sprachlichen Qualifikationen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung, also in der ZASt in Halberstadt und künftig in einer zweiten ZASt, zu beginnen, um eine gezieltere und schnellere Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Es ist wichtig, das Ganze nicht - wie im Fall von Jahja - erst einmal jahrelang laufen zu lassen, ohne dass sich jemand für seine Interessen, für seine Qualifikationen und für seine Sprachkenntnisse interessiert. Wir wollen vielmehr bereits sehr früh, bei der Erstaufnahme, erfassen, welche Interessen, welche Qualifikationen und welche Sprachkenntnisse die Menschen haben, die zu uns kommen.
Damit ist es möglich, einen maßgeschneiderten Integrationsplan zu entwickeln und es den Kreisen nach der Umverteilung leichter zu machen, die Menschen in schulische und in berufliche Ausbildung sowie in Arbeit zu bringen, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt betrifft die Erstorientierungskurse, die nach unserer Meinung in der Erstaufnahmeeinrichtung einzuführen sind, um vom ersten Tag an Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der Gesellschaftsordnung Deutschlands zu vermitteln.
Viele der zu uns kommenden sind in der Tat orientierungslos und wissen nicht, wie in Deutschland mit den Gesetzen und den speziellen kulturellen Gegebenheiten umzugehen ist. Sie haben Fragen, mit denen sie sich an uns wenden müssen, aber für die sie nicht - schon gar nicht in der ZASt - den richtigen Ansprechpartner finden, was nicht am bösen Willen liegt, sondern daran, dass schlichtweg auch die personelle Situation in der ZASt so ist, wie sie ist.
Wir wollen mit dem Geld, das jetzt neu ins System hineinkommt, Herr Minister, diese Erstorientierungskurse in der deutschen Sprache und zur Gesellschaftsordnung in der ZASt etablieren und diesen Bereich nicht allein dem Ehrenamt überlassen, meine Damen und Herren.
Der dritte Punkt befasst sich damit, Jugendliche und erwachsenen Flüchtlingen bei der Erlangung eines Schulabschlusses zu unterstützen und ihnen mit gezielten Berufsvorbereitungsmaßnahmen die Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Das ist genau der Fall dieses jungen Mannes aus Dagestan, den ich Ihnen geschildert habe, von Jahja, dem es nicht gelungen ist - was nicht an den Gesetzen liegt, sondern an behördlichem Unwillen -, beispielsweise in die Berufsschule hineinzukommen und seinen Abschluss zu machen.
langen, und bereit ist, sich zu qualifizieren, diesen Abschluss auch bekommt, meine Damen und Herren.
Der vierte Punkt betrifft ebenfalls ein konkretes Problem, vor das sich viele Menschen, die zu uns kommen und einen Asylantrag stellen, gestellt sehen. Es ist möglich, auch in der Aufenthaltsgestattung eine Berufsausbildung zu beginnen. Häufig ist es aber so, dass diese Menschen, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, sofort zur Ausreise gezwungen werden. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen denjenigen, die sich vielleicht gerade in einer Berufsausbildung befinden, die sie sich mit viel Mühe beschafft und erarbeitet haben und wo sie sozusagen drauf und dran sind, diese Ausbildung erfolgreich abzuschließen, und denjenigen, die das nicht haben. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren.
Wir wollen, dass die Menschen, die in Deutschland so weit gekommen sind, wenigstens für die Zeit der Berufsausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, damit sie Planungssicherheit für sich und ihre Familie haben und diese Ausbildung zum Abschluss bringen können. Damit haben sie eine Qualifikation erworben, die sie im besten Fall hier in Deutschland, im anderen Fall im Ausland für sich nutzen können.
Der fünfte Punkt betrifft ein Thema, das kürzlich in der Medienöffentlichkeit besprochen wurde. Die Fachhochschule Merseburg hat ein hervorragendes Programm aufgelegt. Andere Universitäten und Hochschulen in unserem Land denken darüber nach, die Studienberatung gezielt auf Geflüchtete auszurichten, mit dem Ziel, Möglichkeiten zu eruieren, wie diese beispielsweise als Gasthörer an Seminaren und Vorlesungen teilnehmen oder auch - wenn sie über die Voraussetzung verfügen - in den Studienalltag so weit integriert werden können, dass sie - mit einer entsprechenden Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung ausgerüstet - in Sachsen-Anhalt ein Studium beginnen, sich qualifizieren und einen Abschluss erlangen können, mit dem sie dann eine berufliche Tätigkeit aufnehmen können und somit zu den Hochqualifizierten werden, meine Damen und Herren, die im Bereich der Geflüchteten von vielen heute noch vermisst werden, obwohl die aktuellen Zahlen schon jetzt eine andere Sprache sprechen.
Meine Damen und Herren! Diese fünf Maßnahmen sind Maßnahmen, die wir in diesem Hohen Haus ganz einfach beschließen können. Es wird in der Zukunft mehr Geld zur Verfügung gestellt - der Minister ist in diesem Haus in der Vergangenheit vielfach darauf eingegangen -, um diese Maßnahmen auch umzusetzen.
Wir halten es nicht für richtig, ausschließlich an den ehrenamtlichen Sektor und die Eigenverantwortlich zu appellieren, was diese Dinge angeht. Viele der Betroffenen dieser Zielgruppe, von der ich hier spreche, schlagen sich schon mit sehr viel Eigeninitiative durch. Jetzt ist es an der Zeit, in den Institutionen, auf die ich eingegangen bin, durch das Engagement des Landes endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieses Land, das längst ein Einwanderungsland ist, für viele auch endlich zu einem Land des Ankommens mit einer Ankommenskultur wird. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Danke schön, Herr Kollege Herbst. - Wir können weitere Gäste im Haus begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler des Woltersdorf-Gymnasiums aus Ballenstedt. Willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Antrag - Sie, Herr Herbst, haben ihn vorgestellt - der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor, der ein Bündel von Maßnahmen vorschlägt, mit denen im Kern eine bessere und frühzeitige Teilhabe von Asylsuchenden in den Bereichen Bildung und Arbeit erreicht werden soll.
Ich möchte aber, bevor ich auf Ihre Vorschläge im Einzelnen eingehe, lieber Herr Herbst, noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Ich möchte es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren der Zugang von Asylsuchenden und auch von Geduldeten zu Arbeit und Bildung erheblich erleichtert wurde. Hierdurch haben die Betroffenen die Chance, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit leichter selbst zu sichern, was am Ende neben der Integration, die in erster Linie immer in Arbeit stattfindet, auch zu einer Entlastung der öffentlichen Sozialkassen beiträgt.
Ich sehe diese Entwicklung durchaus positiv, aber ich halte es auch für wichtig, den Sinn und Zweck des Asylverfahrens im Blick zu behalten. Sinn und Zweck des Asylverfahrens ist es, Menschen, die aufgrund einer Verfolgung oder anderweitiger erheblicher Gefährdung in ihrem Herkunftsland unseren Schutz benötigen, hier aufzunehmen.
Im Asylverfahren steht daher absolut der Schutzbedarf im Vordergrund und nicht so sehr, ob der Schutzsuchende aufgrund seiner Qualifikation hier gebraucht wird oder nicht.
Ich halte es daher für falsch - das wiederhole ich permanent -, die Themen Asyl und Einwanderung zu vermischen. Ihr Antrag erliegt ein wenig der Versuchung, dass das hier geschehen könnte. Zuwanderung, die zu anderen Zwecken als zur Gewährung von humanitärem Schutz, zum Beispiel zur Deckung des Fachkräftebedarfs, erfolgen soll, bedarf der Steuerung.
Das Aufenthaltsrecht stellt hierfür die entsprechenden Instrumente bereit. Wer als ausländischer Mitbürger in Deutschland arbeiten oder studieren möchte, dem stehen diese Instrumente zur Verfügung, das heißt, er oder sie kann einen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums beantragen, über den unter Berücksichtigung zum Beispiel der arbeitsmarktpolitischen Interessen entschieden wird.
Bezüglich der Zuwanderung bin ich der Auffassung, dass wir noch einen erheblichen Diskussionsprozess vor uns haben, weil wir in SachsenAnhalt in ca. fünf Jahren einen Mangel an ungefähr 100 000 Fachkräften haben werden. Es gibt Berechnungen, die besagen, dass in Deutschland bei gleicher wirtschaftlicher Kraft und bei gleichem wirtschaftlichem Stand dieses Landes, Status quo heute, in 20 Jahren sechs Millionen Arbeitskräfte fehlen werden. Darüber muss man vernünftigerweise reden und braucht eine gesteuerte Zuwanderung, um in fünf oder 20 Jahren nicht vor der Situation zu stehen, dass uns diese Fachkräfte fehlen und Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig ist.
Das Asylverfahren ist dagegen kein Instrument der Einwanderungspolitik. Wenn es bei der großzügigen Gewährung von humanitärem Schutz bleiben soll - dafür bin ich uneingeschränkt -, gilt es zu verhindern, dass das Asylverfahren gezielt für eine Zuwanderung zu nicht asylrelevanten Zwecken missbraucht wird oder missbraucht werden kann. Das haben wir sichtbar bei dem massenhaften Zustrom von Asylantragstellern aus einigen Westbalkanstaaten, die eben nicht kommen, weil sie verfolgt werden, sondern die aus rein wirtschaftlichen Gründen kommen und damit am Ende das Asylverfahren an dieser Stelle konterkarieren.
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Asylbewerbern, also von Menschen, über deren Bleibeperspektive noch nicht entschieden ist, in den Arbeitsmarkt immer eine Abwägung; denn einerseits macht es natürlich Sinn, die Potenziale von Asylbewerbern, die voraussichtlich zumindest für längere Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben, möglichst frühzeitig zu fördern und zu nutzen, andererseits bin ich aber auch dagegen, durch sicherlich gut gemeinte Unterstützungs- und Förderangebote Fehlanreize für eine mögliche missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens zu schaffen.
Daher sollten Unterstützungsmaßnahmen nach meiner Überzeugung vor allem Asylsuchende mit der Perspektive eines voraussichtlich längerfristigen Bleiberechts im Blick haben.
Darüber, wie wir mit Asylsuchenden umgehen, die offensichtlich keinen Asylgrund haben, aber längere Zeit als Geduldete in diesem Land leben, muss gesondert geredet werden. Wenn Menschen sieben, acht oder neun Jahre hier gelebt haben, ihre Kinder hier geboren sind und deutsch sprechen, dann wäre es durchaus denkbar, dass man eine Veränderung vornimmt in Richtung Zuwanderung und diese Menschen integriert, weil man Menschen, die sieben, acht oder neun Jahre hier gelebt, sich integriert und hier Wurzeln geschlagen haben, nicht mehr abschieben kann. Das ist eine Tatsache, die man so akzeptieren muss.
Ich komme jetzt zu den Punkten des Antrages. Zunächst zur Forderung, die schulischen, beruflichen und sprachlichen Qualifikationen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu erheben. Sie wissen, die Bundesagentur für Arbeit führt in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurzeit an bundesweit neun Standorten bereits ein Modellprojekt durch, in dessen Rahmen die Kompetenzen von Asylantragstellern erhoben werden, die eine gute Bleibeperspektive haben, weil sie aus einem Herkunftsland mit hoher Schutzquote oder einer geringen Zahl an Abschiebungen kommen. Im Rahmen dieses Modellprojektes erfolgt die Kompetenzerhebung allerdings erst nach der Verteilung in die Kommunen.
Es ist bedauerlich - ich sage das aus tiefster Überzeugung -, dass Sachsen-Anhalt bei der Auswahl der Modellstandorte keine Berücksichtigung gefunden hat. Deshalb prüfen wir als Landesregierung, ob wir in unserer Erstaufnahmeeinrichtung in Halberstadt in Kooperation mit dem Bund ein ähnliches Projekt durchführen können. Ich möchte das gern, weil wir die Verteilung in die unterschiedlichen Regionen dieses Landes besser steuern können, wenn wir frühzeitig erkennen können, welche Qualifikationen die Betreffenden haben.
Im Augenblick wird dieser Aspekt nicht berücksichtigt. Möglicherweise wird ein gut ausgebildeter Bäcker, der im Landkreis Mansfeld-Südharz gesucht wird, letztlich im Burgenlandkreis untergebracht. Deshalb müssen wir frühzeitig erkennen, welche Kompetenzen und Qualifikationen diejenigen haben, die ein Bleiberecht haben werden, damit wir sie gezielt regional einsteuern können.
Ich halte es auch für wichtig, Asylsuchenden frühzeitig Angebote zu unterbreiten, die ihnen die erste Orientierung in einem für sie oftmals sehr fremden Sprach- und Kulturkreis erleichtern. Solche Orientierungshilfen bestehen im Übrigen in der ZASt schon heute. Denn Orientierung zu geben - Sie
Ich kann mir aber vorstellen, dass wir die Hilfen zur Erstorientierung in der ZASt ausweiten und dafür vielleicht spezifische Angebote schaffen, zumal dies dann auch die aufnehmenden Kommunen entlasten könnte. Ich werde deshalb in meinem Haus prüfen lassen, ob weitere Erstorientierungsangebote in der ZASt möglich und sinnvoll sind.
Skeptisch bin ich allerdings, was die Vermittlung von Sprachkenntnissen in der Erstaufnahmeeinrichtung anbelangt. Das ist schon deshalb schwierig, weil die auf wenige Wochen beschränkte Verweildauer und eine hohe Fluktuation in der Erstaufnahmeeinrichtung eine nachhaltige Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen kaum zulassen dürfte.
Zu der dritten in dem Antrag erhobenen Forderung, junge Asylbewerber bei der Erlangung von Abschlüssen zu unterstützen sowie ihnen durch Berufsvorbereitungsmaßnahmen die Arbeitsaufnahme zu erleichtern, ist Folgendes anzumerken: Die Integration von jugendlichen Asylsuchenden in Ausbildung ist eine wichtige Zielsetzung, die sich auch die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat. Der Landesintegrationsbeirat hat in Vorbereitung des zweiten Spitzengespräches zum Thema Asyl entsprechende Empfehlungen vorgelegt, über die wir gemeinsam mit dem Herrn Ministerpräsidenten bei einem zweiten Gipfel in der Staatskanzlei zeitnah diskutieren werden.
Derzeit bereitet die Landesregierung verschiedene Maßnahmen vor, mit denen jugendliche Flüchtlinge bei einer beruflichen Ausbildung unterstützt werden können. Es geht dabei um Maßnahmen zur Sensibilisierung und Information von potenziellen Auszubildenden und von Ausbildungsbetrieben, um ergänzenden Sprachunterricht in der Berufsschule oder auch um spezifische Unterstützung während einer betrieblichen Ausbildung durch Träger der assistierten Ausbildung.
Mit einem Bundesmodellprojekt in der Trägerschaft des Landesnetzwerkes der Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt Lamsa sollen bereits ab diesem Sommer jugendliche Migrantinnen und Migranten bei der Integration in Ausbildung begleitet werden; so sollen Erkenntnisse zu Unterstützungsbedarfen gesammelt werden.
Zu Punkt 4 des Antrages. Zu der Forderung, die Landesregierung möge sich dafür einsetzen, dass der Aufenthalt für die Dauer einer Berufsausbildung gesichert ist, ist zunächst festzuhalten, dass der aufenthaltsrechtliche Status sowohl von Asylbewerbern als auch von Geduldeten grundsätzlich die Aufnahme einer Berufsausbildung zulässt. Das Aufenthaltsrecht enthält darüber hinaus Instrumente, um den Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen zumindest für jeweils ein Ausbildungs
Ich halte es für wichtig, dass das auch angewendet wird, und nicht nur aus der Sicht derjenigen, die bei uns Schutz suchen. Auch die Unternehmen, die diese jungen Leute einstellen, brauchen Sicherheit. Das ist das Entscheidende. Ich bin mit vielen Unternehmern im Gespräch gewesen, auch mit jungen Unternehmern auf einer großen Veranstaltung in Berlin, die gesagt haben: Wenn wir jemandem einen Ausbildungsvertrag geben, ist für uns nicht klar, ob derjenige die drei Jahre auch absolvieren kann oder ob er möglicherweise nach einem Jahr gebeten wird, Deutschland wieder zu verlassen.
Das entspricht nicht der rechtlichen Realität. Man kann die Ausbildung zu Ende führen. Wir haben auch einen Bedarf, sodass wir den Ausländerbehörden klar ins Stammbuch schreiben, dass das vermittelt wird. Dass das nicht immer in dem wünschenswerten Umfang passiert, ist misslich; das muss man so einräumen. Zum Teil fehlen die Kenntnisse und die Transparenz.
Wir werden diesbezüglich noch vor den Sommerferien einen Erlass herausgeben, der die bestehenden Möglichkeiten aufzeigt. Wir wenden ja nur Recht an, wir schreiben es nicht fort oder schaffen neue Regelungen. Wir weisen nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Ich halte das für unglaublich wichtig für die Unternehmen.
Ich begebe mich einmal in die andere Perspektive. Ein Unternehmer hat die Verantwortung dafür, Umsatz zu machen, Gewinn und Erträge zu erzielen. Er hat wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen kann und welche bürokratischen Hürden es gibt. Insofern ist das für beide Seiten eine Win-win-Situation. Ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie noch einmal den Blick auf die geltende Rechtslage geschärft haben. Denn es hilft sowohl den Menschen, die sich bei uns qualifizieren wollen, als auch den Unternehmen.
Ich denke, das - ich möchte es einmal Portfolio nennen -, was Sie an Maßnahmen aufgeschrieben haben, sollten wir im Innenausschuss in Ruhe weiter erörtern und fortentwickeln. Denn Zuwanderung und Asyl, das werden - weil die Welt in Bewegung ist und weil das keine erkennbar zeitlich begrenzten Konflikte sein werden - aus meiner Sicht die Herausforderungen in den nächsten 20 Jahren in Deutschland sein. - Herzlichen Dank.