Die erste Beratung fand in der 42. Sitzung des Landtages am 22. März 2013 statt. Berichterstatterin des Ausschusses ist die Abgeordnete Frau Gorr. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher“ in der Drs. 6/1890 in der 42. Sitzung am 22. März 2013 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Der Antrag verfolgt das Ziel, die Situation bei der Zulassung, Vorbereitung und Durchführung von Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten Erziehern/zum staatlich anerkannten Erzieher
durch die Landesregierung kritisch prüfen zu lassen und den beteiligten Ausschüssen Schlussfolgerungen vorzulegen.
Darüber hinaus sollen die Zugangsbestimmungen dahingehend überarbeitet werden, dass auch Bewerber mit Vorqualifikationen bzw. Berufserfahrungen, zum Beispiel aus dem pädagogischen Bereich, wie Lehrkräfte, die Chance erhalten, für eine Nichtschülerprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher zugelassen zu werden.
Die erste Beratung hierzu fand in der 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 27. November 2013 statt. Einstimmig wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedet. Diese sah vor, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in der 37. Sitzung am 19. Februar 2014 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. Er empfahl ebenfalls einstimmig die Annahme des Antrags.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur beschäftigte sich in der 42. Sitzung am 28. Mail 2014 abschließend mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Er verabschiedete einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Landtag, welche Ihnen nunmehr in der Drs. 6/3189 vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Danke sehr für die Berichterstattung, Kollegin Gorr. - Für die Landesregierung spricht Minister Dorgerloh.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Gorr hat zu der einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung eben schon sehr schön vorgetragen. Deswegen möchte ich mich jetzt kurz halten und nur daran erinnern, dass wir mit den Erzieherinnen und Erziehern ganz wichtiges Fachpersonal haben, das eine große Verantwortung für die Erziehung der Kinder in unserem Land trägt.
Wir wissen, wie wichtig es ist, gut qualifiziertes Fachpersonal in den Einrichtungen zu haben. Seit Jahren können wir auf eine erfolgreiche Erzieherausbildung zurückschauen, deren Prüfungen - darum geht es in diesem Antrag - auch Seiteneinsteigern offenstehen.
Die sogenannten Nichtschülerprüfungen bieten berufstätigen Personen die Möglichkeit, den Erzieherabschluss zu erwerben, auch wenn der Bildungsgang nicht oder nur teilweise besucht wurde. Bis 2010 hatten wir hier eher niedrige Bewerberzahlen zu verzeichnen, allerdings mit einer sehr hohen Bestehensquote, die bei über 90 % lag. Das erklärt sich auch vorrangig daraus, dass Bewerber in diesem Kontext in der Regel über eine mehrjährige einschlägige Erfahrung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verfügten.
Seit 2010 haben wir die Situation, dass sich auch zunehmend Personen zur Nichtschülerprüfung anmelden, die aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Karriere keine oder nur geringe einschlägige Erfahrungen nachweisen können. Zur Fachkräftesicherung werden Arbeitsuchende von der Agentur für Arbeit als Umschüler für die Qualifizierung im Erzieherbereich geworben und in Vorbereitungskursen auf die sogenannte Nichtschülerprüfung bei freien Trägern vorbereitet und mit entsprechenden Bildungsgutscheinen gefördert. Das hat zu anderen Ergebnissen bei der Nichtschülerprüfung geführt, die seit 2011 sichtbar sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können uns natürlich angesichts des großen Interesses an den Nichtschülerprüfungen dazu verständigen, dass wir zum Schuljahr 2014/2015 die Verordnung über die berufsbildenden Schulen dahingehend geändert haben, dass neben der einschlägigen Berufsausbildung in der Sozialassistenz und Kinderpflege auch weitere Berufsabschlüsse direkt zur Nichtschülerprüfung zugelassen werden. Das gilt insbesondere für Lehramtsabschlüsse, deren Inhaber künftig auch kein Vorpraktikum mehr absolvieren müssen.
Darüber hinaus werden derzeit weitere Faktoren überprüft, die hauptsächlich eine bessere Vorbereitung und Durchführung der Nichtschülerprüfung gewährleisten können. Über die Ergebnisse wird im Herbst 2014 zu berichten sein, wie es die Beschlussempfehlung vorsieht.
Zum Schuljahr 2015/2016 wird es eine neue Verordnung für die Fachschüler im Sozialwesen geben, die dann auch die Erkenntnisse aus der Analyse der Rahmenbedingungen zur Nichtschülerprüfung berücksichtigt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart. Als erste Debattenrednerin spricht die Abgeordnete Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich müsste ich mich freuen, dass ein Antrag der Fraktion DIE LINKE sowohl im Bildungs- als auch im Sozialausschuss mit Ausnahme der Aktualisierung einer Jahreszahl unverändert und einstimmig in die Beschlussempfehlung übernommen worden ist.
Das geschieht nicht so oft. Es zeigt aber auch, dass dieses Thema fraktionsübergreifend wichtig ist.
Aber das Problem um die Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten Erzieherin ist damit noch nicht vom Tisch. Gespräche beim parlamentarischen Abend mit dem Verband der Privatschulen Sachsen-Anhalt und der Fraktion DIE LINKE vor einigen Tagen zeigten, dass zu diesem Thema noch erheblicher Diskussions- und Handlungsbedarf besteht.
änderungen vor. So wurden im Schuljahr 2012/2013 erstmals zentrale schriftliche Prüfungen durchgeführt. Allen Nichtschülerinnen und Nichtschülern seien dabei die gleichen Prüfungsfragen gestellt worden. Somit galten einheitliche Rahmenbedingungen.
Des Weiteren soll es künftig eine neue Verordnung für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung geben. Der Minister sprach eben davon. Diese werde ab dem 1. August 2014 in Kraft treten. Hierin sind Neuerungen vorgesehen, insbesondere die Verkürzung der praktischen Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung. Ziel ist eine zeitliche Straffung der Ausbildung insgesamt.
Diese Veränderungen reichen unserer Auffassung nach nicht aus. Wie wir in unserem Antrag forderten, müssen sich alle Verantwortlichen an einen Tisch setzen. Es gilt gute Qualität zu sichern, aber auch allen beteiligten Nichtschülerinnen und Nichtschülern die Chance auf einen Abschluss zu bieten. Dabei sollte es, wie im Antrag formuliert, geeignete Formen geben, um die Erfahrungen und Vorschläge der beteiligten Institutionen, der berufsbildenden Schulen, der Arbeitsagenturen, der Bildungsträger, des Landesschulamtes, des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung, der Träger von Kindereinrichtungen und weiterer einzubeziehen.
Auch die Frage, wer künftig Prüfungen abnehmen darf, wäre dabei ein spannender Diskussionspunkt. Darüber hinaus könnte diese Form des runden Tisches ebenfalls für weitere Gespräche zur Erzieherinnenerstausbildung genutzt werden. Zurzeit liegt dieser Antrag im Ausschuss für Bildung und Kultur und wartet auf eine abschließende Beschlussempfehlung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt ist festzustellen, dass wir rund um das Thema Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin noch etliche Baustellen haben. In Anbetracht dieser Situation ist es dringend geboten, eine grundlegende Prüfung erstens für die Bedingungen der beruflichen Erstausbildung, zweitens für die Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern sowie drittens für eine fortschreitende Akademisierung vorzunehmen.
Der erste Schritt wird mit der heutigen Beschlussempfehlung auf alle Fälle getan. Wir hoffen, dass weitere folgen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wie bereits in der Berichterstattung ausgeführt, hat der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1890 - Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher - einen recht langen Weg bis zur heutigen Sitzung des Landtages zurückgelegt. Er ist in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales intensiv diskutiert worden.
Die Beschlussempfehlung, für die ich heute um Zustimmung bitte, entspricht bis auf den Zeitpunkt der Vorlage von Schlussfolgerungen durch die Landesregierung dem Ursprungsantrag und wurde einstimmig verabschiedet. Das wurde bereits gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitglieder der beiden genannten Ausschüsse warten nun sehnsüchtig auf das dritte Quartal 2014 und erwarten, dass neben den von Minister Dorgerloh und Frau Hohmann benannten bereits erfolgten Schritten zur Veränderung weitere konkrete Lösungsansätze vorgestellt werden.
Auf die Vielschichtigkeit der Problematik habe ich, wie auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, schon in meinem Redebeitrag am 22. März 2013 ausführlich hingewiesen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Kollegin Gorr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gehört, glaube ich, zu den wichtigen Bausteinen für eine zukunftsfeste Bildungslandschaft bei uns in SachsenAnhalt.
Die Frage der Nichtschülerprüfung, also die Frage, wie wir mit Quereinsteigern umgehen, die sich entschlossen haben, mit einem anderen beruflichen Hintergrund in die Tätigkeit als Erzieherin oder Erzieher einzusteigen, ist ein kleiner Baustein dieser umfassenden Frage, wie wir die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung besser und attraktiver machen können.
Der Beschluss - wie auch der Antrag - besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil bezieht sich darauf, welche Voraussetzungen die Leute mitbringen müssen, wenn sie sich dieser Ausbildung stellen wollen.
Dabei stellen wir fest, dass auch die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ebenso wie diejenigen, die grundständig in die Ausbildung hineingehen, ein Jahr Vorpraktikum nachweisen müssen. Dabei ist es insofern zu absurden Verwerfungen gekommen, als beispielsweise Lehrerinnen und Lehrern dieses Jahr nicht anerkannt wurde, obwohl sich der Altersbereich, auf den sich die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher bezieht, auf den Bereich bis 27 Jahre erstreckt. Also haben Lehrerinnen und Lehrer natürlich einschlägige Berufserfahrung. Man könnte weitere solcher Beispiele anführen.
Ich freue mich daher, dass der Minister eben in seinen Einlassungen dargestellt hat, dass zumindest diese Verwerfung zukünftig nicht mehr auftreten wird - so habe ich ihn verstanden - und bei den Lehrerinnen und Lehrern die Vorpraktikumszeit anerkannt wird.
Jedoch denke ich, dass man sich das insgesamt anschauen muss. Ich bin gespannt. Der Herr Minister hat angedeutet, dass es hierbei Veränderungen geben wird. Er wird sie sicherlich in den Ausschuss einbringen und im Ausschuss darstellen, und dann werden wir sehen, wie weit das reicht.