebiete - das sollten Sie Ihrem Redenschreiber wirklich einmal hinter die Ohren schreiben - überhaupt keine Auswirkung auf Lärmeinwirkungen, die vom Flughafen ausgehen. Das ist nämlich lediglich eine Beschränkung des Baurechts. Und Sie werden mir zustimmen, dass die Festlegung der Siedlungsbeschränkungsgebiete in der letzten Zeit keine Auswirkungen auf Flugbewegungen der DHL gehabt haben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Zweitens haben Sie die Flugbewegungen völlig falsch dargestellt. Ich bitte Sie, sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten einmal intensiv auseinandersetzen.

Es ist so, dass Sachsen-Anhalt von den nächtlichen Flugbewegungen ganz dezidiert betroffen ist, und zwar noch mehr als Sachsen. Denn diese nächtlichen Flugbewegungen finden zwar über die südliche Landebahn statt - das ist natürlich richtig -, beim Anflug fliegen die Flugzeuge jedoch über das südliche Stadtgebiet von Halle; es ist also das südliche Stadtgebiet von Halle betroffen. Beim Start findet eine so genannte Nordabkurvung statt und davon sind die östlichen Stadtgebiete von Halle bzw. die östlich angrenzenden Gemeinden betroffen. Das sind die Fakten und die sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Den effektivsten Schallschutz sehen wir in einem generellen europaweiten Nachtflugverbot, für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon lange eintreten. Interessanterweise hat auch die Fluglärmkommission am Flughafen Berlin-Schönefeld erst aktuell ein Nachtflugverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr empfohlen.

Der Antrag der LINKEN bezieht sich auf die Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums. Der Inhalt stellt gemessen an dem eigentlichen Ziel, den nächtlichen Fluglärm komplett auszuschließen, nur einen kleinen, unzureichenden Schritt zur Verbesserung der Situation dar. Die Bonusliste ist nämlich seit dem Jahr 2003 nicht mehr novelliert worden. Insofern muss sie als veraltet eingestuft werden.

Wir sind der Auffassung, dass es, wenn man einen solchen Antrag hat, notwendig wäre, sich mindestens auf die so genannten Chapter-4-Flugzeuge zu beschränken. Es sollte also ein Flugverbot für Flugzeuge erlassen werden, die nicht in diesem Chapter 4 des internationalen Luftfahrtübereinkommens der Zivilluftfahrtorganisation verzeichnet sind, sofern die nächtlichen Flugbewegungen nicht komplett ausgeschlossen werden.

Anzuerkennen ist - das hier festzuhalten ist, so denke ich, wichtig -, dass die Anwendung der Bonusliste die Flugbewegungen der extrem lauten Antonow-Maschinen, der AN-26 und der AN-12, unterbinden würde und dass das zu einer Verbesserung für die Betroffenen führen würde.

(Herr Felke, SPD: Um die AN-26 geht es überhaupt nicht!)

- Dann reicht die AN-12. Das ist eine kleine Verbesserung; das wollen wir hier festhalten. Ich habe ja deutlich gesagt, das entspricht nicht unserer Zielvorstellung. Aber wir stimmen allem zu, was überhaupt zu einer Verbesserung der Situation führen würde. Deswegen würden wir auch dem Antrag der LINKEN zustimmen, obwohl unser Ziel ein anderes ist. Das Ziel muss sein, den nächtlichen Flugverkehr komplett zu unterbinden.

(Zustimmung von Herrn Erdmenger, GRÜ- NE)

Zum Abschluss ein Wort zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Ich sehe nicht - das ist hier schon angesprochen worden -, was dieser abgeforderte Bericht irgendetwas mit dem ursprünglichen Ziel des Antrages, der ja auf konkrete Verbesserungen abzielt, zu tun hat.