Protokoll der Sitzung vom 14.11.2013

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung, die die Fachaufsicht über die Sanierung der genannten Sporthalle in Wolmirstedt innehat, aus der Fördermittelaffäre bzw. aus dem Vorwurf des Fördermittelbetrugs durch den Bauherrn?

Danke schön. - Wie zuvor antwortet Herr Minister Webel. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Henke, ich habe vorhin bereits etwas zur Einführung in dieses Thema gesagt. Deshalb möchte ich jetzt gleich auf Ihre Fragen antworten.

Zu Frage 1: Dem Ministerium obliegt nicht die Fachaufsicht im Hinblick auf das Vorhaben JahnSporthalle Wolmirstedt. Dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr obliegt im Rahmen der Ressortzuständigkeit für die Städtebauförderung vielmehr die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt, hier das Referat 205, dem die Bewilligung der Fördermittel, deren Bewirtschaftung und die Verwendungsnachweisprüfung obliegt.

Zu Frage 2: Ausweislich des Prüfergebnisses, zu dem das Landesverwaltungsamt gekommen ist und das ich bei der Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Dr. Thiel vorhin dargestellt habe, handelt es sich offensichtlich nicht um eine Fördermittelaffäre. Insoweit sind im Hinblick auf die Förderung des Vorhabens keine Konsequenzen zu ziehen.

Herr Henke möchte gern nachfragen.

Herr Minister, mir ist aufgefallen, dass es zu dieser offensichtlichen Falschmeldung in den Medien bezüglich der Fachaufsicht Ihres Hauses keine Richtigstellung aus Ihrem Haus gab.

Meine Nachfrage lautet: Sind Meldungen zutreffend, nach denen sich Ihr Ministerium mit Akteuren in der Sache in Verbindung gesetzt hat und nach denen es vor Ort in Wolmirstedt wie auch in Ihrem Ministerium in Magdeburg beratend tätig gewesen ist?

Zu der Meldung in der Presse, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Fachaufsicht habe und in diesem Fall die Verwendung der Mittel geprüft habe oder die Mittel ausgereicht habe: Wir haben eine eindeutige Pressemitteilung an den betreffenden Journalisten übergeben. Warum er trotzdem statt des Landesverwaltungsamtes das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in dem Presseartikel genannt hat, müssen Sie den betreffenden Journalisten fragen.

Zu der anderen Frage: In meinem Zimmer hat es zu diesem Problem keine Beratung gegeben.

In Ihrem Hause.

(Zuruf von der LINKEN: In Ihrer Behörde!)

Herr Henke.

Herr Minister, ich habe gefragt, ob es dazu mit Vertretern Ihres Hauses vor Ort in Wolmirstedt oder in Ihrem Ministerium in Magdeburg Gespräche gegeben hat.

Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dort Mitarbeiter gewesen sind. Dazu müsste ich nachfragen. Darüber könnte ich Sie informieren.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die letzte Frage, die Frage 10, stellt Herr Kollege Loos. Das Thema lautet: Gegen Doping und Manipulation im Sport. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Herr Scheurell, CDU: Pfui! Das macht doch keiner!)

Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Koalitionsgesprächen auf der Bundesebene wurde in der letzten Woche über Pläne von CDU/CSU und SPD berichtet, die Anti-Doping-Gesetzgebung deutlich zu verschärfen und die Nationale AntiDoping-Agentur (Nada) finanziell besser auszustatten.

Die „FAZ“ zitierte auf ihrer Website am 7. November 2013 aus einem entsprechenden Papier:

„Doping und Spielmanipulation zerstören die ethischen und moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen zum Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen. Dazu kommen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung diese sportpolitischen Absichten einer möglichen Bundesregierung?

2. In welcher Weise könnten solche Maßnahmen auf Bundesebene landespolitisch flankiert werden?

Herr Minister Stahlknecht, bitte antworten Sie für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Loos namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die geplanten Maßnahmen werden begrüßt; denn sie sind geeignet, den Kampf gegen Doping im Sport weiter zu befördern und potenzielle Doper abzuschrecken.

Diskutiert wird die Einführung der Straftatbestände Besitz von Dopingmitteln und Betrug als Wettbewerbsbetrug. Mit dem Tatbestand des Besitzes würde die Möglichkeit bestehen, dopende Sportler strafrechtlich zu verfolgen. Bisher wurden sie nur von den Sportgerichten des autonomen Sportes zur Rechenschaft gezogen. Auch die Justizministerkonferenz hat sich in einem Beschluss vom Juni 2013 dafür ausgesprochen, den Straftatbestand des Dopingbetrugs im Sport einzuführen.

Zur Finanzierung der Nationalen Anti-DopingAgentur, Nada. Auch ich halte es für erforderlich,

die Nada finanziell und personell so auszustatten, dass sie ihre komplexen und vielfältigen Aufgaben dauerhaft erfüllen kann. Jedes Jahr neu zu diskutieren, wie das Defizit im Haushalt der Nada gedeckt werden kann, halte ich für wenig zielführend.

Zur immer wieder geforderten höheren Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Nada verweise ich auf die gemeinsame Position der Länder aus dem Jahr 2012 im Rahmen der Sportministerkonferenz. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Aussagen: Die Mittelaufwendungen der Länder zur Finanzierung der Nada sind im Hinblick auf den daraus resultierenden Stiftungsertragsanteil von rund 55 000 € pro Jahr für die Dopingprävention angemessen und bedürfen keiner Ergänzung.

Die bei der Gründung der Nada avisierte umfangreiche Beteiligung der Wirtschaft wurde nicht erreicht. Die Wirtschaft hat sich lediglich mit insgesamt 150 000 € am Stiftungskapital der Nada beteiligt. Es ist nicht erkennbar, dass die Anstrengungen zur Beteiligung der Wirtschaft nachhaltig systematisiert und forciert wurden. Die systematische Ansprache der Wirtschaft zur Zustiftung sollte aus der Sicht der Länder Vorrang vor allen anderen Forderungen haben.

Zu Frage 2: Die landespolitische Flankierung der vom Bund geplanten Maßnahmen zur Verschärfung der Anti-Doping-Gesetzgebung erfolgt durch die Mitwirkung in den Gremien von Sportminister- und Justizministerkonferenzen sowie die Abstimmung des Ministeriums für Inneres und Sport mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung. Auch die Institutionen des Sportes, insbesondere der Landessportbund und der Olympiastützpunkt, werden in das weitere Vorgehen einbezogen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine Nachfragen vor. Damit haben wir die Fragestunde beendet. Der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2248

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/2562

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2576

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2579

Die erste Beratung erfolgte in der 48. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2013. Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Dr. Brachmann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/2248 vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg in der 48. Sitzung am 11. Juli 2013 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Die drei Orte waren bereits durch § 3 des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz vom 8. Juli 2010 nach Quedlinburg zugeordnet worden. Dagegen haben die drei Orte erfolgreich geklagt.

Mit den Urteilen vom 19. Februar 2013 erklärte das Landesverfassungsgericht die Eingemeindungen für nichtig, weil zwischen der öffentlichen Bekanntmachung am 8. Oktober 2009 und dem Tag der Bürgeranhörung am 29. November 2009 nicht die nach § 55 Satz 1 und § 6 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschriebene Spanne von zwei Monaten gelegen hat. Materiell hat das Landesverfassungsgericht die Zuordnung nach Quedlinburg nicht beanstandet.

Vor diesem Hintergrund ist es das Anliegen des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs, die Stadt Gernrode und die Gemeinden Bad Suderode und Rieder wie bereits im Jahr 2010 durch Zuordnung nach Quedlinburg einer leitbildgerechten Struktur zuzuführen.

Im Ergebnis der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss wurde am 26. September 2013 eine Anhörung durchgeführt, zu der die kommunalen Spitzenverbände, die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden sowie der Landrat des Landkreises Harz eingeladen wurden. Unabhängig davon erreichten den Ausschuss weitere Stellungnahmen.

In der Anhörung wurde unter anderem vorgetragen, dass inzwischen die Gemeinde Rieder mit der Stadt Ballenstedt einen Gebietsänderungsvertrag geschlossen und diesen am 5. September 2013 zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht hatte. Der Landkreis hielt diesen Vertrag für genehmigungsfähig, war aber durch kommunalaufsichtliche Weisung wegen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens daran gehindert, diesen Vertrag zu genehmigen.

Am 6. November 2013 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erneut mit dem Ge

setzentwurf. Zur Beratung lag die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit redaktionellen Änderungshinweisen vor.

Das von der Fraktion DIE LINKE verfolgte Anliegen, die Gemeinde Rieder von dem Gesetzentwurf auszunehmen, fand im Ausschuss damals keine Mehrheit. Mittlerweile liegt diesbezüglich ein Änderungsantrag der Fraktion auch hier im Plenum vor.