Es versteht sich von selbst, dass sich der Landtag in der Sache selbst nicht eingelassen hat, jedoch abstrakt auf die Rechte der Mitglieder dieses Hohen Hauses entschieden hingewiesen hat.
Meine Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt geht gemäß seiner Beschlussvorlage davon aus, dass die Landesregierung die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder des Landtages achtet.
Soweit es um die Beantwortung parlamentarischer Anfragen, also den Kernbereich parlamentarischer Kontrolle geht, ist ein Konflikt zwischen exekutiver Eigenverantwortung und parlamentarischer Kontrolle nach Maßgabe des Artikels 53 Abs. 4 der Landesverfassung - der Staatsminister ging darauf ein - zu lösen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sinn und Zweck der parlamentarischen Kontrolle ist es, die Staatsgewalt, und zwar alle Staatsgewalt, auf den Willen des Volkes bzw. seiner Repräsentanten zurückzuführen. In diesem Sinne ist die parlamentarische Kontrolle ein zentrales Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip und nicht etwa Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegen die Exekutive oder bestimmte Behörden.
So möchten wir auch die Beschlussvorlage des Landtages in der Verfassungsstreitsache des Abgeordneten Erdmenger gegen die Landesregierung verstanden wissen. Es geht nicht darum, der Landesregierung etwas ins Stammbuch zu schreiben, sondern entschieden und selbstbewusst auf die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder des Landtages hinzuweisen.
Meine Damen und Herren! Weil es passt, möchte ich an dieser Stelle auf eine weitere Leistung dieses Hohen Hauses, was die Stärkung der Rechte der Parlamentarier angeht, aufmerksam machen.
Wir haben uns im Rahmen der sehr umfänglich beratenen Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses intensiv mit der Beantwortung der Großen und Kleinen Anfragen befasst, und zwar vor dem Hintergrund von Artikel 53 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung, wonach die Landesregierung und die Mitglieder unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern - ich ging darauf schon ein - zu antworten haben.
Wir haben damals Anlass gesehen - deswegen haben wir uns gemeinsam dazu entschlossen -, die geschäftsordnungsrechtliche Ausgestaltung des Beantwortungsverfahrens näher an den Wortlaut der Verfassung heranzuführen und dem konkreten Einzelfall stärker Geltung zu verschaffen, jedoch der Landesregierung - das will ich betonen - künftig ein geordnetes Beantwortungsverfahren zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte zu der Kritik an Minister Webel. Seien Sie sich gewiss, dass der Kollege Webel die besonderen Rechte dieses Hohen Hauses achtet, gerade auch vor dem Hintergrund seiner zwölfjährigen Zugehörigkeit zu diesem Haus,
also auch in den für die CDU-Fraktion nicht ganz so freudigen Zeiten der Opposition in den Jahren 1998 und folgende. Es ist gerade angesichts der Leistungen des Kollegen Webel als Landesminister nicht richtig, allein auf eine Äußerung am Rande einer Pressekonferenz abzustellen.
Meine Damen und Herren! Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Kollege Borgwardt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch einmal Herr Striegel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Robra, Ihre Rede hat mich in meiner Einschätzung bestätigt: Diese Regierung nimmt das Parlament in Gänze nicht ernst.
Es reicht nicht, ein paar flapsige Bibelanleihen in die Runde zu werfen und zu sagen, der Abgeordnete Erdmenger würde vielleicht auch noch sein Damaskuserlebnis haben.
Ich kann dazu nichts sagen. Ich glaube, Herr Erdmenger wird Politik jetzt aus einer anderen Perspektive wahrnehmen. Ich glaube, dass er sich sehr bewusst dafür entschieden hat und auch in Ansehung der parlamentarischen Rechte der baden-württembergischen Kolleginnen und Kollegen kluge Entscheidungen im Ministerium treffen wird.
Ob das ein Damaskuserlebnis ist, weiß ich nicht. Ich bezweifle das eher; denn ich glaube, er hat vorher immer bewiesen, dass er sich gut in Verwaltung hineinversetzen kann, und dass er als Abgeordneter nicht unbotmäßig, sondern - im Gegenteil - sehr detailgenau und punktgenau gefragt hat und sehr verantwortungsvoll von seinen Rechten als Abgeordneter Gebrauch gemacht hat.
Ich wünsche mir - noch nicht einmal als Oppositionsfraktion - keinen Minister, bei dem ich bei öffentlichen Äußerungen erst einmal überlegen muss, ob er es ernst meint oder nicht. Ich wünsche mir auch nicht, dass mich ein Ministerkollege darauf hinweist, dass man ihn bei solch einer Äußerung eigentlich nicht so richtig ernst nehmen sollte.
Ich kann, Herr Minister Robra, die Parlamentsrechte nicht leichtnehmen. Das mögen Sie mir vielleicht als Mangel an Humor auslegen und mir nachsehen. Ich glaube aber, dafür ist dieses Thema zu wichtig. Es geht hierbei um die Rechte des Souve
Sie haben gesagt: Lessons learned. - Das habe ich aus Ihrer Rede und speziell aus Ihrem letzten Zwischenruf nicht herausgehört. Darin hieß es, die Billigung einer solchen Äußerung eines Ministers sei eigentlich eine gute Idee für einen Alternativantrag. - Ich weiß, das war bestimmt nicht ganz ernst gemeint.
Trotzdem, finde ich, zeigt dieser Hinweis etwas. Der Kollege Thiel hat zu dem Alternativantrag eigentlich schon das Notwendige gesagt. Er ist keine wirkliche Alternative, sondern er trifft lediglich die Feststellung, dass die Verfassung auch für die Landesregierung gilt.
Ein bisschen mehr Selbstkritik, ein bisschen mehr Hinweis auf ein eigenes Damaskuserlebnis hätte vielleicht an dieser Stelle auch den Koalitionsfraktionen gut getan.
Daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können und werden an anderer Stelle hoffentlich wieder gemeinsam für die Rechte des Parlaments streiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt als Fraktionsvorsitzender sprechen. Der Kollege Striegel ist als letzter Redner zu diesem Punkt nach vorn gekommen. Er hat, als er den Antrag eingebracht hat, schon darauf hingewiesen, dass die GRÜNEN für sich in Anspruch nehmen, diese Missbilligung gegenüber einem Vertreter der Landesregierung quasi stellvertretend für das gesamte Parlament zu beantragen.
In seinen abschließenden Worten hat er nun noch einmal festgestellt, die Landesregierung nehme das Parlament nicht ernst und die flapsigen Bemerkungen von - in diesem Fall - Herrn Robra würden das noch einmal bestätigen.
Da meine Fraktion den Missbilligungsantrag ablehnt, möchte ich noch einmal deutlich sagen, warum wir ihn ablehnen. Die GRÜNEN können selbstverständlich nicht für sich in Anspruch nehmen, sie stellten ihren Antrag für das gesamte Parlament.
Die Bemerkung, die Landesregierung nehme die Parlamentsrechte nicht ernst, war eine bewusste Fehlinterpretation und Fehldeutung dessen, was die Landesregierung hier vorn ausgeführt hat. Deswegen lassen Sie mich kurz ernsthaft zu Ihnen sprechen.
Respekt entsteht doch sehr oft an den Grenzen von Gegensätzen. Es ist, glaube ich, ein tschechisches Sprichwort, dass Riesen nur in den Köpfen von Zwergen existieren.
Die Parlamentarier sind sich ihrer Rechte bewusst, und die Landesregierung ist gut beraten, sich nicht zu überhöhen, die Lektion aus diesem Urteil zu lernen und die Parlamentsrechte zu achten.
Deswegen ist der Alternativantrag insoweit ganz deutlich. Vor allen Dingen geht es um die verfassungsgemäße Würdigung des Frage- und Auskunftsrechts des Parlaments, das ja für die Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben so wichtig ist. Die Landesregierung hat sich hier heute in der gebotenen Deutlichkeit geäußert.
Respekt ist keine Einbahnstraße. Ich frage: Verdienen die Respektlosen den größten Respekt? Wie ist es denn, wenn man in der politischen Auseinandersetzung von Arroganz der Macht spricht, von Chaos-Tagen bei der Polizei, von Kahlschlagszenario im Wissenschaftsministerium,
(Herr Lange, DIE LINKE: Das stimmt ja auch! - Herr Borgwardt, CDU: Es gibt doch einen Aufwuchs im Haushalt! Ihr müsst mal den Haushaltsplan lesen!)
wenn man den Ministerpräsidenten als Totengräber des Landes bezeichnet, wenn man im Zusammenhang mit der Dessauer Fördermittelaffäre sagt, der Fisch stinke vom Kopf her, und mit dem stinkenden Fischkopf den Ministerpräsident meint,
- ich höre auch kein Lachen -, wenn man von der „Geisterfahrt in den Überwachungsstaat“ twittert, wenn man beim Thema Polizei von einem flächendeckenden Populismus spricht, wenn man bei der Frage: „Wir sparen uns früher dumm“ von Satire und Humor, den man ja dann einfordert, wenn es gerade gut in den Kram passt, spricht,