Protokoll der Sitzung vom 10.12.2014

- Genau. Neben der Tilgung und der Vorsorge, die wir in den letzten Jahren betrieben haben, hat es natürlich eine politische Gestaltung gegeben, Herr Meister, auch wenn die Opposition immer wieder etwas anderes weismachen will.

Da ist die Rückkehr zum Ganztagsanspruch in den Kitas bei gleichzeitiger Verbesserung des KiFöG zu nennen. Wir haben Landesbauprojekte in Gang gebracht und weitergeführt.

(Frau Weiß, CDU: Ha ha ha!)

Hier seien nur die Sanierung der Uni-Kliniken, die Zahnklinik in Halle, das Finanzamt in Halle, die Forschungseinrichtungen der Universität in Magdeburg und die Polizeidirektion Nord beispielhaft zu erwähnen. Das wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die JVA in Halle steht dafür nur exemplarisch.

Wir haben weitgehend auf ÖPP-Projekte und auch auf das Modell „Sale and lease back“, das uns 100 Millionen €, aber auch Zukunftsrisiken eingebracht hätte, verzichtet. Kurz gesagt, werte Kolleginnen und Kollegen: Wir haben solide gewirtschaftet und dabei noch an Tilgung und Vorsorge gedacht.

Ich komme zu den einzelnen Veränderungen, die im Doppelhaushalt herbeigeführt worden sind. Wir haben die Sportstättenförderung mit je 1,5 Millionen € wieder aufgefüllt. Jetzt kann die Prioritätenliste des Landessportbundes wie vereinbart Punkt für Punkt weiter abgearbeitet werden. Auch die Olympia-Förderung ist gesichert worden.

Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie im Rettungswesen haben wir entgegen dem Entwurf des Innenministeriums weiteres Geld eingestellt. Zum einen sind 1 Million € für den kommunalen Brandschutz vorgesehen worden. Zum anderen ertüchtigen wir die Landesrettungsschule in Halle. Zudem hat der Finanzausschuss das Innenministerium beauftragt, in den übrigen Rettungsschulen im Land die Bedarfe zu klären und diese mit den kommenden Haushalten zu untersetzen.

Im Einzelplan des Sozialministeriums wurde die geplante Ausschüttung bei der Salus gGmbH wieder rückgängig gemacht. Die 10 Millionen € bleiben im Unternehmen. Das war, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch gerade meiner SPD-Fraktion sehr wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Im Einzelplan 05 mussten in diesem Jahr keine weiteren erheblichen Änderungen vorgenommen

werden, weil in den letzten Jahren immer wieder strittigen Ausgaben wie die für die Beratungslandschaft, die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm nun durch das Familienfördergesetz Pflichtausgaben geworden sind. Deshalb erübrigte sich das Gerangel um die Veranschlagungen.

Im Bereich der Hochschulen sind die noch verbliebenen 10 Millionen € an BAföG-Mitteln entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft eingestellt worden. Damit kann nun unter anderem die Landesgraduiertenförderung mit 1,7 Millionen € wieder fortgesetzt werden, Frau Dr. Pähle.

Im Bereich des Kultusministeriums - der Landesrechnungshof hat es uns mit seiner gestrigen Pressemitteilung noch einmal ins Gedächtnis rufen wollen - haben wir nicht unerhebliche Deckungskreise. Das hat uns auch während der Beratungen zu schaffen gemacht. Aber die haben wir auch an anderen Stellen im Haushalt, zum Beispiel bei Einzelplan 14. Da besteht ein Deckungskreis über den gesamten Einzelplan.

Ich denke, dass das ein Thema ist - Herr Barthel hat es angesprochen -, das wir vor der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2017 näher überprüfen müssen. Wir sollten wirklich einmal schauen und die Stellen aktualisieren, an denen sich die einzelplanübergreifenden Deckungskreise befinden, wo sie hinführen und welche wir davon wirklich wollen. Wir müssen dort noch einmal hineinschauen, damit nicht das stattfindet, was wir nicht wollen, nämlich dass Programme zugunsten anderer Programme wegfallen, nur weil ein solcher Deckungskreis da ist.

Einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung haben wir mit der Vertretungsreserve im Haushalt geregelt. Hierzu muss nun das Kultusministerium den nachgewiesenen Bedarf entsprechend anmelden.

Neu bei Einzelplan 07 ist die Demokratiekampagne. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der jüngste Sachsen-Anhalt-Monitor hat verschiedene gute Befunde erbracht. Auf der einen Seite sind rechtsextreme und ausländerfeindliche Einstellungen weiterhin leicht zurückgegangen. Im bundesweiten Vergleich liegen die Einstellungswerte für Sachsen-Anhalt teilweise unter, aber auch teilweise über den für Ost- und Westdeutschland gemessenen Vergleichswerten. Das Zurückgehen rechtsextremer Einstellungen ist erst einmal gut. Aber es ist noch lange nicht Grund genug, um sich in diesem Bereich zurückzulehnen.

Der Monitor hat ergeben, dass rechtsextremistische Einstellungen vor allem durch Kontakte zu in Deutschland lebenden Ausländern stark abgeschwächt werden.

(Herr Striegel, GRÜNE: Und das im Land Sachsen-Anhalt!)

Das ist doch ein Punkt, an dem man ansetzen kann. Und das ist ein Punkt, den wir verstärken wollen. Wir wollen für das Jahr 2016 100 000 € zusätzlich für das Programm „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ zur Verfügung stellen, weil sich die Zahl der an diesem tollen Projekt teilnehmenden Schulen erfreulicherweise immer weiter erhöht hat

(Beifall bei der SPD)

und weil das Engagement gerade in diesem Alter besonders wichtig ist und sich auch besonders auszahlt.

Auf der anderen Seite ist nach dem Monitor die Zustimmung zur Idee der Demokratie in SachsenAnhalt weiterhin auf hohem Niveau stabil. Mehr als 60 % der Befragten stimmen der Aussage, die Demokratie ist die beste aller Staatsideen, ohne Einschränkungen oder eher zu. Die Zahl derer, die die Demokratie bzw. das System ablehnen, ist erfreulicherweise klein.

Das ist erst einmal ganz gut. Aber es ist noch nicht gut genug, weil zum einen die Befürwortung größer sein könnte und sollte und weil sich zum anderen die konkrete Beteiligung der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter bei den Wahlen auch zu diesem Landtag nicht so positiv darstellt. Sie kennen die Wahlbeteiligungszahlen.

Wir wollen deshalb in den nächsten beiden Jahren eine Demokratie-Werbekampagne starten. In den beiden Haushaltsjahren stehen jeweils 950 000 € für die Kampagne „Demokratie stärken“ zur Verfügung. Sie wird bei der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt und soll mit breiter Unterstützung aus allen gesellschaftlichen Gruppen für Demokratie und mehr Wahlbeteiligung werben.

(Beifall bei der SPD)

Mehr Demokratieüberzeugung und mehr Beteiligung bei Wahlen - meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dafür lohnt es sich Kraft zu investieren.

(Frau Weiß, CDU: Ha ha!)

- Das möchte ich nicht gehört haben.

(Herr Miesterfeldt, SPD, lacht)

Wir kommen zum Einzelplan 13. Genau an dieser Stelle habe ich vor einem Jahr für weitere Zuführungen zur Steuerschwankungsreserve vor dem Hintergrund einbrechender Steuereinnahmen plädiert. Bei diesem Doppelhaushalt hat es uns dann zum ersten Mal erwischt. Wir mussten die Steuerschwankungsreserve angreifen, um im Jahr 2016 den Ausgleich des Haushaltes mit der vorgesehenen Tilgung erreichen zu können. Ja, das haben heute alle Redner ausgeführt. Auch ich will mich davor nicht drücken.

Ich will hier wie auch schon im Finanzausschuss nicht verhehlen, dass mir dieser Griff in dieses

Vorsorgemittel weh tut. Aber wir haben 50 Millionen € nicht anders decken können, und die Ressortansätze, also die Eckwerte, sollen unangetastet bleiben. Ja, sie müssen auch unangetastet bleiben; denn nicht jede kleine Veränderung bei den Steuereinnahmen - ich glaube, das habe ich vor einem Jahr auch schon einmal geäußert - soll das Regierungsprogramm umwerfen und alle Projekte wieder auf den Prüfstand stellen.

Das ist übrigens der große Vorteil des EckwerteAufstellungsverfahrens. Wir haben unter uns Kolleginnen und Kollegen mit einer ausgeprägten Kritikkompetenz, die mir bei der Einführung der Methode vorhielten, dass das alles Quatsch sei. Was machst du denn, wenn sich die Lage ändert? Dann musst doch wieder die Eckwerte angreifen usw.

Nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesen Fällen bleiben erstens die vorgegebenen Mittel unangetastet. Es gibt zweitens keine globale Minderausgabe, Herr Knöchel, und es gibt drittens auch keine Haushaltssperre oder Ähnliches. Daher nun leider auch der Griff in die Reserve, die in kommenden Haushaltsjahren, vielleicht schon mit dem Haushaltsvollzug wieder aufzufüllen ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Für eine Haushaltspolitik und Konsolidierung mit Augenmaß steht diese Koalition. Es waren keine Sparhaushalte, die wir beschließen mussten, aber es waren Haushalte, die das Land gut vorangebracht haben.

Trotz aller Sparbemühungen und dem Erreichen einer 300-Millionen-€-Tilgung sind auch die Kommunen in Sachsen-Anhalt meiner Meinung nach nicht zu kurz gekommen. In dieser Legislaturperiode haben wir das Finanzausgleichsgesetz novelliert und zu einem aufgabenbezogenen Finanzausgleich weiterentwickelt. Dabei werden künftige Entwicklungen mit in den Fokus genommen. Nicht die Finanzstärke des Landes bestimmt die Zuweisung an die Gemeinden, sondern allein der Ausblick im Mai bestimmt, wie die Finanzbedarfe der Kommunen gedeckt werden.

Jedoch spiegelt das FAG dabei nicht alle Zahlungen des Landes an die kommunale Familie wider. Wir haben in alle Einzelpläne über die FAG-Summe hinaus Zuwendungen an die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden mit rund 2 Milliarden € eingestellt. Das bedeutet: Etwa 3,5 Milliarden € des Etats, also ein Drittel unseres Haushalts, gehen an die Kommunen in unserem Land, und, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Das nenne ich gelebte Partnerschaft Land - Kommune.

(Zustimmung bei der SPD)

Dann möchte ich an das Landesprogramm Stark II erinnern. Von 2010 bis 2013 hat das Land insgesamt rund 228 Millionen € Tilgungszuschüsse aus

gezahlt. Weitere 135 Millionen € werden noch bis 2016 hinzukommen. Dann sind wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei 365 Millionen € Tilgungsleistung, die das Land für die Kommunen übernommen hat.

Die Kredite der Kommunen sind durch dieses Programm spürbar gesunken. Hatten wir noch beim Programmstart im Jahr 2010 2,8 Milliarden € Kredite bei den Kommunen insgesamt, so sind es zum Ende letzten Jahres schon um die 2 Milliarden € gewesen. Sinkende Kommunalkredite sind ein Alleinstellungsmerkmal unseres Bundeslandes - das gibt es sonst nirgends -, überall steigen die kommunalen Kredite an.

Ja, ich gebe auch den Kritikern recht, die sagen, dass die Kassenkredite steigen, weil unsere Kommunen nicht so finanzkräftig sind, dass sie die anfänglich durch die Umschuldung steigende Tilgung aus ihren Haushalten tragen können. Trotzdem: Nach diesen schwierigeren Jahren wird ein riesiger Darlehensberg abgeschmolzen sein. Wir finden das Landesprogramm zum stärkeren Abbau der Kommunalkredite gut. Schuldenfreie Kommunen sind Zukunftskommunen.

Zu Zukunftskommunen gehört auch eine Zukunftsgeneration. Damit die gut motiviert für das künftige Leben in Sachsen-Anhalt ausgebildet wird, haben wir das Stark-III-Programm. In der vergangenen Förderperiode sind dafür 120 Millionen € EU-Mittel und 30 Millionen € Landesgeld in die Hand genommen und bereits ein erster großer Teil an Kitas und Schulen für die Zukunft fit gemacht worden; das sind 98 Einrichtungen aus der ersten Programmrunde.

Für die jetzt anlaufende Förderperiode werden noch einmal 450 Millionen € in die Hand genommen und wird die Sanierung der Einrichtungen weiter unterstützt. Es werden also am Ende rund 600 Millionen € hin zur kommunalen Familie geflossen sein.

Ich füge hinzu: Nicht nur das. Stark III ist zudem ein Landesprogramm, das auch das private Handwerk stark unterstützt und in diesem Bereich Arbeitsplätze schafft. Mehr Umsatz im Handwerk bedeutet generell auch mehr Gewinn - und damit auch mehr Gewerbesteuer. Dieses Programm hat also neben den erheblichen Drittmittelfinanzierungen für Schul- und Kita-Sanierungen noch eine zweite Komponente für die Gemeinden.

Ich knüpfe gleich noch ein weiteres Landesprogramm an, das die oben erwähnten Kassenkredite betrifft: Das ist das Stark-IV-Programm für den Abbau von Altfehlbeträgen. Mit 10 Millionen € soll im Jahr 2016 der Startschuss für dieses Programm gegeben werden. Somit ist Stark IV der letzte Baustein in der Unterstützung der Gemeinden, dessen es noch bedurfte.

Ein Wort kann ich mir am Schluss nicht verkneifen, und zwar zu dem viel bemühten und häufig angesprochenen Thema Eckwerte. Haushaltsrecht und Parlament kennen keine Eckwerte, das ist wohl richtig.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber im Aufstellungsverfahren sind sie ein wirksames Mittel, um die haushaltspolitischen Ziele besser durchzusetzen. Das Parlament hat mit der Möglichkeit, Ausgabereste anteilig auch ohne Sachgrund zu übertragen, dieses System gestützt.

Das hilft, das viel beschworene Dezemberfieber abzumildern. Es ist nicht richtig, im Dezember alles Geld rauszuwerfen, damit man im nächsten Jahr wieder an die gleichen Ansätze kommt. Ich halte die Übertragung von Ausgaberesten für ein gutes Mittel, um ein wirtschaftliches Ausgabeverhalten zu stimulieren.