Danke schön, Kollegin Latta. - Zum Abschluss der Debatte spricht noch einmal Herr Abgeordneter Steppuhn für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei allen Rednerinnen und Rednern der Fraktionen für diese Einhelligkeit und Einmütigkeit im Hinblick auf die Aussage bedanken, dass wir als Landtag gemeinsam den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen nicht nur verhindern wollen, sondern dass wir auch konkrete Wege gehen wollen. Dieser konkrete Weg heißt Beweislastumkehr.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zur Einführung des Mindestlohns ist das Ziel, den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen einzudämmen, ein weiterer wichtiger arbeitsmarktpolitischer Schritt, um zu mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu kommen.
Minister Bischoff hat es vorhin erwähnt: Das ist ein wichtiger Beitrag, zu mehr guter Arbeit, aber auch fairerer Arbeit nicht nur in Deutschland, sondern auch im Land Sachsen-Anhalt zu kommen. In diesem Sinne kann ich mir weitere Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt sparen. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung des Hohen Hauses zu unserem Antrag. Ich denke, das wäre ein gutes Signal. - Danke schön.
Danke schön, Kollege Steppuhn. - Damit können wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt abschließen.
Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3270. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung ist dem Antrag mit großer Mehrheit gefolgt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Landwirtschaft ist der wichtigste Wirtschaftszweig. Die Landwirtschaft sichert unsere Lebensgrundlagen. Die Landwirtschaft muss gestärkt und auf die richtige Schiene gesetzt werden und die Anerkennung erhalten, die ihr zusteht.
Aber diese Feststellung darf doch nicht zum Relativieren und Verharmlosen führen und grausames Tierleid vergessen lassen.
Wir müssen hinschauen. Die Bilder zu Tierqualen häufen sich. Die Gesellschaft wird diese Bilder nicht mehr los. Unhaltbare Zustände in einigen Ställen, insbesondere in den Sauen- und Ferkelhaltungsanlagen, können nicht mehr geleugnet werden. Der Druck auf die Politik und auf die Behörden wächst, damit endlich gehandelt wird.
Wir wissen nicht erst seit der Ausstrahlung der ARD-Sendung am Montag, in der die Themen Ferkeltöten und Kastenstände aufgegriffen wurden, dass es in einigen Schweinehaltungsanlagen schwerwiegende Verstöße gegen den Tierschutz gibt. Wir wissen das schon länger. Das ist kein Geheimwissen. Die Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen und die Vorlagen, mit denen sich der Landwirtschaftsausschuss beschäftigt, zeigen die gravierenden Mängel auf:
zu enge Kastenstände - Sauen werden wochenlang eingequetscht gehalten; schlechte Bodenbeschaffenheit - die Schweine verletzen sich; es ist nicht ständig Wasser zum Trinken vorhanden - die Tiere leiden fürchterlich an Durst, zudem stülpt sich der Darm nach außen, weil der Kot zu fest ist; unzureichende Beleuchtung - kein Tages- und Nachtrhythmus; mangelhafte tierärztliche Versorgung - die Schweine vegetieren mit unbehandelten Wunden und Brüchen vor sich hin.
Wir müssen die Tiere als fühlende Mitgeschöpfe ansehen. Wir dürfen die Sauen nicht länger zu Gebärmaschinen und die Ferkel nicht zur Produktionsmasse herabstufen. Wir dürfen auch nicht mehr vor solchen Tierhaltern kuschen, die selbst bei Beanstandungen gegen die Anordnungen der Behörden klagen.
- Wer das macht? Lesen Sie die Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg, dann wissen Sie, wer das macht. Ja, ein Tierhalter hatte gegen die Feststellung der Behörde, dass die Kastenstände zu schmal sind, geklagt.
Skrupellos und ohne Unrechtsbewusstsein wollen solche Tierhalter vor Gericht erreichen, dass die unhaltbaren Zustände bestehen bleiben können. Diese Gerichtsverfahren ziehen sich hin, bei mehreren Instanzen auch über Jahre. In dieser Zeit bleibt alles beim Alten und die Tiere müssen weiterhin im Elend leben.
Bereits im Mai 2013 haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landwirtschaftsausschuss darauf gedrängt, dass etwas getan werden muss. Herr Leimbach, Sie haben immer nach Namen gefragt: Diese Namen möchte ich hier nennen, zumindest einige.
Wir haben im Landwirtschaftsausschuss über die tierschutzrechtlichen Verstöße und über illegale Machenschaften des Schweinehalters Adrian
Straathof gesprochen. Wir haben gefragt, was wir machen können. Unter anderem sprachen wir darüber, inwieweit die Viehhaltung untersagt werden kann, wenn Unzuverlässigkeit vorliegt.
Nun sagten Sie, Herr Minister Aeikens, am 14. Juli 2014 in der ARD-Reportage, dass bei besonders üblen Tätern als Ultima Ratio die Bestandauflösung erwogen werde. Das lässt hoffen, dass nun endlich etwas passiert.
Aber, Herr Minister, was bedeutet Ihre Aussage genau? - In den Antworten auf die Kleinen Anfragen werden vor allem Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei den agrarindustriellen Unternehmen von Herrn Straathof, von Herrn van Gennip und von Herrn Sönke Schmidt von der SAZA GmbH aufgezeigt.
Herr Minister, was sind Ihre Pläne? Wollen Sie zum Beispiel bei den genannten Tierhaltern die Viehhaltung untersagen? Wollen Sie die Bestände auflösen? Wenn ja, wohin sollen die Tiere dann?
Gegen bestimmte Betriebe bzw. Tierhalter liegen Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes vor. Sowohl Behörden als auch Tierschutzorganisationen erstatteten Anzeige.
Nach § 17 des Tierschutzgesetzes liegt eine Straftat vor, wenn jemand ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt