Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So ganz gefüllt sind die Reihen noch nicht. Ich beginne trotzdem.
Ich bin mir sicher, dass im Landtag darüber Einigkeit besteht, dass mit öffentlichen Mitteln, sprich Steuergeldern, sparsam gewirtschaftet werden soll. Darunter verstehen wir Bündnisgrünen nicht nur die von uns eingeforderten Wirtschaftlichkeitsanalysen im Vorfeld von Reformen oder Investitionsvorhaben. Das Land muss auch täglich sparsam sein, wenn es am Markt ohne Ausschreibungen Dienstleistungen einkauft.
Aus dieser Selbstverständlichkeit heraus ergibt sich aber ein grundsätzliches Problem: Woher sollte die Verwaltung wissen, welcher Preis für eine bestimmte Dienstleistung angemessen - im Sinne von marktgerecht - ist, wenn diese Information nicht durch einen Ausschreibungswettbewerb zutage gefördert wird? Wann wird die öffentliche Hand dann übervorteilt?
Für derlei Fragen gibt es in der Landesverwaltung einen Ansprechpartner: die Preisüberwachungsstelle, eine nicht übermäßig bekannte Einrichtung. Aufgabe der Preisüberwachungsstelle ist die Wahrung marktwirtschaftlicher Grundsätze auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens. Diese öffentlichen Aufträge unterliegen dem hoheitlich geltenden Preisrecht, durch dessen neutrale Regelungen ein einseitiger Marktmissbrauch verhindert werden soll.
Öffentliche Aufträge in diesem Sinne sind Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Gegenstand der preisrechtlichen Prüfung sind insbesondere solche Aufträge, denen zuvor keine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung vorausgegangen ist. Es handelt sich häufig um Aufträge besonderer Art, da oft nur die öffentliche Hand die entsprechende Leistung kauft oder nur ein Anbieter existiert.
In diesen Fällen prüft die Preisüberwachungsstelle auf Antrag nachträglich, ob die dem öffentlichen Auftraggeber in Rechnung gestellten Kosten angemessen waren. Neben Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, Mieten und Pachten prüft die Preisüberwachungsstelle auch Aufträge für Forschungs-
Hinsichtlich der Zulässigkeit der geltend gemachten Kosten bei derartigen Vorhaben werden Kostenprüfungen bei den Zuwendungsempfängern, also den Unternehmen oder Instituten, durchgeführt.
Bei der Kostenprüfung wird vor Ort bei den Zuwendungsempfängern überprüft, ob die im Verwendungsnachweis abgerechneten Kosten zweck- und bestimmungsgemäß entstanden sind. Ist dies nicht der Fall, so muss der Zuwendungsempfänger mit Rückforderungen rechnen.
Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass mehr Fördermittel gezahlt worden sind, als tatsächlich für das Vorhaben benötigt wurden.
Das Land nimmt diese Aufgabe in Amtshilfe für den Bund wahr. Die Kosten der Preisüberwachung trägt jedoch allein das Land.
Sie werden jetzt eventuell denken, dass die Preisüberwachungsstelle, von deren Existenz Sie möglicherweise bislang nichts ahnten, aufgrund ihrer allgemein orientierten Funktion und der Fülle an Aufgaben eine personalstarke Institution sei. Ich kann Sie beruhigen, dem ist nicht so. Das Land Sachsen-Anhalt beschäftigt in der beim Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft angesiedelten Preisüberwachungsstelle derzeit eine Prüferin.
Die damit verbundenen Personalsachkosten belaufen sich jährlich auf etwas weniger als 80 000 €. Laut der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 6/3055 bearbeitete die Preisüberwachungsstelle in den vergangenen Jahren fast ausschließlich Prüfungsersuchen des Bundes.
Die insgesamt in den Jahren 2009 bis 2013 in Sachsen-Anhalt durchgeführten 145 Prüfungen haben zu Rückforderungen von mehr als 1,6 Millionen € geführt. Von dieser Gesamtrückforderungssumme betrug der Anteil der in Amtshilfe für den Bund durchgeführten Prüfungen rund 89 % bzw. 1,4 Millionen €.
Prüfungsersuche des Landes oder der Kommunen für aus ihren eigenen Haushaltsmitteln finanzierte Aufträge wurden nur vereinzelt an die Preisüberwachungsstelle herangetragen.
Im Jahr 2009 gab es gar keine Prüfungsaufträge aus dem Land. Im Jahr 2010 gab es zwei, im Jahr 2011 acht, im Jahr 2012 vier und im letzten Jahr wiederum zwei. Das heißt, in fünf Jahren wurden der Preisüberwachungsstelle lediglich 14 Prüfaufträge aus dem Land erteilt.
Für den Zeitraum von 2009 bis 2013 stehen insgesamt dem landesteiligen Einsparvolumen von weniger als 200 000 € Personal- und Sachkosten
von mehr als 500 000 € gegenüber, sprich: Die Preisüberwachungsstelle ist für das Land ein finanzielles Verlustgeschäft, für den Bund hingegen nicht.
Was ist der Grund für diese geringe Nachfrage? Werden in den Ressorts schlicht keine Aufträge für Dienstleistungen vergeben oder verfügen die Ressorts über derart umfassende Marktkenntnisse, sodass sie die Angemessenheit der Angebotspreise zweifelsfrei beurteilen können?
Beides kann ich mir - ehrlich gesagt - kaum vorstellen. Im Hinblick auf den nur sehr geringen Prüfungsumfang von Landesaufträgen bzw. Landeszuwendungen fordern wir deshalb, dass das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft die Ressorts verstärkt über die Preisüberwachungsstelle informiert und deren Arbeit darstellt.
Die Preisüberwachungsstelle kann durch ihre Arbeit erheblich zur Einsparung von öffentlichen Haushaltsmitteln beitragen und befördert somit den effizienten Umgang mit Steuermitteln.
Eine Zunahme des Prüfungsumfanges von Landesaufträgen bzw. Landeszuwendungen muss schließlich nicht zwangsläufig zur Aufstockung von Prüferkapazitäten führen. Eine Aufstockung der Kapazitäten wäre aus wirtschaftlichen Gründen nur dann zu erwägen, wenn sich bei den Prüfungen von Landesaufträgen und Zuwendungen ein ähnlich günstiges Verhältnis zwischen Rückforderungshöhe und Personalaufwand wie derzeit im Bundesbereich ergeben sollte.
Nun haben die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag vorgelegt, zu dem ich kurz noch etwas sagen muss.
Unser Antrag ist, wenn man es böse sagen wollte, eher harmlos. Er ist nicht an den üblichen Konfliktlinien zwischen Opposition und Regierungskoalition angesiedelt. Daher hat mich die Ehre überrascht, dass wir einen Alternativantrag dazu bekommen. Der Alternativantrag zielt darauf, dass zunächst Informationen im Ausschuss erteilt werden, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
Wir hatten im Vorfeld mit einer Kleinen Anfrage diese Informationen schon erhoben. Diese liegen also vor. Trotzdem ist das Anliegen grundsätzlich nicht falsch. Man kann es auch in dieser Reihenfolge machen.
Danke sehr, Kollege Meister. - Für die Landesregierung spricht der Herr Minister Möllring. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Preisüberwachungsstelle kommt dort zum Einsatz, wo es zu Marktversagen kommt, wo der Preis nicht über Angebot und Nachfrage gebildet werden kann, weil einzig der Staat als Nachfrager fungiert.
Für die Preise öffentlicher Aufträge, die nicht im Wettbewerb zustande kommen, gelten besondere Vorschriften. So sollen eine Belastung der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffung vermieden und gleichzeitig ein auskömmlicher Preis für den Auftragnehmer sichergestellt werden.
Nach der Privatisierung von Post und Bahn gibt es heute im Wesentlichen nur noch zwei Bereiche, in denen allein der Staat Leistungen nachfragt. Das ist bei Rüstungsgütern und im Bereich der Forschung der Fall. Selbst hier sind nur für eine überschaubare Anzahl von Fällen die Preisüberwachungsstellen zuständig, nämlich allenfalls dort, wo der Marktpreis nicht im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt werden kann.
Daher verwundert mich der Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; denn mehr Prüfungen durch die Preisüberwachungsstelle und das Ziel höherer Einnahmen lassen doch zumindest die Frage aufkommen, ob das Land erstmals Rüstungsaufträge vergeben soll.
In wenigen Fällen wird bei Vertragsabschluss ein Prüfrecht der Preisüberwachungsstelle vereinbart. In einem recht zeitintensiven Verfahren werden nachträglich die Kostenkalkulation und -abrechnung dahingehend geprüft, ob die staatlichen Auftraggebern in Rechnung gestellten Kosten angemessen sind.
Mögliche Rückforderungen kann dementsprechend der staatliche Auftraggeber geltend machen, was überwiegend der Bund ist. Daher schlummern auch im Verteidigungsbereich keine möglichen Mehreinnahmen für die Länder.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch den klärenden Hinweis, dass nicht alles, was im Zusammenhang mit der Bundeswehr steht, ein Fall für die Preisüberwachungsstelle ist. Baumaßnahmen, zum Beispiel in der Colbitz-Letzlinger Heide, werden regulär ausgeschrieben, somit nach Marktpreisen vergeben und fallen folglich nicht in das Tätigkeitsfeld der Preisüberwachungsstelle.
Das heißt, meine Damen und Herren, der Ursprungsantrag zielt an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Preisüberwachungsstelle ist schon heute dort tätig, wo sie tätig sein soll. Tatsächlich ist sie im Landesverwaltungsamt tätig und nicht im Ministerium. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner wird der Kollege Mormann für die SPDFraktion sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN danken, dass sie dieses Thema einerseits mit ihrer Kleinen Anfrage und andererseits mit dem heutigen Antrag an das Licht der Öffentlichkeit gebracht haben.
Die Preisüberwachungsstelle ist für die Kontrolle der Preise öffentlicher Aufträge, die nicht im Wettbewerb zustande kommen, zuständig. Bei diesen gelten besondere Vorschriften. Diese Vorschriften sollen die Belastungen der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffungen vermeiden und gleichzeitig einen auskömmlichen Preis für den Auftragnehmer ermöglichen. Insofern hat die Preisüberwachungsstelle eine wichtige Aufgabe.
Auf der Grundlage des Preisgesetzes von 1948 erging die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den dazu gehörenden Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten. Diese Preisvorschriften sind entsprechend unserer Wirtschaftsordnung marktwirtschaftlich