Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

Da zu dieser Beratung noch keine mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, verständigte sich der Ausschuss auf Vorschlag der SPD-Fraktion schließlich darauf, in der nächsten Sitzung am 15. Januar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss zu erarbeiten.

Mit Schreiben vom 12. Januar 2015 teilte der GBD mit, dass es im Zusammenhang mit der Bestellung des Leiters der Landesregulierungsbehörde Abstimmungsbedarf mit dem zuständigen Ministerium

für Wissenschaft und Wirtschaft gebe. Es müsse demnach eine Regelung gefunden werden, die die Vorgaben der EU-Richtlinien zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde umsetzt.

Aus diesem Grund kam der Ausschuss zu Beginn der 42. Sitzung am 15. Januar 2015 überein, in der nächsten Sitzung am 12. Februar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss die Synopse des GBD vor. Darin hat dieser diverse rechtsförmliche Anpassungen vorgenommen sowie Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfes unterbreitet.

Mit einer Ergänzung des § 3 Abs. 1 Satz 1 soll deutlich gemacht werden, dass der Leiter der Landesregulierungsbehörde seine Tätigkeit im Nebenamt ausübt. Dies hat zur Folge, dass der Leiter der Landesregulierungsbehörde auch weiterhin Aufgaben aus seinem Hauptamt übernimmt.

Eine Ergänzung in § 3 Abs. 2 des Gesetzentwurfes soll vorgenommen werden, um die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu sichern. Danach sollte der Leiter der Behörde auch bei der Einstellung der Beschäftigten seine Zustimmung erteilen dürfen.

Eine weitere Veränderung in § 4 Abs. 1 dient der Verdeutlichung der Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde. Dazu gehört ihre angemessene Ausstattung mit den erforderlichen Personal- und Sachmitteln. Daher sollte der Haushalt der Landesregulierungsbehörde im Einzelplan des für Energiewirtschaft zuständigen Ministeriums gesondert ausgewiesen werden.

Des Weiteren ist die Streichung der Regelung des § 4 Abs. 2 empfohlen worden, nach der die Landesregulierungsbehörde die Räume, Einrichtungsgegenstände, Medien sowie die Büroausstattung im für Energiewirtschaft zuständigen Ministerium nutzt. Auf eine Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin erläuterte der GBD, dass derartige Vorgaben der Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde entgegenstehen würden. Aus Gründen der Sparsamkeit kann es nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch geboten sein, der Landesregulierungsbehörde aufzugeben, die Räumlichkeiten des Ministeriums zu nutzen. Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist diese Regelung entbehrlich.

Im weiteren Verlauf der Beratung äußerte die Fraktion DIE LINKE Zweifel daran, dass die Landesregulierungsbehörde unabhängig agieren kann, wenn der Leiter im Hauptamt andere Tätigkeiten im Ministerium wahrnimmt. Herr Minister Möllring wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Landesregulierungsbehörden in anderen Bundesländern vergleichbar organisiert seien.

Im Ergebnis erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine vorläufige Beschluss

empfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen, welche einstimmig beschlossen wurde. Darin empfiehlt der federführende Ausschuss, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner 82. Sitzung am 11. März 2015 mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Darin empfiehlt er einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 45. Sitzung am 9. April 2015 erneut mit dem Gesetzentwurf. Im Rahmen dieser abschließenden Beratung wurde die Ihnen in der Drs. 6/3970 vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich mich insbesondere beim GBD für seine Mitarbeit herzlich bedanken. Ihnen liegt das Ergebnis der Beratungen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde als Beschlussempfehlung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Tögel. - Es wurde vereinbart, keine Debatte dazu führen. Es scheint niemand debattieren zu wollen. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3970.

In Anwendung des § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Gegenteilige Wünsche sehe ich nicht. Dann lasse ich darüber jetzt abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Gesetz über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein.

Wir stimmen nunmehr über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zu? - Das sind auch alle Fraktionen. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Vielen Dank.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3770

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/3971

Die erste Beratung fand im Januar 2015 statt. Berichterstatter ist der Kollege Wunschinski. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/3770 brachte die Landesregierung in der 82. Sitzung des Landtages am 29. Januar 2015 in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf wurde von diesem Hohen Haus zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Handhabbarkeit und die Praxistauglichkeit des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte zu verbessern. Bei den Änderungen geht es im Wesentlichen um die Ermöglichung flexibler Anlagestrategien für die finanziellen Rücklagen, um eine Neugestaltung der Pflichtmitgliedschaft, um eine Verschlankung der Organisation bzw. der Gremien des Versorgungswerkes und um klarstellende Anpassungen, um dem gesetzgeberischen Willen besser Ausdruck zu verleihen.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 49. Sitzung am 13. März 2015 mit dem Gesetzentwurf. Bereits zu dieser Behandlung lagen dem Ausschuss die Änderungsvorschläge des GBD in Form einer Synopse vor. Neben Anmerkungen zur rechtlichen Beurteilung einzelner Normen enthielt die Synopse sprachliche, redaktionelle und rechtsförmliche Empfehlungen. Außerdem empfahl der GBD, das Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung festzulegen.

Gegenstand dieser ersten Ausschussberatung war insbesondere die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft in den beiden Organen der Vertreterversammlung und dem Vorstand des Versorgungswerkes bzw. die Aufnahme einer expliziten Verbotsnorm, um eine Doppelmitgliedschaft auszu

schließen. Letztlich führte dies jedoch nicht zu einem Änderungsantrag.

Im Ergebnis verständigte sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung darauf, vor der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurden der Landesregierung bereits vorliegende Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf der Rechtsanwaltskammer des Landes SachsenAnhalt, des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt sowie des Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Deutschen Anwaltsverein zugeleitet. Keine der beteiligten Organisationen äußerte Änderungsvorschläge oder Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf.

Die abschließende Ausschussberatung des Gesetzentwurfes fand in der 50. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 10. April 2015 statt. Insbesondere aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen der beteiligten Organisationen sah der Ausschuss keinen weiteren Änderungsbedarf.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen sowie der Synopse des GBD erarbeitete der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig die Ihnen in der ADrs. 6/3971 vorliegende Beschlussempfehlung. Der Ausschuss empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der vom GBD vorgeschlagenen Änderungen. Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Auch hierzu ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. - Es gibt auch nicht den Wunsch nach einer Debatte. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3972.

Auch in diesem Fall lasse ich gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Landtages über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs in ihrer Gesamtheit abstimmen, wenn niemand etwas Gegenteiliges wünscht. - Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt dieser zu? - Alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand.

Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz

entwurf in seiner Gesamtheit zu? - Alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen wir ganz herzlich - es steht hier ausdrücklich so - junge Damen und Herren der Freizeiteinrichtung „Helfende Hände e. V.“ in Dessau-Roßlau. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Lehramtsausbildung zukunftsfähig gestalten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2714

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3972

Die erste Beratung fand am 31. Januar 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Dr. Thiel. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/2714 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 60. Sitzung am 31. Januar 2014 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Bildung und Kultur betraut.

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE im Rahmen der Verhandlungen mit den Hochschulen über die Zielvereinbarungen im Bereich der universitären Lehrerausbildung eine nachhaltige Schwerpunktsetzung. So sollen die Universitäten unter anderem aufgefordert werden, in ihrer Lehre die inklusiven Bildungsangebote in allen Schulformen zu verbessern, die didaktischen, methodischen und sozialpädagogischen Kompetenzen der Studierenden zu stärken und Angebote für Medienkompetenz und Medienpädagogik vorzuhalten.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vereinbarte in der 32. Sitzung am 13. März 2014, das Thema in der Sitzung am 10. April 2014 aufzurufen und zu der Beratung die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur einzuladen.

In der Sitzung am 10. April 2014 nahmen beide Ausschüsse die Berichterstattung der Landesregierung entgegen und verständigten sich darauf, dass sich die Sprecher der Fraktionen mit den Ministerien zum weiteren Umgang mit dem Antrag ab