Das sind genug Gründe, um die Arbeit des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sorgfältig zu Ende zu führen und den gesamten Untersuchungsauftrag abzuarbeiten.
Keinen Grund sehe ich allerdings dafür, weder aus den bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses noch aus den öffentlich bekannt gewordenen Bewertungen des Rechnungshofes, einzelne Beteiligte hier politisch motiviert herauszupicken und ihnen dann isoliert Verantwortung zuzurechnen.
Hat hier nicht eher ein ganzes System der Aufsicht nicht funktioniert? Dann gäbe es dafür tatsächlich eine kollektive Verantwortung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen zweifelsohne auch zukünftig eine staatliche Risikokapitalförderung.
Auch wenn mich persönlich mancher in diesen Wochen eher mit traditionsreichen großen Braunkohleförderern in Verbindung gebracht haben mag, muss ich sagen, dass Sachsen-Anhalt bei der wirt
schaftlichen Entwicklung in Deutschland und in Europa nur noch vorn mitspielen kann, wenn Innovation in unserem Land Vorrang hat. Dabei liegt es auf der Hand, dass wir mit einem Instrument wie der IBG gerade diese Innovation auch fördern.
Deshalb ist es wichtig, dass die IBG aus den Negativschlagzeilen herauskommt, aber nicht durch Verschweigen, sondern durch eine echte und nachhaltige Reform. Aus der Sicht der SPD in diesem Haus braucht Sachsen-Anhalt eine IBG, die an ihre erfolgreichen Beteiligungen anknüpfen und auch neue Geschäftsfelder und Beteiligungen erschließen kann.
Dabei kommt es darauf an, dass ein möglicher Mehrwert für das Land in Form von Niederlassungen, von Produktionsstätten und von Arbeitsplätzen in unserem Land entsteht,
So hat es der Vorstandschef des Bundesverbandes Deutsche Start-ups vor drei Wochen gegenüber dem „Handelsblatt“ gesagt.
Auf der Bundesebene setzt sich meine Partei deshalb für ein Wagniskapitalgesetz ein, das der Bundesfinanzminister bislang noch nicht vorgelegt hat. Aber wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Weg im Interesse einer nachhaltigen Wachstumsstrategie dringend beschritten werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die IBG darf nicht kaputtgeredet werden. Schönfärberei führt aber auch nicht weiter. Ich lobe Kommentare der „Volksstimme“ nicht sehr häufig. Aber wenn die „Volksstimme“ vor wenigen Tagen kommentiert hat, dass man bei der IBG Erfolgsgeschichte nicht einfach bejubeln könne und Missstände klein geredet würden, dann ist das sicherlich richtig.
Ich glaube, wir tun uns als politisch Verantwortliche keinen Gefallen, wenn wir dahin gehen, wo jeder findet, dass es stinkt, und dann sagen: Riecht eigentlich super hier.
und neu angefangen werden; denn so gewinnen wir Glaubwürdigkeit für die Politik und für die Unternehmen, die wir voranbringen wollen.
Die Landesregierung hat nach dem Aufdecken der Missstände gehandelt. Das war in den letzten Jahren nicht ganz unkompliziert und auch noch nicht 100-prozentig erfolgreich. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass wir an dieser Stelle auf dem richtigen Weg sind. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Erben, noch einmal zu Ihrer Einschätzung, die eigentliche Quelle des Problems sei der Kollege von der Osten. Sie formulierten es sogar drastischer. Ich sage einmal: Er hat meines Wissens nichts anderes gemacht, als die Spielräume, die man ihm gegeben hat, für sich auszunutzen. Das Problem scheint doch wohl darin zu bestehen, dass er genau das gemacht hat, was ihm das Land als Vertragspartner ermöglicht hat.
Wir reden über einen privaten Investmentbanker und nicht über einen Sozialarbeiter. Angesichts dessen wäre doch die Ursache für dieses Problem bei denjenigen zu suchen, die ihm diese Spielräume ermöglicht haben.
Sie wissen doch ganz genau, dass ihm dieser Spielraum nicht durch positives bzw. aktives Handeln ermöglicht wurde,
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass in dem Fall, in dem Herr von der Osten mit offenen Karten gespielt hätte, in die Beteiligungsverwaltung oder ins MW oder wo auch immer gegangen wäre und gesagt hätte „Seht ihr darin eigentlich ein Problem? - Wir fördern Q-Cells und ich bin dort Aktionär.“, kein Problem darin gesehen worden wäre. Ich bin mir sicher, dass man ein Problem darin gesehen hätte.
- Ein richtiger Einwurf meiner Fraktionsvorsitzenden. Denn die Handelnden waren ja meist Beamte. Sie hätten sich vorgestellt: Wenn du als Beamter an dieser Gesellschaft beteiligt wärst - warum sollen wir ihm das eigentlich zugestehen?
Ich glaube, es ist ein Riesenunterschied, ob ein Herr von der Osten eine Regelungslücke nutzt oder ob man ihm diese Möglichkeit aktiv eingeräumt hat. Letzteres ist zweifelsohne nicht erfolgt.
Ich habe mich leider lange genug mit diesen Akten beschäftigt. Wir haben die Situation, dass auf Wunsch des Kollegen von der Osten ein solcher Passus aus seinem Vertrag herausgestrichen wurde. Dies betraf die Beteiligungen, die er bis zu diesem Zeitpunkt hatte. Es gab genau den Fall, den Sie geschildert haben.
Lieber Herr Gallert, Sie wissen genau, dass diese Passage mehrfach Gegenstand der Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und nach meiner Erinnerung auch des Finanzausschusses war.
Dabei ging es um diese missverständlichen Geschichte, bei der heute alles sagen: Was hat er denn damals damit gemeint?
Natürlich kann man den Beamten, der damals den Vertrag ausgehandelt hat, fragen: Wie blind bist du denn gewesen? Aber dass irgendjemand aktiv gewollt hat, Herrn von der Osten mit dieser Passage eine Millionenbeteiligung bei Q-Cells einzuräumen, halte ich für sehr weit hergeholt. Das war sicherlich nicht die hohe juristische Kunst, die der Bearbeiter angewandt hat. Aber dass man das damit aktiv eingeräumt hat, halte ich für sehr konstruiert.
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Als Nächster spricht in der Aktuellen Debatte der Abgeordnete Herr Dr. Thiel für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum es heute geht, hat Herr Meister hinreichend klar und eindeutig erläutert.