In diesem Zusammenhang stellt sich für mich auch die Frage, wo es definiert wird. Hierzu warte ich die Diskussion im Ausschuss ab. Wird es im Gesetz definiert oder muss das Parlament hierbei die Katze im Sack kaufen, weil im Gesetz nur das Wort „Bandbreite“ steht? Wichtig ist, dass man Butter bei die Fische gibt und sagt, was sozusagen das Fleisch im Gesetz ist, dass man definiert, was genau die Bandbreite ist, damit es transparent ist.
Hierzu der Hinweis: Es geht nicht nur um die Verkleinerung von Zulassungszahlen, sondern es kann genauso gut benutzt werden, um die Kapazität nach oben auszudehnen.
Ein letzter Punkt, dann komme ich zum Ende. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit. Wir werden im Ausschuss zu prüfen haben, dass die Bandbreiten rechtssicher formuliert werden. - Ich freue mich auf eine spannende Diskussion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Hochschulen und Universitäten in unserem Land haben einen guten Ruf. Das hat auch damit zu tun, dass sich die Bildungseinrichtungen mehr und mehr ein eigenes Profil erarbeiten. Dieses Änderungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen
Nach Ansicht der CDU-Fraktion tut es immer gut, Verantwortung möglichst dezentral und vor Ort wahrzunehmen. Dieser Grundüberzeugung folgt dieses Gesetz. Es ist gut, wenn Satzungsrecht Erlasse und Weisungen von oben zumindest teilweise ersetzt. Deshalb freue auch ich mich auf die intensive Diskussion im Ausschuss und bitte um Ihre Zustimmung, sodass wir entsprechend verfahren können. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Harms. - Damit ist die Debatte beendet. Ich lasse jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drs. 6/132 in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bei der Ausgestaltung des Rettungsdienstgesetzes kann gute oder schlechte Politik über Leben und Tod entscheiden. Deswegen müssen wir Fehlentwicklungen erkennen, Probleme aufgreifen und diese dann nicht irgendwann, sondern schnell lösen.
Die Koalition hat erkannt, dass die damals noch von Minister Kley zu verantwortende Änderung des Rettungsdienstgesetzes von Anfang 2006 in den letzten Jahren zu einigen Fehlentwicklungen geführt hat. Es gab bereits im letzten Jahr eine kleine Novelle zum Rettungsdienstgesetz. Im Koalitionsvertrag haben wir weitere Handlungsbedarfe niedergeschrieben, die in den heute vorliegenden Antrag eingearbeitet worden sind und in einen Gesetzentwurf der Landesregierung einfließen sollen.
Zu den einzelnen Handlungsnotwendigkeiten. Wir benennen in diesem Zusammenhang die Notarztverordnung, die Vergabe von Rettungsdienstleis
tungen und die Berücksichtigung des Katastrophenschutzes. Ferner brauchen wir einen gesetzlichen Auftrag für die Wasser- und die Bergrettung.
Zur Notarztversorgung. In einer Reihe von Landkreisen Sachsen-Anhalts gibt es erhebliche Probleme bei der Notarztversorgung, was in den letzten Jahren zu einer Gefährdung von Hilfsfristen und vor allem zu exorbitanten Kostensteigerungen geführt hat. Die Krankenhäuser aus der Pflicht zu nehmen und der Kassenärztlichen Vereinigung einen Sicherstellungsauftrag zu geben - das war sicherlich nicht unbedingt der Stein der Weisen, der im Jahr 2006 gefunden worden ist.
Bei den Rettungsdienstleistungen sieht die Situation nicht viel anders aus. Der Rettungsdienst ist nun einmal keine Gebäudereinigung. Was dort passiert, kann nicht einfach den Gesetzen des Marktes unterworfen werden. Aber genau das betreibt die Europäische Kommission und das betreiben auch in- und ausländische Rettungsdienstanbieter. Man versucht, sich in die Rettungswachen einzuklagen und die gestandenen Hilfsorganisationen über einen Preiskampf aus dem Rettungsdienst zu drängen.
Im Tagesgeschäft wäre all das vielleicht noch zu ertragen, doch wir müssen auch auf den Massenanfall von Verletzten und den Katastrophenfall vorbereitet sein. Ohne Beteiligung am Rettungsdienst stehen uns diese Hilfsorganisationen zukünftig nicht mehr zur Verfügung; die Privaten können das nicht ausgleichen. Deswegen ist es nach der Auffassung der Koalitionsfraktionen so, dass der Aspekt der Beteiligung am Katastrophenschutz bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen stärker ins Gewicht fallen muss.
Ich komme zur Situation bei der Wasser- und der Bergrettung. Besonders in den Mittelgebirgslagen Sachsen-Anhalts ist ein funktionierendes Hilfeleistungssystem als Beginn der Rettungskette darauf angewiesen, dass es eine leistungsfähige Bergrettung gibt. Wir haben in den letzten zwei Jahren aber auch Ereignisse gehabt, bei denen eine Bergrettung auch im Flachland notwendig geworden ist. Ich erinnere insbesondere an die Sicherung durch die Bergwachten des Harzes bei der Bewältigung des Erdrutsches in Nachterstedt.
Auch in anderen Teilen Sachsen-Anhalts gibt es im Bereich der Gewässer zahlreiche Gefährdungslagen, die nur mit den besonderen Fähigkeiten der Wasserwachten bewältigt werden können. Berg- und Wasserrettung zu einer freiwilligen kommunalen Aufgabe zu machen, hat beide in eine Sackgasse geführt. Die Krankenkassen haben sich über die Jahre aus der Finanzierung zurückgezogen; die Kommunen mussten sich unter dem Konsolidierungsdruck und aufgrund der Qualifizierung der Berg- und der Wasserrettung als freiwillige Aufgabe gleichfalls zurückziehen.
Deswegen erwarten wir im Gesetzentwurf ein Gegensteuern der Landesregierung. Dazu brauchen wir sicherlich keine lange Prüfung. Es genügt ein Blick in andere, vergleichbare Bundesländer; deswegen auch die klare Vereinbarung.
Ich möchte auf einen letzten Punkt hinweisen, der zwar nur am Rande mit dem Rettungsdienstgesetz etwas zu tun hat, der aber sicherlich einigen von uns in den letzten Wochen die Augen geöffnet hat. Wir haben eine eklatante Lücke bei der Beantwortung der Frage: Unter welchen Bedingungen muss in Sachsen-Anhalt ein Badebetrieb abgesichert werden? Deswegen sollten wir mit den Hilfsorganisationen intensive Gespräche führen, um im Land Sachsen-Anhalt zu prüfen, ob wir nicht auch für öffentliche Gewässer verbindliche Regelungen brauchen und unter welchen Voraussetzungen solches passieren soll. Das bringt Rechtssicherheit für die Betreiber von Bädern, das bringt Rechtssicherheit für die Hilfsorganisationen und vor allem Sicherheit für die Nutzer dieser Einrichtungen. Deswegen appelliere ich an Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.
Ich möchte noch zwei Sätze zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen, der auf die Änderung unseres Antrages abzielt. Ich plädiere dafür, den Änderungsantrag abzulehnen - nicht etwa, weil ich gegen die angemessene tarifgebundene Entlohnung der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten wäre, sondern weil ich gegen eine Reduzierung der Anzahl der Leitstellen bin.
Fahren Sie durchs Land und Sie werden vor allem von den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort sehr schnell die Auskunft bekommen, dass viel dafür spricht, in einem überschaubaren Rahmen Leitstellen zu betreiben.
sondern es muss vor allem auf die Bedürfnisse der Menschen im Land und im ländlichen Raum Rücksicht genommen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Erben. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stahlknecht. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich bin den regierungstragenden Fraktionen für ihren Antrag dankbar; denn er zeigt schon ein Stück weit auf, welches Gesetzesvor
haben wir in absehbarer Zeit auf den Weg bringen wollen. Wir wollen in ruhigen gemeinsamen Gesprächen, auch mit den Interessenvertretern, mit den Fraktionen, eine Novellierung vornehmen und wollen dann im nächsten Jahr ein novelliertes Rettungsdienstgesetz in das Gesetzgebungsverfahren geben. Unser Ziel ist, dass dieses im Januar oder im Februar 2013 in Kraft tritt.
Wir werden hierbei die Erfahrungen aus den letzten Jahren einfließen lassen. Auf der einen Seite darf ein Rettungsdienst - auch die Auswahl, Herr Kollege Erben - selbstverständlich nicht allein von merkantilen Gesichtspunkten geprägt sein. Auf der anderen Seite gebe ich aber zu bedenken, dass Ausschreibungs- und Vergabeverfahren eines der kompliziertesten juristischen Dinge sind, die es gibt, die sehr prozessanfällig sind. Insofern muss das, was wir als Gesetz verabschieden, klar und verbindlich sein, damit es am Ende eine rechtssichere Praxis hat und keine Klageflut hinter sich herzieht.
Wir müssen mit diesem Gesetz die Notarztversorgung sicherstellen. Wir müssen bereits jetzt zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Krankenhäuser eine ausreichende Anzahl von Notärzten haben. Daher ist die Frage, wie wir diese Lücken schließen wollen. Wollen wir Ärzte „dazukaufen“, wollen wir Krankenhäuser animieren, mehr Ärzte einzustellen? - Auch darüber muss diskutiert werden.
In Bezug auf die Wasser- und die Bergrettung wollen wir prüfen, ob dies in unserem Gesetz zu berücksichtigen ist. Wir müssen uns nur darüber verständigen, in welchem Rahmen das geschehen soll, und wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das am Ende Geld kosten wird.
Wenn Sie, Herr Erben, die Frage aufwerfen, wie wir öffentliche Seen in Sachsen-Anhalt sichern wollen, dann muss die Frage erlaubt sein, ob Sie wirklich dazu tendieren zu sagen: Jeder See in Sachsen-Anhalt soll durch die DLRG besetzt werden und diese ehrenamtliche Tätigkeit soll möglicherweise über ein Rettungsdienstgesetz mitfinanziert werden. Dann haben wir einen erheblichen finanziellen Aufwuchs, den wir - wie ich befürchte - nicht werden halten können.
Aber das ist etwas, das wir im Gesetzgebungsverfahren auch mit den Oppositionsfraktionen besprechen möchten. Wichtig ist, dass wir klarmachen, dass wir das Ehrenamt stärken wollen. Auch dazu wird es im Gesetz Ausführungen geben. Ein Referat in unserem Haus ist bereits seit ca. vier, fünf Wochen mit diesen Aufgaben beschäftigt. Es geht seinen ordnungsgemäßen Gang.
Ich würde empfehlen, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE empfehle ich abzulehnen, weil er, was die Anzahl der Leitstellen angeht, viel zu bindend ist. Herr Erben hat zutreffend gesagt:
Wenn Sie mit den Praktikern vor Ort sprechen, werden diese Ihnen eine Reihe von Argumenten - die auch begründet sind - vorbringen, warum es mehrerer Leitstellen in diesem Land bedarf. Denken Sie dabei an den Harzkreis, an den Bördekreis, an große Kreise.
Ob man bei kleineren Kreisen über Synergieeffekte nachdenken kann, muss vor Ort beredet werden. An Ihrer Stelle wäre ich mit diesem Ansinnen sehr vorsichtig; denn ich glaube, dass dieser Prozess sehr schwer umzusetzen sein würde. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Das war’s.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Fünfminutendebatte wird eröffnet von Frau Dr. Paschke von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden in diesem Antrag aufgefordert, das Vorhaben der Landesregierung zur Novellierung des Gesetzes zu begrüßen. Gleich an den Anfang sei gestellt: Wir begrüßen diese Begrüßung, wenngleich wir etwas mehr wollen und wenngleich wir jetzt sehr häufig solche Vorhaben der Landesregierung begrüßen.
Nun kann man dagegen nichts einwenden, wenn das Ziel darin besteht, den parlamentarischen Willen rechtzeitig in das Verfahren einzubeziehen, damit der Wille des Gesetzgebers schon bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes berücksichtigt wird, und auch diejenigen in angemessenem Umfang einzubeziehen, die von dem Gesetz betroffen wären. Das sind die Leistungserbringer, die Hilfsorganisationen und andere.
Zu dem geltenden Rettungsdienstgesetz haben wir schon relativ häufig Anhörungen durchgeführt. Die Aussagen spiegeln eigentlich den aktuellen Stand wider. Außerdem wollen wir bestimmt nicht das Kampfhundegesetz übertreffen. Deshalb haben wir in unseren Änderungsantrag die Forderung aufgenommen, dass man bei der anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes auch die Fragen aufwirft, die schon bei der vorangegangenen Novellierung aufgeworfen worden sind.