Zu dem geltenden Rettungsdienstgesetz haben wir schon relativ häufig Anhörungen durchgeführt. Die Aussagen spiegeln eigentlich den aktuellen Stand wider. Außerdem wollen wir bestimmt nicht das Kampfhundegesetz übertreffen. Deshalb haben wir in unseren Änderungsantrag die Forderung aufgenommen, dass man bei der anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes auch die Fragen aufwirft, die schon bei der vorangegangenen Novellierung aufgeworfen worden sind.
Die von den Koalitionsfraktionen aufgeworfenen Aspekte für eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes finden selbstverständlich unsere Zustimmung. Wir haben bereits bei der Novellierung im Jahr 2006 gegen die Streichung des pflichtigen Vorhaltens einer Wasserrettung bzw. Bergrettung gestimmt.
Auch die Sicherstellung der Notarztversorgung sowie die Berücksichtigung bzw. die Förderung des Ehrenamtes haben wir thematisiert und dazu Änderungsanträge eingereicht. Der Kollege Dr. Eckert hat dies im Jahr 2010 hinlänglich dargestellt. Ich möchte dies nicht noch einmal tun.
Über einiges sind wir uns sicherlich im Klaren. Die Pflichtigkeit der Wasserrettung bedeutet, eine bestimmte Sockelfinanzierung sicherzustellen und eine stringentere Einbindung in die Rettungskette zu garantieren. Außerdem ist es tatsächlich so - darauf haben meine Vorredner schon hingewiesen -, dass eine gesetzliche Regelung allein eine stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser nicht gewährleisten kann. Das Thema ist komplexer und in den Anhörungen auch immer wieder angesprochen worden. Wir wissen, dass sich dahinter viele Probleme, darunter auch der Ärztemangel, verbergen.
Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass ergänzend zumindest die beiden folgenden Aspekte aufgegriffen werden sollten - es ist schade, dass das abgelehnt wird -: Erstens geht es um die angemessene tarifliche Entlohnung derjenigen, die den Rettungsdienst leisten.
Ich möchte Ihnen ein kurzes Beispiel dafür nennen, warum wir in unserem Änderungsantrag darauf eingegangen sind. Ich habe in meinem Landkreis den Fall eines Mitarbeiters - nennen wir ihn Max Mustermann -, wie er überall im Rettungsdienst tätig sein könnte. Er ist 51 Jahre alt und ist seit 20 Jahren im Rettungsdienst tätig. Im Jahr 2004 verlor der bisherige Leistungserbringer nach der Ausschreibung den Auftrag. Der Mitarbeiter ist jetzt bei dem neuen Leistungserbringer tätig. In der Altersstufe ist er um zehn Jahre zurückgestuft worden. Außerdem ist er so eingestuft worden, als wäre er lediglich fünf Jahre im Rettungsdienst tätig gewesen. Andere werden teilweise sogar bei null eingestuft. Das kann eigentlich nicht die Praxis sein, nach der wir verfahren sollten.
Zweitens geht es uns um die Leitstellen. Dazu muss ich sagen, dass wir selbst Skrupel hatten, diese Forderung zu stellen, aber nicht weil wir die Zahl der Leitstellen reduzieren wollen, sondern weil es eigentlich schon seit dem Jahr 2008 hätte passieren müssen. Es steht in § 5 Abs. 8 des Gesetzes, ist aber nicht ausgeführt worden.
Wir sind das einzige Land, das noch so viele Leitstellen vorhält. Dazu ist nichts gesagt worden. Andere Länder mit weniger Leitstellen sind auch nicht untergegangen. Dass die Reduzierung der Zahl der Leitstellen jetzt wieder aus dem Gesetz verschwinden soll - so habe ich das in der Debatte herausgehört -, findet unsere Fraktion bedauerlich. Wir meinen schon, dass fünf bis sieben Leitstellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rettungsdienst ist für uns ein wichtiges Thema. Rettungsdienst bedeutet für uns Daseinsvorsorge und Bevölkerungsschutz. Jeder achte Bürger in Deutschland nimmt im Durchschnitt einmal im Jahr den Rettungsdienst in Anspruch. Das ist eine Zahl, die ich mir so vorher auch nicht vorgestellt habe, aber das sind Fakten, die belegt sind. Das zeigt, dass der Rettungsdienst in einer Zeit, in der wir alle mit dem demografischen Wandel zu tun haben, immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Das Thema geht uns alle an. Nach dem Hilferuf der Hilfsorganisationen im Februar 2010, nach der kleinen Novelle am Ende des letzten Jahres und insbesondere nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 10. März 2011 beschäftigt es nicht nur die Träger des Rettungsdiensts, sondern auch die Leistungserbringer und am Ende natürlich auch wieder den Gesetzgeber.
Die Regierungsfraktionen bitten die Regierung in dem vorliegenden Antrag, weitere Aspekte in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Wie meine Vorredner erwähnt haben, haben wir im Landtag schon über verschiedene Dinge gesprochen und in den Anhörungen auch erfahren, welche Kriterien bei einer großen Novelle eine Rolle spielen sollten.
Heute geht es darum, die Wasserwacht und die Bergwacht besser zu berücksichtigen. Es geht darum, die Notärzteversorgung auf breitere Schultern zu stellen und die Krankenhäuser wieder einzubeziehen. Von meinen Vorrednern wurde schon vorgetragen, dass es schwierig ist, ausreichend viele Ärzte vorzuhalten, weil der Ärztemangel und die Tatsache, dass die Krankenhäuser nicht mehr mit im Boot sind, eine Kostenspirale in Gang gesetzt haben, die die Kosten des Rettungsdienstes dramatisch in die Höhe getrieben hat.
Die Notarztversorgung kostet uns mittlerweile eine Menge Geld, aber diejenigen, die mit dem Notarzt zum Einsatz fahren, haben mit dem Problem zu kämpfen, wie es eben von der LINKEN vorgetragen wurde.
Das Ehrenamt ist auch ein wichtiges Kriterium und hat schon in der Vergangenheit eine große Rolle gespielt. Es wird in dem Gesetz aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt.
Es ist nun aber einmal so: Die Welt dreht sich weiter; sie ist keine Scheibe. Die Regierungsfraktionen haben deshalb im vergangenen Jahr in relativ kurzer Zeit eine kleine Novelle auf den Weg gebracht. Nun muss die große Novelle folgen, wie wir es angekündigt haben. Wenn uns dies gelingt, dann werden wir rechtssichere Vergabekriterien für ein Submissions- oder Konzessionsmodell festschreiben. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung es im Verfahren gehen wird.
Wir haben mittlerweile auch einen Wechsel in der Ressortzuständigkeit hinter uns. Ich hoffe, dass wir die Debatten aus dem letzten Jahr nicht erneut werden führen müssen. Wie ich die beiden Minister verstanden habe, wollen sie eng zusammenarbeiten. Deshalb bin ich guten Mutes, dass uns das Innenministerium einen guten Entwurf vorlegen wird.
Der Innenminister hat angekündigt, dass der Landesbeirat des Rettungsdienstes im Herbst 2011 mit dem neu gegründeten Referat des Innenministeriums und mit allen beteiligten Institutionen im Innenministerium zusammenkommen wird. Dieser Kreis wird dann versuchen, die Vorbereitung des Gesetzentwurfes auf so breite Schultern zu stellen, dass alle Dinge besprochen werden, die Berücksichtigung finden müssen.
Die Hilfsorganisationen werden dann wahrscheinlich noch einmal darauf hinweisen - das hat Herr Kollege Erben schon gesagt -, dass die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung bei einem Massenanfall von Verletzten, die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung insgesamt in den vergangenen Jahren und die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung im Katastrophenschutz eine Rolle spielen müssen.
Das sind Dinge, die nur diejenigen mitbringen können, die in unserem Land in den letzten 20 Jahren einen Rettungsdienst auf einem qualitativen Niveau erbracht haben, das sich sehen lassen kann. Ich glaube, es ist schon wichtig, dass wir als Landesparlament eine ordentliche Rechtsgrundlage schaffen für diejenigen, die im Land arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Qualität vorhalten möchte, der braucht zuverlässige Partner. Unsere zuverlässigen Partner brauchen Planungssicherheit und Rechtssicherheit. Daher muss man sicherlich auch darüber reden, ob man den Zeitraum, für den man die Leistung vergibt, beibehält oder verlängert. Das muss besprochen werden.
Ich denke, wir alle können dankbar dafür sein, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, die kleine Novelle zu verabschieden, mit der wir Rechtssicherheit für eine gewisse Übergangszeit geschaffen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sollten die Debatte über die Leitstellen noch einmal intensiv führen, wenn die Kosten der Krankenkassen für den Rettungsdienst bei nicht einmal 1 % liegen. Ich bin nicht der Meinung, dass es am Ende darauf ankommt, die Zahl auf ein Minimum zu reduzieren.
Ich möchte es in großen Flächenlandkreisen nicht verantworten, wenn es zu Fehlfahrten kommt. Im Unterschied zu vielen anderen Ländern haben wir die integrierte Leitstelle, in der drei Ebenen zusammengeführt werden. Andere Länder mit weniger Leitstellen haben keine integrierten Leitstellen. Diese Zusammenführung steigert die Kosteneffizienz und führt zu einer Kostenersparnis. Deshalb sollten wir an der integrierten Leitstelle festhalten. Diese muss flächendeckend im Land vorgehalten werden, damit wir die Qualität halten können und schnell beim Patienten oder beim Verunfallten sind, wenn es zu Unfällen oder Katastrophen kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir lehnen den Änderungsantrag der LINKEN ab. - Vielen Dank.
Herr Kurze, stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Landesregierung und wir seit dem Jahr 2008 einen Gesetzesauftrag, den wir selbst in das Gesetz aufgenommen haben, nämlich die Reduzierung der Zahl der Leitstellen, sozusagen stillschweigend übergangen haben?
Ich weise darauf hin, dass es darum ging, freiwillige Zusammenschlüsse zu finden. Die hat es bisher noch nicht gegeben. Wenn man beispielsweise im Umland von Magdeburg lebt und weiß, dass
eine neugebaute Leitstelle in Magdeburg deutlich teurer ist als die Leitstelle, die in einem Flächenlandkreis in der Umgebung Magdeburgs vorgehalten wird, dann braucht man sich nicht darüber zu wundern, wenn es am Ende teurer wird. Dann laufen die Partner aus dem Flächenlandkreis natürlich nicht nach Magdeburg, um sich dort einzukaufen.
Ich habe noch eine andere Frage, die ich eigentlich gleich anhängen wollte: Herr Kurze, würden Sie dem Antrag zustimmen, wenn der Punkt der Reduzierung der Zahl der Leitstellen in unserem Änderungsantrag unberücksichtigt bliebe? - Die Alternative wäre, dass beide Anträge an die Fachausschüsse, an den Innenausschuss und an den Sozialausschuss, überwiesen werden, damit man über die anderen Fragen noch einmal diskutieren kann.
Die angemessene tarifgebundene Entlohnung der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten halte ich auch für eine sehr wichtige Aufgabe. Ich denke, das ist eine Aufgabe, über die wir mit den Kassen diskutieren müssen. Das geltende Gesetz rückt ein Stück weit die Kriterien des Marktes in den Vordergrund. Das hat zur Folge, dass die Anbieter versuchen, sich bei den Preisen zu unterbieten. Das führt dann zu den Dingen, die Sie vorgetragen haben.
Nach dem geltenden Gesetz können aber noch ganz andere Anbieter kommen, die die Preise, die mittlerweile schon am Limit sind, noch weiter unterbieten. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Ich denke, das wird uns gemeinsam gelingen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kurze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Striegel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir, als ich den Antrag das erste Mal gesehen habe, ein bisschen Sorgen um die Kommunikation zwischen den Koalitionsfraktionen und ihrer Regierung gemacht, weil ich dachte, dass es eine schwierige Übung ist, jedenfalls seitens der Koalitionsfraktionen, die Regierung aufzufordern, bestimmte Dinge in Erwägung zu ziehen. Aber sei es drum, wir wollen uns dem Anliegen nicht verschließen.
Es ist hier im Hause unstrittig, dass das Rettungsdienstgesetz zu novellieren ist. Die Rahmenbedingungen haben sich aufgrund von Gerichtsentscheidungen, des Zuschnitts von Gebietskörperschaften, des demografischen Wandels, der Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung usw. usf. verändert. Ein neues Gesetz muss Anpassung leisten und es muss - das ist heute schon mehrmals gesagt worden - rechtssicher sein.
Dazu gehört, dass wir uns bei der Erarbeitung eines solchen Gesetzes nicht treiben lassen, auch nicht durch tragische Unfälle, wie sie zuletzt in Dessau-Roßlau geschehen sind. Ich war insofern schon verwundert, den heute diskutierten Antrag vorzufinden, und hätte mir persönlich gewünscht, dass zunächst einmal die Regierung erste Eckpunkte im Ausschuss vorstellt, denn ungefähre und letztlich doch unverbindliche Formulierungen wie im Antrag der Koalitionsfraktionen helfen uns insgesamt nicht wirklich weiter.