Wir sind schon manchmal gehalten gewesen - damals ging es zum Beispiel um das Thema Steuervereinfachung -, die Mehrwertsteuersätze anzupassen. Es gab einmal einen Vorstoß, der aber bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz wieder eingesammelt worden ist. Insofern haben wir als Finanzministerinnen und Finanzminister gesagt: Ja, über Steuerstrukturen muss man immer sprechen; aber dieser politische Ansatz wird bestimmt nicht der sein, über den wir das Ganze machen werden.
Insofern kann ich für die Landesregierung und für mich sagen: Wir stehen da, aber ich gebe keine Prognose dazu ab, was in den nächsten zehn, 15 Jahren sein wird. Ich denke, selbst bei einer Vereinfachung des Steuerrechts würden auch Finanzministerinnen und Finanzminister schauen, an welcher Stelle sie so etwas machen würden und wo die Bürgerinnen und Bürgern und gerade Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer einen besonderen Vorteil haben. Dabei würde man sicherlich nicht dort etwas tun, wo man vielleicht bei großen Unternehmen etwas tun könnte, und das Pferd von hinten aufzäumen. Ich glaube, ich bin an dieser Stelle deutlich genug.
Insoweit unterstütze ich diesen Antrag, kann aber - ich denke, das werden Sie verstehen - jetzt kein
Versprechen abgeben, was von mir bisher sonst keiner im Bundesrat einfordert. Aber wir sind sensibilisiert für das, was hier von der Mehrheit getragen wird. - Schönen Dank.
Danke schön. - Wir fahren in der Aussprache fort. Als Erster spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Thiel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es um das Steuersparen geht, ist man doch immer gern dabei, vermute ich einmal. Das war aber nicht die Intention des Antrages; so habe ich sie nicht verstanden.
Es war für den Leser nicht so einfach zu eruieren: Was ist eigentlich die Zielrichtung Ihres Antrages? - Sie sprechen sich für den Erhalt der steuerlichen Absetzbarkeit aus - das ist ohne Zweifel ein vernünftiger Gedanke - und stellen fest, es gebe offenbar noch immer Diskussionen, die eine lenkende Wirkung im Hinblick auf die Eindämmung der Schwarzarbeit und zur Belebung der Auftragslage der Handwerksbetriebe infrage stellen.
Also sollen wir jetzt sozusagen über stattfindende Diskussion abstimmen, bei denen man nicht so richtig weiß, worum es eigentlich geht? Oder geht es um die grundsätzliche Frage, dass Sie sagen, es möge alles so bleiben, wie es schon immer war, und, bitte schön, keine Veränderungen?
Das ist natürlich nicht ganz einfach, wenn wir uns in einem entsprechenden Diskussionsprozess befinden. Lieber Kollege Thomas, ich habe ein wenig vermisst, dass Sie vielleicht auch einmal skizzieren, über welche Größenordnungen wir eigentlich sprechen. Was sind sozusagen die steuerlichen Vorteile, die die Handwerker durch erhöhte Auftragseingänge bekommen haben? Was sind die Wirkungen - Herr Minister Bullerjahn hat es gerade angesprochen - in Bezug auf die Schwarzarbeit? - Das sind Aspekte, über die man in diesem Kontext einmal sprechen müsste, bevor man sagt: Um Gottes willen, ändert nichts an den Säulen; es soll alles so bleiben, wie es ist.
Die Diskussion war schon interessant. Kollege Thomas, Sie sagten schon, dass es Ende 2014 die Debatte gab, gewissermaßen einen steuerlichen Vorteil gegen einen anderen auszutauschen. Und wie immer werden dann sozusagen die Kombattanten munter, oder wie ich vielleicht nonchalant sagen würde: Die Schornsteinfeger klettern die Kamine hoch.
Es gab natürlich vom Zentralverband des Deutschen Handwerks Diskussionen darüber, die auch angestoßen worden sind, bei denen es darum
ging, den Sockelbetrag der Rechnungen auf 300 € zu erhöhen. Warum nicht? Denn unter Umständen ist in den Finanzämtern sehr viel Kleinarbeit zu leisten, und es ist schwierig, das zu tun. Auf der anderen Seite gab es natürlich auch Stimmen, die gesagt haben: Es fällt aber eine ganze Reihe von Vergünstigungen heraus, wenn ein Sockelbetrag eingeführt wird; das wäre auch nicht im Sinne des Erfinders.
Bisher wurden alle Anliegen, dies in das Jahressteuergesetz hineinzuschreiben, abgelehnt. Herr Minister Bullerjahn, es hätte uns schon interessiert, wie Sie bei der letzten Verhandlungsrunde dazu agiert haben. Nach meinem Kenntnisstand hat das für das Jahressteuergesetz 2014/2015 eine Rolle gespielt. Auch im Bundesrat wurde darüber diskutiert. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, die Landesregierung werde sich für diesen steuerlichen Erhalt ohne Wenn und Aber einsetzen? - Das habe ich nicht so richtig vernommen. Vielleicht können Sie das unter Umständen noch einmal korrigieren.
Die Frage ist tatsächlich: Wo ist Reformbedarf vorhanden? Wo ist Reformbedarf notwendig? Über welche Dinge müsste man hier eigentlich sprechen?
Ich sage noch einmal aus der Sicht unserer Fraktion: Jawohl, wir sind dafür, dass diese steuerliche Entlastung beibehalten wird, und zwar nicht nur zum Wohle des Handwerks, sondern auch zum Wohle der Steuerzahler.
Es ist eigentlich müßig. Ich erinnere an Diskussionen, die wir in der Vergangenheit immer geführt haben, beispielsweise über ermäßigte Steuersätze, zum Beispiel für Handwerkerdienstleistungen, was natürlich auch zu einer Belebung der entsprechenden Auftragslage geführt hat. Aber das sind Diskussionen, die man möglichst vermeiden wollte.
Was würde es bedeuten, wenn zum Beispiel der Maximalbetrag von jetzt 1 200 € auf 900 € gesenkt worden wäre? Das sind Aspekte, über die wir gern mit Ihnen diskutiert hätten. Deswegen wäre es eigentlich sehr sinnvoll, diese Fragen auch einmal im zuständigen Fachausschuss zu erörtern. Ich weiß, Sie werden heute direkt darüber abstimmen wollen. Ich würde für eine Überweisung plädieren, damit wir auch im Fachausschuss einmal über die konkreten Dinge sprechen können.
Also nicht nur: Wir haben es jetzt gehört und wir machen es dann so. Es bleibt alles beim Alten. Wir sind nicht für Diskussionen offen. - Diese Politik, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, machen wir nicht mit, deshalb werden wir
uns bei der Abstimmung zu Ihrem Antrag der Stimme enthalten. Wir plädieren also für eine Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Wenn Sie auf einer Direktabstimmung bestehen, werden wir uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Küche oder das Schlafzimmer einen neuen Anstrich brauchen oder die Fliesen im Bad erneuert werden müssen, wird der Auftrag leider noch immer gern unter der Hand vergeben anstatt an ein ordentlich gemeldetes Handwerksunternehmen. Die Versuchung scheint groß, da insbesondere die Sozialabgaben für angestellte Mitarbeiter und die Umsatzsteuer die Leistungen der regulären Anbieter meist deutlich teurer machen als das Angebot auf dem Schwarzmarkt.
Um diesem Problem entgegenzutreten, gibt es seit 2006 eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Es geht dabei etwa um Malerarbeiten oder den Austausch von Fenstern in der selbstgenutzten Wohnung, die Bürger in der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Die Steuerentlastung beträgt 20 % der Aufwendungen für den Arbeitskostenanteil.
Seit dem 1. Januar 2009 können, wie bereits mehrfach gesagt, pro Jahr maximal 1 200 € steuerlich geltend gemacht werden. Zuvor war eine Entlastung von bis zu 600 € zulässig. Im Jahr 2008 wurde diese Regelung im Zuge der Finanzkrise folgerichtig angepasst. Die damalige Bundesregierung wollte damit die Konjunktur ankurbeln und einen Anreiz dafür schaffen, anfallende Rechnungen und Handwerkerlöhne korrekt zu versteuern.
Die Steuervergünstigung trägt auch heute noch Früchte. Der sogenannte Handwerkerbonus trägt zur Reduzierung der Schwarzarbeit und zur Entlastung von Privatpersonen, insbesondere kleinerer und mittlerer Einkommensbezieher, bei. Um an die Ausführungen des Finanzministers anzuknüpfen: Ich freue mich ausdrücklich darüber, wenn in Deutschland die Finanzminister nicht jeder Auffassung von Rechnungshöfen folgen.
Aber nicht nur diese Reduzierung der illegalen Auftragsvergabe wurde positiv durch den Handwerkerbonus beeinflusst, auch für die Unternehmen ist die Steuervergünstigung für Privatpersonen ein großer Gewinn. Insbesondere Klein- und Kleinst
unternehmen, von denen es in Sachsen-Anhalt eine Vielzahl gibt, profitieren von der belebenden Wirkung, da zahlreiche Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten durch diese Regelung begünstigt werden.
Dass das Modell nachahmenswert ist, wird unter anderem dadurch belegt, dass Österreich den Handwerkerbonus übernommen hat. Die Regelung ist dort seit dem 1. Juli 2014 in Kraft. Dort ist eine Förderung allerdings nur bis 600 € im Jahr möglich. Es kann sein, dass die Österreicher auch darin noch unserem Beispiel in Deutschland folgen.
Nun komme ich auf unseren Antrag zu sprechen. Er zielt auf den Erhalt der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen ab. Zwar hat die Bundesregierung zugesichert, an der Regelung festzuhalten, dennoch verstummen die Diskussionen um eine mögliche Abschaffung nicht. Seit der Einführung gibt es immer wieder ernstzunehmende Versuche, das bewährte Instrument für Bürger und Handwerksunternehmen abzuschaffen, um mit den vermeintlichen Mehreinnahmen andere Aufgaben zu finanzieren. Die Kosten für den Staat und damit die Entlastung des Steuerzahlers seien zu hoch. Eine Streichung des Handwerkerbonus wäre ein Rückschlag für alle Steuerzahler und Handwerker im Land. Deshalb brauchen wir diesen Antrag.
Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für das bewährte Verfahren einzusetzen und somit weiter auf die Eindämmung der Schwarzarbeit und die Belebung der Auftragslage der Handwerksbetriebe hinzuwirken.
Dies schließt nicht aus, dass es in Zukunft Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten bedarf. Wir dürfen dem Handwerk dabei aber keine Fesseln anlegen. Wie der Mechanismus des Steuer- und Handwerkerbonus derzeit gestaltet und umgesetzt wird, ist nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt, er darf nur nicht grundsätzlich infrage gestellt werden.
Kollege Thiel, wenn Sie Freude daran haben, darüber zu diskutieren, ob es vielleicht auch um 900 € gehen könnte, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich Freude daran hätte, darüber zu diskutieren, ob es um 1 500 € gehen könnte.
Man muss aber auch sehen, was derzeit machbar ist. Daher ist ein Konsens zwischen Politik und Handwerkerschaft immer wünschenswert, wenn es um relevante Anpassungen von gesetzlichen Regelungen geht.
Meine Damen und Herren! Mit dem Erhalt des Steuerbonus können wir den Handwerksunternehmen im Land unsere volle Unterstützung zusichern; denn es stimmt: Das Handwerk ist die Wirtschaftsmacht von nebenan.
Danke schön. - Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Meister.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen zielt auf ein Bekenntnis zur derzeitigen steuerlichen Absetzbarkeit der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen ab. Der Grund dafür - einige Vorredner hatten es schon erwähnt - ist etwas unklar.
Die bundespolitische Debatte, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung geführt wurde, ist seit Februar 2015 beendet. Um im Hinblick auf die Klimaschutzziele die Sanierungsquote zu erhöhen, plante die CDU/CSU-SPD-Regierungskoalition in Berlin, eine steuerliche Absetzmöglichkeit für energetische Sanierungen in Höhe von 10 % bis 25 % der Kosten einzuführen und somit die im Antrag thematisierte Absetzbarkeit nicht etwa abzuschaffen, sondern dementsprechend zu verändern. Das Vorhaben scheiterte, da sich die CSU dagegen wandte.
Auf diesen Kontext geht der Antrag nicht ein. Insoweit ist mir die tatsächliche Zielrichtung des Antrages unklar. Derzeit können 20 % der Lohnkosten der Handwerkerrechnung bis zu einem Absetzungsbetrag von 1 200 € von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Ziel der Einführung im Jahr 2006 war insbesondere die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Man hatte die nachvollziehbare Hoffnung, dass man einen wirksamen Anreiz gegen Schwarzarbeit setzen kann, indem man das Interesse der Konsumenten an einer korrekten Abrechnung erhöht. Damit hoffte man in einem großen Umfang, Leistungen aus dem Bereich der Schwarzarbeit mit all den dort bestehenden Problemen herauszuholen.
Wenn dieses Vorhaben gelingt, dann würden den Steuermindereinnahmen durch die Absetzmöglichkeit Mehreinnahmen durch die geringere Schwarzarbeit entgegenstehen. Die spannende Frage ist nun aber, ob das Ziel erreicht wurde. Die Meinungen dazu gehen durchaus auseinander, und dies sowohl im politischen Bereich - so findet man in der Koalition in Berlin, wie bereits ausgeführt, durchaus unterschiedliche Ansichten zu dieser Frage - als auch im Bereich der Wissenschaft.
Eine Studie der Universität Freiburg - Kollege Thomas ist darauf eingegangen -, die gemeinsam mit einer Beratungsfirma erstellt worden ist, kommt zu dem Schluss, dass 90 % der Haushalte, die die Absetzmöglichkeiten nutzen, die Handwerkerleis
tungen ohnehin legal beauftragt hätten. Sollte diese Auffassung der Uni Freiburg korrekt sein, hätten wir bei diesem Instrument Mitnahmeeffekte in Höhe von 90 % zu verzeichnen. Dies wäre eine ziemlich schlechte Quote.
Ein Anstieg der Nachfrage von Handwerkerleistungen wurde kaum, so wird die Studie zitiert, festgestellt. Mit Steuerausfällen von 1,5 Milliarden € ist das Instrument dann aber doch eines der teureren. Auch wenn wir über einfaches Steuerrecht reden - über dieses Thema wird gern im politischen Bereich diskutiert -, sind solche Absetzmöglichkeiten Teil des Problems und nicht ein Teil der Lösung. Das gilt mit Blick auf den Aufwand im Finanzamt, bei der Bearbeitung der Steuererklärung, aber natürlich auch mit Blick auf die Komplexität der Steuererklärung für den einzelnen Bürger und für die einzelne Bürgerin.