Protokoll der Sitzung vom 28.02.2014

Minister Dr. Aeikens, schon jetzt ist davon auszugehen, dass dies nicht der Fall ist. Selbst die Bundesregierung teilte über eine Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz mit, dass die Auswirkungen und Risiken auf Nichtzielorganismen nicht ausreichend untersucht wurden. Wenn das der Fall ist, dann muss auch geklagt werden, um die Zulassung zu verhindern.

In einem zweiten Schritt müssen wir den Anbau verbieten. In diesem Punkt sind wir sehr nah bei der Fraktion DIE LINKE. Deshalb wollen auch wir, dass es zu einem nationalen Anbauverbot kommt. Aber es reicht nicht, das Anbauverbot einfach nur zu fordern, vielmehr müssen wir jetzt die Schritte einleiten.

Die EU-Freisetzungsrichtlinie sieht vor, dass man dazu Gutachten einholen muss. Das ist Teil des Verfahrens. Deshalb muss die Bundesregierung die unabhängigen Gutachten jetzt in Auftrag geben, damit alles vorliegt, wenn es so weit ist.

Und wir ziehen ein drittes Sicherheitsnetz ein, Herr Krause. Wenn die bereits dargestellten Schritte nicht funktionieren, müssen wir den Anbau faktisch unmöglich machen. Das ist Punkt 3 Buchstabe c unseres Änderungsantrags. Dabei ist auf die Koexistenzregelungen zu verweisen.

In diesem Zusammenhang sollte man das Thema Bienen verstärkt in den Fokus nehmen und Abstandsregelungen für Bienenstöcke formulieren. Diese Abstände müssen entsprechend groß sein, damit die Bienen nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Punkt kann die von Minister Aeikens ge

forderte Gentechnikforschung gerne beweisen, was sie kann, und sich daran beteiligen.

Die Forderungen der Fraktion DIE LINKE sind rechtlich schlicht nicht umsetzbar, weil ein nationales Anbauverbot nicht einfach ausgesprochen werden kann. Für einen regionalen Ausstieg gibt es auch keine Rechtsgrundlage. Das wäre eine unzulässige Beruhigungspille, wie sie seinerzeit bereits von Bundesminister Friedrich ausgesprochen wurde. Leider gibt es das noch nicht.

Nationale Anbauverbote können nur das letzte Mittel sein. Dadurch würde innerhalb der EU ein Flickenteppich entstehen. Pollen und Insekten machen aber nicht an den Grenzen Halt. Nichtsdestotrotz wäre es wichtig, dass sich die Landesregierung über den Bundesrat dafür stark macht, dass auf der EU-Ebene bei den Verhandlungen zu der sogenannten Opt-out-Lösung eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen wird und dass dann auch mehrere Gründe möglich wären, zum Beispiel sozioökonomische Gründe.

Frau Kollegin, das wären eigentlich Ihre letzten Argumente; denn ihre Redezeit ist abgelaufen. Aber Sie könnten noch ein bisschen Redezeit hinzugewinnen, wenn Sie eine Anfrage des Kollegen Harms beantworten.

(Herr Scheurell, CDU: Das ist verlockend!)

Ja.

Bitte, Kollege Harms.

Frau Frederking, Sie sprachen davon, dass gegebenenfalls bei den verschiedenen Schritten auch geklagt werden muss, um etwas zu verhindern. Inwiefern unterscheidet sich dieses Vorgehen von den Klageverfahren bei Ortsumgehungen oder bei notwendigen anderen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Bau von Stromleitungen, Autobahnen und dergleichen mehr?

Zum Zulassungsverfahren auf der EU-Ebene ist genau vorgeschrieben, wann das Parlament einzubeziehen ist, wann die Mitgliedstaaten einzubeziehen sind usw. Beispielsweise war es bei der Amflora-Kartoffel so, dass die Mitgliedstaaten bei einem bestimmten Schritt des Zulassungsverfahrens nicht mehr einbezogen wurden, obwohl sie hätten einbezogen werden müssen. Um solche Verfahrensfehler geht es. In der Folge wurde die

Zulassung der Kartoffel Amflora zurückgenommen; sie darf also nicht mehr angebaut werden.

Zudem geht es darum, die Unbedenklichkeit zu prüfen; denn es gibt viele Hinweise darauf - ich führte es eben aus -, dass die Unbedenklichkeit nicht gegeben ist. Das sagt selbst das Bundesamt für Naturschutz in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung. Selbst die EFSA sieht Nachbesserungsbedarf. Das heißt, an dieser Stelle muss man noch einmal genauer hinschauen.

Wenn diese Kriterien beim Mais 1570 nicht gegeben sind, dann ist so zu verfahren, wie es bei der Amflora-Kartoffel auch der Fall war. Das ist die Antwort. Wir hatten einen solchen Fall bereits vor wenigen Monaten.

Danke schön.

Deshalb ist es eben so wichtig, dass wir hier Gentechnikfreiheit haben. Denn dies ist ein echter Wettbewerbsvorteil.

Danke schön, Frau Kollegin Frederking. - Als Nächster spricht in der Debatte für die Fraktion der CDU der Kollege Daldrup.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Es ist schön, dass zum Ende der Sitzung noch einmal eine so emotionale Debatte geführt wird. Aber die Grünen und die Linken sind an dieser Stelle wieder einmal ihren eigenen Legenden und Mythen erlegen.

(Unruhe bei der LINKEN - Frau Bull, DIE LINKE: Aha!)

Wenn ein Argument lautet, 88 % seien dagegen - das ist eine demokratische Mehrheit; Herr Krause hat das gesagt -, dann müssten alle anderen, insbesondere die Grünen, ihren Widerstand gegen die A 14 sofort aufgeben, und zwar mit dem gleichen Argument.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Wenn von Frau Fredering erklärt wird, Deutschland ist gentechnikfrei, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Wir sind im Anbau gentechnikfrei, aber wir sind umgeben von Produkten und Dingen, die mit Gentechnik zu tun haben. Deswegen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie aus der Bedrohungsrhetorik, mit der hier gearbeitet wird, politischen Nektar ziehen wollen.

Wenn die Gentechnik so schwierig und so furchtbar im Unklaren ist und man immer wieder weitere

Risiken findet, dann frage ich mich, warum Sie nur die grüne Gentechnik angreifen und die anderen Gentechnikformen, die wir auch haben, an dieser Stelle überhaupt nicht erwähnen.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Mit Blick darauf könnte man auch die Frage stellen: Gibt es nicht auch in diesem Bereich den Bedarf zu prüfen, mit welchen Risiken die denn verbunden sind? Mir scheint es so zu sein, dass aufgrund der Tatsache, dass davon viele Menschen profitieren, auch direkt profitieren, dieses Thema gar nicht angefasst wird.

Ein Mythos ist auch die Frage, dass Gentechnik das Alleinstellungsmerkmal für gentransfere Pflanzen und Organismen ist. Das stimmt nicht und das wissen Sie auch. Auch in der Natur gibt es Gentransfers. Insofern glaube ich, dass wir an dieser Stelle über eine Methode, über eine Technik reden, die geprüft werden muss.

Damit bin ich schon beim nächsten Mythos. Es gibt kaum andere Technologien, die in dieser Art und Weise überprüft werden und überprüft worden sind, eben weil die Gesellschaft dem besonders kritisch gegenübersteht. Hierbei stehen insbesondere die gentechnisch veränderten Pflanzen im Fokus.

Ich wünsche mir, dass wir im Ausschuss die Gelegenheit haben, inhaltlich und sachlich darüber zu diskutieren, wie wir es in Quedlinburg gemacht haben, als wir gemeinsam im Julius-Kühn-Institut waren. Die Veranstaltung ist mir noch sehr gut in Erinnerung. Als Sie dort mit Wissenschaftlern konfrontiert wurden, die eine eindeutige und sehr gut nachvollziehbare Argumentation vorgelegt hatten, war die Diskussion relativ schnell zu Ende. Dort ist das, was Sie hier vortragen, zu einem großen Teil unwidersprochen widerlegt worden.

Wir haben auch in unseren Lebensmitteln Gentechnik. 74 % unserer Lebensmittel sind in irgendeiner Form mit Gentechnik und mit gentechnisch veränderten Produkten verbunden. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Menschen darüber selbst entscheiden sollen. Deswegen sind wir dafür, eine Kennzeichnung vorzunehmen und die Menschen in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden.

Wenn sie selbst entscheiden können, dann werden sie das tun, indem sie die Produkte kaufen oder auch nicht kaufen. Erst dann wird sich entscheiden, ob die 88 %, die Sie genannt haben, richtig sind. Denn wenn ich heute jemanden frage, ob er sich vorstellen könnte, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, dann wird die große Mehrheit sagen: Jawohl, das kann ich mir gut vorstellen. - Aber der Bereich biologischer Markt, über den wir in der letzten Woche diskutiert haben, spiegelt das überhaupt nicht wider. Das heißt, die

Leute setzen das nicht um, obwohl sie die Möglichkeit haben.

Deswegen ist die Frage, ob die Menschen für oder gegen gentechnisch veränderte Pflanzen sind, für die Bevölkerung eine Wunschfrage. Sie wird emotional so beantwortet, dass man sich das wünscht im Sinne von: Ich brauche das nicht. Aber wenn man gar nicht die Möglichkeit hat, das praktisch umzusetzen, ist das eine Frage, die ins Leere läuft.

Ich wünsche mir, dass wir im Ausschuss sachlich darüber diskutieren, dass wir zu einem Ergebnis kommen, das unserem Land nützt, und dass wir die Chancen genauso betrachten wie die Risiken. Ich beantrage die Überweisung in die Ausschüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Kollege Daldrup. Es gibt drei Fragen. Möchten Sie diese beantworten? - Dann zunächst Frau Frederking, danach Herr Lüderitz und dann der Kollege Weihrich.

Herr Daldrup, wie stehen Sie zu der Tatsache, dass die Bauernverbände die Gentechnik ablehnen und Gentechnik auf dem Acker nicht haben wollen, weil sie vor den Verunreinigungen Angst haben, weil sie dann nämlich ihre Produkte nicht verkaufen können? - Das ist meine Frage.

Die habe ich verstanden.

Ich habe mich letztens mit einem Müller unterhalten. Er hat dargestellt, dass jede Charge auf Verunreinigungen untersucht wird. Wenn etwas festgestellt wird, dann können sie ihre Produkte nicht verkaufen, zum Beispiel an die Keksfabrik XY. Sie haben Schäden zu tragen, die in die Hunderttausende, in die Millionen gehen. Es ist Fakt, dass in Deutschland daran schon Unternehmen pleite gegangen sind.

Wie stehen Sie dazu, dass die verarbeitende Industrie und die Lebensmittelwirtschaft die Gentechnik nicht haben wollen, weil sie das gegebenenfalls in die Knie zwingen kann?

Auf diese Frage habe ich fast gewartet.

(Frau Zoschke, DIE LINKE: Schön!)

Die Bauern sind nicht technikfeindlich, sondern sie haben ein ganz anderes Problem. Herr Minister hat das vorhin schon angedeutet. Man muss den

Anbau und die Möglichkeit voneinander unterscheiden. Die Bauern haben das Problem, dass sie durch Haftungsfragen so in ihrer Wirtschaftlichkeit eingeschränkt bzw. bedroht sind, dass sie nicht anbauen. Deswegen hat der Bauernverband seinen Mitgliedern geraten, das nicht anzubauen, und zwar nicht mit der Begründung, wir wollen keine Gentechnik, sondern mit der Begründung: Solange die Haftungsfragen nicht geklärt sind, können wir den Anbau nicht empfehlen. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.

Die kommt dann zu dem gleichen Ergebnis.

Nein, dabei kommt man nicht zum gleichen Ergebnis. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Als Nächster stellt Herr Abgeordneter Lüderitz seine Frage.

Herr Daldrup, Sie haben sehr viel über Dinge erzählt, die gar nicht Inhalt beider Anträge sind. Ich frage Sie deshalb noch einmal: Sind Sie oder die CDU-Fraktion anders als die anderen drei Fraktionen der hier im Landtag vertretenen Parteien für den Anbau von Gen-Mais 1507 in SachsenAnhalt?