Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

(Frau Bull, DIE LINKE: So viel Zeit muss sein!)

Und auch die CDU-Fraktion, Herr Schröder, hätte der Landesregierung schon mehr als einmal sagen können, dass sie diese Vorgaben nicht teile.

(Frau Feußner, CDU: Haben wir! - Herr Schröder, CDU: Sie waren nicht bei allen Gesprächen dabei!)

- Liebe Kollegin Feußner, dass Sie das gemacht haben, glaube ich Ihnen sofort.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Gallert, DIE LINKE: Es hat nur keiner auf sie gehört!)

Der entscheidende Moment ist eine Abstimmung hier im Haus. Sie wissen, wie Ihre Fraktion jedes Mal abgestimmt hat.

(Frau Feußner, CDU: Aber ich nicht!)

Drittens. Der Minister hat in seiner Rede versucht, den Eindruck zu erwecken - das kann ich sogar nachvollziehen, aber ich muss dem widersprechen -, dass es mehr oder weniger einen Konsens gibt, dass es fachlich begründet und von allen Fraktionen getragen sei, dass an den Grundschulen eine Mindestschülerzahl von 60 gelten soll.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, lacht)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir am Ende der Debatte, ob nun heute oder im Ausschuss, zu dem Ergebnis kommen, dass von dem Kompromiss ausschließlich der Punkt 1 übrig bleibt, dann wird es keine Zustimmung meinerseits und meiner Fraktion geben. Ich gehe davon aus, dass das auch auf die GRÜNEN zutrifft.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Der Kompromiss besteht in Gänze - das wissen Sie, Herr Minister, sehr genau - oder er besteht nicht, weil eine Zustimmung unserer Fraktion zu weiteren Schulschließungen ausdrücklich daran gebunden war, dass wir es längerfristig vereinbaren - das war uns essenziell -, dass es eine Korrektur der Stark-III-Förderkriterien gibt,

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

und letztlich - das war schon in dem ersten Gespräch klar -, dass wir dies mit einem Beschluss im Plenum vereinbaren.

Wenn die Zielstellung seitens des Kultusministeriums oder der SPD-Fraktion jetzt so ist, den Eindruck zu erwecken, es gebe Konsens aller Fraktionen über die Zahl 60 und alles Weitere spiele keine Rolle, dann will ich hier ausdrücklich sagen, dass dieser Konsens nicht besteht.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Eine letzte Bemerkung. Sie können mit Ihrer Mehrheit den Antrag überweisen. Allerdings ist die Frage - vielleicht kann mir das die SPD-Fraktion erklären, wenn sie gleich spricht -, was dann dort besprochen werden sollte. Wenn ich Sie und auch den Minister richtig verstanden habe, wird die Verordnung durch die Landesregierung sowieso geändert.

Ich wüsste gern, wie denn die Position zu Stark III ist. Sie haben darauf hingewiesen, dass es schon einen Antrag zu Stark III gibt. Dafür brauche ich jetzt keinen zweiten Antrag in den Ausschuss zu überweisen; denn dann haben wir dort zwei Anträge zu behandeln. Das macht wenig Sinn.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Die Frage ist dann: Was soll der Antrag? - Herr Henke, DIE LINKE: Er hätte angenommen werden kön- nen!)

- Er könnte heute beschlossen werden, Herr Miesterfeldt. Das wäre doch großartig, finde Sie nicht auch. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Höhn. - Wir fahren in der Aussprache fort. Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD Frau Fraktionsvorsitzende Budde.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Höhn, diese Frage stelle ich mir auch.

(Herr Höhn, DIE LINKE: Welche?)

- Was im Ausschuss dann beraten werden soll.

(Herr Lange, DIE LINKE: Dazu muss man überweisen!)

Aber es ist schon ein wenig schizophren, dass ausgerechnet heute wieder diejenige hier steht - zum zweiten Mal bei diesem Thema -, die in der letzten Landtagssitzung genau diese Korrektur der zweiten Phase der Schulentwicklungsplanung als eine mögliche Lösung des Kompromisses zwischen Größe und Wohnortnähe von Schulen im Rahmen der Haushaltsdebatte vorgetragen und in die Fraktionen hineingefragt hat, ob das für sie möglicherweise eine vernünftige Lösung wäre, die sie mittragen könnten.

Herr Höhn, wir brauchen zwar nicht spitzfindig zu sein, aber im Gesetz steht, dass die oberste Schulbehörde - das ist das Kultusministerium und damit der Minister - die Schulentwicklungsplanung erlässt. Natürlich sind andere daran zu beteiligen - das ist immer so -: das Innenministerium, Herr Webel, mein Finanzminister, der Landesschulbeirat. Seit der letzten Legislaturperiode haben wir

uns selbst auferlegt - nicht nur im Rahmen einer Selbstbefassung, sondern auch über Anträge beschlossen -, dass das Benehmen mit dem Ausschuss hergestellt wird.

Diejenigen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, wissen, dass das damals aus einer Situation heraus entstanden ist, in der es die Gemeindegebietsreform und große Ängste im Haus gab, dass die Schulentwicklungsplanung zu einer schnellen und ungewollten Schließung von Mehrfachstandorten führe. Das war damals der Ursprung.

Ich finde es auch vernünftig, dass über Schulgrößen und damit über Standorte und Flächenbesatz im Ausschuss diskutiert wird und der Ausschuss eine Empfehlung abgibt. Dafür brauchen wir aber diesen Landtagsantrag nicht; denn das hätte der Minister in dem Moment, in dem ein Entwurf vorliegt, ohnehin getan.

(Beifall bei der SPD)

Es müssen auch, wie Sie es bezeichnet haben, Kompromisse in ihren Einzelpunkten erstens den politischen Zuständigkeiten entsprechen, zweitens notwendig und drittens umsetzbar sein. Politische Zuständigkeiten - das habe ich eben erläutert -sind so, wie sie sind. Wir sind hier weder ein Kreistag noch ein Stadtparlament. Die Frage der Notwendigkeiten - diesbezüglich widerspreche ich dem Minister - ist beantwortet. Bei einer Schulgröße von 60 Schülern brauchen wir keine Schulverbünde. Deshalb müssen wir dafür auch keine Schulprojekte machen.

Diesbezüglich gilt für uns der Satz: Die Lehrer gehören an die Tafel und nicht auf die Straße! Wir halten das für die bessere Lösung.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe vor Kurzem mit der Mutter einer angehenden Musiklehrerin für die Grundschule gesprochen, die mir von ihrer Tochter vorgetragen hat, dass es Wahnsinn wäre, wenn die Musiklehrerinnen und Musiklehrer zum Beispiel in der Grundschule von Schule A nach Schule B nach Schule C fahren müssten, weil sie an den Schulen zusätzlich noch die Chöre haben und danach noch Unterricht machen

(Frau Feußner, CDU: Wissen Sie, wie viele Lehrerinnen und Lehrer hin- und herfahren? Das ist ein Quatsch!)

und weil zum Beispiel jede Schule möchte, dass auch am Wochenende etwas stattfindet.

Solange wir die Schulen so groß halten können, dass es eigenständige Schulen sind, halte ich das für den vernünftigeren Weg.

(Beifall bei der SPD)

Ob wir in zehn oder 15 Jahren noch einmal darüber reden müssen, kann ich heute nicht beurteilen. Auch das habe ich bei der letzten Debatte zum Doppelhaushalt schon gesagt.

Zum Punkt 3: Diese Punkte müssen umsetzbar sein. Stark III ist in dieser Formulierung - das wissen alle im Landtag - nicht umsetzbar. Wir wissen, dass eine Bindungsfrist von 15 Jahren für den Bestand der Einrichtungen, wenn wir Sanierungsmittel aufwenden, von der Europäischen Union vorgeschrieben ist.

Weder Sie noch ich können heute sagen, ob 60erSchulen in 15 Jahren noch Bestand haben. Wir hoffen es, aber wir können es nicht seriös sagen. Deshalb habe ich bei der letzten Haushaltsdebatte genau zu diesem Punkt gesprochen und gefordert, erst die größeren Schulen, die weniger anfällig dagegen sind, zu klein für einen Bestand zu werden, zu fördern. Wenn wir alle ehrlich sind und Unterstützung auch kleineren Schulen geben wollen, dann müssen wir dies mit Landesmitteln tun und nicht über Stark III, das durch europäische Mittel gespeist wird.

Ich sehe momentan - das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu - dafür kein freies Landesgeld. Dann müsste es zwei Programme geben. Aber zu suggerieren: Lasst die doch mal alle Anträge stellen, das MF kann sie später ablehnen; denn sie müssen prüfen, ob diese mindestens 15 Jahre lang Bestand haben - so ist mir der Absatz erklärt worden -, wäre gelogen, und das halte ich für falsch. Deshalb fällt das unter den Punkt, dass es nicht umsetzbar ist.

(Beifall bei der SPD)

Es wäre gut, wenn die Schulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2023 Bestand hätte. Ich finde es auch richtig, wenn der Minister das als Laufzeit hineinschreibt.

Aber wenn wir als Landtag suggerieren, dass wir das hier entscheiden können, weil wir es beschließen, dann ist das in unserem politischen System einfach gelogen. Wir können es nicht einhalten. Denn mit dem ersten Tag der Konstituierung eines neuen Landtages oder eines neuen Ministeriums könnte das wieder in Angriff genommen werden.

(Herr Lange, DIE LINKE: Könnte! - Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Diese Selbstverpflichtung hat keine formale Bindungswirkung. Deshalb finde ich es richtig, wenn der Minister es hineinschreibt. Wer weiß denn, wer von uns später noch hier im Landtag sitzt? - Der Schulfrieden, meine Damen und Herren, der in Bremen beschlossen worden ist, ist zwischen Parteien beschlossen worden und nicht im Parlament.

(Zustimmung von Herrn Miesterfeldt, SPD)

Das, was in Nordrhein-Westfalen gemacht worden - - Beim Schulfrieden ging es nicht um die Schulstandorte, sondern es ging darum, dass in der Selbstbindung der Parteien nach 2008 zehn Jahre lang keine Initiative zu Maßnahmen zur Veränderung der Schulstrukturreform beschlossen werden sollte. Ob Sie das möchten, weiß ich nicht. Das würde ich sogar gern beschließen wollen. Aber ob ich dafür eine Mehrheit in diesem Landtag bekomme, ist die Frage.