Wir können das Klimaschutzgesetz mittragen. Wir hätten an manchen Stellen noch bestimmte Anmerkungen; aber das will ich nicht in den Vordergrund stellen.
Wir glauben, dass es durchaus berechtigt wäre, für Sachsen-Anhalt konkrete Zielsetzungen festzusetzen und den Kommunen Hilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu geben, die uns - das wurde hier auch schon gesagt - durch die EU und durch nationale Klimaschutzgesetze vorgegeben worden sind.
Die Koalition hat sich aber wieder einmal anders entschieden. Sie wird dieses Gesetz ablehnen. Das hörten wir hier bereits. Die SPD sieht zumindest noch Handlungsbedarf und hat angekündigt, dass sie in der nächsten Zeit in diesem Hohen Haus noch etwas für den Klimaschutz tun will. Das halte ich auch für dringend erforderlich.
Die CDU will möglichst keine konkreten C02-Minderungsziele in den Klimaschutzvorgaben haben. Und dass vielleicht noch die Wirtschaft mitdenken, mitmachen und umdenken sollte, ist natürlich ein No-Go.
haben alles im Griff, wir steuern durch und alles wird gut. Sachsen-Anhalt ist führend beim Klimaschutz. - Daran habe ich, wie gesagt, so meine erheblichen Zweifel.
Wenn ich mir die letzte Vorlage Ihres Hauses genauer ansehe, Herr Minister, die wir im Umweltausschuss erhalten haben - es handelte sich um das Klimaschutzpaket -, dann stelle ich fest, dass sie nur Allgemeinplätze, Absichtserklärungen oder Prüfaufträge enthält. Hinter manchem Doppelpunkt steht rein gar nichts, weil man es einfach vergessen hat oder weil man keine konkreten Zielstellungen hat.
Dann wird uns immer wieder berichtet - auch das haben wir heute wieder gehört -, dass die Landesregierung insbesondere mit ihren Konzepten bundesweit sehr gut dasteht. Eine Anfrage meiner Fraktion im Bundestag zur Umsetzung der auch hier schon angesprochenen nationalen Klimaschutzinitiative, die seit dem Jahr 2008 läuft, fördert eine ganz andere Antwort der Bundesregierung zutage.
Man kann in der Beantwortung vom 7. Oktober 2014 lesen, dass wir bei der Inanspruchnahme der Bundesmittel durch die Bundesländer am Ende stehen - wir stehen nicht ganz an Ende, sorry, Bremen ist noch schlechter als wir -
und dass wir im Jahr 2014 ganze 15 Anträge aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gebracht haben. Das sind beachtliche 1,01 % aller Anträge.
Ich weise nur einmal zum Vergleich darauf hin, dass Niedersachsen 209 Anträge übermittelt hat. Das sind 14,13 % des Gesamtvolumens. Aus dem vergleichbaren Land Brandenburg kamen 42 Anträge. Das sind 2,84 % des Gesamtvolumens.
Genau da setzt der Gesetzentwurf der GRÜNEN an. Er bietet mehr Hilfe für die Kommunen und für die öffentlichen Einrichtungen an, damit sie schneller vorankommen. Das wäre für Sachsen-Anhalt ein ganz wichtiger Weg; denn wir sprechen hier von Förderquoten von bis zu 95 %. Jährlich werden durch die Bundesrepublik mehr als 60 Millionen € dafür bereitgestellt. Darauf verzichten wir.
Ein Alleinstellungsmerkmal haben wir übrigens auch noch in einer zweiten Kategorie. Zwei Runderlasse werden bei uns gar nicht erst angewendet. Es handelt sich um einen Runderlass für die Landwirtschaft und den Gartenbau und um einen Runderlass für das Effizienzhaus plus. Ich finde es
Es bleibt also festzuhalten, dass die Landesregierung und die Koalition nicht bereit sind, den Klimaschutz gesetzlich zu fixieren. Das müssen wir hier so hinnehmen. Ich kann nur hoffen, dass es nach dem Jahr 2016 anders wird. Ich wünsche mir, dass man diesen Gesetzentwurf recht schell umsetzt. - Danke.
Vielen Dank, Kollege Lüderitz. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion der Kollege Stadelmann. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir natürlich nicht, dass es nach dem Jahr 2016 anders wird. Aber das wird letztlich der Wähler entscheiden. Ob es dann ein Klimaschutzgesetz geben wird, steht auch noch in den Sternen.
Zeitgleich zu unserer heutigen Debatte tagt nach meiner Kenntnis die interministerielle Arbeitsgruppe Klimaschutz. Ich glaube, es ist wirklich nicht fair, den Mitarbeitern der Landesregierung, die dort sitzen, zu unterstellen, dass sie sich da sozusagen nur zum Kaffeetrinken treffen. Ich glaube, das sind engagierte Leute, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Klimaschutzstrategie, die wir bei uns im Land haben, und anhand der Vorgaben, dies es gibt, voranbringen wollen.
Ich sage zur Klarstellung und Einordnung vielleicht noch Folgendes, damit man weiß, über welche Größenordnung wir hier reden. Sachsen-Anhalts Anteil am Gesamtausstoß von CO2 in der Welt lag im Jahr 2012 bei unter 0,000008 %. Das sind fünf Nullen nach dem Komma.
In der Anhörung haben wir gehört, dass bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes in der vorgelegten Entwurfsfassung China ganze 13 Tage brauchen würde, um uns wieder auf den Nullpunkt zu bringen. Daran sieht man, welche Wirkungen ein solches Gesetz haben würde.
Ich will an der Stelle auch noch einmal Folgendes sagen, weil der Kollege Lüderitz die Frage der Förderung angesprochen hat. Das ist meiner Ansicht nach ein wesentlicher Webfehler in dem Gesetzentwurf; denn wenn wir eine Pflichtaufgabe ausrufen, dann ist es eine Aufgabe, die die Kommunen zu finanzieren haben. Wir haben gestern über den Landeshaushalt und über das FAG gesprochen. Das heißt, wir müssten dann mit Landesmitteln die Anpassung an den Klimawandel finanzieren.
Wenn es aber eine freiwillige Aufgabe ist, dann können wir sämtliche Förderinstrumente, die uns der Bund und die EU zur Verfügung stellen, mit Landesmitteln kofinanzieren und die Kommunen auf diese Weise bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Die Landesenergieagentur ist schon erwähnt worden. Die ist in der Richtung unterwegs.
Ich glaube, einmal abgesehen davon, dass im Fall einer Annahme eines solchen Gesetzes in unserem Land eine Deindustriealisierung einsetzen würde - man muss sich nur einmal das Chemiedreieck ansehen -, würden wir mit Pflichtaufgaben, die wir an die Kommunen verteilen, ein kommunales Investitionsprogramm verhindern, das im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel steht.
Viele kleine Handwerksbetriebe, Ingenieurbüros und auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen sind hier bei uns im Land unterwegs und werden dabei entsprechend mit den Förderprogrammen unterstützt. Ich denke nur an das Programm, das für die neue Förderperiode vorbereitet worden ist. Das Programm „Sachsen-Anhalt - Klima“ soll gerade auch dieses Thema noch bestärken.
Herr Lüderitz, wenn Sie sich das Schreiben, das uns das MLU zu der Frage übermittelt hat, wie der Klimawandel bei uns verortet ist, richtig durchlesen, dann werden Sie sehr viele Punkte finden, die sehr konkret sind und genaue Aussagen machen. Sie legen dar, was hier in unserem Land bei einer bestimmten Sache passieren soll.
Ich sage also das, was der Minister im Grunde genommen auch schon gesagt hat: Es handelt sich um ein Gesetz, das wir nicht brauchen. Es ist überflüssig. Wir sind gut auf dem Weg. Ich zitiere noch einmal unseren Kollegen Herrn Weihrich. Er sagte heute Vormittag: Wer glaubt, dass dieses Gesetz das Weltklima in irgendeiner Weise beeinflussen könnte, der glaubt auch daran dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Vielen Dank, Herr Kollege Stadelmann. Der Kollege Weihrich kann jetzt die Zitronenfalter-Diskussion fortsetzen. Während er vorhin als Berichterstatter reden musste, darf er jetzt als Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
kommen kann. Ja, ich würde sagen, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Deswegen unternehme ich jetzt hier noch einmal einen letzten Versuch, um Sie für das Klimaschutzgesetz Sachsen-Anhalt zu gewinnen; denn in den Ausschussberatungen habe ich wirklich keine unüberwindbaren Hürden vernommen.
Ich denke, es wurden im Wesentlichen nur Befürchtungen geäußert. Das haben auch meine Vorredner heute noch einmal bestätigt. Es hieß vor allem, dass wir das Gesetz nicht brauchten. Das Gesetz sei überflüssig.
Ich mache vorab noch eine Anmerkung zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Aeikens. Ich trage vor, warum das Gesetz nicht überflüssig ist. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es in den letzten Jahren auch innerhalb der Verwaltung SachsenAnhalts eine Diskussion darüber gab, ob man überhaupt das Thema Klimaschutz und Klimawandel bearbeiten kann, weil es keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Aufgabe sei. Schon allein um das zur Pflichtaufgabe zu machen, brauchen wir das Klimaschutzgesetz Sachsen-Anhalt.
(Beifall bei den GRÜNEN - Minister Herr Dr. Aeikens: Ich weiß nicht, in welcher Ver- waltung das gewesen sein soll!)
Auch die nackten Zahlen sprechen eine ganze andere Sprache, meine Damen und Herren; denn die CO2-Emissionen auf Bundesebene sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Eine Reaktion ist ausgeblieben. Die Bundesregierung ist vor der Kohlelobby eingeknickt. Auch das Aktionsprogramm bringt keinen Fortschritt; denn es strotzt nur so vor Unverbindlichkeiten und Prüfaufträgen. So wird das selbst gesteckte Klimaziel der Bundesregierung nie und nimmer erreicht werden können.
Während dessen steigen die C02 -Emissionen immer weiter an, vor allem auch weil wegen der verpfuschten Energiewende immer mehr Kohle verstromt wird. Das, sage ich, ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung in der Klimaschutzpolitik, meine Damen und Herren.
Sachsen-Anhalt steht auch nicht viel besser da; denn wenn man nicht das Basisjahr 1990, sondern das Jahr 1995 nimmt, dann stellen wir fest, dass die C02-Emissionen pro Kopf seit dieser Zeit deutlich gestiegen sind.
Auch der Primärenergieverbrauch ist in absoluten Zahlen um mehr als 20 % gestiegen. Das sind die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes.
der wird feststellen, wie sehr die Landesregierung der aktuellen Entwicklung hinterher hinkt. Darin wird nämlich auf das Basisjahr 2005 bezogen unterstellt, dass die C02-Emissionen sinken. Aber tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die CO2Emissionen sind seitdem gestiegen. Das muss endlich einmal zur Kenntnis genommen werden, Herr Dr. Aeikens.