Sabine Dirlich
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So ist es. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wer meine Tätigkeit im Landtag von Sachsen-Anhalt auch nur im Ansatz kennt, der weiß, dass ich mich schon seit mehr als 20 Jahren für öffentlich geförderte Beschäftigung einsetze.
Es könnte deshalb durchaus verwundern, dass ich meiner Fraktion nicht empfohlen habe, dem Antrag der GRÜNEN vorbehaltlos zuzustimmen, und das auch noch damit untermauere, dass ich einen Änderungsantrag stelle. Auf diese Frage möchte ich mich in meiner Rede konzentrieren. Abgesehen davon, dass mir der Änderungsantrag die Möglichkeit gegeben hat, noch einmal das Wort „Gemeinwohlarbeit“ auf das Papier zu schreiben, enthält der Antrag der GRÜNEN Forderungen, denen wir nicht folgen wollen, und Behauptungen, denen wir nicht folgen können.
Mit der Forderung, dass es darum geht, einen dauerhaften Passiv-Aktiv-Transfer zu ermöglichen, der in BaWü oder in NRW modellhaft und zeitlich befristet erprobt wird, erwecken Sie den Eindruck, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, als wäre ein Passiv-Aktiv-Transfer überhaupt schon jetzt möglich. Das wird in der Begründung noch mit dem Satz untermauert:
„Langzeitarbeitslose Menschen werden dort“
- also in BaWü -
„gezielt öffentlich gefördert und erhalten eine fair bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für deren Finanzierung“
- jetzt kommt es, Achtung!-
„Regelbedarfsleistungen gemäß SGB II herangezogen werden.“
Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Sie können sich vorstellen, dass mich diese Sätze elektrisiert haben. Wir fordern diesen Passiv-Aktiv-Transfer schon sehr lange - und BaWü macht das schon seit 2012? Also habe ich mir alles Mögliche ausgedruckt, einen sehr großen Stapel, um hinter das
Geheimnis von Baden-Württemberg zu kommen, und ich sage Ihnen: Ich wurde fündig, und zwar schon auf der zweiten Seite des gesamten Materials, das ich mir ausgedruckt hatte.
- So ist es. Frau Latta hat es im Übrigen auch gesagt; deshalb wundert es mich, dass Sie das trotzdem so aufgeschrieben haben. - Aus der Veröffentlichung, aus der Frau Latta zitiert hat, geht hervor, dass sich die Förderleistung aus folgenden Komponenten zusammensetzt: 75 % des Entgeltes stammen aus den Eingliederungsmitteln der Bundesagentur für Arbeit, weitere aus einem pauschalen Zuschuss von Stadt und Land in Höhe der eingesparten Aufwendungen für Heizung und Unterkunft sowie aus einer Betreuungskraft.
Meine Damen und Herren! Das heißt doch aber: Weit und breit wird kein einziger Cent aus der Regelleistung verwendet. Das heißt, weit und breit gibt es auch keinen Passiv-Aktiv-Transfer, überhaupt nicht.
Das Modell ist genau so gestrickt wie - schon sehr lange vor ihm - die Modellprojekte in MecklenburgVorpommern - das hieß damals „Gemeinwohlorientierte Arbeitsprojekte“ -, der ÖBS in Berlin und Brandenburg oder das Modellprojekt PAT in Thüringen. Deshalb finde ich auch die Behauptung, wir würden es hierbei mit einem bundesweit einmaligen Modellprojekt zu tun haben, einigermaßen vermessen.
Immerhin: Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt, das Projekt verzichtet auf die bei Ein-Euro-Jobs geforderten Voraussetzungen wie Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse - darauf komme ich noch zu sprechen -, und das Projekt will nachweisen, dass der aktive Einsatz von bislang passiv eingesetzten Mitteln der anvisierten Zielgruppe besser gerecht wird. - So weit, so gut.
Sie würden mich schlecht kennen, wenn Sie nicht auch damit rechnen würden, dass ich die Fußangeln des Projekts entdecke. Das Projekt wird vom Sozialministerium in Baden-Württemberg als besonders innovativ bezeichnet, und das nur deshalb, weil es sich überwiegend an die Privatwirtschaft wendet. Dann muss man natürlich den Aspekt des öffentlichen Interesses über den Haufen werfen.
Darauf haben wir schon lange gewartet: das ichweiß-nicht-wievielte Förderprogramm für die Privatwirtschaft. Als gäbe es nicht schon den Lohnkostenzuschuss und den Eingliederungszuschuss und Mittel für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - - Die Zeit reicht gar nicht aus, um alles aufzuzählen.
Ein Programm, bei dem sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn ich das richtig verstanden
habe, überhaupt nicht mehr an den Lohnkosten beteiligen müssen, kann ich nur ablehnen.
Wir brauchen hingegen Projekte von Gemeinwohlarbeit in Bereichen, die von den Kommunen wegen Finanzknappheit nicht angeboten werden und von denen die Wirtschaft nicht profitieren kann, weil sie einfach nicht genug Geld abwerfen.
Das IAB hebt besonders hervor - auch das hat Frau Latta schon gesagt -, dass lediglich ein Passiv-Aktiv-Transfer stattfindet und dass keine höheren Kosten entstehen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass das Arbeitseinkommen immer höher sein muss als das Transfereinkommen.
Meine Damen und Herren! Es kann doch nicht sein, dass das Argument, das stets benutzt wurde, um die Transfereinkommen so gering wie möglich zu halten, also das Argument „Wer arbeitet, der muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet“, nun in sein Gegenteil verkehrt wird,
nämlich: Wer arbeitet, der darf nicht mehr haben als jemand, der nicht arbeitet. - Das ist doch nicht Ihr Ernst, meine Damen und Herren. Es darf nicht mehr kosten? - Doch, es muss mehr kosten.
Einig sind wir uns mit den GRÜNEN und auch mit der CDU und der SPD offenbar in der Forderung, den Passiv-Aktiv-Transfer regelhaft zu ermöglichen.
Eine größere Hürde scheint zu sein, dass der Bund nachschusspflichtig ist, wenn die Regelleistungen nicht ausreichen. Kay Senius, der Chef der Bundesagentur, hat eine einfache Lösung. Er sagt: Wir begrenzen den Prozentsatz der Mittel der Regelleistungen, die aktiv eingesetzt werden können, und behalten so die Kosten im Auge. - Man könnte es also leisten.
Natürlich verzichten wir darauf - das sage ich zuletzt -, die Landesregierung zu was auch immer aufzufordern. Aber der Landtag sollte sich bekennen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Ich habe ja angedroht, wie auch alle anderen, ein paar persönliche Worte zu sagen. Wie kann man 22 Jahre Revue passieren lassen? - Ich habe mir überlegt: am besten gar nicht.
Ich werde sicherlich für mich Bilanz ziehen. Ich gehe dabei davon aus, dass ich die Einzige bin, die sich wirklich dafür interessiert.
Natürlich hat es Spaß gemacht, auch deshalb, weil man unglaublich viele Menschen kennenge
lernt und hochinteressante Veranstaltungen erlebt hat.
Natürlich war es anstrengend, weil man so viele interessante Menschen kennengelernt hat und so viele Veranstaltungen besuchen musste.
Natürlich hat ein solcher Abschied auch immer eine Träne im Knopfloch.
Natürlich hoffe auch ich - wie jeder andere -, die eine oder andere Spur hinterlassen zu haben.
Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich Ihnen und mir nur alles Gute wünschen. Ich hoffe, dass Sie mich an der einen oder anderen Stelle ein wenig vermissen werden.
Machen Sie es gut, und das meine ich ernst.
Herr Steppuhn, ich möchte Sie beruhigen: Inhaltlich passt zwischen mich und Herrn Birkwald kein Blatt Papier.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute über einen Antrag, der in der Landtagssitzung im Dezember 2012 - ich habe es in der Berichterstattung schon gesagt - von uns zur Diskussion gestellt wurde. Dass der Antrag aufgrund der Fülle der Aufgaben erst im Mai 2013 zum ersten Mal im Ausschuss aufgerufen wurde, das kann und soll niemandem angelastet werden. Aber dass es Januar 2016 werden musste, bevor wir zu einem Ergebnis kommen, das hat mich schon vor Zeiten zu einem Ausspruch veranlasst, der inzwischen zu einem meiner Standardsätze geworden ist: Wir warten nur noch!
Erst haben wir auf die Bundestagswahl gewartet. Dann haben wir auf die Regierungsbildung gewartet. Dann haben wir auf den Koalitionsvertrag gewartet. Seitdem warten wir darauf, dass irgendeine der versprochenen sozialen Segnungen, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, irgendwann wenigstens in einen Gesetzentwurf mündet.
Angleichung der Rentenwerte Ost und West, Bundesteilhabegesetz, Vereinfachungen und Verbesserungen bei Hartz IV - inzwischen ist mehr als die Hälfte der Legislaturperiode des Bundestages vorbei und wir warten; wobei, in einer Sache haben wir inzwischen Klarheit: Die Angleichung der Rentenwerte wird auch in dieser Legislaturperiode nicht kommen.
Ich erinnere daran, dass ein entsprechendes Versprechen von der Bundeskanzlerin bereits zu Beginn der vorvorigen Legislaturperiode gemacht wurde - ich wiederhole, was ich im Juni 2015 gesagt habe -, ein Versprechen, dass nunmehr schon zum zweiten Mal gebrochen wird. Und, meine Damen und Herren, in den Wahlreden in beiden Jahren wurde keine Teilangleichung versprochen.
Unser Antrag aus dem Jahr 2012 enthält eine Reihe von Forderungen zur Veränderung und zur Verbesserung der Rente. Immerhin hat ein Fachgespräch stattgefunden, das durchaus bemerkenswerte Ergebnisse hatte.
Der Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung stimmte zum Beispiel der Einschätzung zu, dass das Prinzip der Lebensstandardsicherung wieder das Grundprinzip der gesetzlichen Rente werden muss. Das einseitige Beharren - das waren seine Worte - auf dem Dogma der Beitragsstabilität und die damit einhergehende Absenkung des Renten
niveaus seien schädlich für die Akzeptanz der gesetzlichen Rente.
Die Diskussion darüber, dass mit einem Beitragssatz von 22 % eine Lebensstandardsicherung im Alter auch angesichts der demographischen Entwicklung nicht möglich sei - so sagte er -, muss endlich offen geführt werden.
Interessant war auch die Diskussion zur Erwerbstätigenversicherung, also der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente. Auch der Vertreter der gesetzlichen Rente sprach sich dafür aus, natürlich nicht, ohne darauf aufmerksam zu machen, dass die dadurch zu erzielenden zusätzlichen Einnahmen nicht automatisch zu neuen Spielräumen für eine solidarische Gestaltung der Rente führen werden. Es entstehen neue Anwartschaften und Ansprüche. Inwieweit diese Ansprüche abgeflacht werden können, ist natürlich nach wie vor offen und muss noch festgestellt werden.
Aber auch er hat erklärt, dass es hierbei um ein Gerechtigkeitsproblem geht. Aus der schriftlichen Stellungnahme geht hervor, dass es im Interesse des Gemeinwohls durchaus vertretbar sei, dass aus höheren Beiträgen vergleichsweise geringere Ansprüche entstehen. Dass es für diesen Vorschlag zurzeit keine politische Mehrheit gibt, wird unsere Partei nicht davon abhalten, diese Forderung immer wieder zu erheben.
Weit auseinander gehen die Meinungen bei der Frage der solidarischen Mindestsicherung. Einmal abgesehen davon, dass noch im Wahlkampf fast alle Parteien ähnliche Vorschläge gemacht haben - damals gingen Worte wie Zuschussrente und Solidarrente herum -, sieht sich dieser Vorschlag jetzt, weitab vom Wahlkampf, massiver Kritik ausgesetzt. Der Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung hat uns sogar vorgeworfen, seine Behörde zu einer Filiale des Sozialamtes machen zu wollen.
Dagegen hielt der Vertreter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag Matthias Birkwald, dass bei der solidarischen Mindestrente nur eine Einkommens- und Vermögensprüfung vorgesehen sei, aber keine Bedürftigkeitsprüfung. Das ist ein Unterschied. Eine Einkommensprüfung findet bei der Rente schon jetzt statt, beispielsweise bei der Hinterbliebenenversorgung.
Zudem soll nach dem Konzept der LINKEN die gesetzliche Rente auch so weit gestärkt werden, dass nur wenige Menschen überhaupt auf eine solche Mindestsicherung angewiesen sind bzw. nur für eine Übergangszeit.
Ich will nur ein Argument für eine solidarische Mindestsicherung ins Feld führen. Unter den 34 OECDMitgliedstaaten liegt Deutschland zusammen mit
Mexiko an letzter Stelle, wenn man sich die Nettoersatzraten bei Menschen anschaut, die wenig Geld verdienen, bei den Niedriglohnempfängern. Wir liegen an letzter Stelle zusammen mit Mexiko. - Herzlichen Glückwunsch! In Dänemark und in den Niederlanden sind die Renten für Geringverdiener im Übrigen höher als ihre Löhne.
Ebenso weit auseinander gehen natürlich die Meinungen bei der Frage der Angleichung der Rentenwerte. Letztlich sei ein gesamtdeutscher Rentenwert notwendig. Das würde natürlich dazu führen, dass im Westen die Werte sinken und im Osten die Werte steigen. Das wird man den westdeutschen Rentnerinnen und Rentnern wohl kaum zumuten oder antun.
Auch die Höherbewertung oder, richtiger gesagt, die Umrechnung der Einkommen ist eine strittige Frage. Ich sage dazu heute nur noch einen Satz. Im Vergleich der Bundesländer sind selbst in dem ostdeutschen Land mit dem höchsten Durchschnittsverdienst die Einkommen geringer als in dem westdeutschen Land mit dem niedrigsten Durchschnittseinkommen. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, sprechen für sich.
Ich hätte gern noch etwas zur Frage der Zwangsverrentung gesagt. Ich weiß jedoch, dass meine Redezeit weit überschritten ist. Der Landtag wird sich mit den Fragen beschäftigen müssen. Die Beschlussempfehlung besagt dazu gar nichts. Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung Vorbereitungen trifft, die niemanden schaden sollen, die aber auch wahrscheinlich niemandem nützen werden.
Es wäre ehrlicher gewesen, unseren Antrag abzulehnen, anstatt den Wählerinnen und Wählern diesen Sand in die Augen zu streuen.
Herr Jantos war nicht bereit, meine Frage zu beantworten. Deshalb hoffe ich, dass Sie, Frau Kollegin, mir helfen können.
Herrn Gallert hat Herr Jantos überrascht, mich nicht. Mich hat er ein bisschen verunsichert. Frau Kollegin, können Sie sich noch daran erinnern, aus welcher Fraktion es getönt hat, dass man dieses Problemchen noch in dieser Legislaturperiode lösen könne? - Nach meiner Erinnerung ist damit André Schröder von der CDU-Fraktion zu zitieren.
Ich möchte den Kollegen Herrn Wanzek nur darauf aufmerksam machen, dass es uns genau nicht darum geht, erst einmal abzuwarten, wie sich alle anderen positionieren, um dann zu sagen: Na gut, dann können wir schauen, wie wir dastehen. Vielmehr erwarten wir von den Koalitionsfraktionen, dass sich dieser Landtag zu ein paar Themen Positionen bildet und wir mit diesen Positionen an die Öffentlichkeit gehen. Genau das passiert nicht.
Danke. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen schade, dass der Präsident mich nicht als Expertin für die natürliche Geburt hier vorne empfangen hat. Ich glaube, ich habe ein bisschen mehr Erfahrung als meine beiden Vorredner.
Ich bin nicht nur selbst geboren, und das zu Hause, sondern ich habe auch zwei Kinder zur Welt gebracht, und das auf natürliche Weise. Das ist eine Erfahrung, die man wirklich machen sollte, weil es das Leben einschneidend verändert.
Manchen ist es nicht möglich.
Gleich vorweg: Wir stimmen dem Anliegen des Antrags zu und damit auch dem Beschluss des Landesfrauenrates, der ein Stück dahinter steht.
In Sachsen-Anhalt kamen 2003 insgesamt 16 889 Babys zur Welt. Zehn Jahre später war es nur ein einziges Kind weniger, also fast genauso viele. Diese so gut wie identische Messziffer kann recht hilfreich und interessant sein, nämlich dann, wenn wir uns zwei andere Zahlen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage anschauen.
Im Jahr 2003 kamen - Frau Lüddemann hat auch darauf hingewiesen - 3 100 Babys per Kaiserschnitt zur Welt und 2012 waren es bereits 4 800. Das ist schon eine enorme Steigerung, die uns doch besorgt machen sollte.
Sachsen-Anhalt steht allerdings bei dieser Entwicklung nicht alleine. Woran liegt das? - Sicherlich nicht zuletzt daran, dass Geburtenstationen in
Krankenhäusern durch die DRG-Abrechnungsstruktur zu den unrentabelsten Abteilungen überhaupt gehören. Die natürliche Geburt ist nun einmal keine planbare Größe. Die kann zwei Stunden dauern oder aber auch 48 oder noch länger. Das ist bei einer Blinddarmoperation oder bei irgendeiner Gelenkoperation völlig anders.
Es lässt sich sagen: Je geringer die Bevölkerungsdichte ist, desto schwerer wiegen solche kostenträchtigen Faktoren wie der, Personal für die Geburten vorzuhalten. An manchen Tagen finden in kleinen Krankenhäusern - oder fanden; es gibt diese kleinen Krankenhäuser kaum noch - nur eine oder vielleicht sogar gar keine Geburt statt.
Das DRG-System belohnt umgekehrt den Kaiserschnitt mit einer vergleichsweise rentablen Ziffer. Der Kaiserschnitt macht die Geburt planbar. Das eigentlich Absurde ist, dass der Kaiserschnitt für die Krankenkassen wesentlich teurer ist als eine natürliche Geburt.
Ich will einmal ein paar Zahlen nennen. Geburt im Geburtshaus: 467 €. Eine Hausgeburt ist mit 550 €. schon teurer. Eine ganz normale Vaginalgeburt in der Klinik kostet zwischen 1 600 und 2 150 €. Der Kaiserschnitt kostet 2 500 bis 5 400 €. Trotzdem steigen - obwohl wir so effizient werden wollen und immer effizienter und preiswerter im Gesundheitswesen - die Zahlen der Kaiserschnitte. Ich verstehe es nicht.
Kernpunkt der aufgeworfenen Problematik sind natürlich auch die unterschiedlichen Rollen, die Hebammen und Ärztinnen bei einer Geburt spielen und auch innehaben sollten. Hebammen sind vollumfänglich Geburtsbegleiterinnen, und Ärzte kommen nur dazu, wenn es Probleme gibt. Das trifft bei den allermeisten Geburten nicht zu.
Geburten in den raren Geburtshäusern haben durchaus an Beliebtheit gewonnen, weil sie auch einen Zugang zu der natürlichen Geburt ermöglichen. Wenn man sich anschaut, auf welche unterschiedliche Weise man heutzutage gebären kann - das ist schon hochinteressant.
Allerdings werden in Krankenhäusern bis zu 53 % der Geburten künstlich durch Medikation herbeigeführt, im Gegensatz zu den hebammengeleiteten Geburtshäusern, da sind es nur 7 %. Man lässt sich einfach Zeit und wartet ab, was die Natur macht.
Um gleich wilden Mahnern den Wind aus den Segeln zu nehmen: Hebammen und Entbindungspfleger sind in ihrer Arbeit selbstverständlich höchst verantwortlich. Sie wissen ganz genau, wann ein Arzt hinzuzuziehen ist.
Ein Fragezeichen wollen wir dennoch setzen. Die Idee, dass es diese Landesregierung sein soll, die jetzt noch beauftragt wird - Entschuldigung -, ein innovatives Konzept für einen hebammengeleiteten Kreißsaal auf den Weg zu bringen,
halten wir für genauso absurd und abwegig wie übrigens die Koalitionsfraktionen auch, weil diese Aufforderung in ihrem Alternativantrag vollständig fehlt.
- Sie sind Realisten, wir auch. Wir werden uns diesem Ansinnen deshalb nicht komplett verweigern. Wir werden nicht dagegen stimmen, wir werden uns der Stimme enthalten.
Dem Anliegen des Ursprungsantrags werden wir zustimmen. Wenn schon, wie in Magdeburg, kaum ein Weg an der Klinik vorbeiführt, dann sollte er wenigstens über einen hebammengeleiteten Kreißsaal gehen zum Wohl der Frauen und zum Wohl der Kinder. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir dürfen fast schon dankbar dafür sein, dass wir zu diesem Antrag im Landtag überhaupt noch einmal debattieren. Die Regierungsfraktionen haben sich in den letzten Wochen im Sozialausschuss immer wieder erfolgreich gedrückt, wenn es darum ging, unsere Anträge und auch die Anträge der GRÜNEN überhaupt noch in der Sache zu beschließen.
In diesem Falle kam ihnen auf Bundesebene die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Gröhe entgegen, dass ein Gesetz den Zugang zu
Cannabis als Medikament erleichtern soll. Es wird ein Gesetz geben. Ich habe schon oft den Satz gesagt: Wir warten nur noch. - Ah, ja! Genauer will man es vielleicht gar nicht wissen.
Dass Handlungsbedarf besteht, ist aus unserer Sicht klar. In den vergangenen Jahren mussten sich viele einzelne Betroffene ihr Recht, Cannabis als Medikament nutzen zu dürfen, vor Gericht erstreiten; Einzelne auch noch das Recht, Cannabis für diese Eigennutzung anbauen zu dürfen. Wohlgemerkt: Wir reden von Palliativpatientinnen, deren Schmerzen auf andere Weise nicht mehr gelindert werden können. Die aktuelle Rechtslage muss daher aus unserer Sicht als menschenunwürdig bezeichnet werden.
Grund für die notwendigen Reformen ist also nicht etwa ein Paradigmenwechsel, sondern es sind die Urteile, die uns zum Handeln zwingen. Allerdings wird in den einschränkenden Zwischentönen Gröhes schon deutlich, dass es ihm vor allem darum geht, den Missbrauch von Medikamentencannabis unbedingt zu verhindern.
Meine Damen und Herren! Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Ausgangspunkt der unzureichenden Nutzung der segensreichen Wirkungen von Medikamentencannabis ist eben diese tabubeladene Prohibition von Cannabis als Droge. Das führt dann dazu, dass das relativ harmlose Cannabis - harmlos gegenüber Opium und Morphium - als Medikament noch schwerer zu bekommen ist als Opiate oder Morphin. Wenn Sie mich fragen, ist das völlig absurd.
Und das, obwohl Cannabis als Schmerzstiller wirkungssicherer ist. Weil dieses Dogma das eigentliche Problem ist, hatte meine Fraktion in ihrem Ursprungsantrag auch Elemente eingefügt, die Schritte zu einer allgemeinen Entkriminalisierung oder, besser gesagt, Regulierung von Cannabis als Droge darstellen.
Um aber der Sache bzw. in dem Falle den Patientinnen zu dienen, haben wir gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Kompromissvorschlag als Entwurf einer Beschlussempfehlung im Ausschuss vorgelegt.
Die Weichen im Betäubungsmittelgesetz müssen auf der Bundesebene so gestellt werden, dass Cannabis und cannabishaltige Medikamente von Ärzten verschrieben werden können. Genau das sollte der Landtag seiner Landesregierung jetzt auch mit auf den Weg geben.
Wir hatten eine fachlich hoch spannende Anhörung im Sozialausschuss und ich möchte mich auf
drei Punkte beziehen. Erstens. Die Zahl möglicher Patientinnen ist wohl deutlich höher als angenommen. Wir sind von vorsichtigen Schätzungen ausgegangen: 1 % der Bevölkerung. Das wären etwa 22 000 Menschen. Herr Dr. Knud Gastmeier, Facharzt für Anästhesie in Potsdam, hat aus seiner Erfahrung eigene Berechnungen vorgenommen und kommt zu dem Schluss, dass es allein in Sachsen-Anhalt dreimal so viele sind, nämlich 67 000 Menschen, denen geholfen werden könnte.
Zweitens. Wir haben eine unzumutbare Grauzone in der Praxis der Palliativmedizin. Ein Enkel versorgt beispielweise seine schwerstkranke Oma mit Haschkeksen, weil sie sich nicht zweimal am Tag das Dronabinol leisten kann, das ihre Schmerzen wirksam lindern könnte. Auch diese Grauzone ist für die Beteiligten ein Riesenproblem.
Drittens. Die krebsbedingte Magersucht führt dazu, dass die Betroffenen nicht mehr essen wollen. Neben der Tatsache, dass viele von ihnen an dieser Magersucht sterben, noch bevor der Krebs zum Tod führt, geht es auch um ein Stück Lebensqualität zum Ende des Lebens. Mit Cannabis kommt der Appetit zurück und die Menschen haben wieder Freude am Essen. Auch wenn Cannabis den Krebs nicht heilt, so verbessert sich doch der Gesamtzustand der Patientinnen.
Wir wollen, dass die Menschen die Hilfe bekommen, die sie brauchen, und können daher Ihre unzureichende Beschlussempfehlung nur ablehnen. Es ist einfach schade, dass Sie sich auf unseren Kompromiss nicht einlassen wollten.
Zurzeit müssen sich Menschen, die Cannabis als Medikament nutzen wollen, an eine staatliche Stelle wenden, die ihren Antrag ablehnt. Dann müssen sie zum Gericht gehen. Das habe ich gerade geschildert. Sie wollen, dass sie sich an eine staatliche Stelle wenden müssen, um Cannabis zu bekommen, was dann wieder abgelehnt wird. Wenn darüber dann noch die Überschrift steht: „Cannabis umfassend als Medizin nutzen“, dann kann ich nur noch lachen.
Das ärgert mich richtig.
Ich denke, das können Sie auch so. - Frau Kollegin, würden Sie mir zustimmen, wenn ich behaupte, dass die allermeisten oder sehr viele Alleinerziehenden die Erhöhung des Steuerfreibetrags allein schon deshalb nicht erreicht, weil sie bereits vor der Erhöhung unterhalb oder innerhalb dieses Steuerfreibetrags gelegen haben?
Würden Sie mir auch darin zustimmen, dass diese Maßnahme auch deshalb viele Menschen nicht erreicht, weil eine Erhöhung des Kindergeldes und eine Erhöhung des Kinderzuschlages auch bloß gegen Hartz IV gegengerechnet wird? Das heißt, viele Alleinerziehende erreicht doch diese Maßnahme überhaupt nicht.
Herr Kollege, Sie haben gerade zu Recht beklagt, dass die Strafgefangenen, wenn sie arbeiten - und das jahrelang -, nicht rentenversichert sind. Ist Ihnen klar, dass das mit der Arbeitspflicht zusammenhängt? Wir fordern auch deshalb die Abschaffung der Arbeitspflicht, damit sich diese Menschen dann rentenversichern können.
Ich muss Ihnen an einer Stelle widersprechen. Wir können das Rentenrecht hier natürlich nicht ändern. Aber wir können die Arbeitspflicht abschaffen.
Dann können sich diese Menschen, wenn sie jahrelang im Strafvollzug arbeiten, auch rentenversichern. Man muss bitte auch bedenken, dass diese Menschen, wenn sie viele Jahre im Strafvollzug nicht rentenversichert sind, dann nach der Entlassung noch einmal eine Strafe abgebrummt bekommen, indem sie in die Altersarmut fallen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE hatte mit diesem Antrag ein Anliegen aufgegriffen, das schon seit langer Zeit bei Arbeitsmarktakteuren Thema ist. Wir waren davon ausgegangen, dass zu diesem Thema, dass zu diesem Sachverhalt Einigkeit in diesem Haus herzustellen sei. Wir haben uns bei der Erarbeitung dieses Antrages deshalb auch auf Punkte konzentriert, die genau diese Chance haben und die uns besonders am Herzen liegen.
Nimmt man den Bericht der Landesregierung dazu ernst, hat es zunächst ganz genau so ausgesehen. Die Landesregierung hatte schon im Jahr 2011 - der Minister hat es gesagt - bei der Arbeitsministerkonferenz das Anliegen vorgetragen. Die sogenannten A-Länder haben im Jahr 2012 im Bundestag einen entsprechenden Vorstoß unternommen, der allerdings nicht zum Erfolg geführt hat.
Das alles war noch vor der Einreichung unseres Antrages und das Gesetz war nicht geändert.
Der Bundesrat hat dann zumindest empfohlen, das Thema bei der anstehenden Änderung des SGB III zu berücksichtigen. Die Länder sind sogar davon ausgegangen, dass diese Frage bei einer Gesetzesänderung ohnehin aufgegriffen wird. Darauf, meine Damen und Herren - ich sage immer, wir warten nur noch -, warten wir nun seit Ende Juni 2013. Schauen Sie einmal auf die Uhr, damit Sie wissen, wie spät es ist.
Wir haben mit der Warterei schon angefangen, bevor die neue Bundesregierung überhaupt gewählt war. Wir warteten also schon vor dem Beginn der laufenden Legislaturperiode.
Zurzeit richten sich die Hoffnungen auf den Herbst dieses Jahres. Der bricht nun jeden Moment an. Es bleibt spannend.
Vor diesem Hintergrund und weil die Koalitionsfraktionen das Anliegen grundsätzlich unterstützen, waren wir natürlich davon ausgegangen, dass es nunmehr ein entsprechendes Signal aus dem Landtag von Sachsen-Anhalt geben würde.
Daher hat es uns schon überrascht, dass die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen haben, den Antrag für erledigt zu erklären, weil die Landesregierung irgendwann schon einmal tätig geworden ist. Ich habe keine Ahnung, wie die Fraktionen darauf kommen, dass das Anliegen erledigt ist. Das Gesetz ist noch immer nicht geändert worden und der Veränderungsbedarf - auch das ist heute deutlich geworden - besteht weiter.
Dann haben die Koalitionsfraktionen erklärt, dass sie erst einmal noch ein bisschen warten wollen. Der Herbst ist ja nahe. Ich habe keine Ahnung, worauf.
Nachdem unsere Fraktion das dann vehement abgelehnt hatte, hat der Sozialausschuss in der Sache abgestimmt. Und dann - Überraschung! - haben die Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt und empfehlen das auch dem Landtag.
An welcher Stelle den Koalitionärinnen die Logik abhanden gekommen ist, kann ich Ihnen nicht erklären.
Ich kann nämlich - meiner Fraktion geht es genauso - nicht verstehen, weshalb in dieser Sache vom Landtag von Sachsen-Anhalt kein eindeutiges Signal ausgehen sollte. Was hindert uns daran, genau das einzufordern?
Mir ist unbegreiflich, warum die Landesregierung nicht mit einem klaren und positiven Votum ihres
Souveräns, des Landtages, ausgestattet werden sollte.
Herr Steppuhn, entschuldigen Sie, wenn ich Sie verbessere: Der Antrag wird nicht für erledigt erklärt. Der Antrag wird heute abgelehnt. Daher können wir sagen, die Koalitionsfraktionen haben dieses Anliegen abgelehnt.
Wir lehnen die Beschlussempfehlung selbstverständlich ab.
Nur wenn ich es kann.
Oh!
Sie wissen, wie gern ich es habe, wenn Sie meine Intelligenz in Zweifel ziehen.
Das liebe ich besonders.
Das finde ich so Klasse.
Ich will die Frage einmal zurückgeben, Herr Steppuhn. Können Sie mir erklären, warum der Landtag von Sachsen-Anhalt in einer Sache, in der er sich komplett einig ist, nicht ein Votum für ein bestimmtes Anliegen abgeben kann?
Was hindert uns daran? Ich gehe wirklich davon aus, dass Sie die Frage verstanden haben.
Herr Minister, Sie haben berechtigterweise sehr vehement und emotional auf den Begriff „Enteignung“ reagiert. Ich würde diesen Begriff auch immer sehr vorsichtig verwenden.
Ich wollte Sie lediglich um Folgendes bitten: dass Sie dann, wenn Frau Steinbach vom Bund der Vertriebenen dieses Wort „Enteignung“ unkommentiert in ein ARD-Mikrofon im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte sagen darf, mindestens genauso emotional reagieren. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist auf einem guten Weg. Ich kann mich noch an die Bundestagswahl erinnern, wo wir ständig gehört haben: Wir sind gut, auf einem guten Weg, alles andere ist keine Alternative.
Ich fürchte, wir werden das auch in unserem Landtagswahlkampf ständig zu hören bekommen. Ich freue mich schon.
Alle Anträge der GRÜNEN sind uns wichtig - das sage ich einmal in Anlehnung an einen Antrag, den Sie gestellt haben, mit der Überschrift: „Alle Kinder sind uns wichtig“. Aber - und da geht das Aber schon los - ich hatte beim Lesen des Antrags ein Déjà-vu-Erlebnis. Ich habe mich an den Entschließungsantrag zu der Großen Anfrage mit dem Titel „Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter“ erinnert, und zwar was den Umfang der im Antrag von der Landesregierung geforderten konzeptionellen und programmatischen Arbeit betrifft und die dafür zur Verfügung stehende Zeit.
Ich fürchte deshalb, dass ich jetzt auch Ihnen ein solches Déjà-vu-Erlebnis bescheren werde, sehr geehrte Kolleginnen von den GRÜNEN. Ich habe mir nämlich meine Rede vom Juli 2015 noch einmal angeschaut und werde die entsprechenden Passagen einfach noch einmal vortragen.
Was soll die Landesregierung nicht alles leisten: die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Sozialberichts mit den von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege vorgelegten Sozialzielen abglei
chen, eigene Sozialziele entwickeln, diese Sozialziele mit Erfolgsindikatoren konkret unterlegen und damit eine programmatische Vorarbeit zum Haushalt 2017/2018 leisten, eine verbindliche Übereinkunft zu all dem zwischen Liga, Ministerium und kommunalen Spitzenverbänden erreichen.
Für all das hat die Landesregierung immerhin noch 13 Wochen Zeit, weil die Berichterstattung dazu im ersten Quartal 2016 erfolgen soll. Das erste Quartal 2016 besteht - wenn ich das richtig weiß -, was die aktive Landtagsarbeit betrifft, nur noch aus dem Januar. In der Januarsitzung allerdings diskutiert der Sozialausschuss traditionell den Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung - und nur den -, um sich danach beim Neujahrsempfang der Ärzte einzufinden. Das ist auch traditionell.
Der letzte Sozialzieleprozess hat mehrere Jahre gedauert. Der Minister hat angedeutet, wie lange es gedauert hat, auch nur einen Termin zu kriegen.
Ich weiß natürlich, dass das alles nur legislaturperiodenübergreifend möglich ist, und deshalb ist unser eigentliches Problem an diesem Antrag, wie schon beim Entschließungsantrag zur Großen Anfrage, nicht die Zeitschiene. Wir bezweifeln keineswegs die Sinnhaftigkeit der Entwicklung von Sozialzielen. Sie haben auch damit begonnen, die richtigen Themen aufzurufen. Sie selbst halten Ihre Aufzählung nicht für abgeschlossen und erwarten, dass in Zusammenarbeit mit der Liga noch weitere Themen hinzukommen werden.
Aber - da kommt für mich das Riesen-Aber - erwarten Sie allen Ernstes von der Landesregierung, dass diese konzeptionelle und programmatische Arbeit Ergebnisse in Ihrem Sinne erzielt? Wir nicht.
Wollen Sie wirklich, dass der Landtag eine zukünftige Landesregierung und die zukünftigen Haushalte mit Vorgaben bindet, die den programmatischen Vorstellungen der derzeitigen Koalition entsprechen? Wir nicht.
Das ist im Grunde auch eine bewährte Methode der alten Regierung, eine andere, neue Regierung zu binden. Wir würden uns gar nicht so gern binden lassen, zumindest nicht von dieser Regierung.
Wir haben unsere Konzepte selbst entwickelt. Wir streben auch ganz offensiv die Möglichkeit an, unsere Konzepte in Regierungsarbeit umsetzen zu können. Wir werden Ihren Antrag deshalb heute ablehnen, nicht weil wir seinen Intentionen nicht folgen können, sondern weil wir diese Arbeit nicht von der Landesregierung erwarten, und vor allem weil wir diese Arbeit der derzeitigen Landesregierung nicht allein überlassen wollen.
Was den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen betrifft, könnte ich mich damit beinahe anfreunden, schon weil er so wunderbar nichtssagend ist.
Er enthält keine inhaltlichen Vorgaben, und er nimmt auch zur Kenntnis, dass es in dieser Legislaturperiode wohl nichts mehr wird. Wenn der Alternativantrag also beschlossen werden sollte, wovon man ausgehen kann, können auch wir und vielleicht auch Sie, liebe Damen und Herren von den GRÜNEN, diesen Beschluss mit dem Inhalt füllen, den wir für richtig und den wir für nötig halten - wenn es denn so kommt. Wir werden uns zu dem Alternativantrag der Stimme enthalten. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Große Anfragen sind immer eine gute Gelegenheit, ein Resümee zu ziehen, auf welchem Politikfeld auch immer. In diesem Fall fällt das Resümee aus unserer Sicht zunächst ernüchternd aus. Trotz aller Bemühungen, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ durchzusetzen, ist der Anteil an stationären Plätzen in den Jahren 2009 bis 2013 um ganze 0,7 % gesunken. Die Zahl der Pflegeplätze insgesamt ist natürlich gestiegen, aber der Anteil der stationären Plätze ist nur marginal gesunken.
Dass noch immer zwei Drittel der Pflegebedürftigen ambulant betreut werden, liegt vor allem daran, dass nach wie vor fast 50 % der Pflegebedürftigen von den eigenen Angehörigen gepflegt werden,
und eben nicht daran, dass die ambulanten Angebote so weit ausgebaut worden wären. So sehen jedenfalls wir es.
Ja, immer wieder sagen Menschen, dass sie so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit leben wollen und dass sie so lange wie möglich eben nicht in irgendeine stationäre Einrichtung kommen wollen. Aber ob sie dann ausschließlich von ihren eigenen Angehörigen gepflegt werden sollten, die in der Regel - ich will niemandem zu nahe treten - von Pflege nicht allzu viel verstehen, die in der Regel von Demenz nicht allzu viel verstehen, das darf sehr wohl bezweifelt werden.
Umso wichtiger war die Frage nach den Möglichkeiten einer Pflegeberatung. Diese hält leider auch nicht Schritt mit der wachsenden Anzahl von Pflegebedürftigen; im Gegenteil: Die Zahl der Pflegeberaterinnen ist leicht gesunken, während, wie wir alle wissen und wie es hier schon gesagt wurde, die Zahl der Pflegebedürftigen um 14,6 % gestiegen ist.
Interessant wie immer sind die Fragen, die die Landesregierung nicht beantworten kann. Insgesamt 14 Fragen konnten nicht beantwortet werden, unter anderem deshalb, weil der Landesregierung die Antwort nicht bekannt ist, weil Übersichten nicht vorliegen, weil die Landesregierung auf die kommunale Selbstverwaltung verweist oder weil Daten überhaupt nicht erhoben werden.
Die Landesregierung ist sich sicher, dass für die nächsten drei Jahre keine Neubauten für stationäre Einrichtungen geplant sind. In Schönebeck hatten wir in letzter Zeit mehrere Kaufanfragen für Immobilien mit dem Hintergrund, eine stationäre Pflegeeinrichtung einrichten zu wollen. Okay, sind das keine Neubauten, das weiß ich auch, sondern es sind Umbauten geplant. Es werden aber wohl neue Einrichtungen entstehen. Und die Landesregierung macht in ihrer Antwort auch deutlich, dass sie keine Mittel hat, um das zu verhindern.
Der Großen Anfrage ist es zu verdanken, dass nun klar ist, dass fast die Hälfte der Pflegebetten in stationären Einrichtungen noch immer in Doppelzimmern steht. Die Einrichtungen, in denen es sogar noch Drei- oder Vierbettzimmer gibt, sollten wir uns unter Umständen genauer anschauen.
Sehr gern verweist die Landesregierung auf das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Pflege. So löblich das auch ist - als Allheilmittel für klamme Kassen ist das Ehrenamt nicht gedacht.
Weit interessanter für die heutige Diskussion ist aus unserer Sicht der Entschließungsantrag zu diesem Thema. Was soll die Landesregierung nicht alles leisten: zwei Konzeptionen, die Entwicklung eines Sozialziels, eine Gesetzesänderung, ein neues Förderprogramm, die Überarbeitung einer Verordnung und die Bildung einer Arbeitsgruppe, die ja wohl auch noch Ergebnisse liefern soll. Haben Sie einmal auf die Uhr geschaut, meine Damen und Herren von den GRÜNEN? - Sie haben der Landesregierung immerhin ein ganzes Vierteljahr Zeit gelassen, davon allerdings zwei Monate im Sommer.
Das vierte Quartal beginnt ja auch erst im Oktober. Über die Landespflegekonzeption, die Sie fordern, diskutieren wir dann wahrscheinlich während des Wahlkampfs.
Ich will das um Gottes willen nicht ins Lächerliche ziehen, weil das nicht unsere Hauptkritik an diesem Antrag ist. Wir bezweifeln an vielen Stellen nicht die Sinnhaftigkeit der Vorschläge, die Sie machen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, und sicherlich müssen wir über vieles nach
denken. Aber erwarten Sie allen Ernstes von der Landesregierung - ich spreche nicht von dem Sozialminister, sondern ich spreche von der Landesregierung insgesamt - diese konzeptionelle Arbeit? - Ich sage Ihnen ganz offen: Wir nicht!
Natürlich wollen wir konzeptionell und inhaltlich neue Vorschläge machen und das werden wir auch tun. Von der jetzigen Landesregierung erwarten wir aber nicht, dass sie erstens Konzepte macht, die unseren Ansprüchen gerecht werden, oder dass sie zweitens gar unsere Konzepte umsetzt. Wir werden die kommenden Monate und den Wahlkampf dazu nutzen, unsere Konzepte vorzustellen. Das würde ich den Damen und Herren von den GRÜNEN genauso raten. Wir können dann einmal vergleichen, wo sie übereinstimmen.
Wir werden Ihren Antrag heute ablehnen, und zwar nicht, weil wir seinen Intentionen nicht zumindest teilweise folgen könnten, sondern wir werden diesem Antrag heute nicht zustimmen, weil wir seine Umsetzung von dieser Landesregierung einfach nicht erwarten.
Im Ausschuss, meine Damen und Herren von der Koalition, brauchen wir den Antrag natürlich auch nicht, schon deshalb nicht, weil auch dort die Mehrheiten klar sind.
- Umso besser. Denn es hätte auch keinen Zweck, ihn im Ausschuss zu behandeln, weil die Mehrheiten, wie gesagt, klar sind, und ich, offen gesagt, nicht davon ausgehe, dass Ihre Kolleginnen entweder bereit oder in der Lage sind, ein solches Programm in den letzten paar Monaten dieser Legislaturperiode durchzusetzen.
Eine Bemerkung in Richtung des Ministers: Die Aussage zum seniorenpolitischen Programm - ich nenne es einmal so, weil mir der Titel nicht einfällt - hat mich schon verblüfft. Sie haben heute gesagt, dass dieses Programm Richtschnur sei und dass darin stehe, wie Seniorinnenpolitik in Zukunft gestaltet werden solle. Ich habe mich an das erinnert, was wir im Zusammenhang mit der Großen Anfrage zu diesem Programm, zur Umsetzung dieses Programms gesagt und gefragt haben. Darauf haben wir zur Antwort bekommen, dass die seniorenpolitischen Leitlinien eben kein Programm sind, das abgearbeitet werden kann. Wir jedenfalls - Entschuldigung - werden diesen Antrag ablehnen. Wir sehen dann in der neuen
Legislaturperiode weiter. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Nur wenn ich kann.
Ah, ja.
Ich glaube nicht, dass ich das so gesagt habe.
Ich habe gesagt, dass die meisten Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit leben wollen, möglichst bis zum Schluss, und dass zurzeit fast die Hälfte der zu Pflegenden, der Pflegebedürftigen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie körperliche Pflege brauchen oder dement sind, von ihren eigenen Angehörigen gepflegt werden. Ich habe bezweifelt, dass das der richtige Weg ist, dass das allein ausreicht, weil die Angehörigen in der Regel nicht wissen, wie man Pflege richtig durchführt. Ich kann mir zum Beispiel eine Behandlungspflege oder eine Dekubituspflege von Angehörigen nur ganz schwer vorstellen. Dafür brauchen sie doch professionelle Hilfe, und erst recht beim Umgang mit Demenz.
Ich habe es in der eigenen Familie erlebt und habe gesehen, wie überfordert meine Tanten und Onkel mit unserer demenzkranken Großmutter gewesen sind. Ich habe Ihnen immer gesagt: Sucht euch professionelle Hilfe; lasst euch um Himmels willen dabei helfen. Denn die Angehörigen kommen damit nicht klar. Diese Angebote, bin ich der Meinung, fehlen ein bisschen.
Nein. In der Antwort steht - ich habe die Statistik jetzt nicht mitgebracht, hätte ich es einmal getan -, dass ca. 44,5 % aller zu Pflegenden von ihren eigenen Angehörigen gepflegt werden.
Ja, besser ist es.
Herr Kollege, wir haben schon ein paar Mal vorgeführt bekommen, wie mehrheitsfähig Ihre Position in Ihrer Fraktion, geschweige denn in Ihrer Partei ist. Mich würde das anhand dieses Themas interessieren. Wie mehrheitsfähig ist Ihre Position in Ihrer Fraktion und in Ihrer Partei?
Herr Mormann, Frau Kollegin Görke hat hier ein Beispiel genannt. In diesem Beispiel hatte der junge Mann einen sehr guten Kontakt zu dem Unternehmen; er hat dort ein Praktikum gemacht. Er hatte sehr gute Kontakte überallhin, also alles das, was Sie gerade eben gefordert haben.
Gescheitert ist er daran, dass das Geld nicht ausgereicht hat. Gescheitert ist er daran, dass er keine ausbildungsbegleitende Beihilfe bekommen hat, die ihn unterstützt. Gescheitert ist er daran, dass er keinen Stützunterricht bekommen konnte und weil die Fristen einfach noch nicht abgelaufen waren. Daran ist er gescheitert, nicht an fehlenden Kontakten zum Unternehmen, nicht an fehlendem Willen und nicht daran, dass das Unternehmen daran gezweifelt hätte, dass er die Ausbildung schaffen könne.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Nach mehr als 20 Jahren der deutschen Einheit sind die Unterschiede im Rentenrecht in Deutschland nicht akzeptabel“ - Zitiert aus einer Stellungnahme des Sozialministers Herrn Bischoff zum Antrag „Altersarmut bekämpfen, gesetzliche Rente“ stärken vom 11. Mai 2005.
„Nach 30 Jahren muss es möglich sein, die wesentlichen Unterschiede zwischen Ost und West aufzulösen.“ - Ministerpräsident Haseloff, zitiert nach einen Beitrag auf der MDR-Homepage zum Thema „Ost-West-Debatte“: „Haseloff pocht auf Rentenangleichung“.
„Es kann nicht sein, dass die Rentenangleichung länger dauert, als die Mauer gestanden hat.“ - Ministerpräsident Woidke, zitiert aus dem gleichen Beitrag. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.
„Zum Ende des Solidarpaktes 2019 soll die endgültige Angleichung vollzogen sein.“ - Sinngemäß entnommen aus dem Koalitionsvertrag der Parteien CDU und SPD im Bund.
„Die einfache Reduzierung auf die Formel: Gleiche Renten sind bei unterschiedlichen Löhnen und Lebenshaltungskosten ist in der Tendenz verzerrend.“ - Finanzminister Schäuble, zitiert aus der „Sächsischen Zeitung“ vom 22. Mai 2015.
Die Bundesregierung, die Koalition im Bundestag, bricht ihre eigene Koalitionsvereinbarung.
Das ist nicht der erste Wortbruch. Es war die Bundeskanzlerin Merkel selbst, die schon auf dem 9. Deutschen Seniorentag, der im Juni 2009 in Leipzig stattfand, eine Lösung für die Angleichung der Ostrenten noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode versprochen hatte. Wohl gemerkt: der Legislaturperiode von 2009 bis 2013.
Dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein zweites Mal wortbrüchig werden will, ist ein Skandal. Gregor Gysi hat nicht ohne Grund vom Verrat an den Ostrentnerinnen gesprochen. Denn: Weshalb sagt der Finanzminister Schäuble einen solchen Satz? - Er sagt es deshalb, weil jetzt schon klar ist, dass der Angleichungsprozess zurzeit keine Fortschritte macht. Im Gegenteil! In den letzten Jahren hat sich der Abstand bei den Renten wieder erhöht, zum Beispiel von 138 € Rückstand im Jahr 2010 auf 142 € im Jahr 2012. - Das sind nur die Durchschnittsrenten, die hierbei eine Rolle spielen.
Zurzeit beträgt das Rentenniveau Ost etwa 92 % des Westniveaus. Der Rentenwert liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 28,61 € und in den neuen Bundesländern bei 26,39 €.
Dazu kommt, dass die Produktivität nach wie vor um etwa 20 % unter der im Westen liegt. Zudem müssen Ostdeutsche für einen annähernd gleichen Lohn oft länger arbeiten und auf im Westen übliche Sonderzahlungen verzichten. Und nach wie vor werden unterschiedliche Tarifabschlüsse zwischen Ost und West vorgenommen - ich nenne nur die Pflege -, wird also der Unterschied weiter zementiert.
Dass sich das bis zum 1. Juli 2016 nicht ändern wird, haben die Ministerpräsidenten der Länder immerhin begriffen. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die zum Juli 2016 avisierte Arbeitsgruppe sofort zu installieren.
Der Sozialminister Bischoff schreibt in seiner Stellungnahme zu dem oben schon angeführten Antrag unserer Fraktion zur Begründung dieser Auffassung: Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die Bundesregierung aufgefordert, diese Arbeitsgruppe sofort zu installieren, da bereits jetzt schon absehbar sei, dass sich bis zum 1. Juli 2016 der Angleichungsprozess gegenüber dem jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidend verändern werde.
Ministerpräsident Haseloff wird in diesem Zusammenhang in der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit der Äußerung zitiert: Der letzten Rentenbericht macht klar, dass eine Angleichung der Löhne bis zum Jahr 2019 nicht zu erwarten ist, sodass die Renten weiter auseinanderklaffen. Für diesen Fall sieht der Koalitionsvertrag einen Zwischenschritt vor, um die Differenz zu schließen. - Ich frage mich, warum Sie jetzt nicht schreien. Das hab ja nicht ich gesagt, sondern Ihr eigener Ministerpräsident.
Beides sind Äußerungen, die übrigens auch klarstellen, dass selbst die Einrichtung der Arbeitsgruppe nichts als Verzögerungstaktik ist.
Schon jetzt ist ja klar - der Ministerpräsident hat es gesagt -, was die Arbeitsgruppe feststellen wird. Schon jetzt, sofort, können und müssen Schritte eingeleitet werden, die versprochene Teilangleichung anzugehen.
Was wird denn nach der Einrichtung der Arbeitsgruppe passieren? - Ganz genau: nichts!
Zumindest nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode. Die endet nämlich bereits im Jahr 2017, wie wir wissen. Das bedeutet, kurz bevor die Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnimmt, ist alles schon wieder im Wahlkampfmodus und wir werden uns die nächsten leeren Versprechungen anhören dürfen.
Der „Fokus“ hat mal rechnen lassen, und zwar das Deutsche Institut für Altersvorsorge, wie lange der Aufholprozess bei den Renten noch dauern wird, wenn nichts getan wird. Nominal werden die Renten schon im Jahr 2040 angeglichen sein, real bereits im Jahr 2050.
Dann - ich verweise auf die Äußerungen des Ministerpräsidenten Woidke - werden die Unterschiede zwischen Ost und West nicht nur länger bestanden haben als die Mauer, sondern sogar eineinhalb Mal so lange, wie die DDR überhaupt existiert hat. Dann werden vor allem wohl auch die letzten DDR-Rentnerinnen nicht mehr unter den Lebenden weilen. Wobei: Es werden Jahr für Jahr neue produziert. Selbst im Wendejahr und danach Geborene werden auf ihrem Rentenbescheid wieder daran erinnert werden, dass sie im Osten geboren worden sind, dass sie dort aufgewachsen sind und dort auch noch gearbeitet haben.
Also: Weshalb sagt der Bundesfinanzminister einen solchen Satz? - Weil er die Ostrentnerinnen
schon einmal darauf hinweisen will, dass sie die versprochene Angleichung ein weiteres Mal vergessen können.
Seine Begründung ist übrigens höchst fragwürdig. Die Löhne im Osten sind niedriger? - Genau. Genau deshalb wurde den Rentnerinnen dieser Zwischenschritt versprochen. Eben deshalb diskutieren wir das hier überhaupt.
Die Lebenshaltungskosten im Osten sind niedriger? Mal abgesehen davon, dass diese Behauptung so pauschal wohl kaum haltbar sein dürfte, sind die Lebenshaltungskosten in der gesamten Bundesrepublik unterschiedlich, zum Beispiel zwischen Großstädten und kleinen Dörfern, zwischen Nord und Süd, - das hat übrigens auch der Ministerpräsident festgestellt -, und das hat bei der Festlegung der Rentenwerte in der Geschichte der Bundesrepublik niemals je eine Rolle gespielt.
Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, meine Damen und Herren von der Koalition, dass sich der Landtag von Sachsen-Anhalt zu diesem Thema eindeutig positioniert. Sie sollen sich positionieren. Wir wollen, dass sich der Landtag von Sachsen-Anhalt hinter die von ihm vertretenen Rentnerinnen und Rentner stellt und von der Bundesregierung die Einhaltung ihres eigenen Koalitionsvertrages einfordert. Es ist schlimm genug, dass man das tun muss. Wir wollen, dass der Landtag von Sachsen Anhalt den Bundesfinanzminister für seine Äußerungen kritisiert und ihn auffordert, nach Lösungen und nicht nach Ausreden zu suchen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt muss und soll das heute tun. Alles andere würden wir zumindest wieder als Ausweichmanöver interpretieren. Dieser Antrag muss in keinem Ausschuss beraten werden; er gehört hier und heute abgestimmt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand hat jemals behauptet, dass das Rentenrecht ein einfaches Thema ist. Niemand! Das ist aber kein Grund dafür, meine Damen und Herren, zweimal in eine Koalitionsvereinbarung das Versprechen hineinzuschreiben, dass in dieser Legislaturperiode die Rentenangleichung stattfinden wird - egal wie -, und dieses Versprechen zweimal zu brechen. Das ist kein Grund!
Herr Steppuhn, warum sagt Herr Schäuble einen solchen Satz wie den, der in der „MZ“ und auch vom MDR zitiert worden ist? Warum sagt er einen solchen Satz, wenn nicht mit der Absicht, den Ostrentnerinnen und Ostrentnern schon einmal zu sagen: Leute, vergesst es.
- Das wird helfen. Ja, das wird helfen, davon gehe ich aus.
Meine Damen und Herren! Es geht in diesem Antrag nicht darum, inhaltlich genau zu bestimmen, wie diese Angleichung stattfinden soll, und irgendeinen Weg dafür festzulegen. Es geht auch nicht darum, alle möglichen anderen Probleme mit zu betrachten, die Rentenüberleitung und die Angleichung von Löhnen usw. Um all das geht es nicht. Es geht auch nicht um Geschichtsaufarbeitung. Auch darum geht es nicht. Also um all das, was Sie, Herr Rotter, angeführt haben zur Überführung des DDR-Rentensystems in das Westsystem, geht es heute nicht. Das hat niemand infrage gestellt.
- Lesen Sie sich einmal den Antrag durch.
- Nein, das tue ich nicht. - Es geht heute um ein Signal aus dem Landtag. Wenn Sie diesen Antrag heute nicht beschließen, dann sagen wir: Sie machen die Verzögerungstaktik Ihrer Bundesregierung mit.
Das werden Sie uns auch nicht ausreden. Gleichzeitig gibt Ihr Ministerpräsident den Rächer der Entnervten und tut so, als müsse er sich jetzt vor die Leute stellen. Sie stellen sich nicht hinter ihn, das werden wir hier heute feststellen, wenn Sie diesen Antrag heute nicht beschließen.
Wir sind bei diesem Thema nicht im Wahlkampfmodus, sondern Ihr Ministerpräsident war es.
Das können Sie ihm gern ausrichten.