Herr Schröder, es ist heute relativ viel über die Vermeidung der Einwanderung in die Sozialsysteme geredet worden, erst vom Innenminister und jetzt von Ihnen. Wir haben zurzeit eine aktuelle Auseinandersetzung zwischen dem Noch-Innenminister Friedrich und der entsprechenden Kommissarin Frau Reding von der Europäischen Union zur Einschränkung der Freizügigkeit gegenüber den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. Mich würde einmal Ihre Position dazu interessieren.
Ich habe in meiner Rede zum Ausdruck gebracht, dass uns das, was die Innenministerkonferenz im Juli behandelt hat und was das Bundesinnenministerium in der Diskussion hat, vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung als Diskussion erhalten bleibt. Mit Blick auf das Land - das ist vielleicht ein Unterschied zu der Rede des Vertreters Ihrer Fraktion - ist es nicht Ausdruck einer inhumanen Nutzenethik, wenn man Zuwanderung auch nach eigenem Interesse steuern möchte. Das ist für uns ein reguläres Verfahren. Das ist übrigens aus meiner Sicht weltweit anerkannte Praxis.
Auf diesen Unterschied wollte ich schon einmal hinweisen. Es gilt aber zu trennen zwischen einer Zuwanderung im nationalen Interesse, einem Wettstreit um kluge Köpfe und qualifiziertes Personal einerseits und des Aufenthaltes von Ausländern in Deutschland aus humanitären Gründen zum Beispiel wegen Verfolgung. Das ist natürlich zu trennen. Auch zu Menschen, die dringend unsere Hilfe brauchen, sagen wir als Fraktion: Herzlich willkommen!
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Schröder, Sie haben zum Schluss Ihrer Rede Ernst Moritz Arndt für sich in die Pflicht genommen. Halten Sie es für angemessen, gerade eine Person wie Ernst Moritz Arndt zum Thema Willkommenskultur aufzurufen? Ich möchte Ihnen ein anderes Zitat von Ernst Moritz Arndt vorhalten, das seinem Denken zu diesem Thema und zu der Frage, wie mit Einwanderung, wie mit Zuwanderung umgegangen werden sollte, Ausdruck gibt. Herr Arndt schreibt:
„Die Deutschen sind nicht durch fremde Völker verbastardet, sie sind keine Mischlinge geworden, sie sind mehr als viele andere Völker in ihrer angeborenen Reinheit geblieben und haben sich aus dieser Reinheit ihrer Art und Natur nach den stetigen Gesetzen der Zeit langsam und still entwickeln können; die glücklichen Deutschen sind ein ursprüngliches Volk.“
Sehr geehrte Herr Striegel, so wie Sie heute hier, so ist auch Herr Arndt ein Mann seiner Zeit gewesen. Ich habe Ihr Zitat nicht verwendet, sondern das Zitat, das ich für diese Debatte für angemessen hielt. Es stammt übrigens aus dem Jahr 1812.
Ich wollte damit eine andere Sache deutlich machen - das hatte ich zu Beginn meiner Rede gesagt -: Es geht nicht nur, aber immer auch um die Toleranz gegenüber Ausländern. Bei der Frage der Willkommenskultur in Sachsen-Anhalt geht es aber um das Heimischwerden, um die Wahl der Heimat, um ein Ankommen in Deutschland und um die Wahl seines Vaterlandes. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, den wir bei dem Thema „Willkommen in Deutschland“ immer wieder mit benennen sollten.
Danke schön. - Damit schließen wir die Aussprache zur Regierungserklärung und damit den Tagesordnungspunkt 3 ab. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst.
Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg
Die erste Beratung fand in der 47. Sitzung des Landtages am 10. Juli 2013 statt. Die zweite Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 14. November 2013 statt. Ich bitte nunmehr Herrn Dr. Brachmann, als Berichterstatter für den Innenausschuss das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben ja fast die gesamte Genese schon vorgetragen. Insoweit kann ich mir die Einzelheiten ersparen.
Der Gesetzentwurf ist zunächst in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden. Er ist dort in mehreren Sitzungen und in einer Anhörung beraten worden. In der letzten Sitzung hat das Plenum bereits eine Beschlussempfehlung erreicht. Auf Wiederholungen kann ich verzichten und auf meine Berichterstattung in der letzten Landtagssitzung verweisen.
Sie erinnern sich: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem Eilverfahren am 12. November 2013 den Landkreis Harz verpflichtet, den Gebietsänderungsvertrag von Ballenstedt und Rieder zu genehmigen.
Aufgrund dieser neuen Situation wurden der Gesetzentwurf, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/2562 und die inzwischen aufgrund des Gerichtsurteils vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE sowie der regierungstragenden Fraktionen zur erneuten Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport zurücküberwiesen.
Nach kurzer Erörterung im Ausschuss haben die regierungstragenden Fraktionen beantragt, die Gemeinde Rieder aus dem Gesetzestext zu streichen, sodass lediglich die Stadt Gernrode und die Gemeinde Bad Suderode in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg eingemeindet werden.
Die Fraktion DIE LINKE schloss sich dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD an, da dieser die gleiche Intention wie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE verfolgte. Eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE erübrigte sich damit. Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs-
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 6/2625 vor. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Eine Debatte wurde nicht beantragt. Ich frage, ob wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2625 in Gänze entscheiden können. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.
Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Gesetz über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinde Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg. Wer dieser Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist die Gesetzesüberschrift einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass alles sehr sorgfältig vorgetragen worden ist, nicht zuletzt auch deswegen, weil wir ca. 230 Klagen vor dem Landesverfassungsgericht in der Angelegenheit Gemeindegebietsreform hatten. Drei oder vier Klagen waren in Teilen erfolgreich, und zwar immer nur wegen Form- oder Fristversäumnissen. Deswegen sind wir gehalten, besonders darauf zu achten, dass alles ordentlich und korrekt verläuft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der vorliegende Gesetzentwurf hat mit der Zwischenbemerkung zu tun, die der Herr Präsident gerade ausgeführt hat. Es hat in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz vom 8. Juli 2010 gegeben, mit dem die Gemeinde Mühlanger in die Einheitsgemeinde Zahna-Elster eingemeindet worden war.
Diese Neubildung lehnte die Gemeinde Mühlanger schon damals ab. Sie klagte vor dem Landesverfassungsgericht. Diese Klage war erfolgreich. Mit dem Urteil vom 29. Mai 2013 erklärte das Landesverfassungsgericht die Neubildung der Stadt Zahna-Elster in Bezug auf die Gemeinde Mühlanger für nichtig, da zwischen der öffentlichen Bekanntmachung im Schaukasten am 30. September 2009 und dem Tag der Bürgeranhörung am 29. November 2009 nicht die gesetzlich vorgeschriebene Spanne von zwei Monaten gelegen hat. Die Nichtigkeitserklärung stützt sich - wie in anderen Fällen auch - allein auf diesen rein formalen Fehler.
Die Gemeinde Mühlanger erlangte damit erst einmal wieder ihre Selbständigkeit. Es bleibt jedoch bei dem im Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land SachsenAnhalt niedergelegten Auftrag, zukunftsfähige gemeindliche Strukturen zu schaffen. Das zu erreichen ist Anliegen des Ihnen nunmehr erneut vorliegenden Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Inneres und Sport führte am 28. November 2013 dazu eine Anhörung durch, zu der die betroffenen kommunalen Vertreter eingeladen wurden. Der Bürgermeister von Mühlanger machte deutlich, dass er eine erneute Zuordnung in die Stadt Zahna-Elster ablehne, vielmehr eine Eingemeindung in die Lutherstadt Wittenberg anstrebe und die Gemeinde dazu bereits einem Gebietsänderungsvertrag zugestimmt habe.
Der Bürgermeister der Stadt Zahna-Elster widersprach diesem Anliegen, stimmte dem Gesetzentwurf zu, regte jedoch an, noch in diesem Jahr die Entscheidung über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster im Landtag zu treffen und das Gesetz zum 1. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen.
Diese Anregung aufgreifend, befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport im Anschluss an die Anhörung in einer zusätzlichen Sitzung am 3. Dezember 2013 erneut mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/2626 vorliegende Beschlussempfehlung.