Protokoll der Sitzung vom 10.12.2014

Ich rufe den letzten Entschließungsantrag auf, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3676; Stichwort: Studentenwerke und die Vertragsverhandlungen dazu. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit fand auch dieser Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Wir stimmen jetzt über den unter Tagesordnungspunkt 1 c aufgerufenen Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite ab. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/3643 folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist dem Tilgungsplan zugestimmt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 1. Ich danke Ihnen, dass Sie so schön mitgemacht haben.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen müssen wir noch.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3422

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3440

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/3640

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3652

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3678

Die erste Beratung fand am 19. September 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Knöchel. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ichnen liegt in der Drs. 6/3640 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3440 wurden in der 74. Sitzung des

Landtags am 19. September 2014 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 68. Sitzung am 1. Oktober 2014 auf eine Anhörung verständigt, welche in der 73. Sitzung am 5. November 2014 durchgeführt wurde, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport eingeladen war. Es waren die kommunalen Spitzenverbände, Vertreter von Landkreisen und kreisfreien Städten, von Verbandsgemeinden sowie vom Deutschen Landkreistag und dem Statistischen Landesamt eingeladen worden.

Im Anschluss hat der Finanzausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitet, in der die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung empfohlen wurde.

In der 53. Sitzung hat der Ausschuss für Inneres und Sport den Gesetzentwurf beraten, eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet und empfohlen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zu beschließen.

In der 77. Sitzung am 20. November 2014 hat der Finanzausschuss abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Dazu lagen ihm der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3440, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurden abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich angenommen.

Der so geänderte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurde mit sieben Fürstimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt in der Drs. 6/3640 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank dem Berichterstatter. - Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Minister Bullerjahn. Ist sie gewillt, Herr Minister?

(Minister Herr Bullerjahn: Jetzt?)

- Ja. Sie können auch am Ende, aber Sie wollen am Anfang, ja? - Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, was Sie meinen. Ich habe in den letzten Sitzungen öfter am Ende geredet. Das tue ich jetzt ausdrücklich nicht. Die meisten Fraktionen haben ihre Reden zum FAG vorhin schon vorgetragen. Das ist bei fünf Minuten Redezeit nachvollziehbar. Jetzt liefere ich die Stellungnahme der Landesregierung sozusagen nach.

Die Kommunen bekommen mit dem FAG 2015/ 2016 Mittel in Höhe von 1,49 Milliarden € bzw. 1,47 Milliarden €. Die Summen beinhalten die jährliche Investitionspauschale. Zu der Fortschreibung der Investitionspauschale möchte ich mich jetzt nicht mehr einlassen.

Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde das FAG nach Kritik, nach Anregungen von den kommunalen Spitzenverbänden und auch von den Regierungsfraktionen gegenüber dem ersten Entwurf um ungefähr 37,5 Millionen € für das Jahr 2015 und um 48,5 Millionen € für das Jahr 2016 aufgestockt. Im weiteren Landtagsverfahren erhöhte sich das Volumen des FAG aufgrund einer Nachjustierung nochmals um 0,6 Millionen € für jedes Jahr.

Veränderungen gab es auch bei dem Thema Kosten für Asylsuchende, und zwar nach oben. Aber dazu später mehr.

Das Gesetzgebungsverfahren - das war nicht anders zu erwarten - wurde öffentlich intensiv begleitet. Ich glaube, das wird beim FAG immer so sein.

Es gab einige Fragen, auf die ich kurz eingehen möchte. Erstens zur FAG-Masse. Ich sage Ihnen: Es gibt ein klares Verfahren, basierend auf Daten aus den amtlichen Jahresrechnungsstatistiken der Jahre 2011 und 2012 sowie der Kassenstatistik für das Jahr 2013. Quelle hierfür ist jeweils das Statistische Landesamt. Wir waren uns bei der Einführung des FAG einig darüber, dass wir eine bestimmte Systematik zugrunde legen. Die Aufstellung des FAG folgt dann einer bestimmten Logik.

Ich sage Ihnen - dazu stehe ich auch -: Ich bin Holger Hövelmann und Rüdiger Erben noch immer dankbar für die Systematik und für das Gesetz, wie es jetzt vorliegt.

(Zustimmung bei der SPD)

Kay Barthel, ich verstehe ja, dass man mit dem FAG selbst Schwierigkeiten haben kann, was die Auswirkungen betrifft. Aber entweder macht man eine Quote, die einfach und grob ungerecht ist, weil sie überhaupt nicht auf spezifische Verhältnisse vor Ort eingeht - für den Finanzminister ist das übrigens das Beste, weil er an nur einer einzigen Schraube drehen muss; ich selbst kenne das, das wurde vorhin im Zusammenhang mit der Haushaltsdiskussion gesagt - oder man versucht - ich

glaube, das war die Grundlage des Gesetzes, auch bei der Novelle und den Diskussionen um Deubel und alles, was wir dazu hatten -, an die konkreten Verhältnisse vor Ort heranzutreten. Und dann wird es kompliziert. Von daher kritisiere man bitte nicht das, was eigentlich gewollt ist.

Das Steuergesetz wurde angesprochen. In

Deutschland ist es nun einmal so: Wir wollen allem Rechnung tragen, Abschreibungen, Pendlerpauschale, alles, was es gibt. Das wollen auch alle nutzen. Es beschweren sich meistens diejenigen, die das am Jahresende einreichen, über die Kompliziertheit. Es gäbe ganz einfache Steuersysteme wie in Skandinavien, aber die nehmen überhaupt keine Rücksicht auf den jeweiligen Steuerfall.

Dieses Gesetz wird weiterentwickelt; das ist auch richtig so. Aber die Grundlage, dass man mit dem FAG dem folgen will, was vor Ort passiert, und die Tatsache, dass dies gesetzgeberisch auch im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt und seinen Möglichkeiten zu sehen ist, halte ich nach wie vor für richtig. Eine Quote, bezogen auf das, was sich vor Ort ausdifferenziert, ist meistens, so glaube ich, viel gröber.

Was das Thema Aufgabenbezogenheit und Auskömmlichkeit betrifft, sage ich: Das, was hier vorgelegt wird, wird der Verantwortung gerecht. Wir wissen: In Bezug auf den Begriff „Auskömmlichkeit“ geht es meistens schon an Weihnachten mit den Kindern schief,

(Heiterkeit)

und erst recht bei der Frage, wenn eine Ebene der anderen Ebene sagt: Das ist gerecht.

Wer fragt denn beim Bundesfinanzministerium, ob ich es richtig finde, was der Bund uns zusichert? - Der Bund macht sich beispielsweise überhaupt keine Gedanken über unsere innere Beschaffenheit und fährt den Solidarpakt zurück. Deswegen sage ich: Bei aller Diskussion um das FAG - schauen wir uns an, was das, was jetzt vorliegt, an Fortschritt gebracht hat.

Es gibt eine Frage zur Benchmark. Hierbei handelt es sich um ein bereits im Jahr 2010 in das FAG aufgenommenes Kriterium, wonach ein Maßstab der Bemessung die notwendigen kommunalen Ausgaben bei effizienter Aufgabenerfüllung sind. Das ist bei Ländern ein ganz legitimes Verfahren. Ich glaube, es gibt nicht einen Tag, an dem nicht im „Handelsblatt“ oder in irgendeiner anderen Zeitung Ländervergleiche angestellt werden.

Das haben wir in die kommunale Familie übertragen. Maßgeblich für das FAG sind alle Ausgaben und direkt zuordenbaren Einnahmen im Verwaltungshaushalt, Entgelte, Gebühren und anderes, egal ob diese angemessen sind oder nicht.

Das hat übrigens auch das Landesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 12. September 2012 geprüft und bestätigt. Es gibt so manche Urteile auch in der jüngeren Vergangenheit, die dem vorliegenden Gesetzeswerk immer wieder Recht geben, auch wenn das so nicht wahrgenommen wird.

Nicht anders ist es bei dem internen Vergleich der Kommunen des Landes in den jeweiligen Vergleichsgruppen geschehen. Anhand eines Korridors, den wir im Verfahren übrigens aufgrund von Hinweisen der Regierungsfraktionen noch einmal ausgeweitet haben - es war bei 50 bis 100; jetzt sind wir bei 110 -, war festzustellen, dass einige Kommunen deutlich mehr ausgeben als andere. Deshalb werden in 2015 rund 12,7 Millionen € und in 2016 rund 12,3 Millionen € aus der FAG-Masse abgezogen.

Das ist keine Strafe. Denn nach der Systematik bewirken die Mehrausgaben einiger, dass die FAG-Masse entsprechend ansteigt und damit auch effizient arbeitende Kommunen mehr Zuweisungen erhalten, als sie eigentlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen.

Die Frage nach dem pauschalen Tilgungsbeitrag hat viele umgetrieben. Dieser pauschale Tilgungsbetrag, also der Betrag, der für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten aufzubringen ist, wurde gegenüber dem Jahr 2014 - ich bin Krimhild Niestädt dankbar; sie hat das vorhin aufgegriffen - um rund 17 Millionen € gesenkt, und das zu Recht.

An diesem Rückgang des Schuldenstandes war nämlich das Land selbst zu knapp einem Drittel aktiv beteiligt durch Zuschüsse im Rahmen des Programms Stark II in Höhe von rund 227 Millionen €. - Dies gehört auch zur Wahrheit.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Es kann nicht sein, dass das Land einerseits für den Schuldenrückgang zahlt und andererseits Tilgungsbeiträge für einen Schuldenstand zuweist, den es gar nicht mehr gibt. Und ganz nebenbei werden die Zinsleistungen nicht angerechnet, deren Werte auch bekannt sind.