Ich möchte einmal darauf hinweisen: Bei der letzten Übertragung haben wir sechs Monate Differenz unterstellt. Ich glaube - das habe ich bisher auch öffentlich immer so rübergebracht -, das ist ein Weg in die richtige Richtung. Noch dazu - das wissen Sie auch - ist es so, dass gerade die Angestellten Ost durch die VBL-Regelung auch in einem besonderen Maß für die nächsten Jahre getroffen sind.
Für den Haushalt insgesamt bedeutet das Mehrkosten in Höhe von rund 12,6 Millionen € in diesem Jahr und von rund 35,5 Millionen € im nächsten Jahr. Für das Jahr 2015 werden wir das durch die Haushaltsveranschlagung mitfinanzieren. Für das Jahr 2016 werden wir im Nachtragshaushalt vielleicht noch einiges korrigieren müssen, glauben aber, das schon mit unseren jetzigen Ansätzen der Personalverstärkungsmittel ausfinanzieren zu können.
Weitere Details der Tarifänderung: Die deutliche Anhebung der Arbeitnehmerentgelte zur VBL usw. - ich habe es gerade erwähnt - sind für uns auch Legitimation, zumindest Grundlage gewesen für den Vorschlag, die inhaltsgleiche, aber nicht zeitgleiche Übernahme hier vorzuschlagen.
Unter Berücksichtigung aller Einzelheiten des Tarifabschlusses und der Konsolidierungserfolge der letzten Jahre halte ich das für eine ausgewogene, vernünftige Lösung. Ich halte nichts davon, wie manch andere Länder, die ein Jahr beschließen, 5 Jahre im Voraus 1 %, dann stehen Wahlen vor der Tür und dann wird alles über den Haufen geschmissen.
Ich glaube nicht, dass das eine besondere Planbarkeit ist. Es gibt auch andere Länder, die mir schon sagen: Jens, egal was du machst, wir würden das auch gern übernehmen. Ich übernehme das sofort. Aber: Jens, alles, was über 0,5 % ist, übernehme ich sowieso nie. - Das ist immer auch die Crux ein bisschen der Zuständigkeit der Länder.
Im Moment sieht es aber so aus, dass die Länder wahrscheinlich sehr weitreichend zwischen Angestellten, Beamtinnen und Beamten anpassen. Das fällt nur wenige Monate auseinander. Wir haben auch nur wenige Ausreißer, die gar nichts machen, bzw. zwei, drei Länder, die haben schon am Abend, an dem wir unterschrieben haben, ohne Zahlen zu kennen, gesagt: Wir übernehmen das sowieso im Verhältnis 1 : 1.
In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor einem Monat zur Richterbesoldung ergangen ist, wurde an der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Verschiebung festgehalten; das noch einmal als Argumentation dafür. Ich beziehe mich jetzt nur auf das Thema Tarifergebnis Beamtenbesoldung. Das andere Thema will ich jetzt nicht weiter streifen.
- Schade. Das gibt es noch an anderer Stelle. - Daher glaube ich, dass man damit auch politisch bestehen kann. Die Gewerkschaften und Kommunen haben schriftlich Stellung genommen. DBB, DGB und Richterbund - das will ich der Vollständigkeit halber sagen -- begrüßen die inhaltsgleiche Übertragung, kritisieren aber sozusagen das zeitliche Auseinanderklaffen von Tarif- und Beamtenbereich.
Ich denke aber, dass es vernünftig ist. Wenn sich aus dem, was ich gerade zu dem zu beratenden Gesetzentwurf gesagt habe, ergibt, dass die Besoldung erhöht werden muss, wird das rechtzeitig vor dem Ende des Jahres geschehen. Es geht um die fristgemäße Einbringung, sodass es zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
Ich denke, dass wir Sie bitten dürfen und können, den jetzigen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Ich hoffe, dass das kein unbilliger Antrag ist. Ich denke, diejenigen, die das schon öfter gemacht haben, wissen, dass es dabei nicht um große Debatten, sondern um die Frage geht: Folgen Sie dem grundsätzlichen Entwurf oder nicht? Ich hoffe, dass meine Bemerkungen dazu Anlass genug sind, das zu unterstützen. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in die Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes ein. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Dr. Paschke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist seit 2003 sozusagen schon eine Tradition, dass sich nach dem Tarifabschluss die Länder und speziell das Kabinett, der Ministerpräsident oder ein Sprecher äußern, dass sie jetzt beschließen werden, was sie übertragen, wie viel sie übertragen und zu welchem Zeitpunkt sie übertragen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das dadurch zustande gekommen ist: Wenn wir uns erinnern, im Jahr 2003 wurde im Bundesversorgungsanpassungsgesetz eine Öffnungsklausel formuliert, die es Bund und Ländern gestattete, für sich zu regeln, wie sie die Übernahme stattfinden lassen.
Danach - der Herr Finanzminister hat schon darauf hingewiesen - gab es natürlich erst einmal sehr radikale Einschnitte in einzelnen Ländern bis zu Nullrunden. Was die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung betrifft, waren es von Anfang an solche finanzstarken Länder wie Bayern, die das von Anfang an so übernommen hatten.
Was die Tarifrunde 2015 betrifft, sind es meines Wissens drei Länder. Es sind Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz, die eine Kehrtwendung um 180 Grad machen.
Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf - der Minister betonte es - besagt, es ist eine inhaltsgleiche Übertragung und wir werden drei Monate verschieben. Damit sind wir annähernd im Gleichklang mit anderen Ländern.
Ich betone noch einmal - in dem Punkt muss ich dem Minister Recht geben -, wir bewegen uns tendenziell dorthin, dass wir es wieder hinkriegen werden, zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen; jedenfalls sieht die Tendenz eindeutig so aus.
Ich möchte aber ein Problem aufwerfen, was das Inhaltsgleiche bis auf den letzten Punkt betrifft. Inhaltsgleich ja, was die prozentuale Erhöhung der Entgelte auf die Besoldung betrifft. Inhaltsgleich nein, was die Umsetzung der jahrelangen Forderung der Wiedereinführung der Sonderzahlung betrifft. Im Vorblatt wird darauf hingewiesen, dass auch der DGB das ausdrücklich gesagt hat; der Minister hat das jetzt aus Zeitgründen weggelassen.
Meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, dieses Thema im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens - und zwar dieses Gesetzgebungsverfahrens - zu diskutieren.
Wir sind der Meinung, dass wir als Gesetzgeber das politische Signal geben sollten, dass wir diesen Unterschied zwischen den Statusgruppen schrittweise abbauen. Bisher - darauf möchte ich noch einmal hinweisen - gab es nach einem radikalen Schnitt - im Jahr 2005 wurde das beschlossen - eine Senkung der jährlichen Sonderzahlung auf 0 € für alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A 9, während die Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 seit dem Jahr 2005 120 € bekommen. Damit wurde der Betrag von 950 € im Jahr 2004 ab dem Jahr 2005 auf 120 € reduziert.
Womit kann man begründen, dass Tarifbeschäftigte und Besoldungsempfänger so unterschiedlich bewertet werden? - Man kann es mit nichts begründen. Auch die Begründung, dass man es auf die monatlichen Bezüge umlegen würde, ist in zwei, drei oder vier Ländern ausgeführt worden - bei uns jedoch jedenfalls nicht.
Zum Schluss möchte ich erwähnen, dass wir aus diesem Grunde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens § 56 Abs. 1 des derzeit noch gültigen Landesbesoldungsgesetzes aufrufen werden, in dem es genau um diese Dinge geht.
Wir konnten den Änderungsantrag jetzt noch nicht vorlegen, da man die Schritte und das Maß noch genau abschätzen muss; wir werden das in der ersten Beratung machen.
Die letzten Minuten meiner Redezeit möchte ich dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass ich darüber verwundert war, dass die Heilung unserer verfassungswidrigen Besoldungspolitik in der Vergangenheit noch nicht vorgenommen wurde.
Ich erwarte, dass wir die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgestellt hat, immer im Blick haben und nicht sagen: Na ja, dann sollen die mal klagen und wir warten ab. - Nein, wir haben im Hinblick auf die zukünftige Besoldungspolitik selbst darauf zu achten, dass insbesondere diese fünf objektiven Kriterien, die dort für die Richter und Staatsanwälte im Eingangsamt festgelegt wurden, berücksichtigt werden. Wir sollten nicht sagen: Wir schauen einmal, was kommt. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Tarifergebnis für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder - TV-L - vom 28. März 2015 wurden Erhöhungen um 2,1 % ab dem 1. März 2015 und 2,3 % ab dem 1. März 2016 ver
einbart, mindestens aber eine Erhöhung um 75 € für die Jahre 2015 und 2016. Für Auszubildende wurde jeweils eine Erhöhung des Ausbildungsentgeltes um 30 € monatlich vereinbart.
Mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs soll eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des Landes, der Landkreise, der Gemeinden, Verbandsgemeinden sowie für die Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die dem Land unterstehen, vollzogen werden. Diese Anpassung soll - um drei Monate versetzt - den Beamtinnen und Beamten zustehen; das hat der Minister bereits gesagt.
Ansonsten soll eine fast inhaltsgleiche Übernahme erfolgen. Ausgenommen ist davon noch eine kleine andere Regelung, nämlich die Zuführung von 0,75 % der Tariferhöhungen zur Zusatzversorgung der VBL und die stufenweise Anpassung der Jahressonderzahlung an das Niveau der westdeutschen Länder, was auch nicht mit dem vergleichbar ist, was die Beamten jährlich haben.
Aufgrund des Alimentationsgrundsatzes wäre die zeitliche Verschiebung von drei Monaten unbedenklich. Dies wurde - so geht es aus dem Gesetzentwurf hervor - bereits von einigen Verbänden in der Anhörung kritisiert.
Es gibt aber - darauf ist in dem Gesetzentwurf auch hingewiesen worden - ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das besagt, dass eine Verschiebung von bis zu fünf Monaten möglich ist, sodass wir uns diesbezüglich im rechtlichen Rahmen bewegen und wir das demzufolge, denke ich, auch so mittragen können. Das wird aber ein Punkt sein - ich hatte gedacht, dass DIE LINKE vorträgt -, der im Ausschuss noch einmal erörtert wird. Ansonsten gibt es aus unserer Sicht keine Bedenken, diesen Gesetzentwurf so zu verabschieden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst habe ich angenommen, dass auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung - Sie sprachen es an - vom 5. Mai 2015 Bestandteil dieses Gesetzentwurfs wäre. In diesem Zusammenhang kann es nötig werden, das Landesbesoldungsgesetz erneut zu ändern.
Es ist mit Sicherheit - wenn man sich ein wenig mit dem Urteil beschäftigt, dann wird das deutlich - kein unerheblicher Aufwand, den vom Gericht im Urteil vorgegebenen drei Prüfungsschritten allumfänglich nachzukommen. Das ist sicherlich sehr umfangreich, auch was die Datenerhebung anbelangt.
Vorgesehen ist - zumindest ist es so in diesem Urteil festgehalten -, dass eine verfassungskonforme Regelung bis zum 1. Januar 2016 zu schaffen sei, sodass uns dazu nicht mehr allzu viel Zeit ver
bleibt, um eine eventuelle Neuregelung zu schaffen oder eine Änderung vorzunehmen. Diesbezüglich, denke ich, wird uns im Finanzausschuss noch einiges an Diskussionen bevorstehen.
Ich möchte noch einen Satz zu den Sonderzahlungen sagen. Mit Sicherheit haben Sie darin Recht, dass eine gewisse Ungerechtigkeit zwischen Beamten und Tarifbeschäftigen besteht. Wir haben uns aber aus rein finanziellen Gründen mit Blick auf die Konsolidierung unseres Landeshaushalts an anderen Ländern orientiert, die in ähnlicher Weise vorgegangen sind.
Vielen Dank, Kollegin Feußner. - Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Meister.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter übernommen werden. Die angehörten Gewerkschaften begrüßten grundsätzlich die Übernahme des Abschlusses, kritisierten jedoch, dass die Übernahme nicht jeweils zum 1. März 2015 bzw. 2016, sondern jeweils um drei Monate zeitversetzt, also erst zum 1. Juni erfolgt. Das ist insofern nicht ganz inhaltsgleich.
Seitens der Landesregierung wird in der dreimonatigen Verzögerung kein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip gesehen und darauf verwiesen, dass für Arbeitnehmer der Beitrag in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 erhöht wird.
Der DGB fordert darüber hinaus erneut die Wiedereinführung der Sonderzahlung. Sie wird zwar in den Tarifabschlüssen erhöht. Für Sachsen-Anhalt hat das mangels Sonderzahlung allerdings keine Wirkung. Daher kann man diesbezüglich die Kritik der Gewerkschaft nachvollziehen. Diese Punkte werden in den Ausschussberatungen zu erörtern sein.
Ein weiterer zu beratender Punkt ist, wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 auf uns auswirkt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zu den Richterbezügen in Sachsen-Anhalt grundsätzliche Pflöcke eingeschlagen, die über die Richterschaft hinaus wirken und für uns in der zukünftigen Gesetzgebung in diesem Bereich zu berücksichtigen sind.