Jetzt möchte ich aber zum Kern kommen. Ich stehe jetzt als tierschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion hier vorn.
Ich bin nicht Mitglied des Innenausschusses, aber ich darf sehr wohl begrüßen, dass diese Gesetzesänderung heute auf den Weg gebracht wird; denn sie enthält tatsächlich ganz wichtige Änderungen. Ich denke, mein Kollege Kolze hat schon alles vorgetragen. Dennoch haben wir eine andere Auffassung als die Fraktion der GRÜNEN; denn für uns ist unbestritten, dass die Zielrichtung des Hundegesetzes, nämlich die Gefahrenprävention, ganz wichtig ist, dass sie unverändert beibehalten bleiben muss und dass sich die Instrumente, die in diesem Gesetz enthalten sind, bewährt haben.
- Sehr geehrter Herr Striegel! Es gehört auch dazu, dass man sagt, dass die Sachverständigen, die angehört worden sind und die an dieser Evaluierung teilgenommen haben, dies überwiegend auch so sehen.
Wir sehen das auch an den Zahlen; denn die Beißvorfälle sind in den letzten Jahren glücklicherweise kontinuierlich zurückgegangen.
Allerdings hat sich im Laufe der Zeit auch gezeigt, dass das Gesetz an der einen oder anderen Stelle doch Nachbesserungen braucht. Wir als SPDFraktion haben uns sehr ausführlich mit den Stellungnahmen, den Petitionen und auch den Bürgerschreiben befasst, die in dem Evaluierungsverfahren und in der öffentlichen Anhörung vorgetragen und vorgelegt worden sind.
Die größten Kritikpunkte waren und sind die restriktive Formulierung „als bissig erwiesen“ und der fehlende Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Ordnungsbehörden bei der Feststellung, ob ein Hund tatsächlich gefährlich im Sinne dieses Hundegesetzes ist.
Beides in Kombination führte dann dazu, dass ein Automatismus eintrat. Nämlich immer dann, wenn Omas kleiner Kläffer gezwickt hat, ließen die Ordnungsbehörden automatisch das ganze Instrumentarium anrollen, da sie die Ursachen des Beißvorfalls bzw. die Ursachen, die zum Beißen geführt haben, nicht selbst beurteilen konnten. In vielen dieser Fälle - das hat sich gezeigt - hat sich der Hund völlig artgerecht verhalten oder hat ein bloßes Abwehrverhalten gezeigt. Dieser Automatismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird mit den Neuregelungen nun endlich aufgebrochen.
Dies stand für uns als SPD-Fraktion im Vordergrund. Deswegen würde ich dies nicht als eine kleine Änderung des Gesetzes abtun, sondern würde es vielmehr als eine feine Änderung des Gesetzes bezeichnen.
Frau Kollegin, der Kollege Striegel würde gern Ihre abgelaufene Redezeit durch eine Frage verlängern.
Ist die Zeit schon abgelaufen? - Ich kann das am Pult leider nicht sehen. Die Uhr funktioniert nicht.
Dann erhalten Sie eine Gnadenfrist von 30 Sekunden und im Anschluss stellt Herr Striegel seine Frage.
Herr Striegel, ich komme zur Rasseliste, vielleicht beantworte ich Ihre Frage in diesem Zuge. Herr Kolze sagte es bereits. Ich verstehe die Diskussion sehr gut. Die Rasseliste ist natürlich rechtlich zu
lässig, dies hat uns das Ministerium auch in langen Stellungnahmen an die Hand gegeben. Dennoch denke ich - das ist meine Meinung -, dass wir den Sachverständigen in dieser Frage folgen und darüber noch einmal gemeinsam diskutieren sollten. Dies wäre mir aus Tierschutzaspekten wirklich ein Bedürfnis.
Man soll die Hoffnung nicht aufgeben; es ist ja erst die Einbringung. An dieser Stelle mache ich Schluss. Zu den Jagdhunden kann ich leider nichts mehr sagen, aber ich denke, wir sind uns darin einig, dass die Privilegierung im Gesetzentwurf erfolgen sollte. Ich beantworte nun gern Ihre Frage.
Vielen Dank. - Bevor der Kollege seine Frage stellen darf, sage ich für alle: Die Technik am Rednerpult ist heute suboptimal. Das heißt, die Uhr funktioniert manchmal und manchmal nicht. Das heißt, wir müssen flexibel sein. Jetzt stellt der Kollege Striegel seine Frage.
Eigentlich wollte ich vorhin intervenieren, aber die Kollegin Hampel ist sicherlich in der Lage, eine Frage herauszuhören.
Sie haben gefragt, warum der Hundeführerschein notwendig ist. Nach unserer Einschätzung ist es tatsächlich so, dass es keinen einzigen Hund gibt, der per se gefährlich ist, sondern dass das Problem immer am anderen Ende der Leine hängt.
Insofern erwarten wir von denjenigen, die als verantwortliche Tierhalter gelten wollen, dass sie sich vorher mit dem Wesen von Hunden beschäftigen. Dafür ist ein Hundeführerschein das richtige Instrument; denn in diesem Rahmen kann man sich auch Gedanken über die Haltungsbedingungen machen. Man kann beispielsweise schauen, ob es sinnvoll ist, eine große Deutsche Dogge in einer Neubauwohnung zu halten. Deswegen ist das der richtige Weg.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, aber diskutieren Sie darüber im Innenausschuss mit Innenexperten. Ich komme gern dazu und bringe meinen Sachverstand in Sachen Tierschutz ein. - Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tiedge. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht sollten wir das Gesetz umbenennen und es nicht mehr Hundegesetz, sondern Haltergesetz nennen.
Ich glaube, zu keinem anderen Thema habe ich so oft im Parlament gesprochen wie zu dem sogenannten Kampfhundegesetz; denn seit fast zehn Jahren beschäftigt sich dieses Hohe Haus mit diesem Gesetz. Zu keinem anderen Gesetz gab es so viele und insbesondere auch zeitintensive Anhörungen. Frau Hampel, schade, dass Sie nicht an allen teilnehmen konnten.
Ich bin mir sicher, der Aufschrei wäre heute groß, würden wir wiederum eine Anhörung beantragen, aber ich kann Sie beruhigen, wir werden es nicht tun; denn die letzte Anhörung - das sagte Herr Kolze - liegt gerade erst drei Monate zurück. Zudem neigt sich die Legislaturperiode dem Ende entgegen.
Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen, dass die kritischen und mahnenden Worte der Anzuhörenden oft ungehört verhallten.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Änderungsgesetzentwurf ist kein großer Wurf gelungen. Die Änderungen sind eine Art Flickschusterei, aber leider nicht mehr. So liegt heute kein Gesetzentwurf vor, welcher den Forderungen der Hundebesitzer wie auch der Postboten gerecht werden würde. Sie werden sich sicherlich nicht mehr daran erinnern, aber ich hatte in einer meiner Reden darauf verwiesen, dass bei entsprechenden Nachfragen bei den Postboten von diesen sicherlich alle Hunde als gefährliche Kampfhunde eingestuft würden.
Nach wie vor ist die Rasseliste im Gesetz verankert, mit der Hunde als gefährlich eingestuft werden. Im Gesetz wird in diesem Zusammenhang auf das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes verwiesen. Daran hat sich leider nichts geändert. Das Gesetz ignoriert die vielfach geäußerte Kritik, dass das Herausgreifen von drei Hunderassen willkürlich erscheint und den betroffenen Bürgerinnen nur schwer zu vermitteln ist.
Die Feststellung der Gefährlichkeit von Vorfallshunden bleibt starr und ohne Differenzierungsmöglichkeiten, sie lässt keinen Spielraum für Ermessensentscheidungen. So wird es weiterhin dazu führen, dass Bagatellfälle dazu führen werden, dass Hunde als gefährlich eingestuft werden. Das ist für die betreffenden Hundehalter nicht nachzuvollziehen.
Immer wieder wird von allen Fachleuten erklärt, dass eine Rasseliste nicht zielführend ist. Entscheidend für die Gefährlichkeit von Hunden ist in erster Linie der Halter.
Meine Damen und Herren! Positiv zu bewerten ist, dass nunmehr Polizei- und sonstige Diensthunde und geprüfte Jagdhunde ausgenommen wurden. Aber was ist zum Beispiel mit den Hütehunden? - Diese wurden nicht berücksichtigt. Warum eigentlich nicht? Fragen über Fragen, auf die es wieder keine ausreichenden Antworten gibt. So auch zur Finanzierung der Kommunen. Es klaffen Differenzen, die in die Zehntausende gehen. Daran wird sich auch nach der Gesetzesänderung nichts ändern und die Gemeinden und Städte bleiben auf den Kosten sitzen. Das ist nicht zu akzeptieren.
Aber bald beginnt eine neue Legislaturperiode und ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es wieder Anläufe zur Änderung dieses Gesetzes geben wird. Dann aber ohne mich, und ich glaube, ich werde es nicht vermissen. - Ich danke Ihnen.
- Nein. - Dann ist die Debatte hiermit abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass alle damit einverstanden sind, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen wird. - Ich sehe keinen Widerspruch. Ich gehe zudem davon aus, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen werden soll. - Weitere Wünsche sehe und höre ich nicht.
Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird? - Das sind Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden.
Meine Damen und Herren! Wir haben einen Vorlauf von 55 Minuten. Die Geschäftsführerin und die Geschäftsführer mögen mit dieser Information umgehen, wie auch immer sie wollen.