Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Danke sehr, Frau Dr. Späthe. - Frau Kollegin Zoschke, Sie können erwidern.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Es geht auch relativ schnell, wenn wir uns denn einig sind, dass sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch unsere bisherigen Diskussionen zu den verschiedenen Fragen zur Politik für Menschen mit Behinderungen zwei Prämissen folgen. Ich gehe einmal davon aus, dass vieles von dem, was Sie, Herr Minister, vorhin gesagt haben, letztlich auch in diese zwei Prämissen gekleidet werden kann.

Das eine ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ und das andere ist das Zweimilieuprinzip. Bei dem Zweimilieuprinzip geht es eben nicht nur um das Wohnen, sondern den meisten geht es auch um die weitere Nutzung der Fördermöglichkeit. Denn in den Altenpflegeheimen ist die Tagesstruktur ganz anders. Ich denke, das sollten wir vor allem auch in den Bereichen deutlich machen, wo Eltern immer wieder darauf hingewiesen werden, dass sie den Leistungstyp 2 a beantragen müssen, wenn es soweit ist.

Frau Gorr, mit „Gnade“ meinte ich nicht das, was Sie gesagt haben. Ich finde, wenn Eltern in Ämtern gesagt bekommen, dass sie doch froh sein sollten, dass ihre Kinder wenigstens tagsüber betreut würden, dann impliziert das bei den Eltern tatsächlich das Gefühl, ihnen werde eine Gnade erwiesen. Ich habe auch oft von Eltern gehört, dass man ihnen gesagt habe, man habe doch für die Unterbringung und für die Pflege des Kindes gesorgt; was wolle man denn noch mehr. Ich denke, das ist keine adäquate Antwort für Eltern, die, wie der Minister gesagt hat, unseren höchsten Respekt verdienen.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Dr. Späthe, ich weiß auch um die Angebote, die es bisher gibt. Sie sind aber zu vereinzelt; darin sind wir uns sicherlich einig. Zu oft gehen sie zulasten der Träger, wenn diese denn den Mut haben, solche Angebote zu schaffen. Das sollte, wie ich finde, der Vergangenheit angehören. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 6/2810 ein. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drs. 6/2847 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Ich lasse nunmehr über den Antrag in der Drs. 6/2810, in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Einige Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der

Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Mehrheit der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die geänderte Fassung so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT

Konsensliste Landtagspräsident - Drs. 6/2826

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 12/13 (ADrs. 6/REV/99)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/2791

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 14/13 (ADrs. 6/REV/100)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/2792

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 15/13 (ADrs. 6/REV/103)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/2793

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 16/13 (ADrs. 6/REV/101)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/2794

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 17/13 (ADrs. 6/REV/102)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/2795

Ich lasse nunmehr über die Konsensliste in der Drs. 6/2826 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Konsensliste angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf.

Beratung

Energieverbrauch im Landtag und den Landesliegenschaften durch nichtinvestive Maßnahmen senken

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2802

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2846

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Frederking. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Budde, Sie haben heute Morgen den großen Rahmen der Energiewende mit allen wichtigen Fassetten - oder wie Sie sagten: Wahrheiten - dargestellt.

Der vorliegende Antrag „Energieverbrauch im Landtag und den Landesliegenschaften durch nichtinvestive Maßnahmen senken“ betrifft auch einen wichtigen Baustein der Energiewende. Es geht nämlich um die Senkung des Energieverbrauchs.

100 % erneuerbare Energien können wir nur erreichen, wenn der derzeitige Energiebedarf gemindert wird. Es sei daran erinnert: Die beste Kilowattstunde ist die Kilowattstunde, die erst gar nicht produziert werden muss. An dieser Stelle wollen wir die Landesliegenschaften nicht außen vor lassen.

Die Ausgangssituation ist hinlänglich bekannt. Deutschland hat sich mit der Minderung seiner Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % bis zum Jahr 2020 ein ehrgeiziges Klimaschutzziel gesetzt. Doch anstatt zu sinken, sind die Emissionen in den vergangenen zwei Jahren gestiegen. Die Bundesregierung geht schon jetzt davon aus, dass die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2020 eindeutig verfehlt werden.

Einerseits liegt diese Negativentwicklung an der vor allem im letzten Jahr ungehemmten Produktionsausweitung des Braunkohlestroms. Wir hatten im letzten Jahr so viel Braunkohlestrom wie seit der Wende nicht mehr. Dieser Wert wurde annähernd erreicht,

(Herr Rosmeisl, CDU: Es ist viel zu wenig Wind!)

und zwar Braunkohlestrom in der Menge, die gar nicht gebraucht wird, Herr Rosmeisl. Sie wissen, dass wir 5 % der in Deutschland produzierten Energie exportieren.

Aber, Herr Rosmeisl, im Rahmen unseres Antrages steht ein anderer Aspekt im Zentrum, nämlich der Energieverbrauch in Gebäuden.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Rund 40 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Gebäude. Das ist in SachsenAnhalt trotz des relativ guten Sanierungsstandes

nicht anders. Bei den Gebäuden ist es das große langfristige Ziel, Klimaneutralität herzustellen. Bei der aktuellen Sanierungsgeschwindigkeit ist das in der Tat ein sehr langer Weg. Hier haben wir noch eine große Baustelle.

Das gilt auch für die öffentlichen Landesliegenschaften, die eigentlich gesellschaftliche Vorbildwirkung haben sollten. Es warten noch zahlreiche Gebäude auf eine energieeffiziente Sanierung und auf eine nachhaltige Energiebereitstellung. Wir wollen, dass die Liegenschaften perspektivisch mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Das ist ein langfristiges Ziel, aber kurzfristig gibt es auch Einspareffekte in öffentlichen Landesliegenschaften, die man sehr einfach erreichen kann.

Wir haben die nichtinvestiven Maßnahmen, zum Beispiel die richtige Einstellung der Heizung zur Nachtabsenkung, aber auch - das ist ganz wesentlich - das bewusste Nutzerverhalten. In diesem Bereich schlummern beachtliche Einsparpotenziale. Es geht hierbei um Einspareffekte im Landeshaushalt in Höhe von 5 Millionen € und mehr.

Wenn man sich überlegt, wie intensiv der Rotstift bei den vergangenen Haushaltsverhandlungen angelegt wurde: Man hätte sich die eine oder andere Kürzung sparen können, wenn man auf der anderen Seite die Betriebskosten hätte senken können, um so das Geld hereinzuholen.

Auf Wärme- und Stromverbrauch entfallen für Landesliegenschaften im Haushalt jährlich Kosten in Höhe von rund 45 Millionen €, in Zukunft mit steigender Tendenz. Wir wissen es alle: Die fossilen Energien werden teurer. Deshalb auch immer wieder der Hinweis: Diesbezüglich müssen wir umsteuern und wir müssen überall auf die erneuerbaren Energien setzen.

Wir haben 685 abrechnende Landesliegenschaften mit 2 486 Gebäuden. Das sind die, die versorgt und mit Landesmitteln bezahlt werden. Die Dimensionen sind erheblich, aber die Herausforderung sollte auch ohne große Hindernisse angenommen werden. Um keine unnötigen Hürden aufzubauen, sollte die Energieeinsparung im ersten Schritt nichtinvestiv sein, wir müssen jetzt erst einmal kein Geld in die Hand nehmen - und wir sollten mit wenigen Liegenschaften beginnen.

Der Lena, der Landesenergieagentur, sollte hierbei eine zentrale Rolle zukommen. Diese hat das Know-how. Zurzeit unterstützt sie bereits ein Vorhaben der Stadt Magdeburg, welches sich auf die Energieeinsparung durch Nutzerverhalten bezieht. In diesem Fall passen also Ziel und federführender Akteur, so wie wir ihn im Antrag benannt haben, gut zusammen. Besser geht es eigentlich gar nicht.

(Herr Borgwardt, CDU: Das sehen wir ge- nauso!)

- Die Regierungskoalition sieht das mit ihrem Antrag ebenso. In diesem Punkt sind wir uns schon einmal einig, Herr Borgwardt.

(Zurufe von der CDU)