Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

- Er wollte mal etwas sagen.

(Herr Scharf, CDU: Seien Sie konsequent und fordern Sie die Wiedereinführung der gesetzlichen Rentenversicherung der DDR und dann ist es gut!)

Über diesen Antrag, über den ich jetzt geredet habe - Herr Steppuhn, Sie haben behauptet, wir würden darüber ununterbrochen reden -, haben wir mehr als zwei Jahre lang nicht geredet. Er stammt

aus dem Jahr 2012. Sehen Sie einmal auf die Uhr, wie spät es ist.

(Herr Kurze, CDU: Das sind doch Lügen! - Herr Steppuhn, SPD: Sie hätten es doch machen können! - Unruhe)

Wir haben es gestattet, erst auf die Bundestagswahl zu warten, dann auf den Koalitionsvertrag und dann auf die Umsetzung. Ich sage an vielen Stellen schon: Wir warten nur noch. Wir warten nur noch!

(Beifall bei der LINKEN)

An diesem Tag hat es uns gereicht, weiter zu warten. An diesem Tag haben wir gesagt, jetzt thematisieren wir es hier im Landtag. Wir fordern Sie auf, ein klares Signal an die Öffentlichkeit zu geben. Ansonsten werden wir es tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage jetzt nichts mehr zum Thema Höherbewertung. Diese Frage ist in der Tat kompliziert. Ich sage nur einen Satz: Die Rente wird für jeden Einzelnen und für jedes einzelne Jahr einzeln und individuell berechnet, sodass man auch den Lohn für jeden Einzelnen und für jedes einzelne Jahr und auch die Höherbewertung für jeden Einzelnen und für jedes einzelne Jahr ganz genau berechnen könnte, sodass die Behauptung nicht stimmen muss, dass Leute im Osten überdimensionale Renten und höhere Renten als die im Westen bekommen. Das kann man alles regeln. Das muss man auch alles regeln, das ist überhaupt nicht die Frage.

Wir wollen von Ihnen heute ein Signal. Ich bin darauf gespannt.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin Dirlich, würden Sie eine Frage des Kollegen Steppuhn beantworten? - Dann, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Kollegin Dirlich, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieses Parlament, der Landtag von Sachsen-Anhalt, eine klare Position zur Rentenangleichung hat und dass es eine derartige Vereinbarung zur Rentenangleichung Ost gibt, vereinbart in einer Koalitionsvereinbarung, gerade weil dieser Landtag und auch andere in Ostdeutschland aktiv gewesen sind? Sind Sie bereit, dies anzuerkennen und so zu bestätigen?

(Herr Gallert, DIE LINKE: Nein!)

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Dann empfehle ich Ihnen - -

Aber Sie können sie mir gern zeigen. Also, ich lasse mich gern überzeugen. Aber es tut mir herzlich leid - nein.

Dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Krause, Salzwedel, DIE LINKE: Man muss nicht dem Menschen aufs Maul schauen, sondern gucken, was er tut!)

Ich bin hier vorn kein Richter und kann nicht entscheiden, wer Recht hat. Das Rentenrecht ist schwierig, unsere Geschäftsordnung ist einfach. Deshalb stimmen wir jetzt über den Antrag auf Überweisung dieses Antrags in der Drs. 6/4089 ab. Wer dafür ist, dass der Antrag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen je nach Beweglichkeit des rechten Armes und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Antragstellerin und einige Mitglieder der CDU-Fraktion. Ich würde aber sagen, aufgrund der Menge der Anwesenden ist der Antrag damit an den Ausschuss überwiesen worden.

(Frau Dirlich, DIE LINKE: Haben Sie auch die Enthaltungen abgefragt? Ich habe ganz viele SPD-Abgeordnete gesehen, die sich nicht gemeldet haben!)

Dann frage ich jetzt nach den Enthaltungen. - Es gibt deren keine. Also ist der Antrag mit Mehrheit an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 22 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Bericht über den Stand der Beratungen zum Antrag Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern (Drs. 6/3403)

Berichterstattungsverlangen Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4094

Wir kommen damit zu einer Verfahrensweise, die wir nicht so häufig handhaben. Nach § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung können fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstands

eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtags verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Von dieser Regelung unserer Geschäftsordnung macht die Fraktion DIE LINKE Gebrauch und verlangt von dem federführenden Ausschuss für Finanzen einen Bericht über den Stand der Beratungen.

Deshalb erteile ich jetzt zunächst der Fraktion DIE LINKE zur Begründung ihres Verlangens das Wort. Danach wird der federführende Ausschuss einen Bericht geben. Anschließend findet die vereinbarte Fünfminutendebatte mit der Reihenfolge CDU, GRÜNE, SPD und DIE LINKE statt.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE. Für diese spricht Herr Grünert. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist bekannt, dass der Runderlass mit dem Mitteilungsblatt, erschienen am 1. Juni 2015, mittlerweile in einer veränderten Form veröffentlicht worden ist. Das macht die Sache nicht besser. Ich werde in meiner Erwiderungsrede in der Fünfminutendebatte auf diesen Sachverhalt näher eingehen.

Im Vorfeld der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt stellte meine Fraktion am 19. September 2014 den Antrag in Drs. 6/3403 unter dem Titel „Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock überarbeiten - kommunale Selbstverwaltung sichern“ und bezog sich auf den Runderlass des Finanzministeriums mit dem Titel „Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock nach § 17 des Finanzausgleichsgesetzes“, Runderlass des MF vom 15. April 2014 - 27.10611 -, veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt 22/2014 vom 14. Juli 2014. Ziel war es, eine Verordnungsermächtigung im Finanzausgleichsgesetz zu verankern und damit rechtskonforme Regelungen zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Dieser Erlass als untergesetzliche Regelung ist aus unserer Sicht nach wie vor verfassungswidrig. Er greift erheblich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 87 und 88 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt ein. Er wurde entgegen den Bestimmungen des § 40 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien - Allgemeiner Teil - ohne Erörterung und Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden verfasst.

Meine Fraktion fordert bereits seit dem Jahr 2009, dass die Vergabe von Mitteln aus dem Ausgleichsstock über eine gesonderte Rechtsverordnung er

folgen soll, die gewährleistet, dass die Bedarfszuweisungen nach einheitlichen Maßstäben und eindeutig bestimmten Kriterien zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht werden. Daran halten wir nach wie vor fest.

Der federführende Ausschuss für Finanzen überwies den kritisierten Runderlass in unveränderter Fassung und ohne eine Wertung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 25. November 2014 an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport.

Am 27. November 2014 befasste sich der Innenausschuss mit dem Antrag meiner Fraktion in Drs. 6/3403. Im Ergebnis der Beratung gab es eine Verständigung zum Verfahren zur Überarbeitung des in Rede stehenden Erlasses gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Nach der Übersendung der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände an den Innenausschuss vom 18. November 2014 und vom 19. Januar 2015 erfolgte die Übersendung der Vorstellungen des Finanzministeriums am 9. März 2015. Mit Schreiben vom 5. Mai 2015 erfolgte dann die Darstellung des nunmehr durch das Ministerium für Finanzen geänderten Runderlasses.

Seit rund neun Monaten herrschte also Funkstille, wird die inhaltliche Befassung mit den Regelinhalten des Runderlasses ausgesessen. Daher unser Antrag nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Meine Damen und Herren! Die bereits in meiner Einbringungsrede dargestellten Kritikpunkte haben an ihrer Aktualität, wenn man diesen jetzt veröffentlichten Runderlass noch einmal zur Hand nimmt, nichts eingebüßt. Trotz einiger Abmilderungen möchte ich die wesentlichen Punkte noch einmal benennen.

Erstens. Eingriff in bestehende gesetzliche Regelungen ohne Befugnis und Ignorieren gesicherter Rechtsprechung. In den allgemeinen Grundsätzen des Runderlasses formuliert die Landesregierung, dass eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen die Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Haushaltsführung nach § 98 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes sei; andernfalls sei die Gewährung von Zuweisungen ausgeschlossen.

(Herr Erben, SPD: Das ist richtig so!)

- Das ist eine allgemeine Feststellung wie: Die Sonne ist gelb, der Himmel ist blau und der Rasen ist grün. Herr Erben, ich gehe nachher noch darauf ein.

(Herr Erben, SPD: Das ist aber richtig!)

Grundsätzlich haben die Kommunen in SachsenAnhalt für ihre eigenen Aufgaben nach dem Kom

munalverfassungsgesetz das Satzungsrecht. Sie entscheiden, inwieweit die allgemeinen Haushaltsgrundsätze, bezogen auf ihre ganz konkreten gemeindlichen Bedingungen, konkret angewendet werden. Dabei sollten sie sich auf die in Artikel 88 der Landesverfassung festgeschriebene Konnexität verlassen können.

Folgende weitere Verstöße ergeben sich nach wie vor aus dem Runderlass. Die antragstellende Kommune muss alle verfügbaren Möglichkeiten zur Erhöhung der Einzahlungen und Erträge sowie zur Reduzierung der Auszahlungen und Aufwendungen ausschöpfen.

Spannend ist diese Frage vor dem Hintergrund, dass auf der einen Seite über Stark II eine Teilentschuldung unter der Maßgabe passierte, zehn Jahre keine neuen Kredite aufzunehmen, mit dem Programm Stark III aber im Rahmen der energetischen Sanierung die Stringenz aufgelöst und gesagt wurde: Wenn ihr das macht, könnt ihr natürlich neue Kredite aufnehmen. - Das ist schizophren. Das ist im Prinzip so, als würde man das Kind mit dem Bad ausschütten.

Weiterhin wird entgegen dem Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom