Sie rechnen von oben nach unten, und das, was vermeintlich übrig bleibt, wird als Milchpreis gezahlt. Ich sage: Die Gewinne sind heute in der Milchindustrie nicht geringer als in den Jahren 2013 und 2014, aber die Bauern lässt man mit diesen Problemen im Regen stehen.
Noch einmal zum Landkauf. Herr Minister, auch wenn Sie sagten: Na ja, ich weiß doch, wie das alles ist - selbst bei der Sonderregelung für Sachsen-Anhalt mit 100 ha haben beide Verbände auch erst dagestanden und haben das unterstützt. Erst später haben sie erkannt, was mit dieser 100-haRegel eigentlich in Gang gebracht wurde: Ein Be
trieb darf nicht mehr als 100 ha der von ihm bewirtschafteten Fläche der BVVG erwerben. Damit wurde der Markt erst angeheizt. Wir sprachen von kleinen Losgrößen. Dann kippte der Bauernverband um und sagte, man habe das so alles nicht gesehen. Aber man trägt ja auch gern auf, wenn der Minister vor Ort ist, man ist wohlwollend und will nicht gleich Zoff. Ich kenne das ja.
Zu diesem Verkaufsmodell nur so viel: Die meisten Betriebe leben mit einer ständigen Bankenlast. Sie müssen in normalen Jahren die Ernte vorfinanzieren; sie haben keine Rücklagen. Und in dieser Krise sagen Sie jetzt: Dann sollen sie die Flächen verkaufen.
Frau Frederking hat völlig Recht. Woher bekommen sie das Geld, wenn schon jetzt die Banken zusehen, wie sie die Möglichkeit für die Grundschuldeintragungen auf Flächen abschaffen wollen. Sie bekommen doch gar nicht das Geld, um irgendwelche Flächen wieder zurückkaufen zu können. Die Praxis wird es zeigen. Wir werden sehen, ob Ihr Vorschlag den Praxistest bestehen wird. Wir können uns vielleicht in zwei oder drei Monaten darüber noch einmal unterhalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Frau Frederking, ich habe Ihren Appell an die Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft so verstanden, dass Sie den Antrag auf Überweisung der beiden Drucksachen stellen. - Ja, gut.
Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob wir den Antrag in der Drs. 6/4351 neu und den Alternativantrag in der Drs. 6/4387 in den Landwirtschaftsausschuss überweisen. Wer stimmt der Überweisung dieser beiden Anträge in den Ausschuss zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist eine Ausschussüberweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4351 neu ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag wurde somit abgelehnt.
Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/4387 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit hat der Alternativantrag die Mehrheit erhalten und ist somit angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 22.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir uns um 13 Uhr wieder hier treffen. Sind Sie damit einverstanden? Ich bitte aber darum, dass dann ein paar mehr Menschen hier sitzen, als es nach der letzten Mittagspause der Fall war. Ich unterbreche die Sitzung bis 13 Uhr.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Technik hängt noch etwas. Wir versuchen jetzt einmal, bei der Rededauer zu improvisieren, weil sonst der Computer anzeigt, wie lange jemand sprechen darf. Ich habe auf dem Handy eine Stoppuhr; nehmen wir die. Wir beginnen pünktlich; denn wir wollen fertig werden.
Herr Präsident, zu diesem Tagesordnungspunkt scheint zumindest der zuständige Ressortchef anwesend zu sein. Aber er ziert als einziger die Regierungsbank. Ich betrachte es als eine Missachtung dieses Parlaments, dass wir hier unter uns sind.
Vielen Dank, Herr Kollege Henke. - Das kann man tatsächlich so sehen. Es spricht für den Minister, der schon immer
Von den sonstigen Mitgliedern der Landesregierung scheint es mit dem Frühaufstehen nicht mehr ernst genommen zu werden.
Für mich als Parlamentarier stellt sich jetzt die Frage, ob wir uns in unserem Lauf von der Ignoranz Einzelner aufhalten lassen sollen.
- Dann fahren wir fort, wenn das so das gewünscht ist in diesem Hohen Haus. Für die Einbringerin spricht der Abgeordnete Herr Dr. Thiel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die fehlenden Mitglieder der Landesregierung werden es vermissen, nicht dabei gewesen zu sein, als wir diese Debatte geführt haben.
Wir wollen uns keinem einfachen Thema zuwenden. Die Begrenzung der Befristung von Arbeitsverträgen ist eine ernstzunehmende Tatsache, über die wir heute diskutieren wollen. Der Anteil der atypischen Beschäftigung in Sachsen-Anhalt, das heißt Teilzeitbeschäftigung, Befristung oder Leiharbeit, liegt trotz eines schwachen Rückgangs in den letzten Jahren auf einem nicht hinnehmbaren hohen Niveau von immerhin 36 % aller Beschäftigungsverhältnisse.
Den zweitgrößten Teil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse nimmt in Sachsen-Anhalt der Bereich der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ein. In 17 % aller Betriebe gab es befristete Beschäftigungsverhältnisse. Dies betrifft rund 63 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Entgegen allen sonstigen Beschwörungen enden nur 33 % der befristeten Beschäftigungsverhältnisse in einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Dieser seit Jahren anhaltend hohe Anteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen muss abgebaut werden.
Denn befristete Arbeitsverträge bedeuten für die Beschäftigten, dass sie ihre Zukunft nicht planen können und nur eine unsichere Einkommens- und Berufsperspektive haben. Ob ein Arbeitsvertrag befristet ist oder nicht - das ist ein zentrales Merkmal für die Qualität der Arbeit und für die Motivation der Beschäftigten, in ihren Unternehmen das Beste zu geben. Darüber hinaus höhlen befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aus und disziplinieren die Beschäftigten.
Allein im Jahr 2013 waren 31 % der befristeten Verträge in unserem Land ohne sachlichen Grund. Diese Befristungen sind in den vergangenen Jahren immer mehr zur Regel geworden. In den letzten 20 Jahren hat sich ihre Zahl verdreifacht. Fast jede zweite Neueinstellung ist nur auf Zeit und soll
- das jedenfalls sind die Aussagen - den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Faktisch sind sie aber eine verlängerte Probezeit. Dabei sind eigentlich die üblichen sechs Monate völlig ausreichend, um zu prüfen, ob eine Person in den Betrieb passt.
Meine Damen und Herren! Wir sollten nicht vergessen, dass die Probefrist eigentlich drei Monate beträgt. Aber es hat sich inzwischen eingebürgert, sechs Monate Probezeit zu vereinbaren.
Hinzu kommt, dass befristet eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fast keinen Anspruch auf tarifvertragliche Regelungen haben. Im Allgemeinen werden die Betroffenen schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte und sie haben weniger Anspruch auf soziale Sicherungen.
Das Traurige dabei ist, dass es gerade junge Leute besonders häufig trifft. Laut IAB-Betriebspanel 2014 gehören fast 68 % der Frauen unter 25 Jahren zu dieser Kategorie. Bei den Männern sind es 39 % der unter 25-Jährigen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben bestätigt, dass sich befristet Beschäftigte krank zur Arbeit schleppen, seltener Urlaub nehmen, weil sie die Hoffnung haben, dass derjenige, der dem Leistungsdruck standhält, vielleicht weiterbeschäftigt wird. So wird eine Festanstellung zum Luxus, den man sich hart erkämpfen muss.
Doch das ist es nicht allein. Befristungen dienen weiter als ein legales Instrument, um das Arbeitsrecht gezielt zu umgehen. Unternehmen brauchen keinen Kündigungsgrund und sparen sich Prozesse und Kosten.
Befristungen - auch das gehört zur Wahrheit - erschweren auch die betriebliche Interessenvertretung. Wer um den nächsten Vertrag bangt, wird sich seltener zu Wort melden, einen Betriebsrat nicht offen unterstützen und zögern, sich an Streiks zu beteiligen. Befristungen untergraben die Mitbestimmung. In Kombination mit schlechter Entlohnung sind sie Teil von Unternehmensstrategien, vor allem bei denen, die hohe Renditen erwirtschaften wollen.
Lassen Sie mich die Tatsachen an konkreten Beispielen erläutern. Bei der Deutschen Post AG gibt es 14 000 Dauerbefristete und 10 000 Saisonkräfte. Gegen Dauerbefristungen zu klagen, fällt den Betroffenen schwer. Das aktuelle Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht keine klare Rechtsprechung, weil die Sachgründe nicht abschließend definiert sind. Die Chancen, eine Klage zu gewinnen, stehen in der Regel bei 50 : 50. Das führt dann zu solch skurrilen Situationen wie in Magdeburg, wo es zwei Beschäftigte gab, die in 18 bzw. 15 Jahren