Im Grundsatz haben Sie Recht, was den Beginn des Prozesses angeht. Am Ende haben wir aber über die Frage der Abteilung St 3 gesprochen. Wo wird diese angegliedert? Diesbezüglich gab es diverse Optionen. Niemand kann jetzt sagen, was die effizienteste Lösung gewesen wäre, weil wir das nämlich nicht untersucht haben. Das wurde auch ursprünglich untersucht. Darauf zielte meine Kritik ab. Meine Kritik zielte nicht darauf ab, die OFD insgesamt abzuschaffen. Dass die OFD nicht allein als Behörde bestehen bleibt, macht Sinn.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, begrüßen wir ganz herzlich seltene Gäste. Es sind Damen und Herren der Senioren-Union Rösrath aus Nordrhein-Westfalen. Das liegt im rheinisch-bergischen Kreis, etwas östlich von Köln. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne einmal mit dem zuletzt Gesagten des Kollegen Meister. Natürlich haben auch wir uns über die Frage, was wirtschaftlich ist, Gedanken gemacht. Man muss aber schon unterscheiden, ob man ein Projekt wie den Nordostdeutschen IT-Verbund, also die Quasi-Privatisierung von Aufgaben, untersucht oder ob man verwaltungsinterne Umstrukturierungen beurteilt.
Wir setzen gelegentlich auf den gesunden Menschenverstand, wenn man sich solche Dinge anschaut. Das reicht manchmal, um zumindest quantitativ zu untersuchen: Was macht mehr Sinn als etwas anderes?
Sie selbst haben die Begriffe „Effizienz“ und „Wirtschaftlichkeit“ miteinander vermischt. Dazu will ich nur einmal feststellen: Bezogen auf die Verwaltung ist das grundsätzlich nicht das Gleiche. Man kann natürlich ausrechnen, was auf dem Papier möglicherweise die preiswerteste und wirtschaftlichste Lösung ist.
Bei der Frage, was die effizienteste ist, spielt am Ende auch der Aspekt eine große Rolle, was am geräuschlosesten passiert, was die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung relativ schnell wiederherstellt und auch was letztlich die Qualität von Verwaltung am besten sicherstellt.
Arbeitsgruppe von Beginn an mit der Idee gefremdelt haben, das dem Hochbau zuzuschlagen. Das hatte aber nicht den Grund, dass wir den Finanzminister ärgern wollten oder dass wir es immer besser wissen. Ich bitte aber auch um ein wenig Verständnis dafür, dass wir sehr tief in diesem Problem gesteckt haben.
Mein erster Arbeitstag im Landesdienst war nämlich nicht etwa im Ministerium, sondern im Landesbetrieb Bau. Ich gehe davon aus, dass meine Fraktion sich etwas dabei gedacht hat, als sie mich in den Beirat des BLSA geschickt hat. Wir haben sehr genau hingehört, was man dort für grundsätzliche Bedenken vorgetragen hat, was eine mögliche Zuordnung angeht.
Es kann natürlich nicht ausreichen, Bedenken zu hören, um so etwas zu verändern. Aber ich finde, die Idee, die jetzt nach gemeinsamer intensiver Diskussion geboren wurde, dass man viele positive Aspekte miteinander verbindet, hat einen riesigen Charme.
Wir haben das zentrale Reformziel erreicht; die Zweistufigkeit ist hergestellt. Das hat uns von Anfang an geleitet. Das haben wir von Anfang an gut gefunden, auch dass das Finanzministerium nicht immer nur den anderen auferlegt, sich strukturell zu verändern, sondern auch zeigt, wie so etwas gehen kann.
Ich sage, wir haben mit dem Beschluss, den wir heute fassen, diese Reform sogar etwas besser gemacht, weil die jetzige Lösung zumindest aus unserer Perspektive die Garantie dafür ist, dass wir zügig in den neuen Strukturen arbeiten können.
Auch so ein Stück weit im Hinblick auf die Erfahrungen, die ich im BLSA gemacht habe, freue ich mich besonders, dass man dort mit neuen Strukturveränderungen verschont bleibt. Wir alle erwarten, dass das BLSA in Zukunft mehrere Großprojekte schultert und sie erfolgreich abwickelt. Jede Unruhe, die da hinzukäme, wäre mit Sicherheit nicht förderlich. Die sind auch personell nicht so üppig ausgestattet, dass man solche Reibungsverluste dort ohne Weiteres kompensieren könnte.
Wir bekennen uns klar zu dem Behördenstandort Dessau. Wir haben am Ende auch noch dafür gesorgt, dass die Belastung für die Mitarbeiter aufgrund der territorialen Nähe zueinander möglichst gering ist.
Ich glaube, zum Thema Wirtschaftlichkeit muss man auch sagen, dass eine Finanzverwaltung möglicherweise eine stärkere Affinität zur Bezügestelle und zur Landeskasse hat, als das der Landeshochbau als Spezialbehörde hat. Ich finde, es sollte jedem einleuchten, dass es möglicherweise links und rechts des Weges auch noch eine Landesfinanzamtslösung hätte geben können. Das ist
Damit nicht der Eindruck entsteht, das ist mit dem Beschluss für uns getan, haben wir mit unserem Koalitionspartner verabredet, eine Evaluierung dort hineinzunehmen. Wir werden das sicherlich auch unterwegs beobachten und bieten ausdrücklich an, wenn es in der Hinsicht Probleme gibt, dass man dazu jederzeit im Finanzausschuss berichten kann.
Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Mitarbeiter relativ belastungs- und geräuschlos dort wieder dauerhaft in geordnetem Fahrwasser arbeiten können, dass es in Zukunft und in absehbarer Zeit weder im BLSA noch im Bereich des Finanzamtes Dessau weitere Strukturveränderungen gibt; denn wir stehen auch ein Stück weit für Stabilität, schauen uns das in zwei Jahren an.
Ich bitte Sie, überdenken Sie noch einmal Ihre Stimmenthaltung. Ich fand, es war eine sehr gute Diskussion im Finanzausschuss, sehr intensiv, auch inhaltlich stark. Dann wäre es mal ein schönes Signal auch für die Bediensteten, wenn wir heute gemeinsam diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/3480. Ich frage Sie, ob wir darüber in Anlehnung an § 32 der Geschäftsordnung des Landtages in der Gesamtheit abstimmen wollen. Gibt es da gegenteilige Wünsche? - Nein.
Dann frage ich: Wer stimmt der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3480 in der Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir stimmen dann über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung“ ab. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
samtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Es ist niemand dagegen. Das Gesetz ist damit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 erledigt.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes
Es ist die zweite Beratung. Die erste Beratung fand am 19. Juni 2014 statt. Frau Brakebusch ist die Berichterstatterin. Berichten Sie. Wir freuen uns, dass Sie trotz Ihrer Verletzung so mutig sind, dies zu übernehmen. Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 68. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2014 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes wurde erforderlich aufgrund des geänderten Bundesgesetzes. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher vorwiegend rechtlicher und rechtsförmlicher Natur. Er dient der Anpassung an das Bundesgesetz.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der Sitzung am 2. Juli 2014 statt. Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der der Gesetzentwurf der Landesregierung den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt war. Der Ausschuss nahm die Einführung durch die Landesregierung entgegen und kam überein, nach der Sommerpause das Thema detailliert aufzurufen.
Die abschließende Beratung fand in der Sitzung am 1. Oktober 2014 statt. Dazu lag eine weitere Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der der Gesetzentwurf der Landesregierung den zwischen dem Ministerium für Land
wirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen gegenübergestellt war. Die Synopse wurde vom Ausschuss zur Beratungsgrundlage erklärt.
Das Ministerium erläuterte ausführlich die Anpassungen und die vorgesehenen Regelungen, die mit dem Änderungsgesetz einhergingen.
Die Fraktion DIE LINKE legte dar, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung eines Tierseuchenbekämpfungsdienstes sei zu begrüßen. Nichtsdestotrotz sei jeder Tierhalter verpflichtet, sogenannte Seuchenalarmpläne aufzustellen, in denen Maßnahmen aufgezeigt würden, die im Fall eines Tierseuchenausbruchs ergriffen werden müssten, um die Ausbreitung auf Nachbarbestände zu verhindern.
Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warf die Frage auf, ob die von der Tierseuchenkasse erhobenen Daten zur Tierhaltung, zu den Tierbeständen usw. auch geeignet seien, um daraus ein Güllekataster zu erstellen.
Die Fraktion der CDU machte deutlich, dass kein sachlicher Zusammenhang zwischen den Daten, die zum Zwecke der Tiergesundheit bzw. der Seuchenbekämpfung erhoben würden, und den Daten, die für ein Güllekataster heranzuziehen seien, bestehe. Das Ministerium erklärte, dass die Etablierung eines Güllekatasters in der Gülleverordnung geregelt werde und nicht im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung stehe.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Landtag mit 9 : 0 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen anzunehmen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für den Ausschuss bitte ich das Hohe Haus, sich der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Brakebusch. - Es wurde vereinbart, dass keine Debatte stattfindet. Ich sehe auch niemanden, der sie nun wünscht.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drs. 6/3489. Auch hierzu verlangt niemand eine getrennte Abstimmung. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der genannten Drucksache in ihrer Gesamtheit ab. Wer stimmt ihr zu? - Das ist das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein.
Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes“ ab. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein.
Wir stimmen dann über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das ist wieder das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 abgearbeitet.