begleitung sehen wir positiv, allerdings stellt sich die Frage, ob die Träger der Jugendberufshilfe dies ohne finanzielle Unterstützung leisten können. Wer es tun soll, ist also noch offen.
Auch Ihre Forderung, das Übergangssystem abzulösen, sollte vertiefend diskutiert werden. Das ist nicht ohne Weiteres möglich. Ich habe es bereits gesagt: Es sind komplexe Systeme und die werden nicht dadurch besser handhabbar, dass man bestimmte Stellen einfach abschneidet.
Schnitten diesen Dschungel von unübersichtlichen Maßnahmen zu lichten. Dabei ist der Bund genauso in der Verantwortung wie wir vor Ort. Deswegen müssen wir bei diesem Thema den Bund mit ins Boot holen.
Zum Thema Berufsorientierung. Die Forderung, dass an Gymnasien gleichberechtigt neben der Studienorientierung Berufsorientierung stattfinden soll, unterstützen wir. Der Auftrag des Gymnasiums ist gemäß Schulgesetz ausdrücklich auf die Studienvorbereitung gerichtet. Daher ist darüber nachzudenken, ob das Schulgesetz noch einmal angefasst werden muss, um die Berufsorientierung an Gymnasien aufzunehmen. Der Diskussion, wie dann eine verbindliche Berufsorientierung ab der 5. Klasse erfolgen sollte, sollten wir uns stellen.
Immer wieder haben Kammern und Verbände - zu Recht oder zu Unrecht - auf das Thema Fachkräftemangel hingewiesen. Über das Problem haben wir auch im Landtag mehrmals diskutiert. Meine Auffassung dazu lautet: Wer sich als Unternehmer nicht rechtzeitig um den eigenen Nachwuchs kümmert und Arbeitsplätze anbietet, die durch gute Arbeit gekennzeichnet sind, dem ist in absehbarer Zukunft nicht mehr zu helfen.
Wir stimmen der Überweisung des Antrages in die genannten Ausschüsse zu. Allerdings bin ich mir nicht sicher, Herr Minister Bischoff, welcher Ausschuss mit der Federführung betraut werden sollte. Kollege Keindorf sagte, federführend solle der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Es wären aber auch der Bildungsausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft damit zu betrauen. Wir stimmen der Überweisung zu, um, wie es Frau Lüddemann gestern bei einem anderen Thema sagte, dem Antrag neben der Lyrik noch etwas inhaltliche Anreicherung angedeihen zu lassen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Thiel, zu Ihrer letzten Frage. Federführend sollte der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein, weil die Maßnahmen des Übergangssystems in der Abteilung 5 des Sozialministeriums gebündelt sind; dort werden die ganzen Fördermaßnahmen bearbeitet. Als mitberatende Ausschüsse sollten die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Wissenschaft und Wirtschaft benannt werden.
Wie schon Kollege Keindorf gesagt hat, wird über einige Punkte des Antrages bereits in den Ausschüssen beraten. Für April 2015 wurde bereits ein Fachgespräch zur Studien- und Berufsorientierung anberaumt. Eben wurden auch die Gymnasien angesprochen. In dem Entwurf eines Grundsatzbandes zu den Lehrplänen an den Gymnasien ist die Studien- und Berufsorientierung genannt. Schüler sollten hierzu befähigt werden. Darüber, ob man das gesetzlich regeln sollte, kann man diskutieren. Vielleicht kann dies im Rahmen der Leitlinie zur Studien- und Berufsorientierung, wenn es sie denn endlich gibt, auch untergesetzlich geregelt werden.
Für die SPD steht nichtsdestotrotz fest: Ein klares Bild über die eigenen Fähigkeiten und über die zukünftigen Anforderungen in einem Beruf erleichtern die richtige Entscheidung. Wir brauchen daher eine transparente, systematische und koordinierte Berufs- und Studienorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen.
Zu den anderen Punkten Ihres Antrages hatten wir im Ausschuss den Bericht zur Weiterentwicklung des Übergangssystems Schule-Ausbildung-Beruf behandelt, in dem die ganzen Maßnahmen, die in diesem Land existieren und genutzt werden, vorgestellt werden, zum Beispiel das Programm „Zukunftschance assistierte Ausbildung“, das im ersten Halbjahr noch als Modellprojekt bei den Berufen des Handwerks läuft.
Bei diesem Programm geht es sowohl um eine sozialpädagogische Ausbildungsvorbereitung und -begleitung der Jugendlichen in schwierigen Lagen als auch um das Angebot für ein flexibles Ausbildungscoaching, um Konfliktfälle bzw. während der Ausbildung auftretende Probleme wie Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Es besteht das Ziel, dieses Programm ab dem nächsten Schuljahr flächendeckend auf alle Branchen auszuweiten.
Schuljahr als ein Berufseinstiegsjahr angeboten. Dieses kombiniert das Berufsgrundjahr und die einjährige Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss ermöglichen soll. Man hat festgestellt, dass es nicht so sinnvoll wie ursprünglich angenommen ist. Deswegen hat man weiter gedacht und eine Weiterentwicklung vorangetrieben.
Dass das Sachsen-Anhalt-Forum zum Fachkräftesicherheitspakt eine Ausbildungsgarantie - über den Namen kann man sich streiten; wir nennen die Troika jetzt ja auch „die Institution“ - besprochen hat und diese mit Maßnahmen untersetzen möchte, um zu erreichen, dass jeder, der kann und will, in eine Ausbildung kommt, ist gut und richtig. Wir können uns im Ausschuss gern vorstellen lassen, was dort beschlossen wurde und wie das vorangehen soll.
Genau wie Kollege Keindorf habe ich an dieser Stelle schon öfter erwähnt, dass das Übergangssystem zu viele Projekte hat, die sich an die gleiche Zielgruppe richten und bei denen wir nicht wissen, wie zielführend sie sind. In dem Bericht sind Maßnahmen aufgezeigt und als Erfolg verkauft worden, in deren Ergebnis 40 % der Fälle in eine Berufsausbildung münden. 40 % entspricht der Schulnote Vier, früher wäre es eine Fünf gewesen; das ist also nicht ausreichend.
Deswegen ist es wichtig, dass wir uns die Maßnahmen im Ausschuss anschauen und über die Beurteilung diskutieren; das haben wir noch nicht gemacht. Die Landesregierung hat sich bisher darum gedrückt aufzuzeigen, welche Maßnahmen wirklich zielführend sind und welche nicht. In den meisten Fällen wurde gesagt: Das wird nicht von uns finanziert, deswegen muss das der Bund evaluieren.
Begrüßenswert ist das Landesprogramm „Regionales Übergangsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt“, kurz: Rümsa. Dieses soll Arbeitsbündnisse auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte dabei unterstützen, Übergänge von der Schule über die beruflichen Ausbildung in den Beruf dauerhaft zu gestalten, sodass Jugendliche nach der Schule möglichst ohne Umwege und Brüche eine berufliche Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können.
Wir müssen also schauen, welche Maßnahmen wir gezielt umsetzen wollen; einige Maßnahmen müssen gebündelt werden. Am Besten wäre es auch, einen Ansprechpartner für die Schüler zu etablieren. Dabei habe ich das Beispiel der Berufsagentur in Hamburg vor Augen. Man könnte schauen, wie das auf Sachsen-Anhalt umgemünzt werden könnte.
Abschließend sei festgestellt - in diesem Punkt stimme ich Frau Professor Dr. Dalbert zu -: Bildungspolitik sollte auf jeden Fall das Ziel haben,
Herr Präsident! Einige Punkte möchte ich gern aufgreifen. Ich fange bei Herrn Wanzek an. Ich habe nicht davon gesprochen, dass die Berufsübergangssysteme abgeschafft werden sollen. Ich meine, sie sollten abgeschmolzen werden.
Die Leute vor Ort sagen - wir führen selber Fachgespräche zu solchen Themen -, man blicke nicht mehr durch bei den vielen Angeboten und Projekten. Daher müssen die Dinge, die tatsächlich helfen, herausgestellt werden. Dazu habe ich eben Einigkeit vernommen. Auch Herr Keindorf meinte, es gebe viele fragwürdige Dinge. Man muss sehr genau hingucken, was nun sinnvoll ist. Dieser Bericht hat das leider nicht geleistet. Der Bericht ist zu 90 % deskriptiv und hilft uns dabei nicht wirklich weiter. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Ich freue mich, dass es inzwischen eine sehr positive Stimmung zur Berufsorientierung ab der 5. Klasse gibt; denn darum geht es. Das sollte es nicht nur in den Gymnasien geben und das sollte nicht erst in der 7. Klasse beginnen und dann in einem sehr geringen Zeitumfang betrieben werden.
Zu der Ausbildungsplatzgarantie zwei Worte. Wer will, der kann - auf das Wollen, Kollege Thiel, lege ich großen Wert. Hier muss niemand. Wer sagt, er will das machen, der soll das dann auch können dürfen, eben auch nach dem Normalitätsprinzip in der betrieblichen Ausbildung.
Es war schon interessant, dass Herr Keindorf dem Herrn Minister deutlich widersprochen hat. Offensichtlich gibt es diese Ausbildungsplatzgarantie nicht. Herr Keindorf hat sehr deutlich gesagt, dass er das nicht möchte. Wir alle wissen, dass er nicht nur Abgeordneter ist, sondern auch Präsident der Handwerkskammer. Wenn der Präsident der Handwerkskammer sagt: Das möchte ich nicht, weil ich ein Menschenbild habe, das mir sagt: Wenn ich den jungen Menschen eine Ausbildung garantieren würde, dann würden sie sich in der Schule nicht mehr anstrengen - dann haben wir an dieser Stelle eine Differenz.
Wir müssen darüber reden, aber natürlich unter der Prämisse: Wer will, der soll können dürfen. Wir wollen keinen Ausbildungszwang.
Vielleicht noch ein letzter Punkt; über den Rest debattieren wir in den Ausschüssen: Herr Minister, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Ausführungen. Ich habe einige Punkte schon aufgegriffen, etwa die Frage des Flickenteppichs und diese Dinge.
Sie haben dann jedoch gesagt: Deshalb wollen wir ganz viele ESF-Mittel in diesen Bereich geben. Dazu habe ich immer eine ambivalente Haltung. Ich finde es gut und habe das hier auch schon an anderen Stellen gesagt, als es um die Schulsozialarbeit ging. Die europäischen Mittel verschaffen uns Möglichkeiten, und diese Möglichkeiten sollten wir auch nutzen, um unser Land gut aufzustellen. Das Wesen unseres Antrags ist es aber auch, uns darüber Gedanken zu machen, was wir uns als Land leisten wollen, wenn das Geld in der nächsten EU-Förderperiode für Sachsen-Anhalt nicht mehr so reichlich fließt.
Wenn wir die ESF-Mittel einsetzen und sagen, das ist eine geschenkte Chance und die nutzen wir jetzt, und gleichzeitig überlegen wir uns, wie wir es danach mit unseren eigenen Mitteln gestalten wollen, dann freue ich mich über den Einsatz der ESF-Mittel. Wenn es aber nur ein Parken und Verschieben von Problemen ist, dann hielte ich das für schwierig. Darüber werden wir sicherlich in den Ausschüssen debattieren.
Ich habe jetzt gehört: Arbeit und Soziales, Bildung und Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Das sind sicherlich die richtigen Ausschüsse. Man könnte sich darüber streiten, ob, weil es zum Teil um Bildungsaspekte geht, der Ausschuss für Bildung und Kultur federführend sein sollte. Das wäre meine spontane Einschätzung. Wenn sich aber die Mehrheit für den Ausschuss für Arbeit und Soziales entscheidet, dann können wir auch damit leben. Ich denke, das ist kein zentraler Punkt bei der Behandlung des Antrags. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3816. Wir stimmen zunächst über eine generelle Überweisung des Antrags an die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur sowie für Wissenschaft und Wirtschaft ab. Wer ist dafür, dass der Antrag an die genannten Ausschüsse überwiesen wird? - Das ist das ganze Haus.
(Herr Striegel, GRÜNE: Welcher Ausschuss? - Zurufe von der CDU und von der SPD: So- ziales! - Unruhe)
- Ich habe nach der Federführung gefragt. Über die Ausschussüberweisung haben wir schon abgestimmt. Jetzt beschließen wir über den federführenden Ausschuss. Dafür wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.
Ich frage noch einmal: Wer ist dafür, dass dem Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung übertragen wird? - Das ist die Mitte. Wer ist dagegen? - Das sind einzelne Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Enthaltung. Ich glaube, die Mehrheit war dafür.
Meine Damen und Herren! Die Geschäftsführer haben beschlossen, dass wir die Mittagspause auf 45 Minuten verkürzen - oder - für Andersgläubige - auf eine Dreiviertelstunde. Wir treffen uns hier um 14.05 Uhr wieder.