Protokoll der Sitzung vom 03.07.2015

geschnitten werden soll, überhaupt ein Gesetz in den parlamentarischen Raum einzubringen.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN - Herr Scheurell, CDU: Damit haben Sie Recht!)

Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Antrag eben aus diesen formalen und systematischen Gründen ablehnen. Meine Vorredner haben schon dargelegt, dass wir weiterhin über die Inhalte sprechen werden. Ich denke, man wird jetzt mit Hochdruck auch die Abgeordneten einbeziehen. Darin sehe ich auch ein Manko; denn offiziell hat uns als Opposition dieser Entwurf noch gar nicht erreicht.

Wir vertreten also die Meinung, dass wir uns selbstverständlich mit den Inhalten eines solchen Gesetzes kritisch auseinandersetzen müssen. Wir begrüßen den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, dem wir auch zustimmen werden.

Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig, dass der Landwirtschaftsminister sein Vorhaben wirklich transparent und nachvollziehbar darstellt. Dann ist es möglich, Kritiken fundiert anzubringen und bessere Lösungen ins Spiel zu bringen.

Jetzt möchte ich ein bisschen konkreter werden. Es wurde auch schon ein Verfahrensbild vorgelegt, also ein Fließschema. Wenn man das durchgeht, dann stellt man fest, dass einige Verfahrensschritte fehlen.

Deshalb möchte ich ganz dringend dafür plädieren, dass ein solches Fließdiagramm wirklich alle Verfahrensschritte enthält, damit man in der Lage ist, bei jedem dieser Verfahrensschritte Fragestellungen anzubringen und die Auswirkungen zu betrachten.

Es geht also beispielsweise um Kritiken, die auch hinsichtlich der Frage gekommen sind, ob die Kreditwürdigkeit des Unternehmens dann noch gewährleistet ist. Oder es geht auch um das Prozedere, wie die Unternehmensbeteiligungen ermittelt werden sollen.

(Unruhe)

Es ist zu laut.

Das muss auch auf den Tisch;

(Frau Brakebusch, CDU: Aber von beiden Seiten!)

denn es muss umgekehrt wiederum verhindert werden, dass es einen langwierigen und hohen Prüfaufwand gibt, wodurch der Bodenmarkt dann zum Erliegen käme.

Wir sehen in dem Gesetzentwurf durchaus Defizite und offene Fragen. Mit welchen Folgen ist zum Beispiel zu rechnen, wenn Genehmigungen für Verkäufe und Verpachtungen versagt werden? - Als räumliche Bezugsgröße zur Ermittlung der marktbeherrschenden Stellung auf dem regionalen Bodenmarkt soll die Gemarkung dienen. Wenn aber für die Gemarkung nicht einmal Eigentum und Bodenbesitz erfasst sind - die Kleine Anfrage von Hans-Jörg Krause hat das gezeigt -, dann stellt sich die Frage, wie die Bezugsgröße überhaupt ihren Zweck erfüllen und sachgerecht sein kann.

Gemarkungen sind unterschiedlich groß. Da der prozentuale Anteil an einer Gemarkung entscheidend sein soll, werden also Besitzer von Flächen in kleinen Gemarkungen im Nachteil sein. Auch das kann nicht sachgerecht sein.

In der Ausschussberatung sollte auch noch einmal darüber diskutiert werden, inwieweit die bestehenden Gesetze besser genutzt und Lücken geschlossen werden können. Auch an der Stelle muss ich meinem Kollegen Krause Recht geben. DIE LINKE hat etliche konkrete Vorschläge gemacht.

Es gibt das Gutachten, das besagt, sie sind grundsätzlich geeignet, um eine Preisdämpfung einzuziehen und auch das außerlandwirtschaftliche Kapital außen vor zu halten. Warum also wird das nicht gemacht? Darin muss ich der LINKEN ausdrücklich Recht geben.

Ich habe an der Ausschusssitzung auch teilgenommen. Die Vorschläge, die die LINKE vorgelegt hatte, sind schlicht und ergreifend abgebügelt worden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Bei allen Diskussionen, die wir noch zu führen haben, nicht nur im parlamentarischen Raum und nicht nur im Ausschuss, sondern eben auch mit den berufsständischen Verbänden und mit den landwirtschaftlichen Betrieben draußen, muss es wirklich um das Ziel gehen, das uns einen soll, nämlich dass genug und wertvolle Arbeit im ländlichen Raum vorhanden ist und die Menschen in den Dörfern leben können. Nur das kann die Lebendigkeit und Vielfältigkeit des ländlichen Raumes sicherstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Kollegin Frederking. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Daldrup.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein global agierender Fonds bei der KTG mit einer Beteiligung von 10 % einsteigt,

dann heißt das, dass die Globalisierung in Flechtingen in der Altmark und an den anderen Standorten der KTG in Sachsen-Anhalt angekommen ist.

Warum sage ich das? - Weil wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie das eigentlich möglich war. Dass wir das nicht wollen, ist allgemeiner Grundkonsens. Möglich war das, weil Unternehmen in Sachsen-Anhalt als Unternehmensteile an die KTG veräußert bzw. von ihr übernommen worden sind und damit letztlich der Staat und wir alle keine Möglichkeit hatten, nicht einmal informell, zu wissen, was hierbei eigentlich passiert. Ich möchte das nicht. Der Minister hat bereits dargestellt, welche Bedeutung diese Entwicklung für die Wertschöpfung und für das, was wir in unserem Land erreichen wollen, hat.

Für Europa, für Deutschland und für SachsenAnhalt kann das Modell nicht darin bestehen, dass privat agierende Unternehmen Landwirtschaft betreiben. Zu der Frage, ob wir ein Gesetz hierfür brauchen oder nicht, will ich klar sagen: Ziele dieses Gesetzes waren die Entbürokratisierung, die Zusammenfassung von Gesetzen, die Minimierung des Bodenpreises bzw. die Dämpfung des Anstiegs des Bodenpreises. Ziele waren außerdem, außerlandwirtschaftliche Investoren zurückzudrängen und eine ortsgebundene Landwirtschaft zu organisieren.

All diese Ziele sind unstrittig, auch innerhalb des Berufsstandes. Unstrittig waren sie bislang auch im Parlament. Es ist dem Minister zu verdanken, dass er der Initiative der CDU-Fraktion, die sich schon lange mit dem Thema Bodenmarkt beschäftigt, nachgegangen ist

(Zustimmung bei der CDU)

und in einer sehr engagierten Weise auf der Bundesebene dafür gesorgt hat, dass eine dringend notwendige Diskussion in Gang gesetzt wird.

Diese Diskussion ist notwendig, wenn wir uns die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt nicht in FünfJahres-Rhythmen oder in Wahlperioden anschauen, sondern in Generationen; so denken Landwirte. Es ist auch richtig, dass Landwirte so denken. Ich glaube, Sachsen-Anhalt hat an dieser Stelle eine führende Rolle in der Bundesrepublik gespielt.

Weil es ein neues Rechtsfeld ist, ist es auch sehr schwierig, rechtssichere Regelungen auf den Markt zu bringen und in das Parlament einzubringen. Man muss auch einmal den Mitarbeitern des Hauses einen Dank aussprechen, die sich in außerordentlicher Weise darum bemüht haben, die unterschiedlichen Aspekte aufzuzeigen.

(Zustimmung bei der CDU)

Dass das nicht immer und nicht bei allen auf Wohlwollen stößt, ist auch klar. Denn es werden damit auch Beschränkungen vorgenommen. Aber wir als Parlamentarier müssen damit leben, dass

wir an diesen Stellen auch irgendjemandem einmal wehtun müssen, wenn wir das Ziel erreichen wollen. Das steht für mich außer Frage.

Zur Historie. Wenn wir uns anschauen, in welcher Folge die Gutachten erstellt worden sind, wie lange es gedauert hat, wie lange wir darüber diskutiert haben, und wenn man sich dann ansieht, mit welcher Geschwindigkeit ein solches Gesetz fertigt gestellt worden ist, dann ergibt sich für mich daraus die Konsequenz, dass wir dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode mit dem notwendigen großen Konsens realistischerweise nicht mehr beschließen werden können. Gerade weil es ein neues Rechtsgebiet ist, benötigen wir den Konsens.

Aber egal, wer in der nächsten Legislaturperiode auf der Regierungsbank sitzt, er muss sich diesem Thema stellen. Wir als CDU werden wir an diesem Thema konstruktiv weiterarbeiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir wollen, dass die Landwirtschaft in SachsenAnhalt von Menschen aus der Region betrieben wird, dass jeder Hektar einen Kopf hat, dass wir Ansprechpartner in der Region und in den Dörfern haben, dass wir nicht bei Geschäftsführern von irgendwelchen Industrieunternehmen, die in irgendwelchen Orten der Bundesrepublik Deutschland oder sonst wo organisiert sind, nachfragen müssen; das wollen wir nicht. Sondern wir wollen, dass derjenige, der vor Ort ist, die Wertschöpfung erzielt, und dass das, was man die Bodenrente nennt, im Dorf verbleibt.

Über die Fragen, ob Agrargenossen kaufen können oder nicht, sind wir uns im Prinzip einig. Denn wir werden letztlich - das ist meine feste Überzeugung - auch den Kreis derjenigen, die Land kaufen können und sollen, erweitern müssen gegenüber dem Kreis, den wir im Moment haben. Denn wir werden so viel Land auf dem Markt haben, dass es die Landwirte realistischerweise gar nicht mehr kaufen können.

Insofern geht es auch um die Frage der Verteilung von Vermögen und von Eigentum im ländlichen Raum. Es ist eine alte Forderung der CDU: Breit gestreutes Eigentum im ländlichen Raum bedeutet auch eine Haltefunktion und es bedeutet, dass die Menschen, die dort leben, sich auch verwurzelt fühlen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Daldrup, es gibt noch eine Frage von Frau Frederking.

Immer wieder gern.

Bitte sehr, Frau Frederking.

Herr Daldrup, wie gehen Sie dann mit dem Argument um, dass das Eigentum schon breit gestreut sei; denn wir haben viele kleine Verpächter, mehrere hunderttausend?

Wir haben im Moment, wenn ich das richtig weiß, etwas mehr als 300 000 Grundeigentümer. Das ist auch gut so. Aber diese Grundeigentümer leben nicht alle in Sachsen-Anhalt.

Das Problem besteht darin, dass aufgrund der Entwicklungen zu Zeiten der DDR und danach viele Menschen zwar Kenntnis von ihrem Grundeigentum, aber keine Vorstellung davon haben, und sich sozusagen von ihrem Grundeigentum entfremdet haben. Diese Menschen sind leichte Beute für bestimmte Leute, die im Land herumlaufen und Flächen einsammeln. Der Minister hat darauf hingewiesen.

Auch angesichts dessen haben wir eine Verpflichtung, den Grundeigentümern einen gewissen Schutz zu geben und sie zu informieren. Das Ministerium hat das getan, unter anderem durch die Herausgabe von Broschüren zum Pachtmarkt. Hierin sind die Verpächter auf ihre Rechte hingewiesen worden.

In der Nachwendezeit ist es schwierig gewesen, den Grundeigentümern ihr Eigentum wieder nahezubringen. Auch das gehört dazu. Die gesamte Problematik der Erbengemeinschaften möchte ich an dieser Stelle nicht auch noch erläutern. Aber das ist auch ein Thema.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Daldrup. - Für die Fraktion DIE LINKE kann Herr Krause erwidern.