Sie haben eine Schippe draufgelegt. Ich zitiere nur einmal den Punkt 4 - das war vorher nicht enthalten -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, den Informationszugang bereits vor Abschluss der Evaluierung durch Halbierung der bislang gültigen Gebührengrenze deutlich zu verbessern.“
- Die Halbierung nicht. Na okay. - Jedenfalls machen Sie es uns durch solche und andere Formulierungen schwer, dem Änderungsantrag zuzustimmen.
Den Dank an Herrn Dr. von Bose für seine Tätigkeit habe ich in meiner Berichterstattung schon ausgesprochen. Das möchte ich namens der Fraktion gern noch einmal wiederholen.
Ansonsten hoffe ich, einen Großteil der Kolleginnen und Kollegen in ein paar Stunden beim Sachsen-Anhalt-Tag in Wernigerode wiederzusehen. - Vielen Dank.
Lieber Herr Kollege Brachmann, bevor Sie gen Westen aufbrechen, möchte Sie der Kollege Herr Striegel noch etwas fragen.
Auch wenn der Kollege Borgwardt gerade dazwischenrief, Herr Kollege Brachmann, es spiele keine Rolle, frage ich Sie: Ist es denn nicht auch nach Ihrer Erinnerung so, dass wir uns als Landtag bereits zu der Frage der Gebühren mittels einer Entschließung verständigt haben, die, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, von allen Fraktionen im Hause unterstützt worden ist?
Außerdem haben wir die Landesregierung gebeten - ich weiß nicht, wie die Formulierung lautete, ob wir „bitte, bitte“ gemacht haben oder sie nur gebeten haben; daran kann ich mich nicht mehr erinnern -, das entsprechend umzusetzen. Von der Landesregierung kam die Ansage, sie könne dies leider nicht tun. Damit sind wir letztlich in einer ähnlichen Situation wie bei der Rechtsmedizin, nämlich dass hier Landtagsbeschlüsse ignoriert werden.
Was die Kosten für den Informationszugang anbelangt, ist es richtig, dass wir im Zusammenhang mit der Beratung zum ersten Tätigkeitsbericht schon festgestellt haben, dass das ein bisschen preiswerter sein könnte.
Okay. - Das ist nach wie vor ein Problem. Ich gehe einmal davon aus, dass in dem Bericht, der uns dann von der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden wird, auch entsprechende Ausführungen seitens der Landesregierung gemacht werden. Dann können wir gemeinsam darüber nachdenken, an welcher Stellschraube wir etwas bewegen können. Aber jetzt eine Halbierung der Gebühren zu fordern, das ist über das Ziel hinausgeschossen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Wir sind damit am Ende der Debatte angekommen. Eine Überweisung wurde nicht beantragt. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Anträge.
Ich lasse als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3281 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3145. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 31. Mai 2014 wandten sich genau 213 Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. 31 Eingaben hiervon waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln. Sie wurden jedoch mit einem Rat oder einem Hinweis an die Einsender beantwortet.
Zehn Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag weiter.
171 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petitionen registriert und bearbeitet. Die höchste Zahl der Eingänge war mit 39 Petitionen im Sachgebiet Inneres zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 32 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 13 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
rend ist hierbei wieder das Sachgebiet Inneres mit 43 Petitionen, gefolgt von den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Justiz mit jeweils 30 Petitionen.
Etwa 10 % der vom Ausschuss bearbeiteten Petitionen konnten positiv und 7,4 % zumindest teilpositiv beschieden werden.
Im Berichtszeitraum gingen insgesamt acht Sammelpetitionen ein. Neun Sammelpetitionen und drei Mehrfachpetitionen wurden abschließend behandelt.
Mitglieder des Ausschusses führten auch Ortstermine durch und nahmen dadurch Kontakt mit den Petentinnen und Petenten vor Ort auf, um vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu werden. Dies ist auch mit viel Erfolg durchgeführt worden, meine Damen und Herren.
Der Ausschuss führte außerdem drei öffentliche Anhörungen durch, zu denen auch die jeweils betroffenen Fachausschüsse eingeladen worden waren. Die einzelnen Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 13 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten, die ihn mit ihrer Tätigkeit unterstützt haben, seinen Dank aussprechen. Insbesondere möchte ich auch meinen persönlichen Dank den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die ständige positive und konstruktive Zusammenarbeit aussprechen.
Insbesondere sei auch Frau Rentmeister mit ihrem hervorragenden Team Dank gesagt. Ohne sie würden wir das alles nicht schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/3235 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 31. Mai 2014 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
Vielen Dank, Herr Kollege Hartung. - Es ist vereinbart worden, diesen Bericht ohne Debatte entgegenzunehmen.
Wir stimmen deshalb jetzt über die Drs. 6/3235 ab, in der uns der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu
erklären. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Es gibt eine Gegenstimme. Enthält sich jemand der Stimme? - Bei einer Gegenstimme wurde die Beschlussempfehlung angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.