Protokoll der Sitzung vom 10.06.2011

Mein zweiter Punkt. Ich möchte etwas zu dem Thema sagen, was wir nach dem Jahr 2030 machen. Frau Budde, ein neues Kohlekraftwerk läuft nicht 20 Jahre. Es wird für 40 Jahre gebaut. Wenn Sie den Betreibern - -

(Frau Budde, SPD: Das habe ich gesagt! Ich habe 40 gesagt, auch wenn Sie das nicht verstanden haben! Ich habe 40 gesagt! Ich bin schon etwas länger im Geschäft!)

- Gut, dann sind wir uns darin einig, dann nehme ich das zurück. Es läuft jedenfalls über einen langen Zeitraum.

Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen vor, uns auf den Weg zu machen, die Stromspeicher im Land auszubauen.

(Herr Borgwardt, CDU: Da bin ich ge- spannt!)

Wir wollen uns auf den Weg machen. Wenn Sie heute aber sagen, dass das bis zum Jahr 2030 nicht funktionieren werde - wir haben noch 19 Jahre Zeit -, dann, finde ich, ist das hasenfüßig. Die Position, die sagt, lasst es uns anpacken, ist die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall bei den GRÜNEN - Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff: Sagen Sie mir einmal, wo es geht!)

Ich möchte einmal eine Minimalforderung aufmachen:

(Herr Borgwardt, CDU: Da warten wir drauf!)

Hat die Landesregierung wenigstens einmal eine Potenzialstudie anfertigen lassen, um festzustellen, welche Salzkavernen wir haben, welches Potenzial an ober- und unterirdischer Wasserkraft und welche weiteren Potenziale wir haben?

(Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff: Machen wir!)

Diese Potenzialstudie möchte ich sehen. Dann können wir darüber reden, wenn es nicht geht. Vorher sage ich aber: Lassen Sie uns uns auf den Weg machen und sagen Sie nicht schon vorher, was alles nicht geht!

(Herr Borgwardt, CDU: Sie kennen die Stu- die nicht, wissen aber, wie es geht! Das ist interessant! Das ist nicht seriös! - Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Budde hat gesagt, wir seien schon das Musterland der erneuerbaren Energien. Der hohe Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung spricht auch dafür. Ein Musterland der erneuerbaren Energien stellt sich aber auch so dar wie ein Musterland der erneuerbaren Energien. Dazu sage ich Ihnen: Ich erwarte, dass Sie wie ein Musterland auftreten. Wer auf den Atomausstieg mit Braun

kohle antwortet, der ist kein Musterland der erneuerbaren Energien. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Erdmenger. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich gedenke wie folgt zu verfahren: Als Erstes wird über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Danach würde ich den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung stellen, weil ich den für den weitergehenden halte. Falls dieser keine Mehrheit fände, würde ich über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD abstimmen lassen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/88 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/113 abstimmen. Wer stimmt diesem Alternativantrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.

Wir kommen zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt in diesem Alternativantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Alternativantrag angenommen worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 19.

Den Tagesordnungspunkt 20 haben wir bereits gestern behandelt.

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 21:

Beratung

Aktiver Lärmschutz am Flughafen Leipzig-Halle

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/79

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/104

Für die Fraktion DIE LINKE wird die Abgeordnete Frau Hunger den Antrag einbringen. Frau Hunger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn im Landtag das Wort „Flughafen“ fällt, dann denken wohl die meisten an den Flughafen Cochstedt, der der Landeshauptstadt eine bisschen näher liegt und auf dem sich manchmal auch recht bunte Gestalten tummeln.

Heute soll es aber um den deutlich größeren Flughafen Leipzig/Halle gehen, auf dem sich - ich möchte es einmal so sagen - regelmäßig nicht alltägliche Personen aufhalten. Diese Frage soll heute aber nicht unser Thema sein.

Ich möchte mich recht kurz fassen, denn ich meine, in der Begründung des Antrags sind die wesentlichen Informationen schon enthalten.

In dem Bereich des Flughafens ist bisher durchaus eine größere Menge von passiven Schutzmaßnahmen realisiert worden, die sich insbesondere in Form von Dämmmaßnahmen an den Häusern äußern, also gedämmte Dächer oder gedämmte Fenster. Es ist inzwischen aber deutlich geworden, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die geforderten Schallschutzwerte zu erreichen. Die individuellen Belastungen für die Menschen sind an vielen Stellen fast nicht mehr zu ertragen.

Die hier angesprochene Bonusliste wird vom Bundesministerium herausgegeben. Auf dieser Liste sind die besonders lärmintensiven Flugzeuge nicht vermerkt. Das gibt den Flughäfen die Möglichkeit, den Einsatz dieser Flugzeuge zu begrenzen, indem sie sie zum Beispiel mit besonders hohen Gebühren für Starts und Landungen belegen. In Leipzig wird es zurzeit auch so gehandhabt.

Der Flughafen Köln/Bonn als ein durchaus vergleichbarer Flughafen

(Herr Güssau, CDU: Das ist aber schön!)

hat diese Flugzeuge, die nicht auf der Bonusliste stehen, aber direkt vom Nachtflugbetrieb ausgeschlossen.

Ich habe aufgeschrieben, dass der Anteil der Flüge mit diesen Flugzeugen, die extrem laut sind, nur bei 2 bis 3 % liege. Eine Auswertung von Flügen im vergangenen Jahr über einen längeren Zeitraum von fast einem Jahr hat aber ergeben, dass es sogar nur 1 % der Nachtflüge ist.

Daraus kann man mit Sicherheit nicht ableiten, dass die Wirtschaftlichkeit des Flughafens gefährdet wäre, wenn man diese Flugzeuge vom Nachtflugbetrieb ausschließen würde. Gerade der Wegfall dieser Flüge würde aber eine wesentliche Erleichterung für die Leute bedeuten, weil diese lauten Flüge eben dazu führen, dass man nachts aufwacht. Eine Studie des Umweltbundesamtes hat ergeben, dass damit eine besondere Gesundheitsgefährdung verbunden ist und eine besondere Gefahr besteht, Herz-Kreislauferkrankungen, Herzinfarkte und Ähnliches zu erleiden.

Die Fluglärmkommission, die an jedem Flughafen existiert und den Flughafen beim Lärmschutz beraten soll, in der auch das Land über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vertreten ist, hat diesen Antrag, den Bürgerinitiativen bereits gestellt haben, die Flugzeuge, die nicht auf der Bonusliste stehen, nicht mehr am Flugverkehr teilnehmen zu lassen, abgelehnt. Es wäre durchaus interessant zu wissen, mit welcher Intention das vom Land aus passiert ist.

Die Bürger im Bereich des Flughafens wären durch einen weiteren Ausbau neuen Belastungen ausgesetzt: Es wird daran gedacht, etwa 48 neue Stellplätze für Frachtmaschinen zu schaffen. Der Lärm wird sich weiter erhöhen. Die Dauerbelastung wird sich stärker erhöhen.

Es gibt dort wirklich Leute - ich habe mit verschiedenen gesprochen -, die regelrecht verzweifelt sind, weil sie weder ein noch aus wissen und jede Nacht die Belastung zu ertragen haben. Ich halte es daher für wirklich gerechtfertigt, ihnen zumindest diese Spitze der Belastung zu nehmen.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Erdmenger, GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Hunger. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Webel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Fluglärm wird hier im Landtag von Sachsen-Anhalt regelmäßig aufgerufen. Es ist erst vor knapp zwei Monaten, am 19. April 2011, im Sächsischen Landtag behandelt worden. Sollte dieses Thema heute in der Diskussion zu kurz kommen, können sich alle mit dem frei zugänglichen Protokoll des Sächsischen Landtags beschäftigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ein paar Unterschiede in der Betrachtung der Lärmschutzproblematik zwischen den beteiligten Ländern, auf die in diesem Antrag nicht näher eingegangen wird. Dass es auch im Bereich des nördlich des Flughafens gelegenen Gebietes in Sachsen-Anhalt zu einer Betroffenheit kommt, wird nicht bestritten. Qualitativ und quantitativ gibt es aber im Hinblick auf die Intensität der Lärmbeeinträchtigung nördlich und südlich des Flughafens Unterschiede, die auch in dieser Debatte nicht unerwähnt bleiben sollten.

Eine Betroffenheit wie bei den Gemeinden auf der sächsischen Seite, die unmittelbar an den Flughafen angrenzen, ist diesseits der Landesgrenze nicht zu erkennen. Die konsequente und jetzt

schon eineinhalb Jahrzehnte währende Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsgebieten diesseits der Landesgrenze hat über große Flächenausdehnungen erst gar keine Betroffenheit entstehen lassen. Diese Einschränkung im Landesentwicklungsplan ist übrigens häufig gegen den Widerstand von Bauentwicklungsplanern im Saalekreis durchgehalten worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der größere Teil der nächtlichen Starts erfolgt über die südliche Start- und Landebahn. Sehr viel weniger wird die nördliche und Sachsen-Anhalt am nächsten gelegene Start- und Landebahn genutzt.

Zwar gibt es seitens der Fluglärmkommission Überlegungen dahin gehend, eine verdichtete Nutzung der Nordbahn zu empfehlen, jedoch sind die Beratungen der damit befassten Unterarbeitsgruppe, in der auch die Stadt Halle vertreten ist, noch nicht abgeschlossen.

Überwiegend schwenken die von der südlichen Startbahn kommenden Flugzeuge nach Süden ab. Die nördlichen Flugrouten führen hingegen zunächst über extrem dünn besiedeltes Gebiet. Wenn sie die Linie Halle - Landsberg erreichen, weisen sie schon eine Flughöhe von 8 000 bis 9 000 Fuß auf, und dann überfliegen sie nicht dichtbesiedeltes Gebiet, sondern nutzen die Zwischenräume aus. Dementsprechend wohnt der weitaus größte Teil der sich zu Wort meldenden Betroffenen südlich der Landesgrenze. Aber auch bei uns sind Bürger betroffen; das wird nicht infrage gestellt.