Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Gibt es weitere Überweisungswünsche? - Ich sehe sie nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten oder dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiten weiter zu Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung

Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2015/2016 (LBVAnpG 2015/2016)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4083

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/4346

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4365

Die erste Beratung fand am 4. Juni 2015 statt. Berichterstatter ist Herr Knöchel. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ihnen liegt in Drs. 6/4346 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2015/2016 vor.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 90. Sitzung des Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport zur Mitberatung überwiesen. Ziel des Gesetzes war es, die im März 2015 für die Tarifbeschäftigten beschlossenen Tariferhöhungen in zwei Schritten auf die Beamtinnen und Beam

ten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Abweichend vom Tarifabschluss sollen die Anpassungsschritte um drei Monate verzögert zum 1. Juni 2015 und zum 1. Juni 2016 erfolgen.

Der federführende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 86. Sitzung am 17. Juni 2015 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und eine vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- Beratungsdienstes erarbeitet. Zuvor wurde vom Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Zahlung einer Sonderzahlung im Dezember in Höhe von 500 € gefordert wurde, bei 7 : 4 : 1 Stimmen abgelehnt.

Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 bat das Ministerium der Finanzen, dass im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes im Zahlungsmonat August Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhung der Grundgehälter und anderen Grundbeträge rückwirkend zum 1. Juni erfolgen sollen. Dem stimmte der Finanzausschuss einstimmig zu.

In der 63. Sitzung am 18. Juni 2015 hat der Ausschuss für Inneres und Sport über den Gesetzentwurf beraten und eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. Er empfahl, das Gesetz in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu beschließen. Auch dort stellte die Fraktion DIE LINKE den gleichen Änderungsantrag zur Sonderzahlung wie im Finanzausschuss. Dieser Änderungsantrag wurde bei 8 : 4 : 1 Stimmen abgelehnt.

In der 53. Sitzung am 10. Juli 2015 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf. Auch dort stellte die Fraktion DIE LINKE den gleichen Änderungsantrag zur Sonderzahlung. Dieser wurde abgelehnt. Der Ausschuss schloss sich mit 8 : 0 : 4 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

In der 88. Sitzung am 2. September 2015 hat der Finanzausschuss über den Gesetzentwurf abschließend beraten. Im Verlauf der Beratung wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vorgelegt. Dieser beinhaltete die Einführung eines Artikel 2/1 mit der Änderung des Gesetzes zur Parlamentsreform 2014, mit dem die Entschädigung der Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt an die Erhöhung der Besoldung der Richter angepasst werden sollte. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich mit 7 : 5 : 1 Stimmen beschlossen.

Das so geänderte Gesetz wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen in Drs. 6/4346 vor. Namens des Finanzausschusses bitte ich um

Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat jetzt der Finanzminister das Wort, so er es zu ergreifen wünscht. Er wünscht nicht?

(Frau Niestädt, SPD: Doch!)

- Doch. - Ja, nun. Ich weiß es nicht.

(Minister Herr Bullerjahn geht zum Redner- pult)

- Doch. Jetzt wünscht er.

Jetzt habe ich schon so einen schönen Sprechzettel bekommen, dann trage ich den auch vor.

Keinen.

Doch! Ich habe einen kurzen.

(Frau Niestädt, SPD: Schönen!)

Ich wünschte mir natürlich, dass alle Beschlussempfehlungen ohne Gegenstimme so durchkämen wie das hier. Ich glaube aber, es ist im gemeinsamen Interesse. Sie wissen, es liegt ein Gesetzentwurf zur inhaltsgleichen, aber nicht zeitgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vor. Ich danke Ihnen auch, dass Sie es unterstützt haben, dass wir das vorziehen konnten. Ich glaube, die Länder - ich bin als TdL-Chef etwas eingebunden in die Beratungen in Potsdam - versuchen den Gleichschritt zwischen Angestellten und Beamtinnen und Beamten allmählich immer mehr hinzubekommen.

Die Höhe und so etwas sind schon bekannt. Der Beamtenbund hat signalisiert, dass er nicht besonders erfreut ist, aber er hat Verständnis dafür, dass wir diese Zeitverschiebung hatten, zumal es im letzten Jahr nicht drei Monate waren, sondern sechs Monate.

Zur Sonderzahlung wurde in den Ausschüssen über einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE beraten. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5. Mai zur Richteralimentation ausgeführt, dass es nur auf die Höhe der Jahresbesoldung ankommt. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Jahresbesoldung nur aus zwölf Gehältern oder aus zwölf Gehältern zuzüglich einer Sonderzahlung zusammensetzt.

Ich denke, dass wir als Sachsen-Anhalt auch ohne Sonderzahlung mittlerweile im Mittelfeld der Länder liegen. Wir haben uns in den letzten Jahren sozusagen vom hinteren Drittel allmählich hochgearbeitet. Es ist sicherlich auch Aufgabe der nächsten Jahre. Wir wollen diesen Kurs fortsetzen.

Ich habe schon die Entscheidung des Verfassungsgerichtes erwähnt. Der Gesetzentwurf zur Korrektur der Richterbesoldung steht auch in erster Lesung auf der Tagesordnung. In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf ist ausgeführt worden, dass die für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehenen linearen Anpassungen dazu führen werden, dass nicht mehr drei von fünf Parametern verletzt werden. Die kontinuierliche Übernahme der linearen Anpassung ab dem Jahr 2008 wirkte sich somit positiv aus. Ich denke, das wird in den nächsten Jahren so weitergehen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Für die CDU-Fraktion eröffnet sie Frau Feußner. Bitte schön, Frau Kollegin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz haben wir hier im Plenum und im Ausschuss bereits intensiv diskutiert, so dass ich hier nur noch einmal auf das wesentliche Anliegen dieses Gesetzes eingehen möchte.

Aufgrund der Einigung der Tarifparteien vom 28. März 2015 auf eine lineare Erhöhung des Entgeltes zum 1. März 2015 um 2,1 % und zum 1. März 2016 um 2,3 % soll dies zeitversetzt in den zwei Anpassungsschritten von 2,1 % und 2,3 % auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.

Die Anpassungsschritte sollen nun um drei Monate verschoben, jeweils zum 1. Juni 2015 und 2016 erfolgen. Wir haben bereits im Finanzausschuss einstimmig entschieden, diese Erhöhung schon vor der endgültigen Beschlussfassung hier im Hohen Hause auszuzahlen. Das ist bereits erwähnt worden. Demzufolge können wir in dieser Hinsicht dem Gesetzentwurf heute zustimmen.

Darüber hinaus gibt es nicht nur vonseiten der Beamten, sondern auch aus dem Parlament heraus aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Fragen zum Alimentationsgrundsatz. Bei einem weiteren Gesetz werde ich heute noch etwas näher darauf eingehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landesgesetzgeber hierzu eine Frist bis Ende 2015 ge

setzt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in seinen Inhalten dieser Aufforderung entspricht.

Die Fraktion DIE LINKE hat in diesem Zusammenhang erneut einen Änderungsantrag zur Gewährung von Sonderzahlungen gestellt. Der Antrag, meine liebe Fraktion DIE LINKE, hat Charme und wäre im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten auch dahingehend vertretbar, da wir im Bereich der Beamtenversorgung in den letzten Jahren einige Einschnitte vorgenommen haben. Ich denke nur an die Kürzung der Sonderzahlungen oder an die Einführung der Kostendämpfungspauschale.

Trotzdem werden wir diesem Änderungsantrag aus den bereits in der Vergangenheit genannten Gründen nicht zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen möchten noch auf eine Änderung eingehen, den neu eingefügten Artikel 2/1 wieder zu streichen. Trotz Beschlusslage im Finanzausschuss war kein Konsens unter den Fraktionen dazu möglich, diese Anpassung auch für Abgeordnete vorzunehmen. Das kann man bedauern oder auch wie Sie als Fraktion DIE LINKE, die das vornehmlich gefordert hat, begrüßen.

Die Tariferhöhung für die Tarifbeschäftigten werden wir heute auch für die Beamten vornehmen. Ich sage immer, wer nicht für sich selbst sorgen kann, kann auch nicht für andere sorgen. Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

(Och! bei der LINKEN)

Diese Angleichung haben Sie bei den Medien gleich als Diätenerhöhung verkauft. Das war lediglich die Anpassung an die Tariferhöhung. Aber gut, wenn es so sein soll, dann soll es so sein. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Meister. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder, TV-L, vom 28. März 2015 inhaltsgleich übernommen werden. Die Mehrkosten betragen für das Jahr 2015 insgesamt rund 12,6 Millionen € und für das Jahr 2016 rund 35,5 Millionen €. Diese Übernahme ist unstrittig und wird auch von uns befürwortet.