Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Nur so viel: Das Geld aus dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Straßenbau kommt auf der kommunalen Ebene an. Dorthin gehört es ja auch. Wenn es dann zeitnah für den Straßenbau verwendet wird, ist der Zweckbestimmung Genüge getan. Das ist im Sinne der Landesregierung so in Ordnung. Ein Arbeiten mit Fristen, der Neuzuteilung von Mitteln oder Ähnliches ist bürokratischer Luxus, den wir nicht brauchen. Wir reden ständig vom Bürokratieabbau.

Ich bitte um eine zügige Beratung im Ausschuss. Es wird auch relativ schnell gehen. Es ist ein sehr kurzes Gesetz, es besteht aus der Überschrift und zwei Paragrafen; deshalb erwarte ich auch eine zügige Beratung. - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Minister Webel. - Es ist trotz der Kürze des Textes eine Fünfminutendebatte vereinbart

worden. Als erster Redner spricht für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Henke. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorab zu sagen: Die Fraktion DIE LINKE wird diesem Gesetzgebungsvorhaben, also auch der Überweisung, zustimmen.

Herr Kollege Hövelmann, da wir uns auch mit Finanzen befassen, werden wir nicht umhinkommen, auch den Finanzausschuss damit zu behelligen. Aber das sollte kein Hindernis in der Entscheidungsfindung sein, und es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Fachausschüsse am Ende des vergangenen Jahres während der Haushaltsberatungen hierzu positioniert hatten und dazu eigentlich Einverständnis bestand.

Die Streichung, die wir jetzt mit heilender Wirkung vornehmen wollen, bedeutet in der Konsequenz, dass den Kommunen dann mehr Geld für Investitionen zur Verfügung stehen soll.

Jetzt bin ich jedoch beim Aber. Herr Minister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung des Entflechtungsgesetzes die zeitnahe Verwendung der Mittel sicherzustellen ist. Gerade aus den Haushaltsberatungen heraus wissen wir aber, dass genau diese Position zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus regelmäßig einen der größten Mittelabflussreste bildet, dass die Mittel eben nicht so aus dem Haushalt abfließen, wie es sich gehören würde und wie es in den Kommunen auch notwendig wäre und dem Zweck des Entflechtungsgesetzes entspräche - mehrfacher Konjunktiv.

Und wie heilen wir das? Genau das heilen wir mit diesem kleinen Gesetz gerade nicht. Dann müssten wir nämlich etwas ganz anderes anfassen: die Finanzausstattung der Kommunen, die personelle Ausstattung der Kommunen und die Sachausstattung der Kommunen.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Frau Niestädt, SPD)

- Ja, ich weiß, Frau Niestädt, Sie wollen das nicht so gern hören. - Das wäre auch Regelungsgegenstand des Finanzausgleichsgesetzes. So sehr wir uns alle auch bei diesem Gesetz einig sind: Das Grundproblem der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen lösen wir mit diesem, sicherlich von allen befürworteten Gesetz leider nicht. Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. - Für die SPD könnte jetzt der Kollege Hövelmann sprechen. - Das tut er nicht. Wir nehmen beim Straßen

verkehr an Fahrt auf. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Weihrich. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf greift die Koalition letztendlich eine Forderung auf, die die kommunalen Spitzenverbände in den letzten Beratungen zum Doppelhaushalt erhoben haben.

Die kommunalen Spitzenverbände sagten eindeutig, dass die gültige Regelung mit der Organisation und Durchführung von Baumaßnahmen nicht zu vereinbaren sei. Jeder, der auf kommunaler Ebene aktiv ist, weiß, dass solche Baumaßnahmen teilweise schwer umzusetzen sind und dass es in der Regel nicht möglich ist, das innerhalb eines Jahres zu erledigen. Deswegen ist es sinnvoll, eine Regelung dazu zu treffen, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel eben nicht innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden müssen, sondern auf das nächste Jahr übertragen werden können und die Baumaßnahme dann in den Folgejahren umgesetzt werden kann.

Herr Hövelmann hat schon auf die Entstehungsgeschichte hingewiesen. Nach meinen Recherchen ist die Änderung zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes im Finanzausschuss gar nicht behandelt worden. Das sei hier aber nur am Rande bemerkt; das spielt für das Verfahren keine Rolle.

Ich kann für meine Fraktion jedenfalls sagen, dass wir dieser Änderung zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zugestimmt haben. Und wir werden natürlich auch dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder zustimmen und auch einer Überweisung an die Ausschüsse. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Weihrich. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Kollege Scheurell. Er hat das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir könnten es uns einfach machen: Alles ist schon gesagt worden. Was soll jetzt der Scheurell hier noch zu Gehör bringen?

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber der packt das. Ich mache jetzt Folgendes. Wir haben erlebt, dass im Finanzausschuss im

Gewühle und Getümmel auch einmal etwas untergegangen ist.

(Frau Weiß, CDU: Nein, nein!)

- Doch, das war leider so, liebe Frauke. - Selbst die Fraktion DIE LINKE hat mit ihren Abgeordneten, die uns im Fachausschuss stets kompetent und kultiviert begleiten dürfen, eben schon bestätigt, dass das, was wir hier machen, richtig ist. Über die sonstige finanzielle Ausstattung der Kommunen würden die Linken am liebsten ein Klagelied anstimmen. Das passt zur Passionszeit. Das tun wir uns heute aber nicht an.

(Herr Henke, DIE LINKE: Da haben Sie was zum Reden!)

Demzufolge teile ich Ihnen jetzt mit: Ich lasse mein Konzept hier liegen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch zu

(Frau Niestädt, SPD: Das ist doch einmal etwas!)

und möchten eine erfolgreiche Beratung, so schnell wie möglich. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Niestädt, SPD: Wunderbar!)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheurell. - Eine Dreiminutendebatte hätte sich durchaus gelohnt, hätte ich fast gesagt. Gleichwohl sind wir jetzt an das Ende der vereinbarten Fünfminutendebatte gekommen.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/3856. Ich gehe davon aus, dass einer generellen Überweisung nichts im Wege steht. Es ist gesagt worden, es reiche aus, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Alle Dinge, die etwas mit Finanzen zu tun haben, gehen aber entweder durch Beschluss oder automatisch auch an den Ausschuss für Finanzen.

Ich würde also sagen, wir beschließen es gleich so - wenn Sie meinem Vorschlag folgen wollen -: Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden. Wer stimmt dem zu? - Das sind Vertreter aus allen Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Das tut niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen worden. - Vielen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt

Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2888

Antwort Landesregierung - Drs. 6/3117

Entschließungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3205

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/3877

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3912

Die erste Beratung fand in der 69. Sitzung des Landtags am 20. Juni 2014 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, Sie haben eben vollumfänglich alle Drucksachen benannt. Ich erspare es mir, sie alle im Rahmen der Berichterstattung noch einmal vorzutragen.

Mit dem Entschließungsantrag soll das Land beauftragt werden, die dezentrale Unterbringung weiter voranzubringen und Handlungsspielräume im Interesse der Betroffenen zu nutzen. Das Land soll prüfen, wie die Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern vom 15. Januar 2013 einen rechtlich bindenden Charakter bekommen können, damit sie in den Kreisen zwingend anzuwenden sind. Zudem sollen die unangemeldeten Kontrollen in den Gemeinschaftsunterkünften verdoppelt und die Landkreise aufgefordert werden, Unterbringungskonzepte einzureichen.

In einer ersten Beratung zu diesem Entschließungsantrag am 4. September 2014 beschloss der Ausschuss für Inneres und Sport, eine Anhörung durchzuführen. In dieser Anhörung wurde deutlich, dass die rasant steigende Zahl der Asylbewerber für die Landkreise eine erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Herausforderung darstellt und dass erwartet wird, dass der Bundesgesetzgeber das Asylrecht auf die tatsächlich Verfolgten ausrichtet.

Vom Landesgesetzgeber wird erwartet, die finanziellen Mehraufwendungen für die Landkreise zügig und vollständig auszugleichen, und von der Landesverwaltung wird erwartet, die Ausländerbehörden bei der Durchführung der schwierigen Verwaltungsaufgaben zu unterstützen.

Die Anhörung wurde durchaus emotional geführt. Ich möchte das aber nicht im Einzelnen wiederholen. Wer möchte, der kann sich die Niederschrift über die Anhörung ansehen.

In Auswertung der Anhörung führte der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung im Januar 2015 eine Beratung zu diesem Thema durch. Er verständigte sich darauf, die Ergebnisse des Asylgipfels, zu dem der Ministerpräsident die mit der Problematik Befassten am 23. Januar 2015 eingeladen hatte, abzuwarten, ehe zu dem Entschließungsantrag ein Änderungsvorschlag erarbeitet werden sollte, der der gegenwärtigen Situation Rechnung trägt.

Eine abschließende Beratung zu dem Entschließungsantrag fand am 12. März 2015 statt. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein von den Fraktionen der CDU und der SPD eingereichter Beschlussvorschlag vor. In diesem Beschlussvorschlag findet sich im Gegensatz zu dem ursprünglichen, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Entschließungsantrag das Bekenntnis, weiterhin zu den Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern vom 15. Januar 2013 zu stehen.