So konnten wir auch feststellen, dass sich der Umfang der Lehrbeauftragten an den Hochschulen im Zeitverlauf ganz unterschiedlich entwickelt hat. Das ist auch Ausdruck der unterschiedlichen Fächer, die an diesen Hochschulen gelehrt werden. Gänzlich auf Lehrbeauftragte in bestimmten Bereichen kann und wird man nicht verzichten.
Die Beschlussempfehlung, über die wir heute im Landtag abstimmen wollen, ist aus der Einsicht entstanden, die es in diesem Dialogprozess gab, dass die Situation besser ist als im Bundesdurchschnitt, aber noch lange nicht so gut ist, als dass wir darauf ausruhen könnten.
Ehrlich gesagt, finde ich es schon eine Bewegung, dass wir sagen können, das Ministerium will sich bei einer Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes genau mit den Punkten auseinandersetzen, die am Anfang zwischen uns so strittig waren. Es will prüfen, was die Aufhebung der Tarifsperre bedeuten würde, ob das denkbar sei und welche Vor- bzw. Nachteile damit verbunden seien. Auch der Bereich der Anerkennung von Arbeitszeiten und all diese Sachen stehen jetzt zur Diskussion und sie sind wichtig.
Der für mich wichtige Teil dieser Beschlussempfehlung - das ist leider in der Berichterstattung von Herrn Thiel etwas kurz gekommen - ist der Dialogprozess zwischen dem Ministerium und den Hochschulen zur Verbesserung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse:
planbare Karrierewege, mehr unbefristete Verträge - immer im Dialog mit den Hochschulen. Wir können und wollen die Bewegungsfreiheit der Hochschulen nicht einschränken, indem wir starre Vorgaben schaffen. Hierzu muss es Verhandlungen auf Augenhöhe geben.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass das mit dieser Beschlussempfehlung zum Ausdruck kommt. Ich freue mich sehr auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss, dann auf der Grundlage dessen, was das Ministerium mit den Hochschulen berät. Ich hoffe, dass wir in Sachsen-Anhalt so zu einem Codex für gute Arbeit in der Wissenschaft kommen werden. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin Dr. Pähle. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Professor Dr. Dalbert das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlussempfehlung, die uns heute vorliegt, besteht ja aus zwei Teilen. Wir haben in der Berichterstattung des Kollegen Thiel gehört, dass der Antrag, der der Beschlussempfehlung zugrunde liegt, ganz viel enthält. Das wird bereits in der Überschrift genannt und zum Teil im ersten Absatz noch einmal ausgeführt.
Es geht um stabile Beschäftigungsverhältnisse, berechenbare Karrierewege und hervorragende Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsbedingungen und, wie wir in der Berichterstattung gehört haben, auch um Gleichstellungspolitik und Geschlechtergerechtigkeit an unseren Hochschulen. Das wird hier nicht benannt. Ich will nichts Übles in die Tatsache hineininterpretieren, dass genau dieser Punkt bei der Aufzählung fehlt. Das ist ein dickes Bündel von Anliegen, die wir gemeinsam angehen wollten und auch gemeinsam angehen müssen.
Ich finde den ersten Teil der Beschlussempfehlung - wir haben heute den 11. Dezember - ein bisschen putzig.
Danach sollen wir beschließen, dass noch vor dem 1. Januar 2015 über das ganze Paket beraten wird und dass Strategien entwickelt werden. Ganz ehrlich, mir fehlt der Glaube, dass bis zum 1. Januar des nächsten Jahres, also in einem halben Monat, Strategien entwickelt werden.
Insofern finde ich das nicht wirklich hilfreich. Das ist für mich auch der kritische Teil dieser Beschlussempfehlung.
Wir haben gehört, dass es Strategien für Gleichstellungspolitik an den Hochschulen gibt. Das sind die Kaskadenquoten. Die Quoten ergeben sich, Herr Minister, aus den zahlenmäßigen Verhältnissen an den Hochschulen. Das ist das Wesen der
Es geht um verlässliche Karrierewege. Dem Ausschuss liegt ein Gesetzesvorschlag zur Änderung des Hochschulgesetzes zur Einführung von Tenure Track vor.
Ich erspare mir an dieser Stelle die wiederholte Erklärung, warum eine Juniorprofessur mit Verlängerung eben kein Tenure Track ist. Ich werde darauf zurückkommen, wenn wir über das Hochschulgesetz sprechen und es dann noch einmal um Tenure Track geht. Das, was Sie ausgeführt haben, Herr Minister, wird durch Wiederholung nicht richtiger; es ist schlicht falsch.
Des Weiteren gehören zu dem Paket, das hier verhandelt werden soll, die guten Arbeitsbedingungen. Dabei geht es zum einen um die Laufzeiten. Das ist eines der wenigen Themen, mit dem wir uns tatsächlich ausführlich im Ausschuss beschäftigt haben - nicht zu meiner Zufriedenheit, weil immer wieder Fragen aufkamen, die nicht beantwortet wurden. Aber damit haben wir uns wenigstens ausführlich beschäftigt.
Mit den anderen Punkten haben wir das nicht getan. Deshalb finde ich die Beschreibung, wir hätten uns ausführlich damit beschäftigt, nicht zutreffend. Das hat man auch bei dem Bericht des Ausschusses gehört, als vom Kollegen Thiel dargestellt wurde, wie die Dinge von einem Termin zum anderen verschoben wurden.
Es geht um Vereinbarungen für die Laufzeiten und um die Bedingungen, dass genügend Zeit für die Qualifizierung in den Verträgen bleibt und es ordentliche Betreuungsverhältnisse gibt - also all das, was die Promovendeninitiativen fordern.
Insofern denke ich, zu all diesen Punkten gibt es Strategien. Man muss nicht über die Strategien beraten, sondern sagen: Will man sie umsetzen oder will man sie nicht umsetzen? Kommen sie nun in die Zielvereinbarungen? Wie genau kommen sie da hinein? Deshalb finde ich den ersten Teil der Beschlussempfehlung schwierig.
Ich finde auch den zweiten Teil schwierig und habe dies bereits mehrfach im Hohen Hause dargestellt. Ich denke, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist der Anfang allen Übels, weil es uns erlaubt, sachgrundlose befristete Verträge zu schließen. Insofern glaube ich, dass man damit ein schlechtes Gesetz nur „verschlimmbessert“.
Aber ich konstatiere für meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die drei Punkte, die in der Beschlussempfehlung zur Verbesserung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes genannt werden, in der Tat kritische Punkte sind. Wenn es den regierungstragenden Fraktionen der CDU und der SPD gelingt, auf ihre regierungstragenden Fraktionen im Bund so einzuwirken, dass diese drei hier
aufgeführten Punkte aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz herauskommen, dann wäre wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden.
Deshalb werden wir die Beschlussempfehlung nicht ablehnen, sondern wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei aller Euphorie, die die Beschlüsse zeigen, die nach langer und intensiver Beratung im Ausschuss - auch wenn nicht alle Aspekte erörtert werden konnten, Herr Lange - dann wieder im Landtag landen, möchte ich doch einen kleinen Zusammenhang zu unserem Tagesordnungspunkt 4 herstellen, als wir heute über die Durchlässigkeit zwischen dualer und akademischer Berufsausbildung sprachen.
Für mich als Christdemokrat ist es immer wieder auch eine soziale Frage, dass wir uns über planbare Karrierewege der Leistungsstärksten in unserer Gesellschaft unterhalten, obwohl wir eigentlich doch erwarten müssten, dass im Regelfall gerade die klügsten und gebildetsten jungen Menschen am ehesten in der Lage sind, sich in mit ihren Kenntnissen der Gesellschaft vernünftig selbst durchzusetzen, und nicht so stark geschützt werden müssen.
Nun stelle ich fest, dass viele Hochschulpolitiker genau an dieser Stelle anderer Meinung sind. Deshalb stimme auch ich diesem Kompromiss zu, obwohl es mir zugegebenermaßen etwas schwerfällt.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht die interessantesten wissenschaftlichen Arbeiten doch immer wieder im Zusammenhang mit der Wirtschaft entstehen. Ich möchte gerade die zukunftsträchtigen Wissenschaftler in diesem Land auffordern, nicht nur im Elfenbeinturm einer Hochschule oder Universität zu verharren, sondern ganz bewusst den Weg in unsere Wirtschaft zu suchen - auch wieder den Weg zurück in die Wissenschaft -, weil es für uns alle in unserer Gesellschaft von Nutzen ist. Ich freue mich, dass dies der Regelweg bleiben wird.
Ich stelle allerdings fest, dass das anscheinend für einige wissenschaftliche Zweige so nicht möglich zu sein scheint und man dort meint, nur über diesen Weg im Elfenbeinturm zur wissenschaftlichen Karriere zu kommen. Dies birgt natürlich immer
große Risiken, und im Einzel- bzw. im Ausnahmefall ist es gesellschaftlich auch notwendig, dass wir diese begleiten. Dafür gibt es entsprechende Gesetze, zum Beispiel das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das hier zur Diskussion stand.
Ich werde diese Diskussion gern weiter verfolgen, auch wenn wir sie im Ausschuss erst einmal beendet haben, und ich bitte Sie, dem Ergebnis der Ausschussberatungen zuzustimmen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Ausführungen von Herrn Harms sind hochschulpolitisch immer wieder interessant, und irgendwann erkläre ich ihm auch noch einmal, wie das mit dem Elfenbeinturm und der Grundlagenforschung ist und dass man anwendungsorientierte Forschung ohne Grundlagenforschung wahrscheinlich vergessen kann. Aber eine hochschulpolitische Debatte in dieser Richtung führen wir bei Gelegenheit.
Ich kann nur noch einmal auf die Genese des Antrags zurückkommen. Grundlage sind die Feststellungen, die es seit Jahren in der Bundesrepublik gibt: die Beschäftigungsverhältnisse in unseren öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch die Probleme, die mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz einhergehen.
Wir haben den ersten Aufriss schon mit unserer Großen Anfrage zu den Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen gemacht und festgestellt, dass der Anteil der Lehraufträge extrem gestiegen ist und dort Lehre im Wert von über 14 Millionen € geleistet wird - was man mehr ausgeben müsste, wenn man zu regulärer Beschäftigung käme. Das ist ein Beispiel dafür, wo es bei uns im Land hakt.
Ich finde es überhaupt nicht beruhigend, wenn bestimmte Kennzahlen in unserem Land ein wenig besser sind als im Bundesdurchschnitt, und bitte darum, das Problembewusstsein etwas zu schärfen.
Angriffspunkt soll die Zielvereinbarung sein. Ich habe heute Morgen bereits mit einem Lächeln gesagt: Mal sehen, wann die Zielvereinbarungen denn nun kommen und was darin steht. Aber nach den Ausführungen des Ministers habe ich nicht so große Hoffnungen, zum Beispiel bei Problemen wie der Reduzierung der Teilzeitstellen oder der Frage, ob Dauerstellen für Daueraufgaben eingerichtet werden sollen. Wenn ich Permanentauf
gaben habe, sollten diese nicht immer durch befristet Beschäftigte erledigt werden, sondern durch dauerhaft Beschäftigte etc. pp.
All diese Dinge scheinen für die Zielvereinbarung keine Rolle zu spielen. Stattdessen soll es einen Dialog mit den Hochschulen geben. Das finde ich erst einmal richtig, Frau Pähle, keine Frage. Dialog ist immer besser, als alles im Detail vorzuschreiben. Aber für den Dialog braucht es erst einmal ein Problembewusstsein, und das ist auf dieser Seite des Parlaments nicht vorhanden, und es ist vor allem beim Ministerium nicht vorhanden. Darum muss es doch gehen. - Das ist das eine.
Auf der anderen Seite kann man sagen: Na klar, Frau Dr. Pähle, die Situation hat sich zumindest den Zahlen nach nicht verändert. Das mag alles sein. Aber ich prophezeie Ihnen: Die Kürzungen, die Sie als Koalition beschlossen haben, werden Folgen für die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen haben. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Ich prophezeie Ihnen, dass es mehr Lehraufträge werden und nicht weniger und dass noch mehr Daueraufgaben durch befristet Beschäftigte erledigt werden müssen. Deshalb stellt sich die Frage, wie man zu vernünftigen Lösungen kommen kann.