Protokoll der Sitzung vom 19.06.2014

Insgesamt wollen wir, dass am Ende immer noch eine funktionsfähige Finanzverwaltung steht. In diesem Sinne wollen wir über dieses Gesetz im Finanzausschuss beraten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Knöchel. - Für die CDU spricht jetzt der Abgeordnete Herr Barthel. Bitte schön, Herr Barthel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede zunächst mit einem Dank an die Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion für die in den letzten Jahren geleistete Arbeit im Namen meiner Fraktion beginnen. Denn eines ist mit Sicherheit nicht der Grund, dass wir uns heute über die Zweistufigkeit der Finanzverwaltung unterhalten: dass es Beanstandungen oder Mängel bei der Arbeit der Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion gab. Im Gegenteil: Die haben - so findet meine Fraktion - in der Vergangenheit eine geräuschlose, professionelle Arbeit geleistet. In

sofern sollte man das, denke ich, der Rede voranstellen.

Was ist der eigentliche Grund? Der eigentliche Grund ist, dass es, glaube ich, in den letzten Jahren die Reformfähigkeit und die Bereitschaft zu Strukturveränderungen war, die dazu geführt haben, dass wir eine solide Haushaltspolitik hinbekommen und notwendige Veränderungen - auch teilweise gegen große Widerstände - durchgesetzt haben. Insofern ist es natürlich vernünftig, dass im Geschäftsbereich des Finanzministeriums nicht nur in Richtung der anderen Ressorts die Bereitschaft eingefordert wird, sondern dass man selbst mit gutem Beispiel vorangeht.

Natürlich gibt es viele Gründe, dass man von der Dreistufigkeit zur Zweistufigkeit der Finanzverwaltung übergeht. Insofern sind wir an der Seite des Finanzministers, was die grundsätzliche Motivation dieser Veränderungen angeht. Aussitzstrategien wie Moratorien oder Wünsche, dass möglichst alles so bleiben solle, wie es in der Vergangenheit war, sind der falsche Weg. Ich glaube, wir werden auch daran gemessen, dass wir hier zeigen, dass Reformfähigkeit und die Bereitschaft zu Strukturveränderungen eine Stärke dieser Koalition sind.

Dass der Bereich der Steuern in das Finanzministerium übergehen soll, ist nach unserem Dafürhalten eine vernünftige Lösung. Was gewöhnungsbedürftig ist - das muss man hier ehrlich ansprechen, weil wir das in der Vergangenheit auch schon getan haben -, ist die Frage: Was macht man am Ende mit der übrig bleibenden Aufgabenerledigung im Bereich der Bezügestelle und Kassenverwaltung?

Damit tut sich unsere Fraktion momentan ein wenig schwer, dass man einen gerade erst geänderten Landesbetrieb, eine Struktur, die mehr oder weniger immer noch im Prozess der Selbstheilung ist, nachdem wir den ehemaligen LBB zerschlagen haben, jetzt mit erneuten Strukturveränderungen belastet. Organisationstheoretisch ist es auch so, dass der BLSA eine Fachbehörde mit Detailaufgaben ist und dass die Bezüge- und Kassenverwaltung Massengeschäft ist, was im Rahmen eines professionellen Verwaltungsvollzuges erledigt werden soll. Ich habe dem Finanzminister aufmerksam zugehört und habe sofort den Eindruck gewonnen, als gesagt wurde, dieser Bereich gehe zwar in den Landesbetrieb über, er werde aber nicht als Landesbetrieb bewirtschaftet.

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Das ist natürlich ein deutliches Signal - ich will jetzt nicht sagen, dass es eine Verlegenheitslösung ist -; aber zumindest haben wir Bedenken, dass hier zusammengeführt wird, was nicht zusammengehört: einerseits der Hochbau, andererseits die Bezügestelle. Es genügt natürlich nicht, dass man nur sagt, was man nicht will. Es gehört auch dazu,

dass man Vorschläge unterbreitet, wie man es besser machen kann. Das gebe ich offen zu.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Wir haben das in einer Arbeitsgruppe diskutiert. Es ist zum einen eine Querschnittsbehörde vorhanden. Offenbar scheint momentan aber der politische Wille zu fehlen, das Landesverwaltungsamt mit neuen Aufgaben zu betrauen.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Das ist momentan unsere Querschnittsbehörde im Land, die wir haben.

Auf der anderen Seite ist es so, dass wir uns vorstellen könnten, dass man nach dem Modell Dataport auch darüber nachdenkt, ob man nicht über Kooperationslösungen mit anderen Bundesländern Strukturen zu schaffen versucht, die dann auch insgesamt effizient wären und nicht den Eindruck des Fremdelns einer neuen Struktur gegenüber einer vorhandenen erwecken.

Staatssekretär Felgner hat gesagt, das sei eine Containerlösung, man könne das fast an jede beliebige Struktur voll funktionsfähig andocken. Wir haben die Sorge, dass das nicht eine Containerlösung wird, sondern dass das eher die AppendixIdee ist und das als Parallelstruktur nicht so ganz dazugehört.

Ich bin da ein wenig vorbelastet. Als wir den Hochbau und den Straßenbau zusammengeführt haben, hat es nahezu fünf Jahre gedauert, bis sich die Straßenbauer und die Hochbauer angefreundet hatten und die Synergieeffekte, die wir erwartet haben, eingetreten sind. Ich stelle mir das im Bereich von Bezügeverwaltung und Hochbau noch wesentlich schwieriger vor. Auch eine ZweiGeschäftsführer-Lösung ist nicht das, was man nach der klassischen Organisationstheorie präferiert. Diese geteilten Zuständigkeiten an der Spitze sorgen in der Regel eher für Zuständigkeitsprobleme.

Wir haben uns entschlossen, in der Arbeitsgruppe erst einmal eine Expertenanhörung für uns durchzuführen, um mitzubekommen, was es möglicherweise für Alternativen gibt. Ich kann sagen: Meine Fraktion unterstützt generell das Interesse, die Zweistufigkeit der Finanzverwaltung herzustellen.

Ich will auch dem Kollegen Knöchel beipflichten: Für uns ist der Gradmesser dessen, was richtig ist, ob wir hinterher eine voll funktionsfähige und leistungsfähige Struktur haben. Das ist das, wohin wir wollen. Insofern werden wir der kritische Begleiter des Finanzministers sein und mit konstruktiven Ideen die Beratungen im Finanzausschuss begleiten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Barthel. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abgeordnete Herr Meister. Bitte schön, Herr Meister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zweistufigkeit des Verwaltungsaufbaus in der Finanzverwaltung unseres Landes umgesetzt werden. Mit der Auflösung der bisherigen Oberfinanzdirektion Magdeburg sollen die Verwaltungsstruktur gestrafft und mögliche Synergieeffekte genutzt werden. Die im dreistufigen Verwaltungsapparat liegenden Effizienzreserven sollen so gehoben werden.

Gestaltende Finanzpolitik muss sich natürlich auch mit Fragen zu effizienten Verwaltungsstrukturen beschäftigen. Eine ineffiziente Verwaltung bindet Mittel, die an anderer Stelle im Haushalt fehlen. Wenn eine Verschlankung der Verwaltungsstruktur also Ressourcen schont und gleichzeitig dieselbe Intensität der Aufgabenwahrnehmung zulässt, dann steigt der gesellschaftliche Wohlstand. Insofern ist der hier unternommene Versuch, durch eine Strukturänderung die gleichen Aufgaben in gleicher Qualität, aber mit geringerem Aufwand zu bewältigen, nachvollziehbar.

Eine gewisse Skepsis kommt in den Details auf, so wenn man in Umsetzung der Strukturänderung dazu kommt, die Bezügestelle dem Landesbetrieb für Bau- und Liegenschaftsmanagement anzugliedern. Bezügerechnen und Kassenverwaltung sind bisher dort nicht die Kernkompetenz gewesen. Herr Kollege Barthel hat eben Bedenken vorgetragen, die ich so teilen kann.

Zur Lösung dieser Frage gab es durchaus andere Optionen. Während die Einrichtung eines neuen Landesamtes für Finanzen oder die Angliederung der gesamten Bezügestelle an das Finanzministerium kaum sinnvoll sein dürften, ist eine Angliederung an das Landesverwaltungsamt zumindest diskussionswürdig.

Positiv anmerken möchte ich, dass sowohl der Beirat des Landesbaubetriebes als auch die Mitglieder des Finanzausschusses bereits im Vorfeld in die Diskussion eingebunden waren. Das geschieht in dieser Intensität nicht so häufig.

Die Auflösung der bisherigen Oberfinanzdirektion Magdeburg bringt selbstverständlich auch gewisse kurzfristige ökonomische Kosten mit sich. Beispielsweise arbeitet die Verwaltung während der Restrukturierungsphase nicht so effizient wie möglich, da sich neue Abläufe bei der Aufgabenwahrnehmung erst einspielen müssen. Diese Kosten müssen mit den langfristigen Effizienzgewinnen verrechnet werden.

Die Landesregierung kommt zu dem Schluss, dass der Kosten-Nutzen-Saldo trotz der eher geringen Einsparung der Strukturreform, die momentan mit lediglich 25 Stellen angegeben wird, im Ergebnis tatsächlich positiv sein wird. Eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wäre aus unserer Sicht aber sicherlich ratsam gewesen. Eine solche liegt uns nicht vor.

Für die Landesregierung ist dies leider nur eine zweitrangige Frage. Laut Herrn Staatssekretär Felgner bestehe die Notwendigkeit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Auflösung der bisherigen Oberfinanzdirektion nicht. In Zukunft werde, den Vorgaben des PEK folgend, weniger Personal zur Verfügung stehen. Die Verwaltung müsse so organisiert werden, dass die Aufgaben mit diesem Personal so gut wie möglich erledigt werden könnten. Dabei helfe eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht weiter. Vielmehr bestehe die Herausforderung darin, das Personal auf die entsprechenden Aufgaben aufzuteilen bzw. die Entscheidung zu treffen, dass man bestimmte Aufgaben in Zukunft nicht mehr oder nicht mehr in der gleichen Häufigkeit wahrgenommen würden.

Diese Betrachtungsweise ist kritisch zu sehen. Wirtschaftlichkeit ist mehr als das Schielen auf die Statistik des Personalentwicklungskonzepts. Die Einhaltung des Konzepts garantiert noch nicht automatisch, dass die Aufgaben effizient erledigt werden. Aussagekräftige und belastbare Zahlen im Vorfeld einer großen Strukturreform können aber politische Entscheidungen für die Wählerinnen und Wähler transparenter, ja erst nachvollziehbar machen.

Diesen Aspekt sollte die Landesregierung nicht vergessen, auch wenn sie hier vielleicht zu Recht davon überzeugt ist, das Richtige zu tun. Auch gegenüber den Bediensteten besteht eine Verpflichtung der Landesregierung, ihre Reformmaßnahmen zu legitimieren.

Grundsätzlich sehen wir Grünen den vorgelegten Entwurf zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung aber tatsächlich als Chance und Diskussionsgrundlage für eine sinnvolle Neuordnung der Finanzverwaltung. Meine Fraktion wird der Ausschussüberweisung deshalb zustimmen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Meister. - Jetzt hat die Abgeordnete Frau Niestädt für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Knöchel, da Sie vor einer Woche die Pressemitteilung mit

dem Wort von der „Mogelpackung“ beim Aufbau der Zweistufigkeit der Finanzverwaltung gebracht haben, hatte ich mich heute eigentlich auf einen anderen Redebeitrag von Ihnen eingestellt.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Das, was Sie heute sagten, klingt zumindest konstruktiver. Zur „Mogelpackung“ will ich sagen: Im Gesetzentwurf steht ein Name, nämlich der Landesbetrieb für Liegenschaften, Hochbau und Finanzen. Das heißt, es ist keine Mogelpackung, sondern es steht drauf, was drin ist.

Aber fangen wir von vorn an. Wir alle wissen, dass die OFD durch den Übergang der Mitarbeiter des Landesrechenzentrums auf Dataport schon einen erheblichen Teil der Beschäftigten verloren hat. Das heißt, schon da ist uns aufgefallen, dass sich die OFD erheblich verjüngt und verkleinert hat.

Danach verblieben die Steuerabteilung und die Finanzdienstleistungen mit den Bezüge- und Beihilfeverfahren sowie die Landeshauptkasse. Die Steuerabteilung kann sinnvollerweise aufgeteilt werden. Gegenteilige Meinungen dazu habe ich nirgendwo gehört. Ein Teil verstärkt die Steuerabteilung im Finanzministerium, ein Teil kann zur Stärkung der Finanzämter eingesetzt werden. Auch das war ein wichtiger Grund, nämlich die Finanzämter vor Ort zu stärken, nachdem wir eine neue Struktur geschaffen haben, was für die Beschäftigten nicht ganz einfach war. Wir alle kennen noch die Diskussionen dazu.

Dann verbleibt von der OFD noch die Abteilung 3 mit den Finanzdienstleistungen. Darüber diskutieren wir heute. Es handelt sich um 378 Bedienstete. Davon sind rund die Hälfte, nämlich 181 Bedienstete, hier am Standort in Magdeburg tätig und 197 in Dessau. Für diesen Bereich ein eigenes Landesamt einzurichten, halte ich für sehr aufwendig und kostenintensiv.

In der Vorbereitung hat Staatssekretär Felgner die Fraktionen sehr offen und auch frühzeitig in die Diskussionen eingebunden. Herr Meister ist darauf eingegangen. Wir waren zunächst im Beirat des BLSA damit konfrontiert, dass er sagte, er wolle gern die Finanzdienstleistungen an das BLSA angedockt wissen, wie Herr Barthel es sagte. Wir, alle vier Vertreter der Fraktionen, haben uns in die Augen geschaut und gesagt: O Gott! Was soll das denn? - Auch ich habe es erst etwas befremdlich gefunden und mich gefragt, ob wir keine andere Möglichkeit haben. Wir haben diskutiert, welche anderen Möglichkeiten bestünden.

Infolgedessen fand eine Sondersitzung des BLSA statt. Wir hatten weitere drei Optionen, die wir gemeinsam mit Herrn Felgner diskutiert haben.

Zunächst wäre die Verlagerung der Abteilung in das Ministerium zu nennen. Diese Option haben wir alle beizeiten ausscheiden lassen, weil die

Aufgaben der Abteilung 3 mit ihrem Vollzug und der Bearbeitung von Einzelfällen nicht mit den Aufgaben eines Ministeriums in Einklang stehen. Außerdem - da appelliere ich an jeden von uns im Parlament - würde das Ministerium mit weiteren fast 409 Beschäftigten erheblich anwachsen. Ich weiß, wie es viele Kolleginnen und Kollegen hier im Raum sehen würden, wenn wir das Finanzministerium noch größer machten. Aber der eigentliche Punkt ist: Das sind nicht Aufgaben, die ein Ministerium zu erledigen hat.

Die zweite Option, die wir diskutiert haben, war die Verlagerung an das Landesverwaltungsamt. Herr Barthel ist darauf eingegangen. Natürlich haben auch wir in unserem Arbeitskreis Finanzen und Infrastruktur darüber diskutiert.

Ja, man könnte das machen. Aber es wurde damals ausdrücklich die Zwei-Kassen-Lösung abgeschafft. Wenn wir das machen, würden wir das wieder einführen. Damit wäre die Landeshauptkasse von den Kassen der Finanzämter getrennt. Gerade mit der Verortung der Landeshauptkasse in der Finanzverwaltung haben wir, meine ich, Effekte erzielt. Die kostensparende Ein-KassenLösung hat, denke ich, ganz gut funktioniert.

Jetzt bliebe die dritte Option und damit der Verbleib der Abteilung 3 innerhalb des Geschäftsbereichs des Finanzministeriums. Ich gebe zu, dass immer noch viele Bedenken bestehen und gefragt wird, ob nicht eine Möglichkeit besteht, das anders zu machen. Wir haben uns dennoch nach langer Diskussion dafür entschieden, das zu unterstützen. Auch im BLSA ist eine gewisse Querschnittsarbeit vorhanden. Es übernimmt ja schon vieles für andere Ministerien. In dem Falle und so wie es uns vorgestellt wurde - auch in der Offenheit, mit der Herr Staatssekretär Felgner damit umgegangen ist -, halten wir diese Option für richtig und unterstützen sie aus diesem Grunde.

Eine eigene Behörde ist kostspielig und braucht mehr Personal. Ich meine, beim BLSA ist das nicht so. Die Querschnittsaufgaben können gemeinsam mit dem Querschnittspersonal gelöst werden. Ich denke, dabei vermischt sich nichts mit dem Hochbau und mit der Finanzdienstleistung. Jedes hat seinen eigenen Sektor. Es bleibt die eine oder andere Frage, Kay Barthel. Diese muss und kann man noch einmal diskutieren. Für meine Fraktion kann ich nur sagen, wir fangen nicht noch einmal bei null an und diskutieren noch weitere Varianten. - Ich weiß, meine Redezeit ist gleich um.