Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

Dennoch sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Antrag einige positive Ansätze.

Die pflichtige Vorhaltung einer Wasser- und gegebenenfalls Bergrettung ist notwendig, damit beispielsweise auch in unzugänglichem Gelände, in dem die klassische Bodenrettung versagt, unverzüglich mit professionellen Rettungsmaßnahmen begonnen werden kann.

Die stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser ist vor dem Hintergrund einer gewandelten und sich weiter wandelnden Krankenhauslandschaft und des absehbaren Ärztemangels sinnvoll, bedarf aber der Untersetzung.

Die weitere Förderung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz braucht klare Vorgaben und Anreize, insbesondere auch dort, wo Rettungsdienst und Katastrophenschutz nicht aus einer Hand kommen. Nur so lassen sich Synergien zwischen den beiden Bereichen, zum Beispiel mit Blick auf die Ausbildung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, erreichen.

Selbstverständlich erscheint es uns prüfenswert, neben dem bereits geregelten Kriterium der Leistungsfähigkeit bei einem Massenanfall von Verletzten auch die ehrenamtliche Tätigkeit von Leistungserbringern vor Ort zu berücksichtigen. Hierbei kommt es aber darauf an, letztlich eine europarechtlich tragfähige Formulierung zu finden.

Der Änderungsantrag der LINKEN, den wir mit reichlich Sympathie sehen und auch unterstützen werden, sagt sehr klar, dass insbesondere die Zahl der Leitstellen im Land zu reduzieren ist. Deswegen unterstützen wir ihn.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Novelle zum Rettungsdienstgesetz werden wir uns im Plenum und in den Ausschüssen über längere Zeit beschäftigen müssen. Meine Fraktion ist be

reit, daran konstruktiv mitzuwirken. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. Es gibt aber noch eine Frage an Sie. Herr Striegel, Herr Kollege Kurze würde Sie gern etwas fragen. Ihrem Zurückeilen entnehme ich, dass Sie auch antworten wollen.

Ich denke, das ist ein gutes parlamentarisches Gebaren.

Sehr geehrter Herr Kollege, können Sie mir einmal die Vorzüge der integrierten Leitstelle kurz begründen und am Ende noch einmal erklären, warum Sie einer Reduzierung der Anzahl der Leitstellen in Sachsen-Anhalt so zustimmen wollen, wie Sie es eben unterstrichen haben?

Ich glaube, wir müssen die Detaildiskussion schon in den Ausschüssen führen. Nichtsdestotrotz ist klar, dass es bei den Landkreisen eine sehr klare Interessenlage dahin gehend gibt, sich eigene Leitstellen zu erhalten,

(Zustimmung bei der LINKEN)

weil das möglichst viel Mitbestimmung für die Landkreise sichert. Es ist aber nicht sinnvoll, insgesamt in Sachsen-Anhalt derart viele Leitstellen vorzuhalten, nur weil das ein Bedürfnis der Landräte ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt erneut der Kollege Erben. Bitte schön.

Herr Striegel, ich wäre jetzt geneigt, Ihnen die Vorzüge der integrierten Leitstelle auf der Landkreisebene zu erklären und zu beschreiben. Ich erspare es mir trotzdem. Aber - da will ich gleich in das Thema Leitstellen einsteigen - einfach eine Zahl von Leitstellen zu benennen springt für die Problembewältigung deutlich zu kurz.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Niestädt, SPD)

Es geht nicht darum, ob Landräte zur Befriedigung ihres Egos eine hochgerüstete Leitstelle haben,

(Frau Bull, DIE LINKE: Eben!)

sondern es geht darum, ob derjenige, der die Schlussverantwortung in einem Katastropheneinsatz trägt, über ein eigenes Kommunikationszentrum verfügt, um diesen Einsatz zu führen. Denn derjenige, der verantwortlich ist, muss auch in die Lage versetzt werden, diese Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört nun einmal auch die technische Vorhaltung einer Leitstelle.

Wir sind unseren westdeutschen Brüdern und Schwestern in weiten Punkten voraus; bei uns gab es von Anfang an eine integrierte Leitstelle. Die Zahl der Rettungsleitstellen herunterfahren zu wollen bedeutet natürlich auch, am Konzept der integrierten Leitstellen zu sägen.

Wenn Sie die Frage der Leitstellen betrachten: Technisch klingt das alles immer ganz gut, technisch könnten wir auch eine Leitstelle für SachsenAnhalt auf dem Mond installieren und es würde theoretisch trotzdem funktionieren. Es funktioniert dummerweise nur praktisch nicht. Jedem, der über Großleitstellen spricht, empfehle ich, einmal eine Leitstelle in der Größe der Leitstellen unserer Landkreise zu besuchen und sich zwei Stunden an einen solchen Arbeitsplatz zu setzen,

(Zustimmung bei der CDU)

um mitzubekommen, wie wichtig es ist, eine gewisse Ortskenntnis zu haben.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Zu einem weiteren Thema, der Frage der Notarztversorgung und der Ärzte. Da stimme ich mit Ihnen, Frau Dr. Paschke, völlig überein. Auch Krankenhäuser können sich keine Ärzte backen. Das Problem ist komplexer als die Aufgabenzuweisung. Ich will aber daran erinnern, wie es dazu kam und was als Begründung herhielt, die pflichtige Beteiligung der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt aus dem Gesetz herauszunehmen, und wie es zur Sicherstellungsverpflichtung der KV gekommen ist. Minister Kley sagte - so habe ich es jedenfalls von damals noch im Ohr -: Es gibt jetzt einen Haufen privater Krankenhäuser, und einem Privaten könne man doch nicht abverlangen, dass er für die Aufgabe Rettungsdienst die Ärzte vorhält.

Da will ich Ihnen das Beispiel des Burgenlandkreises nennen. Dort gibt es ein großes privates Krankenhaus und zwei kreiseigene Krankenhäuser. Von den ungefähr 35 Notärzten, die im Dienst sind, kommen 28 aus dem privaten Krankenhaus und die paar anderen kommen aus dem kreiseigenen Krankenhaus. Das heißt, dass die Notarztversorgung auch ein wichtiger Punkt für ein Krankenhaus ist, das sich am Markt behaupten muss. Deswegen ist diese Begründung keinesfalls tragfähig gewesen.

Ein letzter Punkt, die Frage der Tarife, die angesprochen worden ist. Das sehe ich genauso: Rettungssanitäter und Rettungsassistenten müssen

für ihre Aufgabe ordentlich entlohnt werden. Wenn wir an anderer Stelle über Vergabegesetze etc. sprechen, dann gilt das selbstverständlich auch für den Rettungsdienst.

Deswegen möchte ich, auch im Einvernehmen mit den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, den Vorschlag unterbreiten, dass wir als Koalitionsfraktionen den ersten Punkt Ihres Antrages, nämlich „Sicherstellung in einer angemessenen …“, als vierten Punkt und ebenso die Formulierung, dass die Ergebnisse der Anhörung vom 27. Oktober in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs aufgenommen werden sollen, in unseren Antrag aufnehmen und das zur Abstimmung stellen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Erben. - Wir kommen jetzt zu dem Abstimmungsverfahren. Den Antrag auf Überweisung habe ich nur rhetorisch gehört, er wurde wieder zur Seite gelegt.

Ich schaue jetzt die Fraktion DIE LINKE besonders an, die mit all dem, was Herr Erben gesagt hat, einverstanden ist. Das heißt, wir müssen über Ihren Änderungsantrag nicht abstimmen, sondern über den geänderten Antrag der Koalitionsfraktionen in der Form, die Herr Erben uns vorgestellt hat. - Darüber herrscht Konsens. Dann verfahren wir entsprechend.

Wer diesem so geänderten Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Regierungs- und die Oppositionsfraktionen. - Damit ist der Antrag angenommen worden und Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Bevor wir mit dem Tagesordnungspunkt 9 fortfahren, will ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Geschäftsführer sich darauf geeinigt haben, dass wir, wenn wir entsprechend im Zeitlimit sind, heute noch den Tagesordnungspunkt 18 abarbeiten dürfen.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Grundwasserprobleme nachhaltig lösen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/31

Nachhaltige Lösung der Grundwasserprobleme

Antrag der Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/40

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt - Drs. 6/166

Es berichtet Herr Weihrich. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der 3. Sitzung des Landtages am 13. Mai 2011 wurden sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/31 als auch der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/40 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres überwiesen.

Der Landtag wolle im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE beschließen, dass der in der fünften Wahlperiode vom Landtag zu der Thematik gefasste Beschluss in der Drs. 5/87/3111 B parlamentarisch durch einen vom Landtag einzusetzenden Unterausschuss des Umweltausschusses begleitet wird. Darüber hinaus soll der Unterausschuss jährlich berichten und spätestens im Jahr 2014 einen Abschlussbericht vorlegen.

Gemäß dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wolle der Landtag ebenfalls beschließen, den bereits genannten Beschluss der fünften Wahlperiode zu bekräftigen. Die Landesregierung wird außerdem gebeten, die Kommunen und Unterhaltungsverbände bei der Umsetzung eines nachhaltigen Grundwassermanagements zu unterstützen. Ferner wird die Landesregierung gebeten, in den beteiligten Ausschüssen unter anderem über die bisherige Arbeit und die weitere Vorgehensweise der regionalen Arbeitsgruppen zu berichten.

Der federführende Ausschuss für Umwelt hat sich in der 2. Sitzung am 1. Juni 2011 erstmals mit den Anträgen befasst. Nach erfolgter Berichterstattung durch die Landesregierung und der sich anschließenden Diskussion wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit einer Ergänzung durch die Fraktion DIE LINKE eine vorläufige Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 2 Stimmen verabschiedet. Mit dieser Beschlussempfehlung wurden die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres gebeten, sich mit der Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses für Grundwasserprobleme, Vernässungen und Wassermanagement zu befassen und dem federführenden Ausschuss für Umwelt eine Stellungnahme zuzuleiten.

In der 2. Sitzung am 22. Juni 2011 befasste sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Anschluss an die Berichterstattung durch die Landesregierung erarbeitete der Ausschuss mit 11 : 0 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt. Darin bekräftigte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass er die Auffassung des Ausschusses für Umwelt teilt und dafür plädiert, möglichst schnell den zeitweiligen Aus

schuss für Grundwasserprobleme, Vernässungen und Wassermanagement einzusetzen.