Eine wesentliche Neuerung beinhaltet der Gesetzentwurf. Eine Waldumwandlung zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen wird untersagt. Wir wollen keine Windenergieanlagen im Wald.
Wir können unsere energiepolitischen Ziele auch ohne Öffnung unserer Wälder für Windenergie erreichen. Wir wollen keine Beeinträchtigung von Waldökosystemen durch die windenergetische Nutzung. Eine Nutzung für Windenergie wird auch aus Gründen des Waldbrand- und Forstschutzschutzes verneint.
Gerade die Erholungsfunktion mit der Erhaltung des Landschaftsbildes der Waldflächen wird von der Bevölkerung als besonders hoch beurteilt. Die Vielzahl der vorhandenen Windenergieanlagen prägt bereits heute das Bild der Landschaft. Ein
Die Landesregierung lehnt aus diesen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald eindeutig ab.
Bewährtes wollen wir mit unserem Gesetzentwurf fortsetzen. Die Betreuung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer durch das Land auf einer vertraglichen Grundlage soll fortgesetzt werden. Jedoch wird der bisher bestehende Kontrahierungszwang für das Land gestrichen und durch eine Kannbestimmung ersetzt.
Von dieser Regelung ausgenommen werden Waldbesitzer mit weniger als 10 ha Waldeigentum. Das sind anteilig die meisten Waldbesitzer. Der Gesetzentwurf sieht hier eine Privilegierung in der Weise vor, dass das Land auch weiterhin auf vertraglicher Grundlage die Betreuung wahrnehmen soll, sofern andere Alternativen ausscheiden.
Meine Damen und Herren! Nach den seit 2006 erfolgten Umstrukturierungen der Forstverwaltung ist es zudem notwendig, auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen die Zuständigkeiten der einzelnen forstlichen Dienststellen eindeutiger zu regeln. Im vorliegenden Entwurf werden daher die Zuständigkeiten für den vorbeugenden Waldbrandschutz und den Waldschutz eindeutig dem Landeszentrum Wald zugewiesen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landeswaldgesetzgebung mit dem Gesetzentwurf nicht komplett umgeschrieben wird. Bewährte Regelungen werden fortgeführt und im Einzelfall, wo dies erforderlich geworden ist, angepasst. Der Entwurf der Landesregierung, meine Damen und Herren, ist eine gute Grundlage, um die erfolgreiche Forstpolitik des Landes fortzusetzen und die gute Entwicklung unserer Wälder sicherzustellen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Minister Aeikens, für die Einbringung. Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Frederking, Herr Minister. - Bitte.
Sie sprachen von den Ausbauzielen der erneuerbaren Energien. Wie hoch sind die denn bei der Windenergie? Welchen Anteil des gesamten Energiebedarfs würde die Windenergie dann abdecken können?
Verehrte Abgeordnete Frau Frederking, wenn wir über Ausbauziele sprechen, dann müssen wir zunächst Klarheit schaffen, ob wir über Ziele der Europäischen Union, ob wir über Ziele der Bundesrepublik Deutschland oder über Ziele, die wir hier haben, reden. Wir haben ein Landesenergiekonzept. Darin kann man vieles nachlesen. Wir gehen davon aus, dass wir die Ziele mit den bestehenden Windenergiestandorten, die ausgewiesen sind und die noch längst nicht voll sind, und mit Repowering erreichen werden.
Ich weiß ja, worauf Sie hinaus wollen. Frau Dalbert hat vorhin erklärt, Sie seien für Windenergie im Wald. Dazu muss ich deutlich sagen: Ich verstehe beim besten Willen nicht, dass Ihre Partei, die sich immer wieder als umweltfreundlich geriert, es zulassen will, dass Waldökosysteme geschädigt werden durch Windenergie im Wald. Das erschließt sich mir nicht, Frau Frederking.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Waldgesetz liegt uns jetzt im Entwurf vor. Getreu dem Motto: „Dafür stehen wir früher auf.“ Schließlich bezieht man sich auf die Novelle zum Bundeswaldgesetz aus dem Jahr 2010. Ich erinnere daran, diese noch laufende Legislaturperiode begann im Jahr 2011. - Immerhin.
Ich hörte aber auch, dass der Gesetzentwurf einen zweiten Anlauf brauchte, um das Kabinett passieren zu können. Herr Minister Aeikens, Sie sprachen es eben an; man kann manchmal gar nicht so schnell hinterher schauen, wie die Zuständigkeiten umverteilt werden. Waldbrandschutz ist jetzt eine Aufgabe des Landeszentrums Wald.
Einmal wird uns erklärt, wir trennen das wegen der Hoheit in zwei Betriebe, den Landesforstbetrieb und das Landeszentrum Wald. Jetzt geben wir eine hoheitliche Aufgabe in die temporäre Einheit. Aber das ist immer noch besser, als wenn man es ganz und gar vergessen würde.
men. Wenn der Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, noch bis maximal Januar das Hohe Haus passieren soll, dann unterstelle ich mal, dass der Zeitplan arg eng gestrickt ist. Eine Beratung mit Externen ist so gut wie nicht möglich, zumindest nicht für uns.
Ich weiß natürlich, dass Herr Dr. Aeikens immer argumentiert, dass die von der Landesregierung Angehörten dem Ausschuss nichts anderes sagen werden. Damit hat sich das schon wieder relativiert. Wenn wir einmal auf den Zeitplan des Landwirtschaftsausschusses schauen, dann wird klar, wann wir den nächsten Termin haben. Wir werden sicherlich eine Anhörung erbitten. Dann wird sich der Ausschuss damit befassen. Es gibt also höchstens im Januar die Chance, den Gesetzentwurf im Landtag zu behandeln.
Mit der Nachhaltigkeit haben wir eine Schwierigkeit. In dem Gesetzentwurf, so denken wir, ist Ökonomie vorrangig behandelt. Das würde einen zu kritisierenden Widerspruch zu dem Dreiklang darstellen.
Den Begriff der „Forstaufseher“ habe ich in diesem Gesetzentwurf gefunden. Das ist natürlich eine Möglichkeit, um definitiv zu große Reviere zu kaschieren. Denn mit dem Forstaufseher führen wir jemanden ein, der sich um die Aufgaben kümmert, für die der Revierförster keine Zeit mehr hat.
In der Zielsetzung stehen die fünf Gründe, die zu einer Novellierung geführt haben. Aber wenn ich lese, dass Regelungslücken beseitigt worden sind, dann bedeutet das nicht unbedingt, wie im nächsten Absatz aufgeführt, eine Vereinfachung; ganz im Gegenteil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will Sie nicht im Detail malträtieren. Aber über das Thema Kahlhiebe, denke ich, müssen wir uns durchaus noch einmal länger unterhalten. Das Gesetz geht davon aus, dass Kahlhiebflächen weniger als 20 m voneinander entfernt sind. Das ist die gängige Praxis im Forst.
Wir lassen noch einen „Block“ dazwischen, wenn es nicht direkt anliegt. Ich empfinde es persönlich als falsch, sich nach irgendwelchen abstrakten Abstandszahlen zu richten. Tatsächlich sollte man schauen, wie die Hauptwindrichtung ist, wie die Hiebzugsführung ist und wie es um die benachbarten Bestandsstrukturen bestellt ist. Das wäre eigentlich zielführender.
Bei der Wiederaufforstung würde ich dafür plädieren, von drei auf zwei Jahre zurückzugehen, weil das ein Zeitraum ist, in dem der Wald tatsächlich wieder Wald werden kann. Ein Satz in § 10 Abs. 1 des Gesetzentwurfes lautet:
Zum Thema Befahren ist anzumerken, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, ist es klar. Aber es geht auch um Muskelkraft. Als Freund des Pferdes sage ich, es geht auch, mit einem Pferdegespann durch die Gegend zu fahren. Das ist hier nicht dezidiert aufgeführt. Wohl aber gibt es eine Definition, was unter Fahrrädern bzw. unter E-Bikes zu verstehen ist. Deshalb denke ich, dass man das andere nur vergessen hat.
Als Vertreter einer Kommune bin ich dankbar dafür, dass wir als Körperschaft wie auch die privaten Waldbesitzer unterstützt werden. Diese Unterstützung ist aber auch - in Anführungszeichen - eine Subventionierung, sodass man nicht sagen kann, die privaten Waldbesitzer würden nicht gefördert. Das ist schlichtweg falsch.
Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung; denn so etwas Grundlegendes wie das Waldgesetz mir nichts dir nichts im Oktober einzubringen mit dem Ziel, es im Dezember oder Januar zu verabschieden, das halte ich nicht für einen guten Stil. Ich bitte die Kollegen von den Koalitionsfraktionen, darauf ihr Augenmerk zu legen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Czeke, am Anfang kann ich Ihnen gleich die Angst nehmen. Wir werden das Verfahren natürlich so durchführen wie bei jedem Gesetz. Wir werden eine Anhörung durchführen und dann das Gesetz rechtzeitig in dieser Legislaturperiode noch verabschieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich festhalten, dass wir seit mehr als 20 Jahren ein Waldgesetz haben, das sich bewährt hat und das in den vergangenen zwei Jahrzehnten offensichtlich wenig Anlass zu Änderungen gegeben hat.
Dies ist insbesondere auch dem engagierten Wirken der Forstbediensteten in unserem Land zu verdanken, die sich stets und ständig für die Belange des Waldes eingesetzt haben. Ihnen gebührt
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Rechtslage der Waldbewirtschaftung in unserem Land im Wesentlichen fortgeschrieben. Der Einbringung des Gesetzentwurfs ist eine umfangreiche Beteiligung vorausgegangen. Auch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nach der ersten Kabinettsbefassung zeigt, dass fachliche Hinweise berücksichtigen worden sind.