Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

wenn man bei der Hochschuldebatte den Satz „Das ist ein K.-o.-Schlag“ sagt,

(Zuruf von Herrn Felke, SPD - Heiterkeit)

- ich könnte noch viele weitere Zitate bringen -, wenn man zu Minister Möllring in der Steigerungsform twittert: „Leer“ - ich betone: mit „ee“ -, „Leerer, Oberlehrer“ und den Minister persönlich meint, wenn man von der Pickelhaubenmentalität spricht und damit unsere Fraktionäre beim Thema Polizeigesetz meint?

(Herr Lange, DIE LINKE: Besser könnte man es nicht beschreiben!)

Die Verfassungsschützer im Land werden sich bestimmt auch für die Einschätzung bedanken, dass es sich beim Verfassungsschutz um eine Spitzelbehörde aus der Zeit des Kalten Krieges handelt.

Ich will einmal die Grünen-Ikone Joschka Fischer zitieren, der in dem Frankfurter Sponti-Blatt „Pflasterstrand“ einmal sagte:

„Der Bundestag ist eine unglaubliche Alkoholikerversammlung, die teilweise ganz ordinär nach Schnaps stinkt. Man sieht die Abgeordneten bechernd und zechend in der Kantine, mit jeder Stunde weiter unter den Tisch rutschend. Der Gesundheit des Hohen Hauses und damit auch der Funktionsfähigkeit unserer Demokratie stünde die Legalisierung weitaus gesünderen Stoffes gut zu Gesicht.“

O-Ton Joschka Fischer.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich weiß nicht, wie viele Missbilligungsanträge Sie vor diesem Hintergrund auf den Weg bringen müssten.

Sehr geehrter Herr Kollege Thiel, Sie haben die Debatte über die Parlamentsrechte, die gestärkt sind - es besteht ja zwischen uns Konsens darüber, dass es zu begrüßen ist, dass wir bei der Auslegung unserer Verfassung jetzt Klarheit haben -, dann noch auf die Frage ausgeweitet, wie man das kommentiert, was Herr Czeke gemacht hat. Sie haben es am Anfang so kommentiert, dass das der Kollege Czeke als Privatperson macht und nicht die Partei der LINKEN. Das waren, glaube ich, die Worte aus der Presse. Dann sagt der Kollege Czeke zwei Jahre nach den Vorgängen

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

- ja, er hat dann sicherlich davon Kenntnis erhalten; das ist ja richtig -, er hat ein Jedermannsrecht in Anspruch genommen, indem er Anzeige erstattet hat. Das steht jedem zu. Das ist völlig unabhängig von den besonderen Rechten eines Parlamentariers. Das kann jeder in diesem Land tun.

Dann gehen die entsprechenden Behörden den Vorgängen nach.

In diesem Fall war es klar. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Der Ministerpräsident wurde entlastet. Dann darf man sich durchaus auch einmal selbstkritisch fragen, ob dieses Instrument, das einem selbstverständlich zur Verfügung steht, in diesem Moment das richtige Instrument war.

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Für mich und meine Fraktion ist klar, dass die Inanspruchnahme dieses Jedermannsrechts nicht die politischen Debatten ersetzen kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Höchsten Respekt verdienen nicht die Respektlosen. Die Achtung derer, die man selbst achtet, ist mehr wert als der Beifall der Menge. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Herr Fraktionsvorsitzender, es gibt Nachfragen. - Ich müsste zunächst klären: Herr Gallert, möchten Sie als Fraktionsvorsitzender sprechen?

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ja!)

Frau Professor Dalbert, Sie möchten auch als Fraktionsvorsitzende sprechen? - Herr Striegel möchte eine Nachfrage stellen. Würden Sie sie beantworten?

Es ist offenbar eine Zwischenintervention.

Sie brauchen nicht darauf einzugehen, Sie können es aber. - Herr Striegel.

Herr Kollege Schröder, ich bin erfreut darüber, wie intensiv Sie die Kommunikation der Mitglieder dieses Hauses hier und in den sozialen Netzwerken verfolgen. Ich bin froh, dass Sie das alles noch einmal gewürdigt haben.

Ich kann Ihnen sagen, zu den Tweets, deren Urheber ich bin, stehe ich. Ich halte sie auch nicht für respektlos, sondern sie sind Gegenstand einer politischen Debatte.

(Widerspruch bei der CDU - Zurufe von der CDU: Unerhört! - So eine Arroganz!)

Aber Sie verwirren mich insofern, als ich auch Sie für so kundig gehalten habe, dass Sie das Prinzip der Diskontinuität kennen. Wenn Sie auf Äußerungen von Joschka Fischer verweisen, die Jahre, ja

Legislaturperioden her sind, dann ist klar, dass die sich schon im parlamentsrechtlichen Sinne erledigt haben. Die gibt es faktisch nur noch in den Annalen. Daher taugen sie hier kaum noch zur Begründung.

Ich kann mich daran erinnern, dass bei den Dingen, die Herr Fischer gesagt hat, parlamentsrechtlich der Präsident - ich glaube, Herr Stücklen war es damals - durchaus seine Konsequenzen gezogen hat. Ich weiß auch, dass Joschka Fischer das mit dem Notwendigen bedacht hat, als er da unfair behandelt worden ist.

Ich will letztlich auf den Unterschied zwischen einer politischen Debatte und deren Kommentierung und dem Respekt hinaus, den sich Verfassungsorgane untereinander erweisen sollten. Ich glaube, darum geht es.

Die CDU-Fraktion - Sie haben das heute für Ihre Fraktion noch einmal deutlich gemacht - trägt mit dazu bei, dass die Landesregierung dem Parlament in toto nicht den notwendigen Respekt erweist. Ich bedauere das ausdrücklich.

(Widerspruch bei der CDU - Zurufe von der CDU: Schwachsinn! - Pfui! - Solch eine Ar- roganz!)

Herr Fraktionsvorsitzender Gallert, Sie haben das Wort.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ich wollte der Da- me den Vortritt lassen!)

- Ich bin jetzt nach der Reihenfolge der Meldungen vorgegangen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Frau Präsidentin, Sie haben das Sagen!)

- Genau.

Es gibt zwei Gründe, warum ich mich gemeldet habe. Der erste schließt unmittelbar an das an, was der Kollege Striegel hier gesagt hat. Wir müssen bei dieser Debatte zwei grundlegende Dinge voneinander unterscheiden. Das eine ist die Art und Weise der politischen Auseinandersetzung, die wir führen.

Die politische Auseinandersetzung kann man ein Stück weit emotionalisieren. Man kann sie sozusagen herunterkochen. Man kann sie auch mit Begriffen belegen, die sich möglicherweise in einer Grauzone befinden. Wir alle haben übrigens unterschiedliche Urteilskriterien, was in dieser Hinsicht noch geht oder was nicht mehr geht.

Ich kenne zum Beispiel diese Debatte, die wir auch geführt haben, man dürfe sich über soziale Netzwerke nicht gegenseitig beschimpfen. Ich habe in

einer nachfolgenden Landtagsdebatte gedacht, man sollte es auch hier im Raum nicht tun.

(Herr Schröder, CDU: Genau!)

An dieser Stelle wäre sozusagen das gleiche Bewertungskriterium auf beiden Seiten vorhanden. Ich meine, was bringt es jetzt, wenn der Kollege Striegel anfängt, über die Babyflasche Ihres Fraktionskollegen zu reden. An dieser Stelle sage ich jetzt einmal: Wissen Sie, das ist die Sache mit dem Glashaus und mit den Steinen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das, worüber wir hier reden, ist aber etwas anderes. Das ist der Respekt, den die Landesregierung gegenüber dem Landesparlament haben muss, von dem diese Landesregierung unmittelbar abhängig ist.

(Herr Schröder, CDU: Sie haben doch das Beispiel Czeke gebracht! Das war doch Ihre Fraktion!)

- Ja. Nun warten Sie doch einmal. Das ist das Zweite, wozu ich gleich komme, Herr Schröder.

Diese Landesregierung ist von diesem Landesparlament abhängig. So sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Wir wissen aber, dass diese verfassungsrechtlichen Grundlagen bei Weitem nicht die politische Praxis widerspiegeln, wie sie sich bei den ganzen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen darstellt.